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Aktuelle Belastung der Bundespolizei (Antwort zu Drs. 21/1249)

dip / drucksache 22.09.2025 · WP 21 · 21/1738 · Antwort · Original ↗

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Aktuelle Belastung der Bundespolizei (Antwort zu Drs. 21/1249) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1738 21. Wahlperiode 22.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1249 – Aktuelle Belastung der Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundespolizei ist mit ihren rund 55 000 Beschäftigten die personalstärkste Polizei auf Bundesebene. Neben der Zuständigkeit für den Grenzschutz ist die Bundespolizei als Bahnpolizei für etwa 5 700 Bahnhöfe im Bundesgebiet, für die Luftsicherheit an 13 großen Flughäfen sowie für den Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und die Unterstützung von Bundesbehörden und Polizeien der Länder verantwortlich. Seit Anfang Mai 2025 hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt verstärkte Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Geflüchteten und Asylsuchenden an den Grenzen angeordnet. Damit einher ging eine Aufstockung des an den Außengrenzen eingesetzten Personals der Bundespolizei für die Grenzkontrollen um weitere 3 000 Beamtinnen und Beamte auf insgesamt 14 000 Personen. Die Bundespolizei steht aufgrund der Einsatzlagen unter außergewöhnlich hoher Belastung personeller und finanzieller Artikel. Zuletzt berichtete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) über beim Personal der Bundespolizei angehäufte Überstundenberge in Höhe von 2,8 Mio. Stunden. Vor diesem Hintergrund möchte die fragenstellende Fraktion einen Überblick über die Be- und Überlastung der Beamtinnen und Beamten sowie über die Auswirkungen der dauerhaften Grenzkontrollen auf die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei erhalten.  1. Welche Auswirkungen hat die Priorisierung von Grenzkontrollen durch den Bundesinnenminister auf die anderen gesetzlichen Aufgaben der Polizei (bitte konkret die Bereiche, in denen Personal abgezogen wurde, um Grenzkontrollen durchführen zu können, benennen)? Die Bundespolizei hat umfangreiche Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung des Personalansatzes im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen umgesetzt. Die Wahrnehmung und Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei erfolgt integrativ (u. a. Aufgaben der Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit). Die regional betroffenen und mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bundespolizeidienststellen werden von Kräf- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen, sowie Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Soweit Einsatzkräfte aus nicht unmittelbar betroffenen Dienststellen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eingesetzt werden, so geschieht dies nicht zu Lasten der sonstigen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Planung des Personaleinsatzes obliegt den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei im Rahmen ihrer Beurteilung der aktuellen Lage und Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung.  2. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Bahnhöfen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung? Die Bundespolizei beurteilt die Lage an den deutschen Bahnhöfen fortwährend. Auf Grundlage dieser Beurteilung führt die Bundespolizei lageangepasste Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch und setzt dabei ihre Einsatzkräfte gezielt an Schwerpunkten ein. Die Kommunen, die Länder, die Bundespolizei sowie die Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen tauschen sich regelmäßig aus und stimmen ihre Maßnahmen aufeinander ab, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.  3. Inwiefern erhebt bzw. erstellt die Bundesregierung oder die Bundespolizei ein Lagebild für die Kriminalitätsentwicklung in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen? a) Für welche Bereiche und über welchen Zeitraum werden solche Lagebilder erstellt? b) Gibt es signifikante Entwicklungen in diesen Lagebildern seit der Einführung der dauerhaften Grenzkontrollen, und wenn ja, welcher Art? c) Wenn die Bundesregierung kein entsprechendes Lagebild erhebt, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch das Bundeskriminalamt (BKA) werden verschiedene Lagebilder zu ausgewählten Phänomen- und Deliktsbereichen erstellt. Informationen zu den Lagebildern im Zuständigkeitsbereich des BKA sind hier veröffentlicht: www.bk a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/statistikenlagebilder_nod e.html. Die Bundeslagebilder enthalten aktuelle Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in den jeweiligen Bereichen in