Schriftliche Frage 39 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Dokumentation des DAHAS-Projekts des Third World Studies Center der University ofthe Philippines zu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 39 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Dokumentation des DAHAS-Projekts des Third World Studies Center der University ofthe Philippines zu…
Frage 39 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Dokumentation des DAHAS-Projekts des Third World Studies Center der University ofthe Philippines zu außergerichtlichen Tötungen im Kontext des sogenannten „Krieges gegen die Drogen“, der von der Vorgängerregierung eingeleitet und von der aktuellen Regierung fortgeführt wird, wobei seit Amtsantritt des Präsidenten Ferdinand Marcos Jr. bis zum 31. Oktober 2025 insgesamt 1.105 Fälle erfasst wurden (vgl. https://dahas.upd.edu.ph/sour ces-2025), und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Ausrichtung der bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den Philippinen, z. B. in Bezug auf die sicherheitspolitische Zusammenarbeit sowie hinsichtlich der deutschen Position in den relevanten EU-Gremien, insbesondere im Rahmen des EU-Philippines Subcommittee on Good- Governance, Rule of Law and Human Rights im Kontext des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PCA), und in Bezug auf die Forderungen nach einer wirksamen Bekämpfung der Straflosigkeit, einer unabhängigen Aufarbeitung dieser Tötungen sowie einem besseren Schutz und Unterstützung der Angehörigen der Opfer und der Menschenrechtsverteidiger/-innen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. November 2025:
Das DAHAS-Projekt ist der Bundesregierung bekannt. Seit dem maßgeblich von der Vorgängerregierung unter Ex-Präsident Rodrigo Duterte vorangetriebenen „Krieg gegen Drogen“ sind unter der aktuellen Regierung Verbesserungen im Menschenrechtsbereich zu verzeichnen. Weitere Verbesserungen wie auch verbleibende Defizite werden regelmäßig in bilateralen Formaten wie auch im Rahmen der EU gegenüber den Philippinen angesprochen und bei der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen berücksichtigt. Die Unterstützung der Philippinen bei der Aufarbeitung bleibt, auch nach Ende des von Deutschland maßgeblich unterstützten UN Joint Programme on Human Rights, eine Priorität bei der Gestaltung der bilateralen Beziehungen.
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