Rechtmäßigkeit und Belastungen von Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Binnengrenzen
Text
Rechtmäßigkeit und Belastungen von Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Binnengrenzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2913
21. Wahlperiode 25.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat,
Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Chantal Kopf, Leon Eckert,
Julian Joswig, Marlene Schönberger, Lamya Kaddor, Schahina Gambir und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtmäßigkeit und Belastungen von Grenzkontrollen und Zurückweisungen
an den Binnengrenzen
Die Bundesregierung hat mit Anordnung vom 7. Mai 2025 Bundespolizistinnen
und Bundespolizisten an den deutschen Außengrenzen angewiesen,
Zurückweisungen durchzuführen – auch gegenüber Personen, die ein Asylgesuch gestellt
haben. Laut einem Medienbericht plante die Bundesregierung dazu, weitere
3 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten einzusetzen (www.stern.de/po
litik/deutschland/alexander-dobrindt-will-3000-polizisten-zusaetzlich-an-grenz
e-schicken-35703206.html). In seiner Weisung vom 7. Mai 2025 fordert der
Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, die Anwendung von § 18
Absatz 2 Nummer 2 des Asylgesetzes, wonach einem Ausländer die Einreise zu
verweigern ist, wenn die Person über einen anderen EU-Mitgliedstaat eingereist
ist. Nach der von den Fragestellenden geteilten Rechtsauffassung des
Verwaltungsgerichts (VG) Berlin waren Zurückweisungen nach dieser Weisung, über
die das Gericht zu entscheiden hatte, rechtswidrig, denn die Anwendung von
§ 18 Absatz 2 des Asylgesetzes widerspricht dem vorrangig geltenden EU-
Recht. Nach der Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nummer 604/2013)
hat ein Staat erst eine Prüfung über das Asylgesuch durchzuführen und darf
nicht ohne Prüfung eine Person zurückweisen. Darüber hinaus hat eine
Lösungssuche mit unseren europäischen Nachbarn und Partnern vor Erlass der
Zurückweisungsanordnung nicht stattgefunden. Erst nach der Anordnung vom
7. Mai 2025 wurden EU-Kommission und Nachbarstaaten am 8. Mai 2025
informiert (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 21/664).
Das Bundesministerium des Innern (BMI) beruft sich für diesen auch nach
Ansicht der Fragestellenden stattfindenden Rechtsbruch auf Artikel 72 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den EU-
Mitgliedstaaten erlaube „im Ausnahmefall und unter den dort genannten
Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz
der inneren Sicherheit auf das nationale Recht zurückzugreifen und von EU-
Sekundärrecht abzuweichen“ (vgl. Antworten zu den Fragen 11 bis 13 auf
Bundestagsdrucksache 21/820,). Die Anforderungen für den Rückgriff auf
Artikel 72 AEUV sind sehr hoch und wurden vom Europäischen Gerichtshof noch
nie als ausreichend befunden (vgl. VG Berlin – VG 6 L 191/25 – Beschluss
vom 2. Juni 2025, S. 16/17). Bislang konnte das BMI keine fundierte
Begründung für diese Rechtsgrundlage vorbringen. Deswegen hat auch die
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, einen
Rückgriff auf Artikel 72 AEUV für schwierig erklärt (www.lto.de/recht/nachric
hten/n/hubig-zurueckweisungen-dobringt-muss-begruendung-schnell-nachlie
fern), und nur drei Wochen nach Erteilung der Weisung hat das
Verwaltungsgericht Berlin in seiner Eilentscheidung vom 2. Juni 2025 die Zurückweisung von
Schutzsuchen an deutschen Grenzen für rechtswidrig erklärt (vgl. VG Berlin,
siehe oben).
Das Verwaltungsgericht entschied diese Verfahren aufgrund der
grundsätzlichen Bedeutung mit einer rechtlichen Begründung mit allgemeiner Tragweite
über die drei konkreten Fälle hinausgehend als Kammer. Trotzdem führt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die demnach rechtswidrigen
Zurückweisungen fort.
