Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugpersonal (Antwort zu Drs. 21/4558)
Text
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugpersonal (Antwort zu Drs. 21/4558)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5341
21. Wahlperiode 10.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Janich, René Bochmann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4558 –
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugpersonal
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zeitraum von 2015 bis zum Jahr 2024 ist die Anzahl der Angriffe auf
Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) um über 83 Prozent gestiegen (https://de.sta
tista.com/statistik/daten/studie/609653/umfrage/uebergriffe-gegen-
mitarbeiterder-deutschen-bahn/). Mehr als 980 Messer- und rund 2 200 Sexualdelikte in
Zügen und auf Bahnhöfen sind allein im Jahr 2025 aktenkundig geworden. Im
Bahnbereich wurden im Jahr 2025 5 660 Gewaltdaten gegen Beamte der
Bundespolizei verübt. Die meisten Gewalttaten wurden im selben Jahr am
Hauptbahnhof in Leipzig begangen (859), gefolgt von den Hauptbahnhöfen in
Dortmund (735) und Berlin (654). Es kam im Jahr 2025 zu insgesamt 3 000
körperlichen Übergriffen auf Beschäftigte der Deutschen Bahn, wobei
Sicherheitskräfte in einem Drittel der Fälle das Ziel von Angriffen waren (www.zei
t.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-02/gewalt-zuege-bahnhoefe-massnahme
n-gxe).
Der jüngste tragische Höhepunkt war die Tötung des 36-jährigen
Zugbegleiters Serkan C. in einer Regionalbahn in der Nähe von Kaiserslautern durch
einen 26-jährigen Nichtdeutschen, welcher sich nicht im Besitz einer gültigen
Fahrkarte befand (www.tagesschau.de/inland/sicherheitsgipfel-bahn-10
0.html).
Bahnchefin Evelyn Palla hat als Reaktion hierauf zu einem Sicherheitsgipfel
geladen, zu welchem sowohl der Bundesminister für Verkehr Patrick
Schnieder als auch ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der
Bundespolizei, Vertreter der Bahnbranche, die Länder und Aufgabenträger für den
Regionalverkehr sowie die Gewerkschaften der Bahn eingeladen waren (ebd.).
Die Deutsche Bahn AG hat nun neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von
Personal angekündigt. Alle Beschäftigten mit Kundenkontakt sollen auf
freiwilliger Basis mit Bodycams ausgestattet werden. Dies war vonseiten der
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft schon länger gefordert worden. Ein
Hilferuf-Knopf solle weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen 200
zusätzliche Beschäftigte für den Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn AG
eingestellt werden. Diese sollen eine verbesserte Schutzausrüstung erhalten.
Außerdem wurde eine Ausweitung des Einsatzes von Videokameras in Zügen und
Bahnhöfen angekündigt. Zweierteams von Zugbegleitern sollen künftig
verstärkt bei Kontrollen eingesetzt werden (www.tagesschau.de/inland/gesellscha
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ft/bahn-sicherheit-bodycams-100.html). Aus Sicht der Fragesteller sind 3 000
körperliche Übergriffe auf Mitarbeiter der Deutschen Bahn allein im Jahr
2025 3 000 körperliche Übergriffe zu viel. Bedrohungen und
Körperverletzungen gegenüber Zugpersonal sind aus Sicht der Fragesteller unter keinen
Umständen zu tolerieren.
Die Deutsche Bahn AG hat inzwischen öffentlich bekannt gegeben, dass bei
der DB Regio künftig bei der Ticketkontrolle das Prinzip Eigensicherung vor
Prüfung gelte. Ab dem 1. März 2026 liege es im Ermessen des
Kontrollpersonals, ob ein Fahrgast bei der Ticketkontrolle einen Ausweis vorzeigen müsse.
Der „Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene“ werde ergänzt um das
Handlungs- und Prüffeld, auf eine Ausweiskontrolle beim Deutschlandticket
zu verzichten, um kritische Situationen zu verringern. Die Bundesländer
wollen das Ticket dafür noch fälschungssicherer machen, auch das sei Thema auf
der Verkehrsministerkonferenz Ende März 2026 (www.deutschebahn.com/de/
presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Sicherheitsgipfel-Bodycams-fuer-alle-
DB-Mitarbeitenden-und-Start-fuer-Aktionsplan--13749034).
Diese Kleine Anfrage erfolgt in Ergänzung zu der Kleinen Anfrage
„Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG“ der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3998.
1. Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bahn AG aus dem Einsatz von
Bodycams durch Zugbegleiter in Regionalzügen, und wie hat sich der
Einsatz von Bodycams bisher auf die Sicherheit in Zügen und an
Bahnhöfen ausgewirkt (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bahn-sicherhei
t-bodycams-100.html)?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) entfaltet bereits der Hinweis
auf die Aktivierung der Bodycam in vielen Fällen eine deutliche deeskalierende
Wirkung. Dadurch entspannen sich kritische Situationen regelmäßig, sodass
Übergriffe auf Mitarbeitende bei vorhandener Bodycam nur noch in
Ausnahmefällen auftreten.
2. Worauf basierte die Entscheidung, dass bisher nur Beschäftigte in
Regionalzügen und nicht in Fernzügen Bodycams einsetzen (vgl. Frage 1)?
Nach Angaben der DB AG prüfen die Geschäftsfelder den Einsatz für operative
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und haben im Vorfeld der im Aktionsplan für
mehr Sicherheit auf der Schiene angekündigten Maßnahmen Pilotierungen
durchgeführt, um die Wirksamkeit auch für weitere Geschäftsfelder zu
bewerten.
3. Wie viele Beschäftigte der Deutschen Bahn AG in Regionalzügen führen
und benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihrer Arbeit
regelmäßig Bodycams, und wie verbreitet ist deren Einsatz nach Kenntnis der
Bundesregierung unter den gesamten Beschäftigen der Deutschen Bahn
AG in Regionalzügen?
Die DB AG gibt an, dass derzeit rund 1 400 von insgesamt etwa 5 500
Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern im Nahverkehr das Angebot zum Tragen
von Bodycams in den Regionalzügen nutzen. Dies entspricht einer
Ausstattungsquote von 26 Prozent.
4. Verfügen die von Beschäftigten der Deutschen Bahn AG benutzten
Bodycams nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Audioaufnahme-
Funktion, und wenn nein, aus welchem Grund werden bisher nur
Bodycams ohne die Funktion der Audioaufnahme eingesetzt?
Ja, grundsätzlich verfügen die Bodycams nach Angaben der DB AG über eine
Audioaufnahme-Funktion.
5. Wie oft haben Beschäftigte der Deutschen Bahn AG im Jahr 2025 nach
Kenntnis der Bundesregierung von dem Hilferuf-Knopf Gebrauch
gemacht?
Die DB AG teilt mit, dass die Betätigung des Notrufknopfes nicht systematisch
dokumentiert wird.
6. Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf bestimmten Strecken
der Deutschen Bahn AG (regional, interregional, international) besonders
häufig zu Angriffen auf Bahnpersonal oder Mitreisende, und wenn ja, auf
welchen?
Eine statistische Auswertung zu Gewaltdelikten auf spezifischen Strecken der
DB AG ist auf Grundlage der Daten der Bundespolizei nicht möglich.
7. Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung in bestimmten Zügen der
Deutschen Bahn AG besonders häufig zu Angriffen auf Bahnpersonal
oder Mitreisende, und wenn ja, in welchen?
Nach Auswertung der vorliegenden Daten kommt es besonders im Reisezug-
Regionalverkehr zu Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB
AG. In den betrachteten Jahren 2019 bis 2025 weist dieser Bereich die
höchsten Fallzahlen auf. Ebenfalls erhöht sind die Zahlen im Reisezug‑Nahverkehr,
während der Fern- und Hochgeschwindigkeitsverkehr deutlich geringere
Fallzahlen verzeichnet. Eine statistische Auswertung zu Gewaltdelikten gegenüber
sonstigen Mitreisenden in Zügen der DB AG ist auf Grundlage der Daten der
Bundespolizei nicht möglich.
Im Jahr 2025 registrierte die Bundespolizei 85 Prozent aller von ihr
festgestellten Delikte in fahrenden oder abfahrbereiten Zügen auf den Bahnanlagen der
Eisenbahnen des Bundes zum Nachteil des Personals aller
Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Mitreisenden im Schienenpersonennahverkehr. Von
diesen Delikten entfielen 31 Prozent auf S‑Bahn‑Züge, 30 Prozent auf
Regionalexpress‑Züge und 24 Prozent auf Regionalbahnen.
Die statistischen Angaben beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik
(PES), die nach dem Feststellungsprinzip erhoben wird. Aufgrund
nachträglicher Erfassungen oder qualitätssichernder Maßnahmen können sich die Daten
geringfügig ändern.
8. Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bahn AG aus dem Führen und
dem Einsatz von Reizstoffsprühgeräten (RSG) durch Zugbegleiter, und
wie haben sich das Führen und der Einsatz von RSG durch Zugbegleiter
bisher auf die Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen ausgewirkt (vgl.
www.zeit.de/mobilitaet/2016-09/deutsche-bahn-sicherheit-mitarbeiter-an
griffe-deeskalation sowie www.sueddeutsche.de/panorama/sicherheit-i
m-zug-bahn-will-mitarbeiter-mit-pfefferspray-und-schlagstoecken-aussta
tten-1.3164761 und www.ruhr24.de/nrw/muelheim-styrum-bahnhof-s1-n
rw-pfefferspray-zugbegleiter-polizei-einsatz-freitag-93300358.html)?
