Aktuelle Belastung der Bundespolizei (Antwort zu Drs. 21/1249)
Text
Aktuelle Belastung der Bundespolizei (Antwort zu Drs. 21/1249)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1738
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich,
Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1249 –
Aktuelle Belastung der Bundespolizei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundespolizei ist mit ihren rund 55 000 Beschäftigten die personalstärkste
Polizei auf Bundesebene. Neben der Zuständigkeit für den Grenzschutz ist die
Bundespolizei als Bahnpolizei für etwa 5 700 Bahnhöfe im Bundesgebiet, für
die Luftsicherheit an 13 großen Flughäfen sowie für den Schutz von
Verfassungsorganen des Bundes und die Unterstützung von Bundesbehörden und
Polizeien der Länder verantwortlich. Seit Anfang Mai 2025 hat der
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt verstärkte Grenzkontrollen und die
Zurückweisung von Geflüchteten und Asylsuchenden an den Grenzen
angeordnet. Damit einher ging eine Aufstockung des an den Außengrenzen
eingesetzten Personals der Bundespolizei für die Grenzkontrollen um weitere 3 000
Beamtinnen und Beamte auf insgesamt 14 000 Personen.
Die Bundespolizei steht aufgrund der Einsatzlagen unter außergewöhnlich
hoher Belastung personeller und finanzieller Artikel. Zuletzt berichtete die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) über beim Personal der Bundespolizei
angehäufte Überstundenberge in Höhe von 2,8 Mio. Stunden. Vor diesem Hintergrund
möchte die fragenstellende Fraktion einen Überblick über die Be- und
Überlastung der Beamtinnen und Beamten sowie über die Auswirkungen der
dauerhaften Grenzkontrollen auf die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei
erhalten.
1. Welche Auswirkungen hat die Priorisierung von Grenzkontrollen durch
den Bundesinnenminister auf die anderen gesetzlichen Aufgaben der
Polizei (bitte konkret die Bereiche, in denen Personal abgezogen wurde,
um Grenzkontrollen durchführen zu können, benennen)?
Die Bundespolizei hat umfangreiche Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung
des Personalansatzes im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen umgesetzt. Die Wahrnehmung und Umsetzung der
gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei erfolgt integrativ (u. a. Aufgaben der
Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit). Die regional betroffenen und mit
grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bundespolizeidienststellen werden von Kräf-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
19. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten
Alarmzügen, sowie Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Soweit
Einsatzkräfte aus nicht unmittelbar betroffenen Dienststellen im Rahmen der
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eingesetzt werden, so
geschieht dies nicht zu Lasten der sonstigen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben.
Die Planung des Personaleinsatzes obliegt den jeweils zuständigen Behörden
der Bundespolizei im Rahmen ihrer Beurteilung der aktuellen Lage und
Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung.
2. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Bahnhöfen
ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser
Einschätzung?
Die Bundespolizei beurteilt die Lage an den deutschen Bahnhöfen fortwährend.
Auf Grundlage dieser Beurteilung führt die Bundespolizei lageangepasste
Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch und setzt dabei ihre Einsatzkräfte gezielt an
Schwerpunkten ein. Die Kommunen, die Länder, die Bundespolizei sowie die
Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen tauschen sich regelmäßig
aus und stimmen ihre Maßnahmen aufeinander ab, um die Sicherheit weiter zu
erhöhen.
3. Inwiefern erhebt bzw. erstellt die Bundesregierung oder die
Bundespolizei ein Lagebild für die Kriminalitätsentwicklung in den jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen?
a) Für welche Bereiche und über welchen Zeitraum werden solche
Lagebilder erstellt?
b) Gibt es signifikante Entwicklungen in diesen Lagebildern seit der
Einführung der dauerhaften Grenzkontrollen, und wenn ja, welcher
Art?
c) Wenn die Bundesregierung kein entsprechendes Lagebild erhebt,
warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch das Bundeskriminalamt (BKA) werden verschiedene Lagebilder zu
ausgewählten Phänomen- und Deliktsbereichen erstellt. Informationen zu den
Lagebildern im Zuständigkeitsbereich des BKA sind hier veröffentlicht: www.bk
a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/statistikenlagebilder_nod
e.html.
Die Bundeslagebilder enthalten aktuelle Erkenntnisse zur Lage und
Entwicklung in den jeweiligen Bereichen in Deutschland in dem entsprechenden
Kalenderjahr. Für welche Phänomenbereiche ein Bundeslagebild erstellt und
veröffentlicht wird, ist abhängig von der Kriminalitätsentwicklung und unterliegt
einer fortwährenden Überprüfung durch das BKA und durch das
Bundesministerium des Innern (BMI).
Zusätzlich wird jeweils im Frühjahr durch den Bundesminister des Innern und
den amtierenden Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) im Frühjahr
der IMK-Bericht zu den Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
veröffentlicht.
Für den Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch
die Bundespolizei jährlich die Darstellung der aktuellen Entwicklungen der
Fallzahlen in den einzelnen Phänomenbereichen. Darüber hinaus wird ebenfalls
jährlich ein Lagebild „Gewaltdelikte auf Bahnanlagen“ erstellt.
