Schriftliche Frage 39 von Pierre Lamely (AfD): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung dazu gebildet, ob es erforderlich wäre, die sich bereits in Deutschland befindli…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 39 von Pierre Lamely (AfD): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung dazu gebildet, ob es erforderlich wäre, die sich bereits in Deutschland befindli…
Frage 39 (Pierre Lamely, AfD):
Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung dazu gebildet, ob es erforderlich wäre, die sich bereits in Deutschland befindlichen afghanischen Staatsbürger einer erneuten, vertieften Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen – ähnlich wie es der US-Präsident Donald Trump für die Vereinigten Staaten von Amerika ankündigte (www.merkur.de/politik/werden-nach-anschlag-fo rdert-trump-dass-alle-afghanischen-migranten-ern eut-ueberprueft-zr-94059117.html) –, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Maßnahmen sind ggf. geplant, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.bild.de/politik/aufnahme-von-afghanennurjeder-8-ausgeflogene-afghane-ist-ortskraft-68b42 b6752bf491685b7a626)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Dezember 2025:
Sicherheit hat in den Aufnahmeverfahren oberste Priorität. Die hierbei etablierten Sicherheitsmechanismen haben sich bei anderen humanitären Aufnahmeverfahren bewährt und setzen die höchsten Sicherheitsstandards im Vergleich zu anderen legalen Zugangswegen nach Deutschland. Die Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen aller Aufnahmeverfahren aus Afghanistan umfassen einen automatisierten Datenabgleich mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden nach § 73 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens sowie seit Mitte Juni 2023 eine persönliche Anhörung der Personen durch die deutschen Sicherheitsbehörden (sog. Sicherheitsinterviews). Die durchgeführten Prüfungen dienen dazu, Personen von einer Aufnahme auszuschließen, bei denen ein Ausschlussgrund nach der geltenden Aufnahmeanordnung vorliegt, insbesondere solche, die sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen. Auch nach Einreise in Deutschland gelten die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere § 73 Absatz 2 AufenthG fort. Sofern sich später Erkenntnisse beispielsweise sicherheitsrelevanter Natur ergeben, gelten die hierfür geschaffenen Regelungen.
Relationen
- asked ← Pierre Lamely (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung