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Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen (Antwort zu Drs. 21/189)

dip / drucksache 20.06.2025 · WP 21 · 21/612 · Antwort · Original ↗

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Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen (Antwort zu Drs. 21/189) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/612 21. Wahlperiode 20.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Christian Görke und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/189 – Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Mitte Oktober 2023 führt die Bundespolizei neben der Grenze zu Österreich auch an den Grenzen zur Schweiz, zu Polen und Tschechien stationäre Grenzkontrollen durch. Im Februar 2025 ordnete die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, die Verlängerung dieser Kontrollen für weitere sechs Monate an (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/ DE/2025/02/binnengrenzkontrollen.html). In der Grenzstadt Frankfurt (Oder) werden die Folgen dieser Grenzkontrollen spürbar. Wer aus Słubice über die Autobahnbrücke der Autobahn 12 (A 12) einreist, muss bei einspurigem Verkehr auf 10 km/h abbremsen (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-pole n-strassen-in-slubice-verstopft-verkehr-auf-autobahn-a12-und-a2-stockt-7776 4237.html). Durch diese Maßnahme wurde der Grenzübergang Frankfurt (Oder) laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) zu dem Verkehrssegment mit den meisten Staumeldungen und Staustunden in ganz Deutschland (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/02/a12-staus-anstieg-bra ndenburg-polen-grenze.html). Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, detaillierte Informationen zu den Auswirkungen der stationären Grenzkontrollen zu erfragen und die Bewertungen der Auswirkungen seitens der Bundesregierung kritisch zu überprüfen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit Blick auf den von den Fragestellern häufig verwendeten Begriff der „stationären Grenzkontrollen“ ist darauf hinzuweisen, dass dieser Begriff einen falschen Eindruck erweckt. Vielmehr führt die Bundespolizei im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung nach § 2 des Bundespolizeigesetzes an den Binnengrenzen die gemäß Artikel 25 ff. der Verordnung (EU) 2016/399 vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen durch. Deren Durchführung orientiert die Bundespolizei an der Lage und den Schwerpunkten irregulärer Migration. Die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen sind demgemäß nicht starr oder vorherrschend stationär, vielmehr erfolgen die Maßnahmen zeitlich, punktuell und örtlich flexibel sowie in der Intensität angepasst, also stets lageorientiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele unerlaubte Einreisen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich zwischen dem 1. Januar 2024 und heute über die deutsch-polnische Grenze (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Art der Kontrolle: stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland, aufgelistet nach Landkreisen aufschlüsseln)? Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 an der Grenze zu Polen insgesamt 18 904 Personen festgestellt, die über die deutsch-polnische Landgrenze unerlaubt eingereist sind. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann aufgrund des Umfangs der Anlage 1* und den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten explizit nach Landkreisen. In diesem Zusammenhang wird die statistische Erfassung nach den sachbearbeitenden Dienststellen dargestellt. Aufgriffsort Anzahl Personen Gesamt 18.904 Grenzübergang 14.063 Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern 4.491 Inland 350 Person Geschlecht Anzahl Personen Gesamt 18.904 männlich 15.947 weiblich 2.947 unbekannt 9 divers 1  2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der Bundespolizei ein Asylgesuch zum Ausdruck gebracht (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)? Gemäß der PES wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. April 2025 an der deutsch-polnischen Landgrenze insgesamt 3 741 Asylgesuche gegenüber der Bundespolizei geäußert. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Person Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Gesamt 3.741 davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten afghanisch 1.358 syrisch 843 somalisch 258 iranisch 218 jemenitisch 148 ukrainisch 131 eritreisch 90 äthiopisch 88 indisch 85 pakistanisch 85 irakisch 72 sudanesisch 70 ägyptisch 55 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/612 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Person Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Gesamt 3.741 davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten bangladeschisch 50 russisch 27  3. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen versuchten nach Kenntnis der Bundesregierung wiederholt, unerlaubt einzureisen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.  4. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem zuvor genannten Zeitraum monatlich zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Gemäß der PES wurden an der deutsch-polnischen Landgrenze im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 insgesamt 11 398 Personen zurückgewiesen und 406 Personen zurückgeschoben. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann aufgrund des Umfangs der Anlage 2* entnommen werden.  5. Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte differenzieren)? Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der monatlich aufgegriffenen sogenannten Schleuserinnen und Schleuser zwischen dem 1. Januar 2024 und heute an der Grenze zu Polen (bitte nach Aufgriffsort, stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland, aufgelistet nach Landkreisen, aufschlüsseln)? Gemäß der PES wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. April 2025 im Zusammenhang mit Feststellungen an der deutsch-polnischen Landgrenze insgesamt 241 Schleuser festgestellt. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten explizit nach Landkreisen. In diesem Zusammenhang wird die statistische Erfassung nach den sachbearbeitenden Dienststellen dargestellt. Aufgriffsort Anzahl Personen Gesamt 241 Grenzübergang 162 Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern 77 Inland 2     * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/612 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Sachbearbeitende Bundespolizeiinspektion (BPOLI) Anzahl Personen Gesamt 241 BPOLI Forst 57 BPOLI Ludwigsdorf 54 BPOLI Pasewalk 43 BPOLI Frankfurt/Oder 42 BPOLI Angermünde 19 BPOLI Ebersbach 18 BPOLI Selb 5 BPOLI Dresden 1 BPOLI Flensburg 1 BPOLI Berggießhübel 1  7. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich vom 1. Januar 2024 bis heute für die Durchführung der Grenzkontrollen zu Polen eingesetzt (bitte einzeln nach stationärer Grenzkontrolle bzw. mobilen Schwerpunktkontrollen bzw. Schleierfahndung aufschlüsseln)? Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ wahr (u. a. Aufgaben der Bahnpolizei, Grenzpolizei und Luftsicherheit) und erhebt keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung. Daher ist die Anzahl der explizit im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert bezifferbar. Die im vorliegenden Grenzabschnitt zu Polen regional zuständigen Bundespolizeidirektionen Bad Bramstedt, Berlin und Pirna setzen an der Landgrenze zu Polen zusätzlich zum Regeldienst ihrer regional zuständigen Bundespolizeiinspektionen täglich Unterstützungskräfte insbesondere der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten und der Bundesbereitschaftspolizei ein.  8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der monatlich unerlaubten Einreisen über die Grenze zu Polen? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation zwischen deutschen und polnischen Behörden im deutsch-polnischen Polizei-Zentrum, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls? Das Gemeinsamen Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit gewährleistet einen umfassenden und schnellen Informationsaustausch zwischen allen im Grenzgebiet zuständigen deutschen und polnischen Polizei- und Zollbehörden. Es hat sich umfassend bewährt. Der Bund wird seine Beteiligung an dem Gemeinsamen Zentrum fortsetzen. Er begrüßt den zurzeit in der Umsetzung befindlichen Umzug des Gemeinsamen Zentrums in eine neue, größere Liegenschaft in Slubice (Polen) und beteiligt sich an den Kosten für deren Herrichtung. 10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen mobile Hallen (Sonderanfertigungen) in Auftrag gegeben, wenn ja, wie viele, und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 dafür entstanden (bitte hier, wie auch bei den nachfolgenden Fragen, die Gesamtkosten und die Kosten für den deutsch-polnischen Grenzabschnitt angeben)? 11. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 für die Anmietung oder gegebenenfalls den Kauf von Containern im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden? 12. Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden (beispielsweise Herrichtung von Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä.)? 13. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Fahrtkosten und Trennungsgeld im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden? 14. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Übernachtungskosten im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 bis 14 gemeinsam beantwortet. Für die Kontrollen wurden bislang 14 große Kontrollzelte (20 × 10 m) und vier kleine Kontrollzelte (10 × 10 m) zentral beschafft. Diese Zelte befinden sich bereits in der Auslieferung. Es handelt sich um marktübliche Zelte. Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten bzw. eine retrograde Betrachtung für den Zeitraum Mitte Oktober 2023 bis 15. September 2024 liegt der Bundespolizei nicht vor. In der nachfolgenden Tabelle sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis zum 31. März 2025 an allen Landgrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt. 24,6 Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung 4,2 Mio. Euro Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten 3,2 Mio. Euro Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/ Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung) 4,1 Mio. Euro Führungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz) 14,8 Mio. Euro Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder 50,9 Mio. Euro Summe Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 15. Hat die Bundesregierung ihr 2023 von der damaligen Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz angekündigtes Vorhaben, „die Bedarfe für weitere Verkehrsbrücken entlang der Oder zu prüfen“ (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/zusammenarbeit-m it-polen-rueckenwind-fuer-zweite-bruecke-von-frankfurt-_oder_-nach-sl ubice-71039321.html), umgesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll dieses vorliegen? 16. Hat sich die Bundesregierung im Jahr 2024 oder 2025 mit der Landesregierung von Brandenburg oder mit der Stadt Frankfurt (Oder) zum Bau einer zweiten Brücke über die Oder ausgetauscht (bitte ggf. Termine, Beteiligte und Ergebnisse nennen)? 17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Machbarkeitsstudie für eine zweite Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder bereits ausgeschrieben oder sogar vergeben wurde und bis wann diese fertiggestellt werden wird (siehe www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-polen-zweite-bruecke nbsp-wie-frankfurt-oder-und-subice-daran-arbeiten-77599725.html)? 18. Wäre die Finanzierung einer zweiten Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder nach rechtlicher Auffassung der Bundesregierung über den Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH finanzierbar, auch wenn das Projekt nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 steht, und wenn ja, prüft die Bundesregierung diese Möglichkeit konkret? Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Netz der Bundesfernstraßen wird gemäß den Festlegungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz) ausgebaut. Der geltende Bedarfsplan (Beschluss des Deutschen Bundestags aus Dezember 2016) sieht im Bereich Frankfurt (Oder) keine zusätzliche Grenzbrücke vor. Die mit den bestehenden Oderbrücken im Zuge der A 12 südlich von Frankfurt (Oder) und der B 5 (sogenannte Stadtbrücke) bestehenden Bundesfernstraßenverbindungen zwischen Deutschland und Polen werden auch für den mit aktuell bis zum Jahr 2040 erweiterten Prognosehorizont ermittelten Verkehr als ausreichend erachtet. Ob zukünftige Untersuchungen oder Studien für zusätzliche Oderquerungen gegebenenfalls zu neuen Erkenntnissen führen, ist offen. 19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bedrohungslage, mit der sie die Grenzkontrollen vor der Europäischen Kommission begründet, eine im Kern neue Bedrohungslage darstellt, die sich von der ursprünglich festgestellten unterscheidet (vgl. curia.europa.eu/jcms/upload/ docs/application/pdf/2022-04/cp220064de.pdf; bitte einzeln für alle Verlängerungen der Grenzkontrollen angeben)? Das Bundesministerium des Innern hat bei den Entscheidungen über die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen auch die in der Fragestellung zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beachtet. 20. Liegt eine Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen der seit Mitte Oktober 2023 stattfindenden Grenzkontrollen auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen seitens der Bundesregierung vor? Unter anderem auch die ab dem 16. Oktober 2023 angeordneten Binnengrenzkontrollen sollen sich so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigen. Die Bundespolizei arbeitet an den jeweiligen Grenzabschnitten mit ihren innerstaatlichen und den ausländischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei nimmt die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen an den jeweiligen Grenzabschnitten lageabhängig vor. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Des Weiteren überwacht die Bundespolizei fortlaufend im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen etwaige Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Verkehrs und prüft im Falle etwaiger punktueller und temporärer Verzögerungen des grenzüberschreitenden Verkehrs etwaige Abmilderungen im Rahmen der verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und stimmt sich dabei ggf. mit den regionalen Ansprechpartnern der Kommunen/Städte ab. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/ Sonderspuren für Lkw geprüft. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. Vereinzelt kommt es zu temporären und punktuellen Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Hinweise zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels an den deutschen Grenzen vor, die im Zusammenhang mit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher ist bislang nicht von gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen der Binnengrenzkontrollen auszugehen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  a) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, hat die Bundesregierung in dieser Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der Auswirkungen auf den Straßenverkehr angeben), und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.  b) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung die wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung angeben), und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. c) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt? Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft stetig geeignete Maßnahmen, um mögliche Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Vereinzelt kommt es zu temporären und punktuellen Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen. Etwaige Staubildungen können u. a. auch in Zusammenhang mit den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort stehen und nicht ausschließlich auf die Durchführung der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurückzuführen sein. Bundespolizei und Autobahn GmbH prüfen fortlaufend Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation, um die Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu erhöhen. d) Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung der Bundesregierung ökologische Folgen durch die genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der ökologischen Auswirkungen angeben), und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 21. Wenn eine solche Bewertung, wie in Frage 20 angesprochen, vorliegt, hat die Bundesregierung mit der Verlängerung der Grenzkontrollen am 12. Februar 2025 diese Bewertung der Auswirkungen der Grenzkontrollen auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen reevaluiert, und wenn nein, warum nicht? a) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? b) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung der Auswirkungen die wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? d) Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung ökologische Folgen durch die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. c) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die genannten Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt, wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 20c verwiesen. Seite 1 von 10 Anlage 1 zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/189 Zu 1: Die im Sinne der Fragestellungen erbetenen statistischen Aufschlüsselungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Unerlaubte Einreise nach Monaten Monat 2024 2025 Januar 905 681 Februar 911 607 März 1.646 658 April 2.159 810 Mai 2.237 Juni 1.884 Juli 1.304 August 1.459 September 1.205 Oktober 800 November 682 Dezember 956 Person Staatsangehörigkeit Gesamt Gesamt 18.904 ukrainisch 6.568 afghanisch 2.335 syrisch 1.790 somalisch 860 georgisch 566 indisch 517 Seite 2 von 10 Person Staatsangehörigkeit Gesamt türkisch 456 iranisch 413 eritreisch 393 äthiopisch 352 kolumbianisch 333 turkmenisch 333 pakistanisch 266 jemenitisch 252 ägyptisch 244 usbekisch 228 tadschikisch 214 moldauisch 203 russisch 201 irakisch 174 sudanesisch 153 vietnamesisch 151 algerisch 142 belarussisch 138 marokkanisch 137 aserbaidschanisch 131 bangladeschisch 111 albanisch 76 kamerunisch 73 kirgisisch 66 nepalesisch 61 ungeklärt 57 sri-lankisch 53 armenisch 52 Seite 3 von 10 