Eine gesonderte Lagebilderstellung vor dem Hintergrund der dargestellten
Belastung erfolgt von der Bundespolizei nicht zentral für alle
Zuständigkeitsbereiche, zumal sich die Kriminalitätsbelastung in den einzelnen
Bundespolizeidirektionen aufgrund regionaler Besonderheiten und örtlicher Zuständigkeiten
unterschiedlich darstellen kann. Die Auswertungsbereiche der regionalen
Bundespolizeidirektionen und auch der Bundespolizeiinspektionen erstellen
ungeachtet der Belastungssituation auf Grundlage einer entsprechenden
Rahmenkonzeption Auswertungsprodukte, die den eigenen Zuständigkeitsbereich
betreffen. Zu diesen Produkten zählen auch Kriminalitätslagebilder, die einen
Überblick über das Kriminalitätsgeschehen im entsprechenden geografischen
Raum und zu einem Zeitpunkt geben, polizeilich relevante Ereignisse
analysieren und sowohl periodisch als auch anlassbezogen erstellt werden können. In
diese Auswertungsprodukte fließen nicht nur Erkenntnisse aus eigenen Quellen
und Feststellungen ein.
Für den Teilbereich der illegalen Migration erstellen die Behörden und
Dienststellen der Bundespolizei Auswertungsprodukte, deren Ergebnisse in die
Priorisierung der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung sowie den personellen Einsatz
einfließen.
Aufgrund des Betrachtungszeitraumes (Jahr 2024) sind für die
bundespolizeiliche Lagedarstellung im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich sowie das Lagebild
„Gewalt auf Bahnlagen“ in Bezug auf die seit Mai 2025 andauernden
Maßnahmen keine Aussagen möglich.
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Gewerkschaft der
Polizei, dass aktuell 5 000 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei an
Bahnhöfen fehlen (vgl. www.bild.de/politik/bild-exklusiv-die-10-gefaehr
lichsten-bahnhoefe-in-deutschland-688092a20e680a76f4e92b0f), und
wenn nein, wie viele Beamtinnen und Beamte fehlen laut Einschätzung
der Bundespolizei?
Die Einschätzung der Gewerkschaft wird seitens der Bundesregierung nicht
geteilt. Der notwendige Personalbedarf zur Wahrnehmung aller
bundespolizeilichen Aufgaben wird regelmäßig geprüft und evaluiert. Weitere haushalterische
Verstärkungen durch zusätzliche Planstellen wurden bereits durch
Haushaltsvermerke in vergangenen Jahren für die Bundespolizei beschlossen. Hierfür
befinden sich zusätzliche Polizeianwärter in Ausbildung, die die Bundespolizei in
den nächsten Jahren weiter verstärken werden.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen zu 1, 2 und 5 verwiesen.
5. Hält die Bundesregierung die Sicherheit an Bahnhöfen für
verbesserungswürdig, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen?
Die Bundespolizei bewertet im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit nach
§ 3 des Bundespolizeigesetzes fortwährend die Gefährdungslage und passt ihre
gefahrenabwehrenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Bahnanlagen der
Eisenbahnen des Bundes entsprechend an. Unabhängig vom derzeitigen
Sicherheitsstandard ist die Bundespolizei mit den weiteren Beteiligten bestrebt, die
Sicherheit weiter zu erhöhen. Die Bundespolizei stimmt sich dabei auf Grundlage der
seit dem Jahr 2000 bestehenden Ordnungspartnerschaft eng mit der Deutschen
Bahn AG (DB AG) und auf Grundlage der Sicherheitskooperationsabkommen
zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern mit den
Polizeien der Länder ab.
Mit der Verabschiedung des fortgeschriebenen Bundespolizeigesetzes ist eine
Verbesserung der Sicherheit auf Bahnhöfen zu erwarten.
Zur Steigerung der Sicherheit an den Bahnhöfen haben die Bundespolizei und
die DB AG gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern ferner bis Ende
2024 bundesweit 143 Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet.
Gemäß dem Koalitionsvertrag ist geplant, weitere Bahnhöfe an
Kriminalitätsschwerpunkten mit Videotechnik auszustatten. Der wahrnehmbare Einsatz von
Videotechnik in öffentlichen Räumen, insbesondere in Kombination mit der
sichtbaren Präsenz von Polizeivollzugsbeamten, ist ein geeignetes Mittel zur
Gefahrenabwehr und Abschreckung potenzieller Straftäter.
Im Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof entwickeln die Bundespolizei und
die DB AG, unterstützt vom Bundesministerium des Innern sowie dem
Bundesministerium für Verkehr, gemeinsam innovative Lösungen für eine
zukunftsfähige und nachhaltige Stärkung der Sicherheit im Verkehrssystem Bahn. Im
Mittelpunkt des Vorhabens steht die Steigerung der Sicherheit der
Bahnhofsnutzenden und der Schutz der kritischen Infrastruktur Bahn. Ziel ist es, Gefahren
insbesondere in zeitkritischen Situationen zuverlässig und frühzeitig zu erkennen,
um proaktiv handeln und u. a. Sabotagehandlungen und Vandalismus
verhindern zu können.
6. Wie und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, das Defizit
von Beamtinnen und Beamten an Bahnhöfen bei andauernden
Grenzkontrollen zu beheben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Flughäfen ein,
und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser
Einschätzung?
8. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung die
Sicherheit an Flughäfen für verbesserungswürdig, und wenn ja, welche
konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der
Sicherheit an Flughäfen?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherheitslage an deutschen Flughäfen ist weiterhin von einer abstrakten
Gefährdungslage geprägt. Anschläge islamistisch motivierter Täter gegen Ziele
des Verkehrsträgers Luft sind auch weiter denkbar. Dabei können der
Passagier- und Frachtverkehr, aber auch sonstige Infrastruktureinrichtungen des
zivilen Luftverkehrs gleichermaßen betroffen sein. Flughäfen gelten aufgrund ihrer
Infrastruktur und der damit einhergehenden weltweiten Vernetzung als
potenzielles Anschlags- oder Bedrohungsziel. Die Bewertung der Sicherheitslage auf
Flughäfen basiert auf Gefährdungsbewertungen von Sicherheitsbehörden des
Bundes.
Die Bundesregierung evaluiert die Durchführung von
Luftsicherheitsmaßnahmen fortlaufend und passt Sicherheitsmaßnahmen anlassbezogen an. Hierbei
wird neben der Gefährdungslage auch die aktuelle technologische Entwicklung
umfassend berücksichtigt.
9. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren in der letzten
Bundesligasaison 2024/2025 im Kontext von Fußballspielen der ersten
vier Ligen im Einsatz?
Im Sinne der Fragestellung setzte die Bundespolizei in der Saison 2024/2025
insgesamt 89 138 Einsatzkräfte im Kontext von Fußballspielen in allen Ligen
ein.
a) Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können in der
kommenden Bundesligasaison 2025/2026 im Kontext von
Fußballspielen der ersten vier Ligen zum Einsatz kommen?
Der Kräfteeinsatz in der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich nach vorheriger
Lagebeurteilung und Schwerpunktsetzung. Eine Prognose für das kommende
Jahr kann daher nicht erstellt werden, da diese auf Grundlage einer einzelfall-,
anlassbezogenen und fortdauernden Lagebeurteilung erfolgt.
b) Kann die Bundespolizei angesichts der erhöhten Anzahl an
Polizistinnen und Polizisten, die bei Grenzkontrollen eingesetzt werden, das
gleiche Personalaufkommen im Kontext von Sicherheit bei
Fußballspielen aufbringen wie bisher?
Der Kräfteansatz im Kontext von Fußballspielen orientiert sich an
Lagebeurteilungen und einer Schwerpunktsetzung. Bei entsprechenden Lageerkenntnissen
werden Kräfte der Bundespolizei im Kontext der Sicherheit bei Fußballspielen
eingesetzt. Auch aufgrund von variierenden Spielbegegnungen kann pauschal
keine Aussage zum notwendigen Personalansatz getroffen werden.
c) Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit im Kontext
von Fußballspielen ein, und auf welcher Grundlage kommt die
Bundesregierung zu dieser Einschätzung?
Mit Blick auf den Fußballfanreiseverkehr beurteilt die Bundespolizei die Lage
fortwährend und berücksichtigt Erkenntnisse und Erfahrungen aus den
zurückliegenden Spielzeiten. Auf Grundlage dieser Lagebeurteilung legt die
Bundespolizei ihre Einsatzschwerpunkte an den jeweiligen Spieltagen fest und setzt
ihre Kräfte gezielt ein. Dies betrifft insbesondere Spielbegegnungen der ersten
vier Ligen. Der engen Abstimmung mit den benachbarten Behörden und
insbesondere den Eisenbahnverkehrsunternehmen, z. B. zur Vermeidung von
Reisewegüberschneidungen rivalisierender Fangruppen, kommt dabei eine besondere
Bedeutung zu. Dadurch beabsichtigen die Sicherheitspartner schon im Vorfeld,
etwaige Gefahren für die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der
Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu verhindern.
10. Für wie viele Bundespolizeireviere war seit dem Januar 2024 ein 24-
Stundenbetrieb vorgesehen, und wie oft waren einzelne dieser Reviere
a) für eine gesamte Dienstschicht nicht besetzt,
b) für länger als eine Stunde nicht besetzt,
c) für einen Zeitraum nicht besetzt, der mehr als eine Stunde und
weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug
(bitte jeweils die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und nach
Bundesländern gesondert auflisten, vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/13867)?
Grundsätzlich ist in allen Bundespolizeidienststellen eine dauerhafte personelle
Besetzung vorgesehen. Bei der temporären Nichtbesetzung von
Bundespolizeidienststellen handelt es sich um eine einsatztaktische Entscheidung der örtlich
zuständigen Dienststellen. Die Ursachen sind vielfältiger Natur und fließen
abschließend in die Lagebeurteilung der Polizeiführung bzw. der
Inspektionsleitung ein. Im Rahmen der täglichen Lagebeurteilung kommt es regelmäßig vor,
dass die Einsatzstärken in einzelnen Dienststellen variieren bzw. einzelne
Bundespolizeireviere temporär nicht besetzt werden. In diesen Fällen wird die
temporär fehlende Besetzung mit Präsenz im Einsatzraum kompensiert.
In der Bundespolizei erfolgt keine zentrale Erhebung von Daten anhand
verbindlicher Erfassungskriterien im Sinne der Fragestellungen.
11. Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Januar 2024 in den
einzelnen Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten
aufschlüsseln)?
Das Überstundenaufkommen der Bundespolizei ist in beigefügter Anlage 1*
dargestellt.