Deutschland in dem entsprechenden Kalenderjahr. Für welche Phänomenbereiche ein Bundeslagebild erstellt und veröffentlicht wird, ist abhängig von der Kriminalitätsentwicklung und unterliegt einer fortwährenden Überprüfung durch das BKA und durch das Bundesministerium des Innern (BMI). Zusätzlich wird jeweils im Frühjahr durch den Bundesminister des Innern und den amtierenden Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) im Frühjahr der IMK-Bericht zu den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht. Für den Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Bundespolizei jährlich die Darstellung der aktuellen Entwicklungen der Fallzahlen in den einzelnen Phänomenbereichen. Darüber hinaus wird ebenfalls jährlich ein Lagebild „Gewaltdelikte auf Bahnanlagen“ erstellt. Eine gesonderte Lagebilderstellung vor dem Hintergrund der dargestellten Belastung erfolgt von der Bundespolizei nicht zentral für alle Zuständigkeitsbereiche, zumal sich die Kriminalitätsbelastung in den einzelnen Bundespolizeidirektionen aufgrund regionaler Besonderheiten und örtlicher Zuständigkeiten unterschiedlich darstellen kann. Die Auswertungsbereiche der regionalen Bundespolizeidirektionen und auch der Bundespolizeiinspektionen erstellen ungeachtet der Belastungssituation auf Grundlage einer entsprechenden Rahmenkonzeption Auswertungsprodukte, die den eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen. Zu diesen Produkten zählen auch Kriminalitätslagebilder, die einen Überblick über das Kriminalitätsgeschehen im entsprechenden geografischen Raum und zu einem Zeitpunkt geben, polizeilich relevante Ereignisse analysieren und sowohl periodisch als auch anlassbezogen erstellt werden können. In diese Auswertungsprodukte fließen nicht nur Erkenntnisse aus eigenen Quellen und Feststellungen ein. Für den Teilbereich der illegalen Migration erstellen die Behörden und Dienststellen der Bundespolizei Auswertungsprodukte, deren Ergebnisse in die Priorisierung der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung sowie den personellen Einsatz einfließen. Aufgrund des Betrachtungszeitraumes (Jahr 2024) sind für die bundespolizeiliche Lagedarstellung im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich sowie das Lagebild „Gewalt auf Bahnlagen“ in Bezug auf die seit Mai 2025 andauernden Maßnahmen keine Aussagen möglich.  4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei, dass aktuell 5 000 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei an Bahnhöfen fehlen (vgl. www.bild.de/politik/bild-exklusiv-die-10-gefaehr lichsten-bahnhoefe-in-deutschland-688092a20e680a76f4e92b0f), und wenn nein, wie viele Beamtinnen und Beamte fehlen laut Einschätzung der Bundespolizei? Die Einschätzung der Gewerkschaft wird seitens der Bundesregierung nicht geteilt. Der notwendige Personalbedarf zur Wahrnehmung aller bundespolizeilichen Aufgaben wird regelmäßig geprüft und evaluiert. Weitere haushalterische Verstärkungen durch zusätzliche Planstellen wurden bereits durch Haushaltsvermerke in vergangenen Jahren für die Bundespolizei beschlossen. Hierfür befinden sich zusätzliche Polizeianwärter in Ausbildung, die die Bundespolizei in den nächsten Jahren weiter verstärken werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen zu 1, 2 und 5 verwiesen.  5. Hält die Bundesregierung die Sicherheit an Bahnhöfen für verbesserungswürdig, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen? Die Bundespolizei bewertet im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit nach § 3 des Bundespolizeigesetzes fortwährend die Gefährdungslage und passt ihre gefahrenabwehrenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes entsprechend an. Unabhängig vom derzeitigen Sicherheitsstandard ist die Bundespolizei mit den weiteren Beteiligten bestrebt, die Sicherheit weiter zu erhöhen. Die Bundespolizei stimmt sich dabei auf Grundlage der seit dem Jahr 2000 bestehenden Ordnungspartnerschaft eng mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und auf Grundlage der Sicherheitskooperationsabkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern mit den Polizeien der Länder ab. Mit der Verabschiedung des fortgeschriebenen Bundespolizeigesetzes ist eine Verbesserung der Sicherheit auf Bahnhöfen zu erwarten. Zur Steigerung der Sicherheit an den Bahnhöfen haben die Bundespolizei und die DB AG gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern ferner bis Ende 2024 bundesweit 143 Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet. Gemäß dem Koalitionsvertrag ist geplant, weitere Bahnhöfe an Kriminalitätsschwerpunkten mit Videotechnik auszustatten. Der wahrnehmbare Einsatz von Videotechnik in öffentlichen Räumen, insbesondere in Kombination mit der sichtbaren Präsenz von Polizeivollzugsbeamten, ist ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr und Abschreckung potenzieller Straftäter. Im Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof entwickeln die Bundespolizei und die DB AG, unterstützt vom Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium für Verkehr, gemeinsam innovative Lösungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stärkung der Sicherheit im Verkehrssystem Bahn. Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die Steigerung der Sicherheit der Bahnhofsnutzenden und der Schutz der kritischen Infrastruktur Bahn. Ziel ist es, Gefahren insbesondere in zeitkritischen Situationen zuverlässig und frühzeitig zu erkennen, um proaktiv handeln und u. a. Sabotagehandlungen und Vandalismus verhindern zu können.  6. Wie und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, das Defizit von Beamtinnen und Beamten an Bahnhöfen bei andauernden Grenzkontrollen zu beheben? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  7. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Flughäfen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?  8. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung die Sicherheit an Flughäfen für verbesserungswürdig, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit an Flughäfen? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Sicherheitslage an deutschen Flughäfen ist weiterhin von einer abstrakten Gefährdungslage geprägt. Anschläge islamistisch motivierter Täter gegen Ziele des Verkehrsträgers Luft sind auch weiter denkbar. Dabei können der Passagier- und Frachtverkehr, aber auch sonstige Infrastruktureinrichtungen des zivilen Luftverkehrs gleichermaßen betroffen sein. Flughäfen gelten aufgrund ihrer Infrastruktur und der damit einhergehenden weltweiten Vernetzung als potenzielles Anschlags- oder Bedrohungsziel. Die Bewertung der Sicherheitslage auf Flughäfen basiert auf Gefährdungsbewertungen von Sicherheitsbehörden des Bundes. Die Bundesregierung evaluiert die Durchführung von Luftsicherheitsmaßnahmen fortlaufend und passt Sicherheitsmaßnahmen anlassbezogen an. Hierbei wird neben der Gefährdungslage auch die aktuelle technologische Entwicklung umfassend berücksichtigt.  9. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren in der letzten Bundesligasaison 2024/2025 im Kontext von Fußballspielen der ersten vier Ligen im Einsatz? Im Sinne der Fragestellung setzte die Bundespolizei in der Saison 2024/2025 insgesamt 89 138 Einsatzkräfte im Kontext von Fußballspielen in allen Ligen ein. a) Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können in der kommenden Bundesligasaison 2025/2026 im Kontext von Fußballspielen der ersten vier Ligen zum Einsatz kommen? Der Kräfteeinsatz in der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Lagebeurteilung und Schwerpunktsetzung. Eine Prognose für das kommende Jahr kann daher nicht erstellt werden, da diese auf Grundlage einer einzelfall-, anlassbezogenen und fortdauernden Lagebeurteilung erfolgt. b) Kann die Bundespolizei angesichts der erhöhten Anzahl an Polizistinnen und Polizisten, die bei Grenzkontrollen eingesetzt werden, das gleiche Personalaufkommen im Kontext von Sicherheit bei Fußballspielen aufbringen wie bisher? Der Kräfteansatz im Kontext von Fußballspielen orientiert sich an Lagebeurteilungen und einer Schwerpunktsetzung. Bei entsprechenden Lageerkenntnissen werden Kräfte der Bundespolizei im Kontext der Sicherheit bei Fußballspielen eingesetzt. Auch aufgrund von variierenden Spielbegegnungen kann pauschal keine Aussage zum notwendigen Personalansatz getroffen werden. c) Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit im Kontext von Fußballspielen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung? Mit Blick auf den Fußballfanreiseverkehr beurteilt die Bundespolizei die Lage fortwährend und berücksichtigt Erkenntnisse und Erfahrungen aus den zurückliegenden Spielzeiten. Auf Grundlage dieser Lagebeurteilung legt die Bundespolizei ihre Einsatzschwerpunkte an den jeweiligen Spieltagen fest und setzt ihre Kräfte gezielt ein. Dies betrifft insbesondere Spielbegegnungen der ersten vier Ligen. Der engen Abstimmung mit den benachbarten Behörden und insbesondere den Eisenbahnverkehrsunternehmen, z. B. zur Vermeidung von Reisewegüberschneidungen rivalisierender Fangruppen, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dadurch beabsichtigen die Sicherheitspartner schon im Vorfeld, etwaige Gefahren für die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu verhindern. 