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Schriftliche Frage 71 von Marcel Queckemeyer (AfD): Stellt die Bundesregierung sicher, dass die deutschen Übersetzungen von EU-Verordnungen und -Richtlinien – insbesondere im Hinblick auf rech…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 71 von Marcel Queckemeyer (AfD): Stellt die Bundesregierung sicher, dass die deutschen Übersetzungen von EU-Verordnungen und -Richtlinien – insbesondere im Hinblick auf rech… Frage 71 (Marcel Queckemeyer, AfD): Stellt die Bundesregierung sicher, dass die deutschen Übersetzungen von EU-Verordnungen und -Richtlinien – insbesondere im Hinblick auf rechtsverbindliche Begriffe und Formulierungen – korrekt und sachgerecht wiedergegeben werden, und wenn ja, wie, und überprüft die Bundesregierung diese Übersetzungen vor ihrer Veröffentlichung bzw. vor der innerstaatlichen Umsetzung, um Fehlübersetzungen wie bei der Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur („Nature Restoration Law“) auszuschließen, und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Dezember 2025: Der im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Rat und dem Europäischen Parlament angenommene und konsolidierte Text wird im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) informell bestätigt. Danach folgt die sprachjuristische Prüfung durch die Juristischen Dienste von Rat und Europäischem Parlament sowie die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU durch den Sprachendienst der EU. Für die Abstimmung im Europäischen Parlament muss ein Gesetz in seiner finalen Fassung in allen Amtssprachen vorliegen. Alle Sprachfassungen sind somit nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtskräftig. Innerhalb der Bundesregierung prüft das für den jeweiligen Rechtsakt federführende Ressort in der Regel zunächst den konsolidierten Rechtstext und beteiligt dabei andere betroffene Ressorts. Sobald die deutsche Übersetzung vorliegt, wird auch diese vom federführenden Ressort unter Beteiligung der betroffenen Ressorts geprüft. EU-Mitgliedstaaten mit gleichen Amtssprachen sind angehalten, ihre Zulieferungen zu koordinieren. Deutschland stimmt sich daher insbesondere mit Österreich eng bei der Prüfung der deutschen Sprachfassung ab. Dieser Weg wurde auch bei der Übersetzung des „Nature Restoration Law“ ins Deutsche eingehalten. Der Bundesregierung sind keine Fehlübersetzungen bei der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur bekannt.

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