Die aufgeführten Überstunden ergeben sich aus der Fortschreibung der Salden
aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag. Sie beinhalten also sowohl in
der Zwischenzeit angefallene als auch abgebaute Überstunden. Die
Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten (Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden,
Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach
§ 88 des Bundesbeamtengesetzes).
Die Angaben berücksichtigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte,
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und Tarifbeschäftigte. Die Auswertung bildet
seit Jahresbeginn 2025 die Überstunden der gesamten Bundespolizei ab. Die
Flughafendienststellen am Flughafen Frankfurt/Main und München sind seither
auch in der Auswertung enthalten.
12. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der
Bundespolizei im Jahr 2024 und im Jahr 2025 bis einschließlich Juli, und in wie
viel Prozent der Fälle betrug die Dienstausfallzeit mehr als sechs Wochen
(bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Gemäß BMI-Jahreskrankenstatistik betrug die Dienstausfallzeit von
Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (Polizeivollzugsdienst und
Verwaltungsdienst) durch Krankheit im Kalenderjahr 2024 insgesamt 977 771 Ausfalltage.
Dies entspricht einer Krankenquote von 9,30 Prozent. Bezogen auf die
Ausfallzeiten von über sechs Wochen lag die Krankenquote bei 3,82 Prozent. Die
BMI- Jahreskrankenstatistik sieht keine Aufschlüsselung nach Monaten vor
und wird zudem nur einmal jährlich zu Beginn des Folgejahres erhoben. Für
das Kalenderjahr 2025 liegen daher noch keine Daten vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1738 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
13. Wie viel mehr Personal wird aktuell eingesetzt, um die Grenzkontrollen
durchzuführen (bitte nach einzelnen Grenzübergängen und jeweils
eingesetztem Personal pro Schicht bzw. Woche bzw. Monat seit Anfang 2025
aufschlüsseln)?
Die regional betroffenen Bundespolizeidienststellen werden von Kräften der
Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen,
sowie Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Der Kräfteansatz der
Bundespolizei im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung anlässlich
der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den landseitigen
Binnengrenzen betrug seit dem 16. September 2024 pro Tag ca. 11 000 Kräfte.
Darunter waren ca. 9 800 Kräfte der betroffenen Bundespolizeiinspektionen
sowie 1 200 Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten bzw. der
Bundesbereitschaftspolizei im Einsatz. Die Bundespolizei hat nunmehr seit
dem 8. Mai 2025 umfangreiche Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung des
Personalansatzes im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen umgesetzt. Damit hat die Bundespolizei seit dem 8. Mai 2025
die im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
an allen Landbinnengrenzen eingesetzten Kräfte von 11 000 täglich auf bis zu
14 000 täglich erhöht.
Eine Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt seitens der
Bundespolizei nicht.
14. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von
der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder
zurückbefördert?
Die mit den grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bundespolizeidienststellen
werden sowohl von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten
als auch von Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Im Rahmen
der integrativen Aufgabenwahrnehmung werden diese zu wechselnden
Einsatzanlässen und daher auch nicht immer am selben Dienstort eingesetzt. Teile der
zur Unterstützung eingesetzten Kräfte verlegen zur Verrichtung des Dienstes im
Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung täglich vom
Heimatstandort in den Einsatzraum und wieder zurück. Weitere Kräfte werden im
Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung in einer temporären
Unterkunft am Einsatzort untergebracht und verlegen von dort in den Einsatzraum.
Die Regeldienstkräfte der Bundespolizeidienststellen erreichen im Rahmen
ihrer täglichen Anreise und Abreise den Einsatz- bzw. Wohnort. Eine Erhebung
der Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt seitens der Bundespolizei nicht.
15. Wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten pro
Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft an
ihren Einsatzort an der Grenze hin- und zurückzugelangen (bitte danach
aufschlüsseln, ob die Hin- und Rückfahrt weniger als eine Stunde,
zwischen ein und zwei Stunden, zwischen zwei und vier Stunden und länger
als vier Stunden dauert)?
Die temporären Unterkünfte der Unterstützungskräfte befinden sich in
räumlicher Nähe zu den jeweiligen Einsatzorten und variieren hinsichtlich der
Fahrtzeiten zu den zugewiesenen Einsatzräumen. Die maximale Fahrzeit beträgt
dabei grundsätzlich nicht mehr als eine Stunde pro Strecke. Weitere Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Für wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden pro Tag
aufgrund ihres Einsatzes bei den Grenzkontrollen Hotelunterbringungen
zur Verfügung gestellt, wie viele Tage verbringen die
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten im Durchschnitt in einer Hotelunterbringung
für ihren Einsatz an der Grenze, und welche Kosten entstehen dadurch
(bitte für jeweils sechs Monate beginnend von Januar 2023
aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel durch.
Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage oder auch nur Stunden
betrieben. Die Anzahl und auch die erforderliche Ausstattung können daher
entsprechend dynamisch variieren. Im Zeitraum von Anfang 2023 bis
September 2024 wurden pro Tag ca. 650 Übernachtungen realisiert. Seit September
2024 bis 8. Mai 2025 waren täglich bis zu 1 000 Kräfte unterzubringen. Im Mai
2025 wurde die Anzahl der unterzubringenden Kräfte auf 1 600 erhöht.
Seit Mitte Juni werden Hotelübernachtungen für ca. 1 300 bis 1 400 Kräfte
realisiert. Die Übernachtungszeiträume werden überwiegend im 7-Tage-Rhytmus
gebucht.