10. Für wie viele Bundespolizeireviere war seit dem Januar 2024 ein 24- Stundenbetrieb vorgesehen, und wie oft waren einzelne dieser Reviere a) für eine gesamte Dienstschicht nicht besetzt, b) für länger als eine Stunde nicht besetzt, c) für einen Zeitraum nicht besetzt, der mehr als eine Stunde und weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug (bitte jeweils die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und nach Bundesländern gesondert auflisten, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/13867)? Grundsätzlich ist in allen Bundespolizeidienststellen eine dauerhafte personelle Besetzung vorgesehen. Bei der temporären Nichtbesetzung von Bundespolizeidienststellen handelt es sich um eine einsatztaktische Entscheidung der örtlich zuständigen Dienststellen. Die Ursachen sind vielfältiger Natur und fließen abschließend in die Lagebeurteilung der Polizeiführung bzw. der Inspektionsleitung ein. Im Rahmen der täglichen Lagebeurteilung kommt es regelmäßig vor, dass die Einsatzstärken in einzelnen Dienststellen variieren bzw. einzelne Bundespolizeireviere temporär nicht besetzt werden. In diesen Fällen wird die temporär fehlende Besetzung mit Präsenz im Einsatzraum kompensiert. In der Bundespolizei erfolgt keine zentrale Erhebung von Daten anhand verbindlicher Erfassungskriterien im Sinne der Fragestellungen. 11. Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Januar 2024 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Das Überstundenaufkommen der Bundespolizei ist in beigefügter Anlage 1* dargestellt. Die aufgeführten Überstunden ergeben sich aus der Fortschreibung der Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag. Sie beinhalten also sowohl in der Zwischenzeit angefallene als auch abgebaute Überstunden. Die Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten (Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes). Die Angaben berücksichtigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und Tarifbeschäftigte. Die Auswertung bildet seit Jahresbeginn 2025 die Überstunden der gesamten Bundespolizei ab. Die Flughafendienststellen am Flughafen Frankfurt/Main und München sind seither auch in der Auswertung enthalten. 12. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespolizei im Jahr 2024 und im Jahr 2025 bis einschließlich Juli, und in wie viel Prozent der Fälle betrug die Dienstausfallzeit mehr als sechs Wochen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Gemäß BMI-Jahreskrankenstatistik betrug die Dienstausfallzeit von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (Polizeivollzugsdienst und Verwaltungsdienst) durch Krankheit im Kalenderjahr 2024 insgesamt 977 771 Ausfalltage. Dies entspricht einer Krankenquote von 9,30 Prozent. Bezogen auf die Ausfallzeiten von über sechs Wochen lag die Krankenquote bei 3,82 Prozent. Die BMI- Jahreskrankenstatistik sieht keine Aufschlüsselung nach Monaten vor und wird zudem nur einmal jährlich zu Beginn des Folgejahres erhoben. Für das Kalenderjahr 2025 liegen daher noch keine Daten vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1738 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 13. Wie viel mehr Personal wird aktuell eingesetzt, um die Grenzkontrollen durchzuführen (bitte nach einzelnen Grenzübergängen und jeweils eingesetztem Personal pro Schicht bzw. Woche bzw. Monat seit Anfang 2025 aufschlüsseln)? Die regional betroffenen Bundespolizeidienststellen werden von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen, sowie Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Der Kräfteansatz der Bundespolizei im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung anlässlich der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den landseitigen Binnengrenzen betrug seit dem 16. September 2024 pro Tag ca. 11 000 Kräfte. Darunter waren ca. 9 800 Kräfte der betroffenen Bundespolizeiinspektionen sowie 1 200 Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten bzw. der Bundesbereitschaftspolizei im Einsatz. Die Bundespolizei hat nunmehr seit dem 8. Mai 2025 umfangreiche Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung des Personalansatzes im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen umgesetzt. Damit hat die Bundespolizei seit dem 8. Mai 2025 die im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen eingesetzten Kräfte von 11 000 täglich auf bis zu 14 000 täglich erhöht. Eine Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt seitens der Bundespolizei nicht. 14. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder zurückbefördert? Die mit den grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bundespolizeidienststellen werden sowohl von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten als auch von Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung werden diese zu wechselnden Einsatzanlässen und daher auch nicht immer am selben Dienstort eingesetzt. Teile der zur Unterstützung eingesetzten Kräfte verlegen zur Verrichtung des Dienstes im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung täglich vom Heimatstandort in den Einsatzraum und wieder zurück. Weitere Kräfte werden im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung in einer temporären Unterkunft am Einsatzort untergebracht und verlegen von dort in den Einsatzraum. Die Regeldienstkräfte der Bundespolizeidienststellen erreichen im Rahmen ihrer täglichen Anreise und Abreise den Einsatz- bzw. Wohnort. Eine Erhebung der Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt seitens der Bundespolizei nicht. 15. Wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin- und zurückzugelangen (bitte danach aufschlüsseln, ob die Hin- und Rückfahrt weniger als eine Stunde, zwischen ein und zwei Stunden, zwischen zwei und vier Stunden und länger als vier Stunden dauert)? Die temporären Unterkünfte der Unterstützungskräfte befinden sich in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Einsatzorten und variieren hinsichtlich der Fahrtzeiten zu den zugewiesenen Einsatzräumen. Die maximale Fahrzeit beträgt dabei grundsätzlich nicht mehr als eine Stunde pro Strecke. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 16. Für wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden pro Tag aufgrund ihres Einsatzes bei den Grenzkontrollen Hotelunterbringungen zur Verfügung gestellt, wie viele Tage verbringen die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im Durchschnitt in einer Hotelunterbringung für ihren Einsatz an der Grenze, und welche Kosten entstehen dadurch (bitte für jeweils sechs Monate beginnend von Januar 2023 aufschlüsseln)? Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel durch. Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage oder auch nur Stunden betrieben. Die Anzahl und auch die erforderliche Ausstattung können daher entsprechend dynamisch variieren. Im Zeitraum von Anfang 2023 bis September 2024 wurden pro Tag ca. 650 Übernachtungen realisiert. Seit September 2024 bis 8. Mai 2025 waren täglich bis zu 1 000 Kräfte unterzubringen. Im Mai 2025 wurde die Anzahl der unterzubringenden Kräfte auf 1 600 erhöht. Seit Mitte Juni werden Hotelübernachtungen für ca. 1 300 bis 1 400 Kräfte realisiert. Die Übernachtungszeiträume werden überwiegend im 7-Tage-Rhytmus gebucht. Die Bundespolizei erfasst systematisch seit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten. In der Zeit vor dem 16. September 2024 erfolgte keine gesonderte Erfassung der Mehrkosten für die Grenzkontrollen. Aufgrund der systematischen Erfassung der einsatzbedingten Mehrkosten seit September 2024 werden die Hotelkosten zusammen mit den Verpflegungskosten- und Tagegeldern erhoben. Die Kosten beliefen sich insgesamt hierfür: – vom 16. September 2024 bis 31. Dezember 2024: 8,2 Mio. Euro – vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025: 14,6 Mio. Euro. 17. Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten? Nahezu alle Grenzkontrollstellen sind mit einer Toilette ausgestattet. Lediglich drei Grenzkontrollstellen sind derzeit noch nicht mit einer Toilette ausgestattet. Diese befinden sich jedoch in der Beschaffung. Die Entfernung zur nächstgelegenen Toilettenanlage beträgt in einem Fall rund 300 m, in den anderen beiden Fällen rund 4,5 km und rund 5 km. Nahezu alle Grenzkontrollstellen sind mit einem Unterstand bzw. Container ausgestattet. Lediglich vier Grenzkontrollstellen sind nicht mit einem Unterstand zum Aufenthalt ausgerüstet. Entsprechende Container befinden sich in der Beschaffung. Erste Container werden voraussichtlich bis zur 38. Kalenderwoche aufgestellt. Die bisherige Entfernung bis zum nächsten Unterstand oder Aufenthalt betragen zwischen 1,5 und 12 km. In einem Fall verzögert das Fehlen einer verkehrsrechtlichen Anordnung die Aufstellung der Container. Hierzu erfolgen Abstimmungen der Bundespolizei mit der zuständigen Behörde. Versorgungsmöglichkeiten stehen mehrheitlich direkt vor Ort zur Verfügung. An Grenzkontrollstellen, an denen die Versorgungsmöglichkeiten nicht direkt vor Ort zur Verfügung stehen, variieren die Entfernungen dabei zwischen größtenteils rund 1 km und 5 km. Lediglich in zwei Fällen beträgt die Entfernung zwischen rund 8 km und 12 km. 18. Wie viele der Grenzkontrollen verfügen nicht über einen Wetterschutz, damit sich die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten vor Regen, Hitze und Kälte schützen können? Die Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen der Bundespolizei verfügen über Einsatzbekleidung, die u. a. Wetterschutzkomponenten wie Regenschutzhose und -jacke, gefütterte und ungefütterte Handschuhe, Strickjacken, Anorak, Funktionswäsche (Sommer und Winter) und Winterstiefel beinhaltet. Für die Einsatzkräfte besteht außerdem an jeder Grenzkontrollstelle die Möglichkeit, sich u. a. im Einsatzfahrzeug oder in Containern oder Zelten den Witterungseinflüssen zu entziehen. 