Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen (Antwort zu Drs. 21/189)
Text
Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen (Antwort zu Drs. 21/189)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/612
21. Wahlperiode 20.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Christian Görke und
der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/189 –
Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Mitte Oktober 2023 führt die Bundespolizei neben der Grenze zu
Österreich auch an den Grenzen zur Schweiz, zu Polen und Tschechien stationäre
Grenzkontrollen durch. Im Februar 2025 ordnete die Bundesministerin des
Innern und für Heimat, Nancy Faeser, die Verlängerung dieser Kontrollen für
weitere sechs Monate an (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/
DE/2025/02/binnengrenzkontrollen.html). In der Grenzstadt Frankfurt (Oder)
werden die Folgen dieser Grenzkontrollen spürbar. Wer aus Słubice über die
Autobahnbrücke der Autobahn 12 (A 12) einreist, muss bei einspurigem
Verkehr auf 10 km/h abbremsen (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-pole
n-strassen-in-slubice-verstopft-verkehr-auf-autobahn-a12-und-a2-stockt-7776
4237.html). Durch diese Maßnahme wurde der Grenzübergang Frankfurt
(Oder) laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) zu dem
Verkehrssegment mit den meisten Staumeldungen und Staustunden in ganz
Deutschland (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/02/a12-staus-anstieg-bra
ndenburg-polen-grenze.html). Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, detaillierte
Informationen zu den Auswirkungen der stationären Grenzkontrollen zu
erfragen und die Bewertungen der Auswirkungen seitens der Bundesregierung
kritisch zu überprüfen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit Blick auf den von den Fragestellern häufig verwendeten Begriff der
„stationären Grenzkontrollen“ ist darauf hinzuweisen, dass dieser Begriff einen
falschen Eindruck erweckt. Vielmehr führt die Bundespolizei im Rahmen ihrer
gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung nach § 2 des Bundespolizeigesetzes an
den Binnengrenzen die gemäß Artikel 25 ff. der Verordnung (EU) 2016/399
vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen durch. Deren
Durchführung orientiert die Bundespolizei an der Lage und den Schwerpunkten
irregulärer Migration. Die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den
Binnengrenzen sind demgemäß nicht starr oder vorherrschend stationär,
vielmehr erfolgen die Maßnahmen zeitlich, punktuell und örtlich flexibel sowie in
der Intensität angepasst, also stets lageorientiert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele unerlaubte Einreisen gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung monatlich zwischen dem 1. Januar 2024 und heute über die
deutsch-polnische Grenze (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit,
Geschlecht, Alter und Art der Kontrolle: stationärer Grenzkontrolle oder
Aufgriffen im Inland, aufgelistet nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) wurden im
Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 an der Grenze zu Polen
insgesamt 18 904 Personen festgestellt, die über die deutsch-polnische
Landgrenze unerlaubt eingereist sind. Die im Sinne der Fragestellung erbetene
statistische Aufschlüsselung kann aufgrund des Umfangs der Anlage 1* und den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Bundespolizei erfasst keine
statistischen Daten explizit nach Landkreisen. In diesem Zusammenhang wird
die statistische Erfassung nach den sachbearbeitenden Dienststellen dargestellt.
Aufgriffsort Anzahl Personen
Gesamt 18.904
Grenzübergang 14.063
Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern 4.491
Inland 350
Person Geschlecht Anzahl Personen
Gesamt 18.904
männlich 15.947
weiblich 2.947
unbekannt 9
divers 1
2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Personen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenüber der Bundespolizei ein Asylgesuch zum
Ausdruck gebracht (bitte auch nach den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten auflisten)?