Die Bundespolizei erfasst systematisch seit Beginn der vorübergehenden
Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16.
September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen
Interesses quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten.
In der Zeit vor dem 16. September 2024 erfolgte keine gesonderte Erfassung
der Mehrkosten für die Grenzkontrollen.
Aufgrund der systematischen Erfassung der einsatzbedingten Mehrkosten seit
September 2024 werden die Hotelkosten zusammen mit den
Verpflegungskosten- und Tagegeldern erhoben. Die Kosten beliefen sich insgesamt hierfür:
– vom 16. September 2024 bis 31. Dezember 2024: 8,2 Mio. Euro
– vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025: 14,6 Mio. Euro.
17. Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit
einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich
jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und
Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten?
Nahezu alle Grenzkontrollstellen sind mit einer Toilette ausgestattet. Lediglich
drei Grenzkontrollstellen sind derzeit noch nicht mit einer Toilette ausgestattet.
Diese befinden sich jedoch in der Beschaffung. Die Entfernung zur
nächstgelegenen Toilettenanlage beträgt in einem Fall rund 300 m, in den anderen beiden
Fällen rund 4,5 km und rund 5 km.
Nahezu alle Grenzkontrollstellen sind mit einem Unterstand bzw. Container
ausgestattet. Lediglich vier Grenzkontrollstellen sind nicht mit einem
Unterstand zum Aufenthalt ausgerüstet. Entsprechende Container befinden sich in
der Beschaffung. Erste Container werden voraussichtlich bis zur 38.
Kalenderwoche aufgestellt. Die bisherige Entfernung bis zum nächsten Unterstand oder
Aufenthalt betragen zwischen 1,5 und 12 km. In einem Fall verzögert das
Fehlen einer verkehrsrechtlichen Anordnung die Aufstellung der Container. Hierzu
erfolgen Abstimmungen der Bundespolizei mit der zuständigen Behörde.
Versorgungsmöglichkeiten stehen mehrheitlich direkt vor Ort zur Verfügung.
An Grenzkontrollstellen, an denen die Versorgungsmöglichkeiten nicht direkt
vor Ort zur Verfügung stehen, variieren die Entfernungen dabei zwischen
größtenteils rund 1 km und 5 km. Lediglich in zwei Fällen beträgt die Entfernung
zwischen rund 8 km und 12 km.
18. Wie viele der Grenzkontrollen verfügen nicht über einen Wetterschutz,
damit sich die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten vor Regen,
Hitze und Kälte schützen können?
Die Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen der Bundespolizei verfügen über
Einsatzbekleidung, die u. a. Wetterschutzkomponenten wie Regenschutzhose
und -jacke, gefütterte und ungefütterte Handschuhe, Strickjacken, Anorak,
Funktionswäsche (Sommer und Winter) und Winterstiefel beinhaltet. Für die
Einsatzkräfte besteht außerdem an jeder Grenzkontrollstelle die Möglichkeit,
sich u. a. im Einsatzfahrzeug oder in Containern oder Zelten den
Witterungseinflüssen zu entziehen.
19. Wie hoch sind die Kosten für die stationären Grenzkontrollen seit dem
1. April 2025 bis jetzt (Stand: 31. Juli 2025; bitte nach Kosten für:
Personal, Übernachtung von Kräften der Bundespolizei, Anmietung oder Kauf
von Containern, Herrichtung von Flächen, weitere Anschaffung oder
Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä. aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung
von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und
auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses
systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Von retrograden und
monatsweisen Betrachtungen sieht die Bundespolizei in Anbetracht des damit
verbundenen Aufwandes ab. Es liegen daher nur Aussagen zu den Mehrkosten für
das II. Quartal 2025 (Zeitraum vom 1. April 2025 bis 30. Juni 2025) vor.
Die Aufschlüsselung für das zweite Quartal kann der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
in
Mio. Euro
Mehrarbeit
Zulagen für
Dienst zu
ungünstigen
Zeiten
Betrieb
Grenzkontrollstellen/Anmietung
Container/Zelte/Toiletten;
technische Ausstattung;
Bewirtschaftung;
Verkehrssicherung)
Verbrauch
Führungs-
und
Einsatzmittel (insb.
Kraftstoffe
für Kfz)
Hotelunterbringung,
Verpflegung, Tagegelder
Gesamt
01.04.2025
30.06.2025
13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1
Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den o. g. Beträgen für Mehrarbeit um
kalkulatorische Kosten handelt, die regelmäßig nicht kassenwirksam werden,
weil den Beamten nach Vorgabe des § 88 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes
(BBG) im Grundsatz vorrangig Freizeitausgleich zu gewähren ist.
20. Inwieweit führen die seit Mai 2025 verstärkt durchgeführten
Grenzkontrollen zu Einschränkungen bei Urlaubsgewährungen und
Dienstbefreiungen von Beschäftigten?
Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bewirken keine
Einschränkung der Urlaubsgewährung.
Die Gewährung von Dienstbefreiungen erfolgt grundsätzlich restriktiv im
Rahmen der Kräfte- und Lagebeurteilung und mit Blick auf die Fürsorgepflicht des
Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der
Mitarbeiter.
21. Ist es den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei derzeit möglich,
ihre Überstunden abzubauen, wenn nein, seit wann ist dies nicht mehr
möglich, und wann und in welchem Umfang wird dies wieder gestattet?
