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Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugpersonal (Antwort zu Drs. 21/4558)

dip / drucksache 10.04.2026 · WP 21 · 21/5341 · Antwort · Original ↗

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Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugpersonal (Antwort zu Drs. 21/4558) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5341 21. Wahlperiode 10.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Janich, René Bochmann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4558 – Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugpersonal V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zeitraum von 2015 bis zum Jahr 2024 ist die Anzahl der Angriffe auf Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) um über 83 Prozent gestiegen (https://de.sta tista.com/statistik/daten/studie/609653/umfrage/uebergriffe-gegen- mitarbeiterder-deutschen-bahn/). Mehr als 980 Messer- und rund 2 200 Sexualdelikte in Zügen und auf Bahnhöfen sind allein im Jahr 2025 aktenkundig geworden. Im Bahnbereich wurden im Jahr 2025 5 660 Gewaltdaten gegen Beamte der Bundespolizei verübt. Die meisten Gewalttaten wurden im selben Jahr am Hauptbahnhof in Leipzig begangen (859), gefolgt von den Hauptbahnhöfen in Dortmund (735) und Berlin (654). Es kam im Jahr 2025 zu insgesamt 3 000 körperlichen Übergriffen auf Beschäftigte der Deutschen Bahn, wobei Sicherheitskräfte in einem Drittel der Fälle das Ziel von Angriffen waren (www.zei t.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-02/gewalt-zuege-bahnhoefe-massnahme n-gxe). Der jüngste tragische Höhepunkt war die Tötung des 36-jährigen Zugbegleiters Serkan C. in einer Regionalbahn in der Nähe von Kaiserslautern durch einen 26-jährigen Nichtdeutschen, welcher sich nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte befand (www.tagesschau.de/inland/sicherheitsgipfel-bahn-10 0.html). Bahnchefin Evelyn Palla hat als Reaktion hierauf zu einem Sicherheitsgipfel geladen, zu welchem sowohl der Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder als auch ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der Bundespolizei, Vertreter der Bahnbranche, die Länder und Aufgabenträger für den Regionalverkehr sowie die Gewerkschaften der Bahn eingeladen waren (ebd.). Die Deutsche Bahn AG hat nun neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Personal angekündigt. Alle Beschäftigten mit Kundenkontakt sollen auf freiwilliger Basis mit Bodycams ausgestattet werden. Dies war vonseiten der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft schon länger gefordert worden. Ein Hilferuf-Knopf solle weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen 200 zusätzliche Beschäftigte für den Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn AG eingestellt werden. Diese sollen eine verbesserte Schutzausrüstung erhalten. Außerdem wurde eine Ausweitung des Einsatzes von Videokameras in Zügen und Bahnhöfen angekündigt. Zweierteams von Zugbegleitern sollen künftig verstärkt bei Kontrollen eingesetzt werden (www.tagesschau.de/inland/gesellscha Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 9. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ft/bahn-sicherheit-bodycams-100.html). Aus Sicht der Fragesteller sind 3 000 körperliche Übergriffe auf Mitarbeiter der Deutschen Bahn allein im Jahr 2025 3 000 körperliche Übergriffe zu viel. Bedrohungen und Körperverletzungen gegenüber Zugpersonal sind aus Sicht der Fragesteller unter keinen Umständen zu tolerieren. Die Deutsche Bahn AG hat inzwischen öffentlich bekannt gegeben, dass bei der DB Regio künftig bei der Ticketkontrolle das Prinzip Eigensicherung vor Prüfung gelte. Ab dem 1. März 2026 liege es im Ermessen des Kontrollpersonals, ob ein Fahrgast bei der Ticketkontrolle einen Ausweis vorzeigen müsse. Der „Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene“ werde ergänzt um das Handlungs- und Prüffeld, auf eine Ausweiskontrolle beim Deutschlandticket zu verzichten, um kritische Situationen zu verringern. Die Bundesländer wollen das Ticket dafür noch fälschungssicherer machen, auch das sei Thema auf der Verkehrsministerkonferenz Ende März 2026 (www.deutschebahn.com/de/ presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Sicherheitsgipfel-Bodycams-fuer-alle- DB-Mitarbeitenden-und-Start-fuer-Aktionsplan--13749034). Diese Kleine Anfrage erfolgt in Ergänzung zu der Kleinen Anfrage „Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG“ der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3998.  1. Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bahn AG aus dem Einsatz von Bodycams durch Zugbegleiter in Regionalzügen, und wie hat sich der Einsatz von Bodycams bisher auf die Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen ausgewirkt (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bahn-sicherhei t-bodycams-100.html)? Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) entfaltet bereits der Hinweis auf die Aktivierung der Bodycam in vielen Fällen eine deutliche deeskalierende Wirkung. Dadurch entspannen sich kritische Situationen regelmäßig, sodass Übergriffe auf Mitarbeitende bei vorhandener Bodycam nur noch in Ausnahmefällen auftreten.  2. Worauf basierte die Entscheidung, dass bisher nur Beschäftigte in Regionalzügen und nicht in Fernzügen Bodycams einsetzen (vgl. Frage 1)? Nach Angaben der DB AG prüfen die Geschäftsfelder den Einsatz für operative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und haben im Vorfeld der im Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene angekündigten Maßnahmen Pilotierungen durchgeführt, um die Wirksamkeit auch für weitere Geschäftsfelder zu bewerten.  3. Wie viele Beschäftigte der Deutschen Bahn AG in Regionalzügen führen und benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihrer Arbeit regelmäßig Bodycams, und wie verbreitet ist deren Einsatz nach Kenntnis der Bundesregierung unter den gesamten Beschäftigen der Deutschen Bahn AG in Regionalzügen? Die DB AG gibt an, dass derzeit rund 1 400 von insgesamt etwa 5 500 Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern im Nahverkehr das Angebot zum Tragen von Bodycams in den Regionalzügen nutzen. Dies entspricht einer Ausstattungsquote von 26 Prozent.  4. Verfügen die von Beschäftigten der Deutschen Bahn AG benutzten Bodycams nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Audioaufnahme- Funktion, und wenn nein, aus welchem Grund werden bisher nur Bodycams ohne die Funktion der Audioaufnahme eingesetzt? Ja, grundsätzlich verfügen die Bodycams nach Angaben der DB AG über eine Audioaufnahme-Funktion.  5. Wie oft haben Beschäftigte der Deutschen Bahn AG im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Hilferuf-Knopf Gebrauch gemacht? Die DB AG teilt mit, dass die Betätigung des Notrufknopfes nicht systematisch dokumentiert wird.  6. Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf bestimmten Strecken der Deutschen Bahn AG (regional, interregional, international) besonders häufig zu Angriffen auf Bahnpersonal oder Mitreisende, und wenn ja, auf welchen? Eine statistische Auswertung zu Gewaltdelikten auf spezifischen Strecken der DB AG ist auf Grundlage der Daten der Bundespolizei nicht möglich.  7. Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung in bestimmten Zügen der Deutschen Bahn AG besonders häufig zu Angriffen auf Bahnpersonal oder Mitreisende, und wenn ja, in welchen? Nach Auswertung der vorliegenden Daten kommt es besonders im Reisezug- Regionalverkehr zu Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB AG. In den betrachteten Jahren 2019 bis 2025 weist dieser Bereich die höchsten Fallzahlen auf. Ebenfalls erhöht sind die Zahlen im Reisezug‑Nahverkehr, während der Fern- und Hochgeschwindigkeitsverkehr deutlich geringere Fallzahlen verzeichnet. Eine statistische Auswertung zu Gewaltdelikten gegenüber sonstigen Mitreisenden in Zügen der DB AG ist auf Grundlage der Daten der Bundespolizei nicht möglich. Im Jahr 2025 registrierte die Bundespolizei 85 Prozent aller von ihr festgestellten Delikte in fahrenden oder abfahrbereiten Zügen auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zum Nachteil des Personals aller Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Mitreisenden im Schienenpersonennahverkehr. Von diesen Delikten entfielen 31 Prozent auf S‑Bahn‑Züge, 30 Prozent auf Regionalexpress‑Züge und 24 Prozent auf Regionalbahnen. Die statistischen Angaben beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES), die nach dem Feststellungsprinzip erhoben wird. Aufgrund nachträglicher Erfassungen oder qualitätssichernder Maßnahmen können sich die Daten geringfügig ändern.  8. Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bahn AG aus dem Führen und dem Einsatz von Reizstoffsprühgeräten (RSG) durch Zugbegleiter, und wie haben sich das Führen und der Einsatz von RSG durch Zugbegleiter bisher auf die Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen ausgewirkt (vgl. www.zeit.de/mobilitaet/2016-09/deutsche-bahn-sicherheit-mitarbeiter-an griffe-deeskalation sowie www.sueddeutsche.de/panorama/sicherheit-i m-zug-bahn-will-mitarbeiter-mit-pfefferspray-und-schlagstoecken-aussta tten-1.3164761 und www.ruhr24.de/nrw/muelheim-styrum-bahnhof-s1-n rw-pfefferspray-zugbegleiter-polizei-einsatz-freitag-93300358.html)? Die DB AG gibt an, dass bereits das Vorhandensein – wie bei den Bodycams – der Deeskalation dient. Erfahrungsberichte aus dem Kreis der Kundenbetreuer, Zugbegleit- und Sicherheitsdienste zeigen, dass Eskalationsverläufe bereits durch die Androhung des Einsatzes im Sinne des Eigenschutzes wirksam entschärft werden konnten.  9. Wie viele Beschäftigte der Deutschen Bahn AG in Regionalzügen führen nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihrer Arbeit regelmäßig Reizstoffsprühgeräte, und wie verbreitet ist deren Einsatz nach Kenntnis der Bundesregierung unter den gesamten Beschäftigen der Deutschen Bahn? Die DB AG gibt an, dass der Einsatz bei den Kundenbetreuern auf Freiwilligkeit beruht. Eine Erfassung darüber, wer zu welchem Zeitpunkt ein Reizstoffsprühgerät mitführt, erfolgt nicht. 10. Welchen Wirkstoff beinhalten die von Beschäftigten der Deutschen Bahn AG eingesetzten Reizstoffsprühgeräte nach Kenntnis der Bundesregierung (Oleoresin Capsicum, CS-Gas, CN-Gas, sonstige), welche Wirkstoffkonzentration haben diese, und welche Sprühfunktion besitzen sie (Fadenstrahl bzw. Jet-Stream, Breitstrahl bzw. Fog-Stream, Gel, Schaum, sonstige)? Die DB AG gibt an, dass als Wirkstoff natürlicher Chili‑Extrakt OC (Oleoresin Capsicum) mit einer OC‑Konzentration von unter 1 Prozent verwendet wird. Die Geräte verfügen über eine Sprühfunktion in Form eines ballistischen Strahls bzw. Fadenstrahls. 11. Wie oft kam es im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz von Reizstoffsprühgeräten durch Beschäftigte der Deutschen Bahn AG? Die DB AG gibt an, dass hierzu keine systematische Erfassung erfolgt. 12. Wie viele Beschäftigte arbeiten gegenwärtig im Bereich der DB Sicherheit für die Deutsche Bahn AG? Nach Angaben der DB AG sind bundesweit insgesamt rund 4 500 Sicherheitskräfte im Einsatz. 13. Bei wie vielen Zugfahrten im Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn sind prozentual am Gesamtfahraufkommen nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig Beschäftigte der DB Sicherheit im Einsatz? Die Auftraggeber des Schienenpersonennahverkehrs definieren die Sicherheitsstandards im Zug, einschließlich der Ausstattung mit Videotechnik, Personal sowie dem Einsatz von Sicherheitskräften. Im Schienenpersonenfernverkehr obliegt die Gewährleistung der Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern den jeweiligen Verkehrsunternehmen. 14. Über welche persönliche Ausstattung verfügen die Beschäftigten der DB Sicherheit generell, und über welche Hilfsmittel und ggf. Waffen zur Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen verfügen diese im Besonderen? Die DB AG gibt an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Sicherheit GmbH neben einer hochwertigen Unternehmensbekleidung über Führungs‑ und Einsatzmittel (Einsatzstock, [Tier-]Abwehrspray, Handfesseln), schnitthemmende Unterwäsche, Stichschutzwesten sowie teilweise über Bodycams verfügen. 15. Worin soll die verbesserte Schutzausrüstung für Angehörige der DB Sicherheit bestehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die DB AG gibt an, dass zur Verbesserung des Schutzes der Einsatz von Schutzhelmen, etwa für Sondereinsätze, geprüft wird. Zudem sollen Optimierungen zur Minimierung von Stich‑ und Schnittverletzungen – etwa durch Unterziehschutz, integrierte Schutzfasern oder verstärkte Zonen in Jacken, Hemden und Softshells – umgesetzt werden. Eine Ausweitung des Bodycam‑ Einsatzes befindet sich ebenfalls in Prüfung. 16. Wie stellt sich das Angebot an Bewerbern für eine Einstellung bei der DB Sicherheit dar? Nach Angaben der DB AG orientiert sich die Einstellung von Personal an den Bedarfen der DB Sicherheit GmbH sowie des DB‑Konzerns. Eine detaillierte Darstellung des Einstellungsprozesses kann aus Wettbewerbsgründen nicht erfolgen. 