19. Wie hoch sind die Kosten für die stationären Grenzkontrollen seit dem 1. April 2025 bis jetzt (Stand: 31. Juli 2025; bitte nach Kosten für: Personal, Übernachtung von Kräften der Bundespolizei, Anmietung oder Kauf von Containern, Herrichtung von Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä. aufschlüsseln)? Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Von retrograden und monatsweisen Betrachtungen sieht die Bundespolizei in Anbetracht des damit verbundenen Aufwandes ab. Es liegen daher nur Aussagen zu den Mehrkosten für das II. Quartal 2025 (Zeitraum vom 1. April 2025 bis 30. Juni 2025) vor. Die Aufschlüsselung für das zweite Quartal kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. in Mio. Euro Mehrarbeit Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen/Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung) Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz) Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder Gesamt 01.04.2025 30.06.2025 13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1 Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den o. g. Beträgen für Mehrarbeit um kalkulatorische Kosten handelt, die regelmäßig nicht kassenwirksam werden, weil den Beamten nach Vorgabe des § 88 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) im Grundsatz vorrangig Freizeitausgleich zu gewähren ist. 20. Inwieweit führen die seit Mai 2025 verstärkt durchgeführten Grenzkontrollen zu Einschränkungen bei Urlaubsgewährungen und Dienstbefreiungen von Beschäftigten? Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bewirken keine Einschränkung der Urlaubsgewährung. Die Gewährung von Dienstbefreiungen erfolgt grundsätzlich restriktiv im Rahmen der Kräfte- und Lagebeurteilung und mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter. 21. Ist es den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei derzeit möglich, ihre Überstunden abzubauen, wenn nein, seit wann ist dies nicht mehr möglich, und wann und in welchem Umfang wird dies wieder gestattet? Im Rahmen der Kräfte- und Lagebeurteilung und mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter ist es den Beamten der Bundespolizei möglich, ihre Überstunden abzubauen. 22. Inwiefern sind die Informationen der Gewerkschaft der Polizei zutreffend, dass aufgrund der hohen Belastung durch die verstärkten Grenzkontrollen aktuell Fortbildungen und Überstundenabbau ausgesetzt sind, und wenn ja, wie lange wird dieser Zustand andauern (bitte aufschlüsseln, welche Fortbildungen von der Aussetzung betroffen sind, und den Titel und die Anzahl der normalerweise stattfindenden Termine angeben)? Infolge der aktuell bestehenden erhöhten Anforderungen an die Bundespolizei ist eine vorübergehende Anpassung des dienststelleninternen Fortbildungsbetriebs erforderlich. Die zentrale Fortbildung für Spezialisten, Multiplikatoren und Führungskräfte, die an der Bundespolizeiakademie sowie den angeschlossenen Aus- und Fortbildungszentren stattfindet, kann im Wesentlichen wie geplant durchgeführt werden. Lediglich einzelne Fortbildungsmaßnahmen wurden verschoben. Die Abmeldung von Lehrgangsteilnehmenden erfolgt lediglich in geringem Umfang und kurzfristig. Die Anpassungen sind zeitlich begrenzt und werden kontinuierlich überprüft, um die schnellstmögliche Wiederaufnahme des regulären Fortbildungsbetriebs zu ermöglichen. 23. Wie viele Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 aus dem Dienst bei der Bundespolizei ausgeschieden (bitte nach Jahren und Rechtsgrundlage für das Ausscheiden aufschlüsseln)? a) Bei wie vielen davon geschah dies aufgrund eines Antrags der Bundespolizistin oder des Bundespolizisten auf Versetzung nach § 28 des Bundesbeamtengesetzes (BBG; bitte nach Jahren von 2022 bis 2025 aufschlüsseln), und wie viele weitere solcher Anträge sind noch in Bearbeitung? b) Bei wie vielen davon geschah dies aufgrund eines Antrags der Bundespolizistin oder des Bundespolizisten auf Entlassung nach § 33 BBG (bitte nach Jahren von 2022 bis 2025 aufschlüsseln), und wie viele weitere solcher Anträge sind noch in Bearbeitung? Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet. Im Sinne der Fragestellung wird bezüglich der in den Kalenderjahren ausgeschiedenen Beamten (Polizeivollzugsdienst; ohne Anwärter) auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Ausscheidungsgründe Kalenderjahr 2022 2023 2024 2025 (01.07.2025) Entlassungen (§ 32 BBG) 8 11 16 12 auf eigenes Verlangen (§§ 33, 52 BBG) 100 133 178 68 Verlust der Beamtenrechte (§ 41 BBG, § 24 BeamtStG) 7 13 9 7 Eintritt in den Ruhestand (§ 51 BBG) 778 769 830 420 Versetzung in den Ruhestand (§§ 44, 47 BBG) 92 66 108 52 aus disziplinarischen Gründen (§ 34 BBG) 3 5 5 verstorben 46 34 35 19 Versetzungen (§ 28 BBG) 72 76 64 31 Statuswechsel (§ 8 BeamtStG) 21 31 16 4 Gesamt 1 127 1 138 1 261 613 Daten zu Versetzungen von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 28 BBG sind der vorausgegangenen Übersicht zu entnehmen. Konkrete Daten zu sich gegenwärtig in Bearbeitung befindenden Anträgen liegen nicht vor. Daten zu Anträgen auf Entlassungen gemäß § 33 BBG von Polizeivollzugsbeamten sind der vorausgegangenen Übersicht zu entnehmen. 