Im Rahmen der Kräfte- und Lagebeurteilung und mit Blick auf die
Fürsorgepflicht des Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung der individuellen
Bedürfnisse der Mitarbeiter ist es den Beamten der Bundespolizei möglich, ihre
Überstunden abzubauen.
22. Inwiefern sind die Informationen der Gewerkschaft der Polizei
zutreffend, dass aufgrund der hohen Belastung durch die verstärkten
Grenzkontrollen aktuell Fortbildungen und Überstundenabbau ausgesetzt sind,
und wenn ja, wie lange wird dieser Zustand andauern (bitte
aufschlüsseln, welche Fortbildungen von der Aussetzung betroffen sind, und den
Titel und die Anzahl der normalerweise stattfindenden Termine
angeben)?
Infolge der aktuell bestehenden erhöhten Anforderungen an die Bundespolizei
ist eine vorübergehende Anpassung des dienststelleninternen
Fortbildungsbetriebs erforderlich. Die zentrale Fortbildung für Spezialisten, Multiplikatoren
und Führungskräfte, die an der Bundespolizeiakademie sowie den
angeschlossenen Aus- und Fortbildungszentren stattfindet, kann im Wesentlichen wie
geplant durchgeführt werden. Lediglich einzelne Fortbildungsmaßnahmen
wurden verschoben. Die Abmeldung von Lehrgangsteilnehmenden erfolgt lediglich
in geringem Umfang und kurzfristig. Die Anpassungen sind zeitlich begrenzt
und werden kontinuierlich überprüft, um die schnellstmögliche
Wiederaufnahme des regulären Fortbildungsbetriebs zu ermöglichen.
23. Wie viele Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind in den
Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 aus dem Dienst bei der Bundespolizei
ausgeschieden (bitte nach Jahren und Rechtsgrundlage für das
Ausscheiden aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen davon geschah dies aufgrund eines Antrags der
Bundespolizistin oder des Bundespolizisten auf Versetzung nach § 28 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG; bitte nach Jahren von 2022 bis 2025
aufschlüsseln), und wie viele weitere solcher Anträge sind noch in
Bearbeitung?
b) Bei wie vielen davon geschah dies aufgrund eines Antrags der
Bundespolizistin oder des Bundespolizisten auf Entlassung nach § 33
BBG (bitte nach Jahren von 2022 bis 2025 aufschlüsseln), und wie
viele weitere solcher Anträge sind noch in Bearbeitung?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Im Sinne der Fragestellung wird bezüglich der in den Kalenderjahren
ausgeschiedenen Beamten (Polizeivollzugsdienst; ohne Anwärter) auf die
nachfolgende Tabelle verwiesen.
Ausscheidungsgründe
Kalenderjahr
2022 2023 2024
2025
(01.07.2025)
Entlassungen (§ 32 BBG) 8 11 16 12
auf eigenes Verlangen (§§ 33, 52 BBG) 100 133 178 68
Verlust der Beamtenrechte (§ 41 BBG, § 24 BeamtStG) 7 13 9 7
Eintritt in den Ruhestand (§ 51 BBG) 778 769 830 420
Versetzung in den Ruhestand (§§ 44, 47 BBG) 92 66 108 52
aus disziplinarischen Gründen (§ 34 BBG) 3 5 5
verstorben 46 34 35 19
Versetzungen (§ 28 BBG) 72 76 64 31
Statuswechsel (§ 8 BeamtStG) 21 31 16 4
Gesamt 1 127 1 138 1 261 613
Daten zu Versetzungen von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 28 BBG sind der
vorausgegangenen Übersicht zu entnehmen. Konkrete Daten zu sich
gegenwärtig in Bearbeitung befindenden Anträgen liegen nicht vor.
Daten zu Anträgen auf Entlassungen gemäß § 33 BBG von
Polizeivollzugsbeamten sind der vorausgegangenen Übersicht zu entnehmen. 34 Anträge
befanden sich mit Stichtag 14. Juli 2025 noch in der Bearbeitung.
24. Wie viele der ausgeschiedenen Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten waren während ihrer Dienstzeit an den Grenzkontrollen tätig?
Eine statistische Erhebung dahingehend, wie viele der ausgeschiedenen
Bundespolizisten während ihrer Dienstzeit im Bereich der grenzpolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wurden, erfolgt nicht und ist auch mit Blick auf
die integrative und an die Lage angepasste Aufgabenwahrnehmung der
Bundespolizei nicht möglich.
25. Wie schreitet der Aufwuchs der Bundespolizei voran, nachdem in der
letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages neue Stellen
geschaffen wurden (bitte die neu geschaffenen Stellen und die neu
besetzten Stellen angeben)?
Die in der letzten Legislaturperiode für den Polizeivollzugsdienst neu
ausgebrachten Planstellen wurden vollständig besetzt (circa 3 800).
26. Wie viele Stellen der Bundespolizei sind derzeit nicht besetzt?
Bei der Bundespolizei sind im Polizeivollzugsdienst alle Planstellen besetzt
oder durch Einstellungsmaßnahmen gebunden.
27. Hat die Bundespolizei den Zoll seit Mai 2025 um Amtshilfe gebeten?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Was sollte von der Amtshilfe umfasst sein?
c) Wie hat der Zoll darauf geantwortet?