Gemäß der PES wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. April 2025 an
der deutsch-polnischen Landgrenze insgesamt 3 741 Asylgesuche gegenüber
der Bundespolizei geäußert. Die im Sinne der Fragestellung erbetene
statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Person Staatsangehörigkeit Anzahl Personen
Gesamt 3.741
davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten
afghanisch 1.358
syrisch 843
somalisch 258
iranisch 218
jemenitisch 148
ukrainisch 131
eritreisch 90
äthiopisch 88
indisch 85
pakistanisch 85
irakisch 72
sudanesisch 70
ägyptisch 55
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/612 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Person Staatsangehörigkeit Anzahl Personen
Gesamt 3.741
davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten
bangladeschisch 50
russisch 27
3. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen versuchten nach
Kenntnis der Bundesregierung wiederholt, unerlaubt einzureisen (bitte auch
nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.
4. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in dem zuvor genannten Zeitraum monatlich
zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte auch nach den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Gemäß der PES wurden an der deutsch-polnischen Landgrenze im Zeitraum
vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 insgesamt 11 398 Personen
zurückgewiesen und 406 Personen zurückgeschoben. Die im Sinne der Fragestellung
erbetene statistische Aufschlüsselung kann aufgrund des Umfangs der
Anlage 2* entnommen werden.
5. Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte
differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
monatlich aufgegriffenen sogenannten Schleuserinnen und Schleuser zwischen
dem 1. Januar 2024 und heute an der Grenze zu Polen (bitte nach
Aufgriffsort, stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland,
aufgelistet nach Landkreisen, aufschlüsseln)?
Gemäß der PES wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April
2025 im Zusammenhang mit Feststellungen an der deutsch-polnischen
Landgrenze insgesamt 241 Schleuser festgestellt. Die im Sinne der Fragestellung
erbetene statistische Aufschlüsselung kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden. Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten explizit nach
Landkreisen. In diesem Zusammenhang wird die statistische Erfassung nach
den sachbearbeitenden Dienststellen dargestellt.
Aufgriffsort Anzahl Personen
Gesamt 241
Grenzübergang 162
Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern 77
Inland 2
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/612 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Sachbearbeitende Bundespolizeiinspektion (BPOLI) Anzahl Personen
Gesamt 241
BPOLI Forst 57
BPOLI Ludwigsdorf 54
BPOLI Pasewalk 43
BPOLI Frankfurt/Oder 42
BPOLI Angermünde 19
BPOLI Ebersbach 18
BPOLI Selb 5
BPOLI Dresden 1
BPOLI Flensburg 1
BPOLI Berggießhübel 1
7. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung monatlich vom 1. Januar 2024 bis heute für die
Durchführung der Grenzkontrollen zu Polen eingesetzt (bitte einzeln
nach stationärer Grenzkontrolle bzw. mobilen Schwerpunktkontrollen
bzw. Schleierfahndung aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ wahr (u. a.
Aufgaben der Bahnpolizei, Grenzpolizei und Luftsicherheit) und erhebt keine
statistischen Daten im Sinne der Fragestellung. Daher ist die Anzahl der explizit
im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten Angehörigen der
Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert bezifferbar.
Die im vorliegenden Grenzabschnitt zu Polen regional zuständigen
Bundespolizeidirektionen Bad Bramstedt, Berlin und Pirna setzen an der Landgrenze zu
Polen zusätzlich zum Regeldienst ihrer regional zuständigen
Bundespolizeiinspektionen täglich Unterstützungskräfte insbesondere der Mobilen Kontroll-
und Überwachungseinheiten und der Bundesbereitschaftspolizei ein.
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der monatlich
unerlaubten Einreisen über die Grenze zu Polen?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation zwischen deutschen
und polnischen Behörden im deutsch-polnischen Polizei-Zentrum, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?
Das Gemeinsamen Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und
Zollzusammenarbeit gewährleistet einen umfassenden und schnellen
Informationsaustausch zwischen allen im Grenzgebiet zuständigen deutschen und polnischen
Polizei- und Zollbehörden. Es hat sich umfassend bewährt. Der Bund wird
seine Beteiligung an dem Gemeinsamen Zentrum fortsetzen. Er begrüßt den
zurzeit in der Umsetzung befindlichen Umzug des Gemeinsamen Zentrums in
eine neue, größere Liegenschaft in Slubice (Polen) und beteiligt sich an den
Kosten für deren Herrichtung.