Vor diesem Hintergrund möchte sich die Fragendstellenden ein breites Bild von
der Tragweite dieser Entscheidungen machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Zurückweisungen gemäß § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes
(AsylG) hat es seit dem 7. Mai 2025 bis heute gegeben (bitte nach
Monaten und Wochen differenzieren)?
a) Wie viele Personen waren darunter, die ein Schutzgesuch gestellt
haben?
b) Wie viele von diesen wurden als „erkennbar vulnerabel“ weitergeleitet
an deutsche Stellen zur Durchführung eines Asylverfahrens?
c) Wie stellt die Bundespolizei fest, ob eine schutzsuchende Person
„erkennbar vulnerabel“ ist (bitte für alle Vulnerabilitätskriterien
aufführen)?
d) Welche konkreten Schulungen und Anweisungen erhalten
Mitarbeitende der Bundespolizei im Hinblick auf die Einschätzung, ob eine
Person vulnerabel ist?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, was nach den Zurückweisungen mit
den Schutzsuchenden passiert ist bzw. wo diese verblieben sind (bitte
in dem Falle auflisten)?
f) Sofern über den weiteren Verbleib in EU-Mitgliedstaaten keine
Kenntnisse bestehen, werden bei allgemeinen Asylgesuchen in Deutschland
Datenabgleiche vorgenommen, ob die Person bereits an der deutschen
Grenze zurückgewiesen wurde?
g) Wie viele von den Zurückgewiesenen sind nach Zurückweisung erneut
nach Deutschland eingereist und haben ein Asylgesuch gestellt?
h) Wie viele dieser Zurückweisungen wurden aufgehoben bzw.
abgebrochen?
2. Wie viele sogenannte unerlaubte Einreisen gab es an deutschen Grenzen
seit dem 7. Mai 2025?
a) An welchen Grenzübergängen finden diese statt (bitte auflisten)?
b) Wie viele der sogenannten unerlaubten Einreisen haben ein
Asylgesuch gestellt?
3. Welche juristischen Auffassungen und Auswertungen werden im Vermerk
der Bundesregierung zur Beurteilung von stationären Grenzkontrollen und
Zurückweisungen vertreten („Auswirkungen auf internationale
Beziehungen“: Kanzleramt sperrt Gutachten zu Grenz-Zurückweisungen; www.tag
esspiegel.de/politik/auswirkungen-auf-internationale-beziehungen-kanzler
amt-sperrt-gutachten-zu-grenz-zuruckweisungen-14485826.html), und
wird der Vermerk dem Parlament zur Verfügung gestellt?
4. Wie begründet die Bundesregierung den Rückgriff auf Artikel 72 AEUV,
der dann vorliegt – wie von der Bundesregierung angegeben –, wenn „die
vom Sekundärrecht abweichende Maßnahme für die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit
erforderlich und verhältnismäßig ist“ (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/820), konkret, bzw. welche
tatsächlichen Voraussetzungen liegen in Deutschland vor, die den Vorrang
des EU-Rechts umkehren könnten?
5. Wie sieht die vorgebrachte „Überlastung der Systeme in Deutschland
durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren“
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagesdrucksache 21/820) konkret aus, die zur Rechtfertigung des Bezugs auf
Artikel 72 AEUV herangezogen wird?
6. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, in dem
anhängigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Rechtmäßigkeit
einer Zurückweisung einer Asylsuchenden an der deutschen Binnengrenze
sich vorsorglich mit der Erklärung der Erledigung einverstanden erklärt zu
haben (www.lto.de/recht/hintergruende/h/zurueckweisung-bmi-verwaltun
gsgericht-berlin-klagen-rueckzug-faelle-grenze-eu-recht), nachdem der
Bundesinnenminister zuvor eine gerichtliche Klärung angekündigt hatte,
und aus welchen Gründen wurde auf eine Entscheidung in der Hauptsache
verzichtet, obwohl diese ursprünglich ausdrücklich beabsichtigt war?
7. Akzeptiert die Bundesregierung letztinstanzliche Entscheidungen von
Verwaltungsgerichten zur fehlenden Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen,
und wie geht sie auf die Feststellung von Rechtsexpertinnen und
Rechtsexperten sowie Richterinnen und Richtern ein, wie dem Präsident des
Bundesverwaltungsgerichts, dass diese Beschlüsse die fehlende
Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen grundsätzlicher Art adressieren (www.ha
ndelsblatt.com/politik/deutschland/zurueckweisungen-oberster-verwaltun
gsrichter-loest-neuen-asyl-streit-aus/100138156.html)?