Die Fragen 27 bis 27c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundespolizei hat am 9. Mai 2025 aufgrund der intensivierten
Binnengrenzkontrollen den Zoll um Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe im
landseitigen Grenzraum ersucht.
Die Unterstützung sollte lage- und bedarfsorientiert gemäß den jeweiligen
örtlichen Notwendigkeiten erfolgen. Die intensivierten Maßnahmen der
Bundespolizei führen häufig auch zu Feststellungen, die im originären
Zuständigkeitsbereich des Zolls liegen, dies insbesondere im Bereich der
Betäubungsmittelkriminalität. Hier ist eine unmittelbare Übernahme solcher Vorgänge von Seiten
des Zolls wünschenswert, um die bundespolizeilichen Kräfte schnellstmöglich
wieder im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich einsetzen zu können. Darüber
hinaus ist ebenso die Verstärkung von gemeinsamen Maßnahmen, die zur
Erhöhung der Wirksamkeit und gleichzeitig personellen Entlastung der
Bundespolizei führt, erstrebenswert. Auch die bewährte Unterstützung der Mitarbeiter der
Zollverwaltung in den sog. Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei würde
eigenes Personal für gebotene Fahndungsmaßnahmen im grenzpolizeilichen
Aufgabenbereich freisetzen.
Das Ersuchen der Bundespolizei wurde von Seiten der Generalzolldirektion
dem Bundesministerium für Finanzen zur Entscheidung vorgelegt. Eine
Antwort steht derzeit noch aus.
28. Hat die Bundespolizei weitere Behörden um Amtshilfe gebeten?
a) Wenn ja, welche Behörden wurden angefragt, und mit welcher
Begründung?
b) Wie haben die jeweiligen Behörden darauf geantwortet?
Die Fragen 28 bis 28b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantworten.
Die Bundespolizei hat keine weiteren Behörden um Amtshilfe gebeten.
Anlage 1 zur KA 21/1249
Monate
Zeilenbeschriftungen Werte 01/2024 06/2024 09/2024 12/2024 01/2025 02/2025 03/2025 04/2025 05/2025 06/2025 07/2025 08/2025
BPOLD 11
UAZ/Gleitzeit 71.734 82.212 87.852 85.705 80.749 77.738 77.974 79.051 93.934 96.908 102.812 105.034
MAZ § 11 BPolBG 43.873 49.820 53.655 53.999 49.356 47.300 47.191 49.023 50.135 51.182 51.584 53.417
MAZ § 88 BBG 25.458 38.637 43.950 41.876 41.199 37.931 38.052 37.887 40.894 45.666 56.001 56.346
Summe 141.065 170.668 185.457 181.580 171.304 162.970 163.217 165.961 184.963 193.755 210.397 214.796
BPOLD B
UAZ/Gleitzeit 102.083 136.087 92.555 132.458 113.169 93.831 94.981 105.964 140.480 147.010 116.387 121.221
MAZ § 11 BPolBG 1.213 1.064 1.371 1.776 2.117 2.122 1.978 1.938 1.837 1.699 1.547 1.213
MAZ § 88 BBG 4.640 11.499 12.535 9.819 8.654 11.247 8.756 7.987 8.550 8.948 6.079 6.013
Summe 107.936 148.651 106.461 144.053 123.940 107.200 105.715 115.889 150.866 157.657 124.014 128.447
BPOLD BBS
UAZ/Gleitzeit 114.259 137.227 121.069 139.165 128.445 125.877 117.353 127.371 140.496 148.892 134.689 137.041
MAZ § 11 BPolBG 1.077 1.222 1.249 917 945 948 651 968 1.153 1.380 1.339 1.501
MAZ § 88 BBG 10.055 13.759 14.620 11.944 12.426 12.085 11.307 11.816 11.683 14.022 11.947 11.182
Summe 125.391 152.208 136.939 152.026 141.816 138.910 129.312 140.155 153.331 164.295 147.976 149.724
BPOLD BP
UAZ/Gleitzeit 40.608 14.193 43.628 14.644 34.222 40.533 52.932 29.296 64.678 49.290 56.430 67.744
MAZ § 11 BPolBG 3.991 3.573 3.996 3.239 3.208 3.336 3.382 3.561 3.263 3.021 3.019 3.163
MAZ § 88 BBG 478.095 681.755 583.441 599.453 568.562 557.993 565.685 562.525 655.072 603.551 550.611 516.617
Summe 522.695 699.521 631.065 617.336 605.991 601.863 621.999 595.382 723.013 655.862 610.060 587.525
BPOLD H
UAZ/Gleitzeit 119.585 168.009 151.482 180.292 168.195 165.533 172.777 179.835 198.472 209.101 182.520 185.186
MAZ § 11 BPolBG 785 1.138 740 742 715 761 739 754 774 812 835 801
MAZ § 88 BBG 7.145 17.597 12.482 9.299 7.636 9.527 6.785 8.017 5.761 4.604 2.249 1.775
Summe 127.515 186.744 164.704 190.333 176.546 175.821 180.301 188.606 205.006 214.517 185.604 187.763