17. In welchen Bereichen sollen die neuen Mitarbeiter der DB Sicherheit nach ihrer Einstellung planmäßig eingesetzt werden? Die DB AG gibt an, dass die Sicherheitskräfte im operativen Bereich zum Schutz der Infrastruktur, der Bahnhöfe sowie der Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden. 18. Wie gut funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten der DB Sicherheit und Beamten der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nach Einschätzung der Bundesregierung? Die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und DB AG erfolgt seit 2000 im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft. Beide Seiten stimmen sich eng zu Lageerkenntnissen, Einsatzmaßnahmen, Bestreifungskonzepten, Prävention und Schulungen ab und leisten durch koordinierte Einsätze einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit im Bahnbereich. Die Bundespolizei führt Strafverfolgungsmaßnahmen auf Grundlage ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten sowie der einschlägigen Vorschriften des Straf‑ und Strafprozessrechts durch. Der DB Sicherheit GmbH kommt keine hoheitliche Befugnis zur Strafverfolgung zu. Ihre Beschäftigten handeln nach allgemeinen gesetzlichen Regelungen und werden bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten entsprechend ihrer Rolle in Ermittlungsverfahren einbezogen. 19. Gibt es bereits konkrete Pläne für einen erweiterten Einsatz von Kameratechnik in Zügen und auf Bahnhöfen, und wenn ja, worin genau bestehen diese Pläne (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte geplante Einsatzorte nennen, wenn bekannt)? 20. Gibt es bereits konkrete Pläne für den Einsatz von Zweierteams an Zugbegleitern in deutschen Zügen, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und in welchen Zügen sollen diese Zweierteams eingesetzt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 24. Werden durch die Deutsche Bahn AG alternative Maßnahmen geprüft, um das Zugpersonal besser vor Angriffen zu schützen (z. B. verstärkte Bundespolizeipräsenz, Bahnsteigkontrollen, technische Lösungen), und wenn ja, welche? Die Fragen 19, 20 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ausstattung von Zügen mit Videotechnik liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Aufgabenträger. Die Bundespolizei betreibt keine Videotechnik in Zügen. An Bahnhöfen setzt die Bundespolizei Videotechnik ein und prüft eine Ausweitung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Außerdem wird auf die Pressemeldungen vom 13. Februar 2026 zum Aktionsplan verwiesen (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/sicherheitsgipfel-deut sche-bahn.html?utm_source=copilot.com & www.deutschebahn.com/de/presse/ pressestart_zentrales_uebersicht/Sicherheitsgipfel-Bodycams-fuer-alle-DB-Mit arbeitenden-und-Start-fuer-Aktionsplan--13749034). 21. Haben die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Angriffe auf Beschäftigte der Deutschen Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung einen Einfluss auf die Anzahl an Bewerbern für eine Beschäftigung bei der Deutschen Bahn AG, und wenn ja, welchen? Hierzu liegen der Bundesregierung weder Erkenntnisse noch belastbare Daten vor. 22. Welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Anzahl an Fahrgästen ohne gültigen Beförderungsausweis wird eine in Gefahrensituationen verringerte Kontrolle von Lichtbildausweisen im Rahmen der Fahrscheinkontrolle nach Auffassung der Bundesregierung haben? 23. Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Prognosen über mögliche finanzielle Schäden für die Deutsche Bahn AG durch steigende Zahlen von Beförderungserschleichungen im Falle von weniger Kontrollen von Lichtbildausweisen im Rahmen der Fahrscheinkontrolle vor, und wenn ja, welche? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die DB AG gibt an, dass nicht beabsichtigt ist, die Fahrscheinkontrollen einzustellen. Vielmehr soll in vom Kundenbetreuungs‑ bzw. Zugbegleitdienst als kritisch erkannten Situationen die Eigensicherung im Vordergrund stehen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Unterstützung durch Sicherheitsbehörden und/oder Sicherheitskräfte der DB Sicherheit anzufordern. 25. Plant die Bundesregierung die Initiierung von gesetzlichen Reformen im Zusammenhang mit neuen Kontrollkonzepten bei der Deutschen Bahn AG? Derzeit plant die Bundesregierung keine gesetzlichen Reformen, die speziell auf neue Kontrollkonzepte bei der DB AG abzielen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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