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Schriftliche Frage 91 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung einen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 91 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung einen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes… Frage 91 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Sieht die Bundesregierung einen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen hinausgehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um Fälle härter zu besrafen, in welchen den Opfern andere Substanzen wie beispielsweise Alkohol verabreicht wird (Spiegel – www.spiegel.de/p olitik/deutschland/stefanie-hubigjustizministerinwill-haertere-strafen-fuer-k-o-tropfen-a-14ac750 0-27fc-4b90-842c-76561fcd200b, abgerufen am 26. November 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 3. Dezember 2025: Der am 24. November 2025 veröffentlichte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen sieht vor, künftig in § 177 Absatz 8 Nummer 1 und § 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB klarstellend die „gefährlichen Werkzeuge“ und „Mittel“ gleichermaßen aufzuführen. Damit werden nicht nur K.O.-Tropfen, sondern sämtliche gefährliche Mittel, die der Täter bei der Tat verwendet, von den jeweiligen Qualifikationstatbeständen erfasst. Die neuen Tatbestände sind allerdings nicht einschlägig, sofern der Betroffene etwaige Substanzen freiwillig und in Kenntnis der jeweiligen Wirkung konsumiert hat.

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