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Schriftliche Frage 28 von Steffen Kotré (AfD): Vor dem Hintergrund der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, Deutschland sei „ein Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und das b…

dip / schriftliche_frage 23.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 28 von Steffen Kotré (AfD): Vor dem Hintergrund der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, Deutschland sei „ein Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und das b… Frage 28 (Steffen Kotré, AfD): Vor dem Hintergrund der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, Deutschland sei „ein Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und das bleibt auch so“, und angesichts des bislang bestehenden Verhältnisses von etwa 8:1 zwischen irregulärer bzw. asylbezogener Zuwanderung (rund 4 Millionen Personen, bestehend aus ca. 3,16 Millionen Asylantragstellenden laut BAMF und ca. 844.000 registrierten unerlaubten Einreisen laut Bundespolizei) und regulärer Fachkräfteeinwanderung (rund 500.000 Personen im Zeitraum 2015 bis 2024 laut BAMF/BMI), welches Verhältnis zwischen diesen beiden Formen der Zuwanderung strebt die Bundesregierung künftig an und bezieht sich das von Bundeskanzler Friedrich Merz verwendete Konzept des „Einwanderungslandes“ auch auf die Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme, da aktuell insgesamt rund 3,1 Millionen ausländische Staatsangehörige staatliche Leistungen in Form von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (laut Bundesagentur für Arbeit bzw. Statistischem Bundesamt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Mai 2025: Die in der Fragestellung angestellten Berechnungen und das genannte Verhältnis können von der Bundesregierung in der genannten Form nicht nachvollzogen werden. Unabhängig davon ist die Reduzierung der irregulären Migration und der Asylantragstellungen sowie die verstärkte Rückkehr von ausreispflichtigen Personen ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Deshalb sind die vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Grenzen von Deutschland derzeit bis einschließlich zum 15. September 2025 angeordnet. Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengenbinnengrenzen angeordnet. In diesem Rahmen werden nunmehr auch Asylbegehrende zurückgewiesen. Zur Steigerung der Rückkehr sieht der Koalitionsvertrag u. a. weitere Migrationsabkommen mit wichtigen Herkunftsländern, die Ausweitung der Abschiebehaft und Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan vor, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Neben der entschiedenen Bekämpfung der irregulären Migration ist es Ziel der Bundesregierung, Verfahren unter anderem zur qualifizierten Einwanderung in den Arbeitsmarkt effizienter zu gestalten.

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