34 Anträge befanden sich mit Stichtag 14. Juli 2025 noch in der Bearbeitung. 24. Wie viele der ausgeschiedenen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren während ihrer Dienstzeit an den Grenzkontrollen tätig? Eine statistische Erhebung dahingehend, wie viele der ausgeschiedenen Bundespolizisten während ihrer Dienstzeit im Bereich der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wurden, erfolgt nicht und ist auch mit Blick auf die integrative und an die Lage angepasste Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei nicht möglich. 25. Wie schreitet der Aufwuchs der Bundespolizei voran, nachdem in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages neue Stellen geschaffen wurden (bitte die neu geschaffenen Stellen und die neu besetzten Stellen angeben)? Die in der letzten Legislaturperiode für den Polizeivollzugsdienst neu ausgebrachten Planstellen wurden vollständig besetzt (circa 3 800). 26. Wie viele Stellen der Bundespolizei sind derzeit nicht besetzt? Bei der Bundespolizei sind im Polizeivollzugsdienst alle Planstellen besetzt oder durch Einstellungsmaßnahmen gebunden. 27. Hat die Bundespolizei den Zoll seit Mai 2025 um Amtshilfe gebeten? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Was sollte von der Amtshilfe umfasst sein? c) Wie hat der Zoll darauf geantwortet? Die Fragen 27 bis 27c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundespolizei hat am 9. Mai 2025 aufgrund der intensivierten Binnengrenzkontrollen den Zoll um Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe im landseitigen Grenzraum ersucht. Die Unterstützung sollte lage- und bedarfsorientiert gemäß den jeweiligen örtlichen Notwendigkeiten erfolgen. Die intensivierten Maßnahmen der Bundespolizei führen häufig auch zu Feststellungen, die im originären Zuständigkeitsbereich des Zolls liegen, dies insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Hier ist eine unmittelbare Übernahme solcher Vorgänge von Seiten des Zolls wünschenswert, um die bundespolizeilichen Kräfte schnellstmöglich wieder im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich einsetzen zu können. Darüber hinaus ist ebenso die Verstärkung von gemeinsamen Maßnahmen, die zur Erhöhung der Wirksamkeit und gleichzeitig personellen Entlastung der Bundespolizei führt, erstrebenswert. Auch die bewährte Unterstützung der Mitarbeiter der Zollverwaltung in den sog. Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei würde eigenes Personal für gebotene Fahndungsmaßnahmen im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich freisetzen. Das Ersuchen der Bundespolizei wurde von Seiten der Generalzolldirektion dem Bundesministerium für Finanzen zur Entscheidung vorgelegt. Eine Antwort steht derzeit noch aus. 28. Hat die Bundespolizei weitere Behörden um Amtshilfe gebeten? a) Wenn ja, welche Behörden wurden angefragt, und mit welcher Begründung? b) Wie haben die jeweiligen Behörden darauf geantwortet? Die Fragen 28 bis 28b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Die Bundespolizei hat keine weiteren Behörden um Amtshilfe gebeten. Anlage 1 zur KA 21/1249 Monate Zeilenbeschriftungen Werte 01/2024 06/2024 09/2024 12/2024 01/2025 02/2025 03/2025 04/2025 05/2025 06/2025 07/2025 08/2025 BPOLD 11 UAZ/Gleitzeit 71.734 82.212 87.852 85.705 80.749 77.738 77.974 79.051 93.934 96.908 102.812 105.034 MAZ § 11 BPolBG 43.873 49.820 53.655 53.999 49.356 47.300 47.191 49.023 50.135 51.182 51.584 53.417 MAZ § 88 BBG 25.458 38.637 43.950 41.876 41.199 37.931 38.052 37.887 40.894 45.666 56.001 56.346 Summe 141.065 170.668 185.457 181.580 171.304 162.970 163.217 165.961 184.963 193.755 210.397 214.796 BPOLD B UAZ/Gleitzeit 102.083 136.087 92.555 132.458 113.169 93.831 94.981 105.964 140.480 147.010 116.387 121.221 MAZ § 11 BPolBG 1.213 1.064 1.371 1.776 2.117 2.122 1.978 1.938 1.837 1.699 1.547 1.213 MAZ § 88 BBG 4.640 11.499 12.535 9.819 8.654 11.247 8.756 7.987 8.550 8.948 6.079 6.013 Summe 107.936 148.651 106.461 144.053 123.940 107.200 105.715 115.889 150.866 157.657 124.014 128.447 BPOLD BBS UAZ/Gleitzeit 114.259 137.227 121.069 139.165 128.445 125.877 117.353 127.371 140.496 148.892 134.689 137.041 MAZ § 11 BPolBG 1.077 1.222 1.249 917 945 948 651 968 1.153 1.380 1.339 1.501 MAZ § 88 BBG 10.055 13.759 14.620 11.944 12.426 12.085 11.307 11.816 11.683 14.022 11.947 11.182 Summe 125.391 152.208 136.939 152.026 141.816 138.910 129.312 140.155 153.331 164.295 147.976 149.724 BPOLD BP UAZ/Gleitzeit 40.608 14.193 43.628 14.644 34.222 40.533 52.932 29.296 64.678 49.290 56.430 67.744 MAZ § 11 BPolBG 3.991 3.573 3.996 3.239 3.208 3.336 3.382 3.561 3.263 3.021 3.019 3.163 MAZ § 88 BBG 478.095 681.755 583.441 599.453 568.562 557.993 565.685 562.525 655.072 603.551 550.611 516.617 Summe 522.695 699.521 631.065 617.336 605.991 601.863 621.999 595.382 723.013 655.862 610.060 587.525 BPOLD H UAZ/Gleitzeit 119.585 168.009 151.482 180.292 168.195 165.533 172.777 179.835 198.472 209.101 182.520 185.186 MAZ § 11 BPolBG 785 1.138 740 742 715 761 739 754 774 812 835 801 MAZ § 88 BBG 7.145 17.597 12.482 9.299 7.636 9.527 6.785 8.017 5.761 4.604 2.249 1.775 Summe 127.515 186.744 164.704 190.333 176.546 175.821 180.301 188.606 205.006 214.517 185.604 187.763 BPOLD KO UAZ/Gleitzeit 95.588 127.661 102.612 118.391 108.864 101.589 114.829 118.218 133.216 149.109 135.661 140.320 MAZ § 11 BPolBG 1.382 1.588 1.376 1.300 1.266 1.022 1.253 1.041 1.277 1.224 1.365 1.484 MAZ § 88 BBG 9.150 30.398 21.605 17.044 15.543 16.517 13.139 12.212 11.269 10.265 10.155 9.453 Summe 106.119 159.648 125.593 136.735 125.673 119.128 129.221 131.470 145.762 160.597 147.181 151.257 BPOLD M UAZ/Gleitzeit 123.448 169.621 161.090 186.698 228.653 221.786 215.522 214.770 238.826 266.240 229.034 259.040 MAZ § 11 BPolBG 10.991 5.347 5.073 4.665 5.421 5.805 5.246 4.884 4.356 5.097 4.910 5.325 MAZ § 88 BBG 16.440 12.825 10.497 9.691 9.185 14.065 12.280 11.532 17.864 26.586 28.802 30.026 Summe 150.879 187.793 176.660 201.054 243.258 241.656 233.048 231.186 261.046 297.922 262.746 294.391 Anlage 1 zur KA 21/1249 Monate Zeilenbeschriftungen Werte 01/2024 06/2024 09/2024 12/2024 01/2025 02/2025 03/2025 04/2025 05/2025 06/2025 07/2025 08/2025 BPOLD PIR UAZ/Gleitzeit 127.848 141.310 109.944 141.878 123.312 112.744 110.320 111.390 128.529 142.005 137.237 148.874 MAZ § 11 BPolBG 3.328 3.148 2.884 2.412 3.118 3.143 3.193 3.052 3.239 3.288 3.360 3.343 MAZ § 88 BBG 9.471 10.071 11.708 12.135 11.455 15.136 13.675 14.366 17.409 15.700 7.072 4.336 Summe 140.647 154.529 124.536 156.425 137.885 131.023 127.188 128.809 149.177 160.993 147.670 156.554 BPOLD S UAZ/Gleitzeit 92.840 121.083 86.412 114.502 106.038 95.568 88.077 95.673 115.630 131.159 109.277 110.280 MAZ § 11 BPolBG 1.036 1.130 1.135 1.074 892 1.346 1.208 1.179 1.233 1.261 1.266 1.368 MAZ § 88 BBG 2.107 4.865 1.822 2.460 1.979 4.016 2.203 2.144 2.490 2.510 1.483 1.279 Summe 95.984 127.077 89.369 118.036 108.909 100.930 91.487 98.996 119.353 134.929 112.027 112.927 BPOLD STA UAZ/Gleitzeit 155.632 233.177 175.246 225.633 199.708 178.007 187.706 200.084 231.388 261.647 223.250 225.509 MAZ § 11 BPolBG 2.611 3.067 2.146 2.656 2.322 2.202 1.918 2.094 1.972 1.755 1.672 1.686 MAZ § 88 BBG 7.897 44.114 51.611 33.078 27.515 28.314 23.355 19.703 18.617 15.957 12.970 10.578 Summe 166.141 280.358 229.003 261.368 229.544 208.523 212.979 221.881 251.977 279.359 237.892 237.772 BPOLP UAZ/Gleitzeit 88.241 83.257 95.439 90.506 84.425 83.252 72.204 73.349 87.626 97.992 101.300 101.330 MAZ § 11 BPolBG 4.636 4.376 5.535 4.639 4.534 4.532 5.545 5.537 5.886 6.276 6.089 6.273 MAZ § 88 BBG 14.660 22.853 28.203 24.505 22.711 22.118 22.144 21.081 18.722 18.051 17.661 18.981 Summe 107.537 110.486 129.176 119.650 111.669 109.902 99.893 99.967 112.234 122.319 125.050 126.584 BPOLAK UAZ/Gleitzeit 137.433 61.089 124.656 102.191 124.180 115.944 112.988 87.755 81.866 92.694 89.864 96.722 MAZ § 11 BPolBG 8.096 8.967 10.870 10.973 10.328 10.178 10.400 8.883 9.058 9.361 9.693 9.976 MAZ § 88 BBG 67.552 66.843 81.331 66.722 77.104 57.907 83.403 76.149 73.752 74.461 94.705 80.028 Summe 213.082 136.898 216.858 179.886 211.613 184.029 206.792 172.788 164.676 176.515 194.262 186.726 BPOLD FRA UAZ/Gleitzeit 128.832 120.299 117.983 127.814 150.412 179.624 154.343 159.695 MAZ § 11 BPolBG 88 129 192 2.444 244 171 186 145 MAZ § 88 BBG 6.709 5.800 3.936 1.442 3.071 2.772 2.505 2.420 Summe 135.629 126.227 122.110 131.700 153.727 182.567 157.035 162.261 Gesamt: UAZ/Gleitzeit 1.269.300 1.474.926 1.351.985 1.532.064 1.628.791 1.532.702 1.535.644 1.550.571 1.805.552 1.971.669 1.772.804 1.857.997 Gesamt: MAZ § 11 BPolBG 83.020 84.441 90.029 88.392 84.309 82.823 82.897 85.359 84.427 86.526 86.868 89.695 Gesamt: MAZ § 88 BBG 652.670 955.215 873.806 838.026 810.677 792.657 804.720 786.860 885.153 843.094 802.242 749.035 Gesamt: Summe 2.004.990 2.514.582 2.315.820 2.458.482 2.523.778 2.408.182 2.423.262 2.422.789 2.775.132 2.901.289 2.661.913 2.696.726 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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