8. In wie vielen Fällen haben von Zurückweisungen an den Binnengrenzen
Betroffene einstweiligen Rechtsschutz beantragt?
9. In welcher Höhe sind der Bundesregierung im Zuge dieser Verfahren
jeweils Anwalts- und Gerichtskosten entstanden?
10. In wie vielen Fällen, in denen die Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz
beantragt haben, wurden die Einreiseverweigerungen zurückgenommen,
wie in dem Fall der Ukrainerin, die am 17. Juni 2025 an der Grenze zu
Österreich zurückgewiesen worden war (www.lto.de/recht/hintergruende/
h/drei-weitere-klagen-gegen-zurückweisungen), und aus welchen
Gründen wurden diese Zurückweisungen jeweils zurückgenommen (bitte nach
verschiedenen Gründen auflisten)?
11. Wie gewährleistet die Bundesregierung bei den Zurückweisungen von
Schutzsuchenden einen effektiven Zugang zum Verfahren zur
Gewährleistung internationalen Schutzes, wie zum Beispiel im Fall von
Zurückweisungen nach Polen, das die Annahme von Asylgesuchen bis mindestens
Ende September 2025 gestoppt hat für Schutzsuchende, die über die
belarussische Grenze nach Polen gekommen sind?
a) Wie und wo sollen Schutzsuchende ein Asylverfahren innerhalb der
EU erhalten?
b) Wie kann festgestellt werden, welcher EU-Mitgliedstaat tatsächlich
zuständig ist, wenn Deutschland durch die Zurückweisung die
Verfahren zur Zuständigkeitsfeststellung systematisch unterlässt?
c) Gilt für die Bundesregierung weiterhin das im Dublin-System
enthaltene Prinzip der Vermeidung von „refugee in orbit“, wonach kein
Mitgliedstaat eine rein negative Zuständigkeitsentscheidung treffen darf,
wie es vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (vgl.
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Mai 2021 – 1 C 39.20 –
juris Randnummer 15)?
12. Wie unterscheiden sich nach rechtlicher Einschätzung des BMI
Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach dem AsylG, die von
einem Einzelrichter oder von einer Kammer entschieden werden, und
inwiefern geht die letztinstanzliche Entscheidung eines Kammergremiums
über die Entscheidung eines Einzelrichters hinaus, und wie lässt sich im
Sinne der allgemeinen Entscheidungspraxis erklären, dass der
Gesetzgeber keine Rechtsmittel in diesen Verfahren vorsieht (vgl. § 80 AsylG)?
13. Wie geht die Bundesregierung auf die Kritik der Gewerkschaft der Polizei
zur Belastung von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten durch die
dauerhaften stationären Grenzkontrollen und Zurückweisungen ein?
14. Wie viele Kontrollstellen werden durch die Bundespolizei pro Tag an
Binnengrenzen eingerichtet, und wie viel Personal wird für eine Kontrollstelle
von der Bundespolizei veranschlagt?
15. Wie hoch war die Anzahl an Überstunden, die in den Jahren 2023, 2024
und aktuell von den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei
abgebaut werden konnten?
16. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung erst nach dem Erlass der
Zurückweisungsanordnung am 7. Mai 2025, nämlich am 8. Mai 2025, auf
politischer Ebene die Nachbarstaaten sowie die EU-Kommission über die
verstärkten Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen informiert?
17. Wie ist es nach Einschätzung des BMI zulässig, die Weisung zu den
Zurückweisungen von Schutzsuchenden vom 7. Mai 2025 zu erteilen, ohne
die betreffenden Mitgliedstaaten zuvor in Kenntnis zu setzen und sie
lediglich im Nachhinein zu informieren, gerade vor dem Hintergrund des
Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 4 Absatz 3 des
Vertrags über die Europäische Union, der sowohl die Europäische Union
als auch ihre Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sich gegenseitig bei der
Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben, zu achten
und zu unterstützen?
18. Wie begegnet die Bundesregierung der anhaltenden Kritik Polens an den
verlängerten Grenzkontrollen und Zurückweisungen?
19. Welche Probleme für Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendler und
Studierende sind der Bundesregierung bekannt, die durch die Kontrollen auf der
deutsch-polnischen Seite und Polens Kontrollen an der
polnischdeutschen Grenze auftreten?