10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit
stationären Grenzkontrollen mobile Hallen (Sonderanfertigungen) in
Auftrag gegeben, wenn ja, wie viele, und welche Kosten sind nach Kenntnis
der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025
dafür entstanden (bitte hier, wie auch bei den nachfolgenden Fragen, die
Gesamtkosten und die Kosten für den deutsch-polnischen Grenzabschnitt
angeben)?
11. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte
Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 für die Anmietung oder gegebenenfalls
den Kauf von Containern im Zusammenhang mit stationären
Grenzkontrollen entstanden?
12. Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 im Zusammenhang mit
stationären Grenzkontrollen entstanden (beispielsweise Herrichtung von
Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von
Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä.)?
13. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte
Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Fahrtkosten und Trennungsgeld im
Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?
14. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte
Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Übernachtungskosten im
Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 bis 14 gemeinsam
beantwortet.
Für die Kontrollen wurden bislang 14 große Kontrollzelte (20 × 10 m) und vier
kleine Kontrollzelte (10 × 10 m) zentral beschafft. Diese Zelte befinden sich
bereits in der Auslieferung. Es handelt sich um marktübliche Zelte.
Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung
von Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen am 16. September
2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses
systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine
Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten bzw. eine retrograde Betrachtung für den
Zeitraum Mitte Oktober 2023 bis 15. September 2024 liegt der Bundespolizei
nicht vor.
In der nachfolgenden Tabelle sind die im Zeitraum vom 16. September 2024
bis zum 31. März 2025 an allen Landgrenzen entstandenen Mehrkosten
dargestellt.
24,6 Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung
4,2 Mio. Euro Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten
3,2 Mio. Euro Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/
Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung;
Verkehrssicherung)
4,1 Mio. Euro Führungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz)
14,8 Mio. Euro Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder
50,9 Mio. Euro Summe
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung vor.
15. Hat die Bundesregierung ihr 2023 von der damaligen Bundesministerin
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz
angekündigtes Vorhaben, „die Bedarfe für weitere Verkehrsbrücken entlang der
Oder zu prüfen“ (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/zusammenarbeit-m
it-polen-rueckenwind-fuer-zweite-bruecke-von-frankfurt-_oder_-nach-sl
ubice-71039321.html), umgesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis
bzw. bis wann soll dieses vorliegen?
16. Hat sich die Bundesregierung im Jahr 2024 oder 2025 mit der
Landesregierung von Brandenburg oder mit der Stadt Frankfurt (Oder) zum Bau
einer zweiten Brücke über die Oder ausgetauscht (bitte ggf. Termine,
Beteiligte und Ergebnisse nennen)?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Machbarkeitsstudie für eine
zweite Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder bereits ausgeschrieben
oder sogar vergeben wurde und bis wann diese fertiggestellt werden wird
(siehe www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-polen-zweite-bruecke
nbsp-wie-frankfurt-oder-und-subice-daran-arbeiten-77599725.html)?
18. Wäre die Finanzierung einer zweiten Brücke in Frankfurt (Oder) über die
Oder nach rechtlicher Auffassung der Bundesregierung über den
Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH finanzierbar, auch
wenn das Projekt nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 steht, und
wenn ja, prüft die Bundesregierung diese Möglichkeit konkret?
Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Netz der Bundesfernstraßen wird gemäß den Festlegungen des
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz)
ausgebaut.
Der geltende Bedarfsplan (Beschluss des Deutschen Bundestags aus Dezember
2016) sieht im Bereich Frankfurt (Oder) keine zusätzliche Grenzbrücke vor.
Die mit den bestehenden Oderbrücken im Zuge der A 12 südlich von Frankfurt
(Oder) und der B 5 (sogenannte Stadtbrücke) bestehenden
Bundesfernstraßenverbindungen zwischen Deutschland und Polen werden auch für den mit
aktuell bis zum Jahr 2040 erweiterten Prognosehorizont ermittelten Verkehr als
ausreichend erachtet.