Person Staatsangehörigkeit Gesamt polnisch 49 serbisch 45 kasachisch 40 guineisch 39 philippinisch 38 nigerianisch 37 malisch 36 tunesisch 31 libanesisch 27 ghanaisch 25 mongolisch 25 peruanisch 23 chinesisch 22 kongolesisch (Kongo, Demokratische Republik) 22 simbabwisch 21 senegalesisch 20 ruandisch 19 venezolanisch 18 staatenlos 18 libysch 16 argentinisch 14 kosovarisch 14 kubanisch 13 mazedonisch 13 burundisch 12 gambisch 11 indonesisch 10 palästinensisch 10 Seite 4 von 10 Person Staatsangehörigkeit Gesamt bosnisch-herzegowinisch 10 burkinisch 10 jordanisch 9 paraguayisch 7 kenianisch 7 komorisch 7 saudi-arabisch 7 brasilianisch 6 tschadisch 6 beninisch 5 taiwanisch 5 litauisch 4 mexikanisch 4 ugandisch 3 rumänisch 3 guinea-bissauisch 3 tansanisch 3 angolanisch 3 bulgarisch 3 mosambikanisch 2 südkoreanisch 2 honduranisch 2 kongolesisch (Republik Kongo) 2 dominicanisch 2 myanmarisch 2 singapurisch 2 ivorisch 2 amerikanisch 2 Seite 5 von 10 Person Staatsangehörigkeit Gesamt costa-ricanisch 1 liberianisch 1 niederländisch 1 haitianisch 1 mauretanisch 1 südafrikanisch 1 chilenisch 1 spanisch 1 togoisch 1 britisch (Vereinigtes Königreich) 1 jamaikanisch 1 gabunisch 1 südsudanesisch 1 ecuadorianisch 1 Person Alter Gesamt Gesamt 18.904 24 867 18 852 23 842 22 814 25 809 21 802 26 798 19 776 20 737 27 712 28 675 Seite 6 von 10 Person Alter Gesamt 29 616 17 585 31 556 32 533 30 519 16 435 33 431 34 413 37 398 35 390 36 382 39 347 38 341 40 337 41 291 42 282 43 269 44 267 45 196 46 185 47 181 15 176 48 159 50 148 49 147 51 129 52 102 14 97 Seite 7 von 10 Person Alter Gesamt 54 92 53 85 55 71 56 64 58 61 13 53 57 53 7 48 12 47 60 47 9 46 11 46 10 42 3 40 59 39 4 37 5 33 1 32 0 31 6 31 8 31 61 31 62 30 2 29 67 26 64 24 63 24 66 21 Seite 8 von 10 Person Alter Gesamt 68 17 65 15 70 11 69 9 71 9 72 6 81 4 77 3 83 3 73 3 76 3 86 2 78 2 74 2 80 1 88 1 87 1 92 1 89 1 Sachbearbeitende Bundespolizeiinspektionen Anzahl Personen Gesamt 18.904 BPOLI Frankfurt/Oder 6.239 BPOLI Ludwigsdorf 3.711 BPOLI Forst 3.498 BPOLI Pasewalk 2.816 BPOLI Ebersbach 725 BPOLI Angermünde 653 Seite 9 von 10 Sachbearbeitende Bundespolizeiinspektionen Anzahl Personen BPOLI Flughafen Frankfurt am Main IV 290 BPOLI Selb 114 BPOLI Dresden 111 BPOLI Magdeburg 94 BPOLI Flughafen Frankfurt am Main II 85 BPOLI Flughafen München I 69 BPOLI Klingenthal 62 BPOLI Erfurt 61 BPOLI Trier 51 BPOLI Flughafen Frankfurt am Main III 43 BPOLI Leipzig 42 BPOLI Flughafen Stuttgart 30 BPOLI Flughafen Düsseldorf 25 BPOLI Frankfurt am Main 18 BPOLI Stralsund 17 BPOLI Karlsruhe 16 BPOLI Rostock 14 BPOLI München 13 BPOLI Berggießhübel 13 BPOLI Flughafen München II 11 BPOLI Saarbrücken 9 BPOLI Chemnitz 9 BPOLI Kassel 8 BPOLI Flughafen Frankfurt am Main I 8 BPOLI Aachen 8 BPOLI Flensburg 7 Seite 10 von 10 Sachbearbeitende Bundespolizeiinspektionen Anzahl Personen BPOLI Stuttgart 6 BPOLI Kaiserslautern 5 BPOLI Flughafen Köln/Bonn 5 BPOLI Offenburg 3 BPOLI Flughafen München III 2 BPOLI Würzburg 2 BPOLI Flughafen Hannover 2 BPOLI Flughafen München IV 2 BPOLI Konstanz 1 BPOLI Flughafen Berlin-Brandenburg 1 BPOLI Freilassing 1 BPOLI Nürnberg 1 BPOLI Hannover 1 BPOLI Rosenheim 1 BPOLI Kempten 1 Seite 1 von 3 Anlage 2 zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 21/189 Zu 4: Die im Sinne der Fragestellungen erbetenen statistischen Aufschlüsselungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Zurückweisungen nach Staatsangehörigkeit Person Staatsangehörigkeit Anzahl Gesamt 11.398 davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten Ukraine 5.735 Afghanistan 629 Syrien 511 Zurückweisungen nach Monaten Monat 2024 2025 Gesamt 9.387 2.011 Januar 670 501 Februar 705 456 März 1.013 479 April 1.190 575 Mai 1.040 Juni 1.100 Juli 798 August 762 September 584 Oktober 492 November 412 Dezember 621 Seite 2 von 3 Georgien 467 Kolumbien 308 Indien 272 Türkei 269 Eritrea 255 Äthiopien 221 Moldau 185 Somalia 179 Usbekistan 175 Weißrussland 128 Tadschikistan 126 Vietnam 126 Zurückschiebungen nach Monaten Monat 2024 2025 Gesamt 352 54 Januar 6 14 Februar 12 10 März 37 10 April 31 20 Mai 60 Juni 67 Juli 18 August 43 September 44 Oktober 23 November 10 Dezember 1 Seite 3 von 3 Zurückschiebungen nach Staatsangehörigkeit Person Staatsangehörigkeit Anzahl Gesamt 406 davon 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten Indien 74 Afghanistan 60 Ukraine 47 Ägypten 35 Pakistan 23 Syrien 22 Georgien 14 Polen 14 Algerien 13 Somalia 12 Marokko 11 Jemen 7 Iran 7 Bangladesch 6 Weißrussland 5 Usbekistan 5 Kirgisistan 5 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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