20. Wie begegnet die Bundespolizei den Belastungen von Grenzregionen wie
etwa der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie (www.sued
deutsche.de/politik/migration-luxemburg-legt-erneut-einspruch-gegen-gre
nzkontrollen-ein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250916-930-4
4076) und Grenzstädten wie Frankfurt (Oder), Kehl und Straßburg (www.
t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100734048/grenzkont
rollen-buergermeister-schreiben-brief-an-merz.html) durch die
dauerhaften stationären Kontrollen, und wie geht die Bundesregierung auf die
Einwände der Grenzstädte und Grenzregionen ein?
21. Wann, und in welchen Formaten hat sich die Bundesregierung seit dem
7. Mai 2025 mit den betroffenen Grenzstädten und Grenzregionen zu den
Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen ausgetauscht?
22. Steht die Bundesregierung mit dem Großherzogtum Luxemburg im
Austausch über die von der luxemburgischen Bevölkerung und lokalen
Grenzgängerinnen und Grenzgängern offiziell eingereichten Erfahrungen,
Beschwerden und Hinweise zu den regionalen Grenzkontrollen (www.lessen
tiel.lu/de/story/deutsche-asylpolitik-luxemburgs-regierung-richtet-mailbo
x-fuer-grenzkontroll-kritik-ein-103342179), und inwiefern werden diese
in der Evaluation der Maßnahmen berücksichtigt?
23. Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik aus der Wirtschaft, wie dem
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), den
Industrie- und Handelskammern (IHKen) und zahlreichen
Handwerksbetrieben zu den anhaltenden Belastungen durch die stationären
Binnengrenzkontrollen?
24. Vor dem Hintergrund der Antwort auf die Schriftliche Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 21/469 kurz nach Einführung der intensivierten
Binnengrenzkontrollen, wonach sich diese „so wenig wie möglich auf den
Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern
sowie auf den übrigen Reiseverkehr“ auswirken sollen, welche konkreten
wirtschaftlichen und sozialen Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um
die Auswirkungen der intensivierten Binnengrenzkontrollen auf
Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, grenzüberschreitende Lieferketten,
Standortattraktivität und Fachkräftemobilität in den deutschen
Grenzregionen zu erfassen und zu bewerten, und welche Ergebnisse liegen hierzu
bereits vor?
a) Welche quantitativen Daten zu Wartezeiten, Transportkosten,
Produktionsausfällen, Pendlerströmen, Lieferverzögerungen und
Umsatzeinbußen liegen der Bundesregierung über die sozio-ökonomischen
Folgen der Binnengrenzkontrollen vor (bitte Ergebnisse einzeln
darstellen), und sind zusätzliche Datenerhebungen geplant, und wenn ja,
welche?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, vorliegende und künftig
erhobene Erkenntnisse regelmäßig zu veröffentlichen oder den betroffenen
Landesregierungen, Wirtschaftsakteuren und Sozialpartnern in den
Grenzregionen zur Verfügung zu stellen, und wie sollen diese Daten in
die Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der
Maßnahmen einfließen?
25. Welche langfristigen Risiken sieht die Bundesregierung für den
europäischen Binnenmarkt, die grenzüberschreitende Mobilität und die Stabilität
des Schengenraums, wenn nationale Binnengrenzkontrollen dauerhaft
beibehalten oder ausgeweitet werden, und welche Maßnahmen ergreift sie,
um einer schleichenden Erosion dieser europäischen Freiheiten
entgegenzuwirken (vgl. Stiftung Wissenschaft und Politik, „Vierzig Jahre
Schengen“, www.swp-berlin.org/publikation/vierzig-jahre-schengen)?
26. Plant die Bundesregierung, an den von ihr intensivierten stationären
Grenzkontrollen und Zurückweisungen festzuhalten, und welche Kriterien
legt die Bundesregierung für ein Ende der andauernden Grenzkontrollen
und Zurückweisungen zugrunde?
27. Inwiefern steht die Bundesregierung in Austausch mit der EU-
Kommission zu den Grenzkontrollen?
a) Wie viele Treffen oder Austauschformate hat es bilateral mit der
Kommission seit Mai 2025 dazu gegeben?
b) Wann, und in welchem Format fanden sie statt?
Berlin, den 4. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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