Die DB AG gibt an, dass bereits das Vorhandensein – wie bei den Bodycams –
der Deeskalation dient. Erfahrungsberichte aus dem Kreis der Kundenbetreuer,
Zugbegleit- und Sicherheitsdienste zeigen, dass Eskalationsverläufe bereits
durch die Androhung des Einsatzes im Sinne des Eigenschutzes wirksam
entschärft werden konnten.
9. Wie viele Beschäftigte der Deutschen Bahn AG in Regionalzügen führen
nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihrer Arbeit regelmäßig
Reizstoffsprühgeräte, und wie verbreitet ist deren Einsatz nach Kenntnis der
Bundesregierung unter den gesamten Beschäftigen der Deutschen Bahn?
Die DB AG gibt an, dass der Einsatz bei den Kundenbetreuern auf
Freiwilligkeit beruht. Eine Erfassung darüber, wer zu welchem Zeitpunkt ein
Reizstoffsprühgerät mitführt, erfolgt nicht.
10. Welchen Wirkstoff beinhalten die von Beschäftigten der Deutschen Bahn
AG eingesetzten Reizstoffsprühgeräte nach Kenntnis der
Bundesregierung (Oleoresin Capsicum, CS-Gas, CN-Gas, sonstige), welche
Wirkstoffkonzentration haben diese, und welche Sprühfunktion besitzen sie
(Fadenstrahl bzw. Jet-Stream, Breitstrahl bzw. Fog-Stream, Gel, Schaum,
sonstige)?
Die DB AG gibt an, dass als Wirkstoff natürlicher Chili‑Extrakt OC (Oleoresin
Capsicum) mit einer OC‑Konzentration von unter 1 Prozent verwendet wird.
Die Geräte verfügen über eine Sprühfunktion in Form eines ballistischen
Strahls bzw. Fadenstrahls.
11. Wie oft kam es im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Einsatz von Reizstoffsprühgeräten durch Beschäftigte der Deutschen
Bahn AG?
Die DB AG gibt an, dass hierzu keine systematische Erfassung erfolgt.
12. Wie viele Beschäftigte arbeiten gegenwärtig im Bereich der DB
Sicherheit für die Deutsche Bahn AG?
Nach Angaben der DB AG sind bundesweit insgesamt rund 4 500
Sicherheitskräfte im Einsatz.
13. Bei wie vielen Zugfahrten im Regional- und Fernverkehr der Deutschen
Bahn sind prozentual am Gesamtfahraufkommen nach Kenntnis der
Bundesregierung regelmäßig Beschäftigte der DB Sicherheit im Einsatz?
Die Auftraggeber des Schienenpersonennahverkehrs definieren die
Sicherheitsstandards im Zug, einschließlich der Ausstattung mit Videotechnik, Personal
sowie dem Einsatz von Sicherheitskräften. Im Schienenpersonenfernverkehr
obliegt die Gewährleistung der Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern den
jeweiligen Verkehrsunternehmen.
14. Über welche persönliche Ausstattung verfügen die Beschäftigten der
DB Sicherheit generell, und über welche Hilfsmittel und ggf. Waffen zur
Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen verfügen diese im
Besonderen?
Die DB AG gibt an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB
Sicherheit GmbH neben einer hochwertigen Unternehmensbekleidung über Führungs‑
und Einsatzmittel (Einsatzstock, [Tier-]Abwehrspray, Handfesseln),
schnitthemmende Unterwäsche, Stichschutzwesten sowie teilweise über Bodycams
verfügen.
15. Worin soll die verbesserte Schutzausrüstung für Angehörige der DB
Sicherheit bestehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die DB AG gibt an, dass zur Verbesserung des Schutzes der Einsatz von
Schutzhelmen, etwa für Sondereinsätze, geprüft wird. Zudem sollen
Optimierungen zur Minimierung von Stich‑ und Schnittverletzungen – etwa durch
Unterziehschutz, integrierte Schutzfasern oder verstärkte Zonen in Jacken,
Hemden und Softshells – umgesetzt werden. Eine Ausweitung des Bodycam‑
Einsatzes befindet sich ebenfalls in Prüfung.
16. Wie stellt sich das Angebot an Bewerbern für eine Einstellung bei der
DB Sicherheit dar?
Nach Angaben der DB AG orientiert sich die Einstellung von Personal an den
Bedarfen der DB Sicherheit GmbH sowie des DB‑Konzerns. Eine detaillierte
Darstellung des Einstellungsprozesses kann aus Wettbewerbsgründen nicht
erfolgen.