Ob zukünftige Untersuchungen oder Studien für zusätzliche Oderquerungen
gegebenenfalls zu neuen Erkenntnissen führen, ist offen.
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bedrohungslage, mit
der sie die Grenzkontrollen vor der Europäischen Kommission
begründet, eine im Kern neue Bedrohungslage darstellt, die sich von der
ursprünglich festgestellten unterscheidet (vgl. curia.europa.eu/jcms/upload/
docs/application/pdf/2022-04/cp220064de.pdf; bitte einzeln für alle
Verlängerungen der Grenzkontrollen angeben)?
Das Bundesministerium des Innern hat bei den Entscheidungen über die
vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen auch die in der
Fragestellung zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beachtet.
20. Liegt eine Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen der seit Mitte
Oktober 2023 stattfindenden Grenzkontrollen auf den freien
Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
seitens der Bundesregierung vor?
Unter anderem auch die ab dem 16. Oktober 2023 angeordneten
Binnengrenzkontrollen sollen sich so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel,
auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen
Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigen.
Die Bundespolizei arbeitet an den jeweiligen Grenzabschnitten mit ihren
innerstaatlichen und den ausländischen Partnerbehörden eng zusammen und ist
dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die
Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie
nur möglich zu halten.
Die Bundespolizei nimmt die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen
grenzpolizeilichen Erfordernissen an den jeweiligen Grenzabschnitten
lageabhängig vor. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der
jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den
Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt
und dynamisch sein.
Des Weiteren überwacht die Bundespolizei fortlaufend im Rahmen ihrer
Kontrollmaßnahmen etwaige Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden
Verkehrs und prüft im Falle etwaiger punktueller und temporärer Verzögerungen
des grenzüberschreitenden Verkehrs etwaige Abmilderungen im Rahmen der
verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und stimmt sich dabei ggf.
mit den regionalen Ansprechpartnern der Kommunen/Städte ab. Wo es die
örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung
mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/
Sonderspuren für Lkw geprüft. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen
reduzieren.
Vereinzelt kommt es zu temporären und punktuellen
Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus
keine weiteren Hinweise zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Personen-
und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels an den deutschen
Grenzen vor, die im Zusammenhang mit den vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher ist bislang nicht von
gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen der Binnengrenzkontrollen auszugehen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung vor.
a) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, hat die Bundesregierung in
dieser Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der
A 12 und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder)
berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden,
quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der Auswirkungen auf den
Straßenverkehr angeben), und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
b) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung
die wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) berücksichtigt, wenn ja,
inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der
Bundesregierung angeben), und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
c) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die
Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt?
Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit
des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft stetig geeignete
Maßnahmen, um mögliche Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu
halten. Vereinzelt kommt es zu temporären und punktuellen
Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen. Etwaige Staubildungen können u. a. auch
in Zusammenhang mit den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort
stehen und nicht ausschließlich auf die Durchführung der vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurückzuführen sein. Bundespolizei
und Autobahn GmbH prüfen fortlaufend Möglichkeiten zur Verbesserung der
Verkehrssituation, um die Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu erhöhen.
d) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung
der Bundesregierung ökologische Folgen durch die genannten
Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern
vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der
ökologischen Auswirkungen angeben), und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
21. Wenn eine solche Bewertung, wie in Frage 20 angesprochen, vorliegt,
hat die Bundesregierung mit der Verlängerung der Grenzkontrollen am
12. Februar 2025 diese Bewertung der Auswirkungen der
Grenzkontrollen auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen
an den Binnengrenzen reevaluiert, und wenn nein, warum nicht?
a) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung die Auswirkungen auf
den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen
Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und
wenn nein, warum nicht?
b) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung der Auswirkungen die
wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen
berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
d) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung ökologische Folgen
durch die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
c) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die
genannten Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser
entwickelt, wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20c verwiesen.
