Schriftliche Frage 127 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG), um eine systematische Erfassung von Einschränkungen und (ku…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 127 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG), um eine systematische Erfassung von Einschränkungen und (ku…
Frage 127 (Jorrit Bosch, Die Linke):
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG), um eine systematische Erfassung von Einschränkungen und (kurzfristigen) Störungen des Mobilitätsservice der DB AG für mobilitätseingeschränkte Reisende zu implementieren (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des Abgeordneten Hubert Hüppe auf Bundestagsdrucksache 20/2779, bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 5. Dezember 2025:
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist die Gewährleistung eines Mobilitätsservice für Menschen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf einer der Kernprozesse des operativen Services an den personalbesetzen Bahnhöfen. Reisende sind laut DB AG dazu angehalten, ihren Unterstützungsbedarf im Vorfeld über die Mobilitätsservicezentrale anzumelden, sodass geprüft werden kann, ob die notwendigen Personalressourcen zum Reisezeitpunkt zur Verfügung stehen und der benötigte Service sichergestellt werden kann. Die Qualität dieses Services wird nach Auskunft der DB AG in Form einer Kennzahl, der „Ablehnungsquote“, monatlich erfasst und bis in den Vorstand der Personenbahnhöfe berichtet. Ziel ist es, eine möglichst geringe Ablehnungsquote zu haben, was gleichbedeutend damit ist, dass die betroffenen mobilitätseingeschränkten Reisenden ihre Reise wie angefragt mit Unterstützung durch DB-Personal antreten können. Im laufenden Jahr liegt diese Ablehnungsquote laut DB AG bundesweit bei durchschnittlich 0,8 Prozent, im Monat November 2025 bei 0,5 Prozent. Leider lässt es sich nach Auskunft der DB AG nicht vollständig vermeiden, dass es bei der Erbringung von Hilfeleistungen vereinzelt zu Fehlhandlungen kommt, z. B. bedingt durch betriebliche Instabilität oder kurzfristige Personalausfälle. Die DB AG arbeitet derzeit nach eigenen Angaben an einem IT-Tool, um den gesamten Prozess bis in die Operative vollständig zu digitalisieren, auch solche Vorfälle transparent und systematisch erfassbar zu machen und als Basis für weitere Prozessverbesserung zu nutzen. Die technischen Systeme unterliegen laut DB AG einer technischen Betriebsführung und werden dauerhaft gemonitort. Dadurch ist sichergestellt, dass bei einem Systemausfall unverzüglich reagiert werden kann. Im Jahr 2025 ist es laut DB AG zu keinen Systemausfällen gekommen, die die Qualität für die Reisenden negativ beeinträchtig hätten.
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