BPOLD KO
UAZ/Gleitzeit 95.588 127.661 102.612 118.391 108.864 101.589 114.829 118.218 133.216 149.109 135.661 140.320
MAZ § 11 BPolBG 1.382 1.588 1.376 1.300 1.266 1.022 1.253 1.041 1.277 1.224 1.365 1.484
MAZ § 88 BBG 9.150 30.398 21.605 17.044 15.543 16.517 13.139 12.212 11.269 10.265 10.155 9.453
Summe 106.119 159.648 125.593 136.735 125.673 119.128 129.221 131.470 145.762 160.597 147.181 151.257
BPOLD M
UAZ/Gleitzeit 123.448 169.621 161.090 186.698 228.653 221.786 215.522 214.770 238.826 266.240 229.034 259.040
MAZ § 11 BPolBG 10.991 5.347 5.073 4.665 5.421 5.805 5.246 4.884 4.356 5.097 4.910 5.325
MAZ § 88 BBG 16.440 12.825 10.497 9.691 9.185 14.065 12.280 11.532 17.864 26.586 28.802 30.026
Summe 150.879 187.793 176.660 201.054 243.258 241.656 233.048 231.186 261.046 297.922 262.746 294.391
Anlage 1 zur KA 21/1249
Monate
Zeilenbeschriftungen Werte 01/2024 06/2024 09/2024 12/2024 01/2025 02/2025 03/2025 04/2025 05/2025 06/2025 07/2025 08/2025
BPOLD PIR
UAZ/Gleitzeit 127.848 141.310 109.944 141.878 123.312 112.744 110.320 111.390 128.529 142.005 137.237 148.874
MAZ § 11 BPolBG 3.328 3.148 2.884 2.412 3.118 3.143 3.193 3.052 3.239 3.288 3.360 3.343
MAZ § 88 BBG 9.471 10.071 11.708 12.135 11.455 15.136 13.675 14.366 17.409 15.700 7.072 4.336
Summe 140.647 154.529 124.536 156.425 137.885 131.023 127.188 128.809 149.177 160.993 147.670 156.554
BPOLD S
UAZ/Gleitzeit 92.840 121.083 86.412 114.502 106.038 95.568 88.077 95.673 115.630 131.159 109.277 110.280
MAZ § 11 BPolBG 1.036 1.130 1.135 1.074 892 1.346 1.208 1.179 1.233 1.261 1.266 1.368
MAZ § 88 BBG 2.107 4.865 1.822 2.460 1.979 4.016 2.203 2.144 2.490 2.510 1.483 1.279
Summe 95.984 127.077 89.369 118.036 108.909 100.930 91.487 98.996 119.353 134.929 112.027 112.927
BPOLD STA
UAZ/Gleitzeit 155.632 233.177 175.246 225.633 199.708 178.007 187.706 200.084 231.388 261.647 223.250 225.509
MAZ § 11 BPolBG 2.611 3.067 2.146 2.656 2.322 2.202 1.918 2.094 1.972 1.755 1.672 1.686
MAZ § 88 BBG 7.897 44.114 51.611 33.078 27.515 28.314 23.355 19.703 18.617 15.957 12.970 10.578
Summe 166.141 280.358 229.003 261.368 229.544 208.523 212.979 221.881 251.977 279.359 237.892 237.772
BPOLP
UAZ/Gleitzeit 88.241 83.257 95.439 90.506 84.425 83.252 72.204 73.349 87.626 97.992 101.300 101.330
MAZ § 11 BPolBG 4.636 4.376 5.535 4.639 4.534 4.532 5.545 5.537 5.886 6.276 6.089 6.273
MAZ § 88 BBG 14.660 22.853 28.203 24.505 22.711 22.118 22.144 21.081 18.722 18.051 17.661 18.981
Summe 107.537 110.486 129.176 119.650 111.669 109.902 99.893 99.967 112.234 122.319 125.050 126.584
BPOLAK
UAZ/Gleitzeit 137.433 61.089 124.656 102.191 124.180 115.944 112.988 87.755 81.866 92.694 89.864 96.722
MAZ § 11 BPolBG 8.096 8.967 10.870 10.973 10.328 10.178 10.400 8.883 9.058 9.361 9.693 9.976
MAZ § 88 BBG 67.552 66.843 81.331 66.722 77.104 57.907 83.403 76.149 73.752 74.461 94.705 80.028
Summe 213.082 136.898 216.858 179.886 211.613 184.029 206.792 172.788 164.676 176.515 194.262 186.726
BPOLD FRA
UAZ/Gleitzeit 128.832 120.299 117.983 127.814 150.412 179.624 154.343 159.695
MAZ § 11 BPolBG 88 129 192 2.444 244 171 186 145
MAZ § 88 BBG 6.709 5.800 3.936 1.442 3.071 2.772 2.505 2.420
Summe 135.629 126.227 122.110 131.700 153.727 182.567 157.035 162.261
Gesamt: UAZ/Gleitzeit 1.269.300 1.474.926 1.351.985 1.532.064 1.628.791 1.532.702 1.535.644 1.550.571 1.805.552 1.971.669 1.772.804 1.857.997
Gesamt: MAZ § 11 BPolBG 83.020 84.441 90.029 88.392 84.309 82.823 82.897 85.359 84.427 86.526 86.868 89.695
Gesamt: MAZ § 88 BBG 652.670 955.215 873.806 838.026 810.677 792.657 804.720 786.860 885.153 843.094 802.242 749.035
Gesamt: Summe 2.004.990 2.514.582 2.315.820 2.458.482 2.523.778 2.408.182 2.423.262 2.422.789 2.775.132 2.901.289 2.661.913 2.696.726
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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