Seite 1 von 10
Anlage 1 zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Fraktion Die
Linke, BT-Drucksache 21/189
Zu 1:
Die im Sinne der Fragestellungen erbetenen statistischen Aufschlüsselungen können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Unerlaubte Einreise nach Monaten
Monat 2024 2025
Januar 905 681
Februar 911 607
März 1.646 658
April 2.159 810
Mai 2.237
Juni 1.884
Juli 1.304
August 1.459
September 1.205
Oktober 800
November 682
Dezember 956
Person Staatsangehörigkeit Gesamt
Gesamt 18.904
ukrainisch 6.568
afghanisch 2.335
syrisch 1.790
somalisch 860
georgisch 566
indisch 517
Seite 2 von 10
Person Staatsangehörigkeit Gesamt
türkisch 456
iranisch 413
eritreisch 393
äthiopisch 352
kolumbianisch 333
turkmenisch 333
pakistanisch 266
jemenitisch 252
ägyptisch 244
usbekisch 228
tadschikisch 214
moldauisch 203
russisch 201
irakisch 174
sudanesisch 153
vietnamesisch 151
algerisch 142
belarussisch 138
marokkanisch 137
aserbaidschanisch 131
bangladeschisch 111
albanisch 76
kamerunisch 73
kirgisisch 66
nepalesisch 61
ungeklärt 57
sri-lankisch 53
armenisch 52
Seite 3 von 10
Person Staatsangehörigkeit Gesamt
polnisch 49
serbisch 45
kasachisch 40
guineisch 39
philippinisch 38
nigerianisch 37
malisch 36
tunesisch 31
libanesisch 27
ghanaisch 25
mongolisch 25
peruanisch 23
chinesisch 22
kongolesisch (Kongo, Demokratische
Republik)
22
simbabwisch 21
senegalesisch 20
ruandisch 19
venezolanisch 18
staatenlos 18
libysch 16
argentinisch 14
kosovarisch 14
kubanisch 13
mazedonisch 13
burundisch 12
gambisch 11
indonesisch 10
palästinensisch 10
Seite 4 von 10
Person Staatsangehörigkeit Gesamt
bosnisch-herzegowinisch 10
burkinisch 10
jordanisch 9
paraguayisch 7
kenianisch 7
komorisch 7
saudi-arabisch 7
brasilianisch 6
tschadisch 6
beninisch 5
taiwanisch 5
litauisch 4
mexikanisch 4
ugandisch 3
rumänisch 3
guinea-bissauisch 3
tansanisch 3
angolanisch 3
bulgarisch 3
mosambikanisch 2
südkoreanisch 2
honduranisch 2
kongolesisch (Republik Kongo) 2
dominicanisch 2
myanmarisch 2
singapurisch 2
ivorisch 2
amerikanisch 2
Seite 5 von 10
Person Staatsangehörigkeit Gesamt
costa-ricanisch 1
liberianisch 1
niederländisch 1
haitianisch 1
mauretanisch 1
südafrikanisch 1
chilenisch 1
spanisch 1
togoisch 1
britisch (Vereinigtes Königreich) 1
jamaikanisch 1
gabunisch 1
südsudanesisch 1
ecuadorianisch 1
Person Alter Gesamt
Gesamt 18.904
24 867
18 852
23 842
22 814
25 809
21 802
26 798
19 776
20 737
27 712
28 675
Seite 6 von 10
Person Alter Gesamt
29 616
17 585
31 556
32 533
30 519
16 435
33 431
34 413
37 398
35 390
36 382
39 347
38 341
40 337
41 291
42 282
43 269
44 267
45 196
46 185
47 181
15 176
48 159
50 148
49 147
51 129
52 102
14 97
Seite 7 von 10
Person Alter Gesamt
54 92
53 85
55 71
56 64
58 61
13 53
57 53
7 48
12 47
60 47
9 46
11 46
10 42
3 40
59 39
4 37
5 33
1 32
0 31
6 31
8 31
61 31
62 30
2 29
67 26
64 24
63 24
66 21
Seite 8 von 10
Person Alter Gesamt
68 17
65 15
70 11
69 9
71 9
72 6
81 4
77 3
83 3
73 3
76 3
86 2