17. In welchen Bereichen sollen die neuen Mitarbeiter der DB Sicherheit
nach ihrer Einstellung planmäßig eingesetzt werden?
Die DB AG gibt an, dass die Sicherheitskräfte im operativen Bereich zum
Schutz der Infrastruktur, der Bahnhöfe sowie der Kunden und Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter eingesetzt werden.
18. Wie gut funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten der
DB Sicherheit und Beamten der Bundespolizei im Bereich der
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nach Einschätzung der Bundesregierung?
Die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und DB AG erfolgt seit 2000 im
Rahmen einer Ordnungspartnerschaft. Beide Seiten stimmen sich eng zu
Lageerkenntnissen, Einsatzmaßnahmen, Bestreifungskonzepten, Prävention und
Schulungen ab und leisten durch koordinierte Einsätze einen wesentlichen
Beitrag zur Sicherheit im Bahnbereich.
Die Bundespolizei führt Strafverfolgungsmaßnahmen auf Grundlage ihrer
gesetzlichen Zuständigkeiten sowie der einschlägigen Vorschriften des Straf‑ und
Strafprozessrechts durch. Der DB Sicherheit GmbH kommt keine hoheitliche
Befugnis zur Strafverfolgung zu. Ihre Beschäftigten handeln nach allgemeinen
gesetzlichen Regelungen und werden bei strafrechtlich relevanten
Sachverhalten entsprechend ihrer Rolle in Ermittlungsverfahren einbezogen.
19. Gibt es bereits konkrete Pläne für einen erweiterten Einsatz von
Kameratechnik in Zügen und auf Bahnhöfen, und wenn ja, worin genau bestehen
diese Pläne (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte geplante
Einsatzorte nennen, wenn bekannt)?
20. Gibt es bereits konkrete Pläne für den Einsatz von Zweierteams an
Zugbegleitern in deutschen Zügen, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und
in welchen Zügen sollen diese Zweierteams eingesetzt werden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Werden durch die Deutsche Bahn AG alternative Maßnahmen geprüft,
um das Zugpersonal besser vor Angriffen zu schützen (z. B. verstärkte
Bundespolizeipräsenz, Bahnsteigkontrollen, technische Lösungen), und
wenn ja, welche?
Die Fragen 19, 20 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Ausstattung von Zügen mit Videotechnik liegt in der Zuständigkeit der
jeweiligen Aufgabenträger. Die Bundespolizei betreibt keine Videotechnik in
Zügen.
An Bahnhöfen setzt die Bundespolizei Videotechnik ein und prüft eine
Ausweitung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten.
Außerdem wird auf die Pressemeldungen vom 13. Februar 2026 zum
Aktionsplan verwiesen (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/sicherheitsgipfel-deut
sche-bahn.html?utm_source=copilot.com & www.deutschebahn.com/de/presse/
pressestart_zentrales_uebersicht/Sicherheitsgipfel-Bodycams-fuer-alle-DB-Mit
arbeitenden-und-Start-fuer-Aktionsplan--13749034).
21. Haben die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Angriffe auf
Beschäftigte der Deutschen Bahn AG nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Einfluss auf die Anzahl an Bewerbern für eine Beschäftigung
bei der Deutschen Bahn AG, und wenn ja, welchen?
Hierzu liegen der Bundesregierung weder Erkenntnisse noch belastbare Daten
vor.
22. Welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Anzahl an Fahrgästen
ohne gültigen Beförderungsausweis wird eine in Gefahrensituationen
verringerte Kontrolle von Lichtbildausweisen im Rahmen der
Fahrscheinkontrolle nach Auffassung der Bundesregierung haben?
23. Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Prognosen über
mögliche finanzielle Schäden für die Deutsche Bahn AG durch steigende
Zahlen von Beförderungserschleichungen im Falle von weniger
Kontrollen von Lichtbildausweisen im Rahmen der Fahrscheinkontrolle vor,
und wenn ja, welche?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB AG gibt an, dass nicht beabsichtigt ist, die Fahrscheinkontrollen
einzustellen. Vielmehr soll in vom Kundenbetreuungs‑ bzw. Zugbegleitdienst als
kritisch erkannten Situationen die Eigensicherung im Vordergrund stehen.
In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Unterstützung durch
Sicherheitsbehörden und/oder Sicherheitskräfte der DB Sicherheit anzufordern.
25. Plant die Bundesregierung die Initiierung von gesetzlichen Reformen im
Zusammenhang mit neuen Kontrollkonzepten bei der Deutschen Bahn
AG?
Derzeit plant die Bundesregierung keine gesetzlichen Reformen, die speziell
auf neue Kontrollkonzepte bei der DB AG abzielen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zugpersonal (Antwort)