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Schriftliche Frage 192 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden seit Frühjahr 2020 Todesfälle mit positivem SARS- CoV-2-Nachweis in die COVID-19-Meldestatistik au…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 192 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden seit Frühjahr 2020 Todesfälle mit positivem SARS- CoV-2-Nachweis in die COVID-19-Meldestatistik au… Frage 192 (Kay-Uwe Ziegler, AfD): Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden seit Frühjahr 2020 Todesfälle mit positivem SARS- CoV-2-Nachweis in die COVID-19-Meldestatistik aufgenommen, obwohl die unmittelbare Todesursache in der Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz fehlt, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Definition des „Todes in Bezug auf COVID-19“ im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufzunehmen und somit zu präzisieren, um künftig eine bundesweit einheitliche Abgrenzung zu ermöglichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 11. Dezember 2025: Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe t des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist der Tod in Bezug auf COVID-19 meldepflichtig. Die bei der Meldung aufzuführenden Angaben sind in § 9 IfSG festgelegt. Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und d IfSG werden sowohl der Tag des Todes als auch der Untersuchungsbefund von den Gesundheitsämtern an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut übermittelt. Eine weitergehende Präzisierung ist nicht erforderlich.

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