78 2
74 2
80 1
88 1
87 1
92 1
89 1
Sachbearbeitende
Bundespolizeiinspektionen
Anzahl Personen
Gesamt 18.904
BPOLI Frankfurt/Oder 6.239
BPOLI Ludwigsdorf 3.711
BPOLI Forst 3.498
BPOLI Pasewalk 2.816
BPOLI Ebersbach 725
BPOLI Angermünde 653
Seite 9 von 10
Sachbearbeitende
Bundespolizeiinspektionen
Anzahl Personen
BPOLI Flughafen Frankfurt am Main
IV
290
BPOLI Selb 114
BPOLI Dresden 111
BPOLI Magdeburg 94
BPOLI Flughafen Frankfurt am Main II 85
BPOLI Flughafen München I 69
BPOLI Klingenthal 62
BPOLI Erfurt 61
BPOLI Trier 51
BPOLI Flughafen Frankfurt am Main
III
43
BPOLI Leipzig 42
BPOLI Flughafen Stuttgart 30
BPOLI Flughafen Düsseldorf 25
BPOLI Frankfurt am Main 18
BPOLI Stralsund 17
BPOLI Karlsruhe 16
BPOLI Rostock 14
BPOLI München 13
BPOLI Berggießhübel 13
BPOLI Flughafen München II 11
BPOLI Saarbrücken 9
BPOLI Chemnitz 9
BPOLI Kassel 8
BPOLI Flughafen Frankfurt am Main I 8
BPOLI Aachen 8
BPOLI Flensburg 7
Seite 10 von 10
Sachbearbeitende
Bundespolizeiinspektionen
Anzahl Personen
BPOLI Stuttgart 6
BPOLI Kaiserslautern 5
BPOLI Flughafen Köln/Bonn 5
BPOLI Offenburg 3
BPOLI Flughafen München III 2
BPOLI Würzburg 2
BPOLI Flughafen Hannover 2
BPOLI Flughafen München IV 2
BPOLI Konstanz 1
BPOLI Flughafen Berlin-Brandenburg 1
BPOLI Freilassing 1
BPOLI Nürnberg 1
BPOLI Hannover 1
BPOLI Rosenheim 1
BPOLI Kempten 1
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Anlage 2 zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Fraktion Die
Linke, BT-Drucksache 21/189
Zu 4:
Die im Sinne der Fragestellungen erbetenen statistischen Aufschlüsselungen können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zurückweisungen nach Staatsangehörigkeit
Person Staatsangehörigkeit Anzahl
Gesamt 11.398
davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten
Ukraine 5.735
Afghanistan 629
Syrien 511
Zurückweisungen nach Monaten
Monat 2024 2025
Gesamt 9.387 2.011
Januar 670 501
Februar 705 456
März 1.013 479
April 1.190 575
Mai 1.040
Juni 1.100
Juli 798
August 762
September 584
Oktober 492
November 412
Dezember 621
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Georgien 467
Kolumbien 308
Indien 272
Türkei 269
Eritrea 255
Äthiopien 221
Moldau 185
Somalia 179
Usbekistan 175
Weißrussland 128
Tadschikistan 126
Vietnam 126
Zurückschiebungen nach
Monaten
Monat 2024 2025
Gesamt 352 54
Januar 6 14
Februar 12 10
März 37 10
April 31 20
Mai 60
Juni 67
Juli 18
August 43
September 44
Oktober 23
November 10
Dezember 1
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Zurückschiebungen nach
Staatsangehörigkeit
Person Staatsangehörigkeit Anzahl
Gesamt 406
davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten
Indien 74
Afghanistan 60
Ukraine 47
Ägypten 35
Pakistan 23
Syrien 22
Georgien 14
Polen 14
Algerien 13
Somalia 12
Marokko 11
Jemen 7
Iran 7
Bangladesch 6
Weißrussland 5
Usbekistan 5
Kirgisistan 5
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ISSN 0722-8333]
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