polradar

Schriftliche Frage 28 von Pierre Lamely (AfD): Erklärt sich die unterschiedliche Bewertung des Asylanspruchs afghanischer Ortskräfte durch den Bundeskanzler Friedrich Merz vom 19. Februar…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 28 von Pierre Lamely (AfD): Erklärt sich die unterschiedliche Bewertung des Asylanspruchs afghanischer Ortskräfte durch den Bundeskanzler Friedrich Merz vom 19. Februar… Frage 28 (Pierre Lamely, AfD): Erklärt sich die unterschiedliche Bewertung des Asylanspruchs afghanischer Ortskräfte durch den Bundeskanzler Friedrich Merz vom 19. Februar 2025 („Wir holen ja noch Leute aus Afghanistan. Wir sind das einzige Land in ganz Europa, das aus Afghanistan immer noch Ortskräfte holt nach Deutschland. Sind wir denn wahnsinnig geworden!?“) zum 2. September 2025 („Wir haben ja einen Rechtsverpflichtung denjenigen gegenüber, denen die frühere Bundesregierung die Zusage gegeben hat nach Deutschland zu kommen. Wir prüfen jetzt jeden Einzelfall. Wir halten diese Rechtsverpflichtung ein.“) durch seinerzeitige Unkenntnis der Rechtslage oder durch neu eingetretene Umstände, welche am 19. Februar 2025 noch nicht bekannt waren (diese ggf. bitte erläutern; www.facebook.com/stimmedermehrheit/vid eos/merz-widerspricht-merz-der-kanzler-hat-kein e-skrupel-dinge-zu-versprechen-und-zu/31993370 26915071/, ab Minute 2:20) Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. November 2025: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden. Die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan befinden sich in der Beendigung, neue Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden seit Mitte 2024 nicht mehr erklärt. Derzeit findet eine Einzelfallprüfung für afghanische Staatsangehörige und insbesondere der Rechtsverbindlichkeit der erklärten Aufnahmen statt. In Fällen, in denen keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht oder die Personen nicht alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird einer Aufnahme nicht zugestimmt. Im Übrigen stehen die Worte des Bundeskanzlers für sich.

Relationen