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Schriftliche Frage 26 von Christian Görke (DIE LINKE): Handelt es sich bei den am Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) gerade von der Bundespolizei neu aufgestellten Raumcontainern (s. w…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Christian Görke (DIE LINKE): Handelt es sich bei den am Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) gerade von der Bundespolizei neu aufgestellten Raumcontainern (s. w… Frage 26 (Christian Görke, Die Linke): Handelt es sich bei den am Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) gerade von der Bundespolizei neu aufgestellten Raumcontainern (s. www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/grenzkont rollen-frankfurt-oder-warum-die-bundespolizei-ne ue-container-aufstellt-78462221.html) um einen im Hinblick auf Ausstattung und Raum her gleichwertigen Austausch im Vergleich zu den zuvor genutzten Miet-Containern, und welche Veränderung bei den Kosten ergibt sich dadurch (bitte jeweils pro Container und insgesamt die Kosten für die Neuanschaffung und den monatlichen Mietpreis für die zuvor verwendeten Container nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Dezember 2025: Am 19. November 2025 wurden am Grenzübergang Stadtbrücke Frankfurt (Oder) die bisher genutzten drei Raumcontainer und zwei Einweisungscontainer gegen drei Raumcontainer (sog. Bearbeitungs-/ Durchsuchungs- und Aufenthaltscontainer) und einen Einweisungscontainer ausgetauscht. Die neu aufgestellten Container wurden jüngst von der Bundespolizei beschafft. Die neu beschafften Raumcontainer sind im Vergleich zu den bisher genutzten Containern hinsichtlich ihrer Abmessungen und technischen Ausstattung gleichwertig. Sie sind zusätzlich mit einem Rollladen sowie einem Fliegenschutzgitter ausgestattet. Wie bisher sind die neuen Raumcontainer ebenfalls mit einem modernen Klimagerät inklusive Heiz- und Kühlfunktion ausgestattet. Die Verringerung der Anzahl der Einweisungscontainer von zwei auf einen Container erfolgte aufgrund einer aktualisierten polizeilichen Bewertung. Der neue Einweisungscontainer ist größer als bisher, sodass sich bei Bedarf auch zwei Beamte zeitgleich darin aufhalten können. Der Container verfügt wie bisher auch über ein überstehendes Vordach als Witterungsschutz. Abgesehen von der Größe handelt es sich auch bei diesem Container um einen gleichwertigen Austausch. Die bisherige Monatsmiete je Raumcontainer belief sich auf ca. 260 Euro und je Einweisungscontainer auf ca. 300 Euro. In Summe belief sich die Monatsmiete für fünf Container auf monatlich insgesamt rund 1.380 Euro. Die Anschaffungskosten je Bearbeitungs-/Aufenthaltscontainer belaufen sich auf ca. 14.250 Euro (brutto). Für den Durchsuchungscontainer betragen die Anschaffungsosten ca. 14.900 Euro (brutto). Der Kaufpreis für den Einweisungscontainer betrug ca. 7.880 Euro (brutto). In Summe belaufen sich die Anschaffungskosten für die Container somit auf 51.280 Euro.

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