Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts zur Reise des Staatsministers im Auswärtigen Amt Florian…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts zur Reise des Staatsministers im Auswärtigen Amt Florian…
Frage 32 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts zur Reise des Staatsministers im Auswärtigen Amt Florian Hahn auf die Philippinen (19. bis 23. Januar 2026) angekündigten Gespräche zur Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, einschließlich des Themas kritische Rohstoffe, in konkrete Rohstoffkooperationen bzw. staatlich unterstützte Projekte zu überführen (vgl. www.au swaertiges-amt.de/de/newsroom/stm-hahn-philipp inen-malaysia-2752396), und wenn ja, welche Prüf- und Kontrollverfahren (insbesondere Sorgfaltspflichten, Risikoprüfungen, Monitoring und Beschwerdewege) gelten dabei für Vorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert oder durch Exportkredit- bzw. Investitionsgarantien des Bundes abgesichert werden, und beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Länderbericht von Human Rights Watch beschriebenen menschenrechtlichen Problemlagen in den Philippinen (vgl. www.hrw.org/world-report/2026/coun try-chapters/philippines) die Gewährung bzw. Fortführung einer solchen staatlichen Unterstützung an zusätzliche, überprüfbare Konditionen zum Schutz der Menschenrechte und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen, und, falls ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. Februar 2026:
Die Gespräche von Staatsminister Florian Hahn auf den Philippinen und in Malaysia dienten der Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit und damit verbunden auch der Sondierung von Möglichkeiten einer Intensivierung der Zusammenarbeit in Rohstofffragen. Die Anbahnung konkreter Rohstoffkooperationen durch Unternehmen unterstützt die Bundesregierung vor allem mit ihrem außenwirtschaftspolitischen Instrumentarium. Im Bereich der Exportkreditgarantien des Bundes gelten für die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (im Folgenden: USM-Aspekte) bereits seit 2004 die sogenannten Common Approaches der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die regelmäßig an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst werden. Die Berücksichtigung von Menschenrechten nimmt im Rahmen der Prüfung der USM-Aspekte einen hohen Stellenwert ein. So werden Themen wie z. B. Arbeitssicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung, Rechtmäßigkeit von Landerwerb und Umsiedlung, Schutz indigener Völker, Schutz von Kulturerbe, Konsultationsmöglichkeiten der Betroffenen, Arbeitnehmerrechte, der Schutz von Minderheiten und besonders verletzlichen Gruppen sowie die Existenz eines Beschwerdemechanismus betrachtet. Ebenso werden Investitionen mit relevanten umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Risiken einer umfassenden Prüfung unterzogen. Auch im Rahmen der UFK-Garantien des Bundes, die der Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft dienen, werden Projekte unter USM- Aspekten eingehend auf ihre Auswirkungen geprüft. Weitere internationale Leitlinien, wie z. B. die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln werden ebenfalls umgesetzt. Diese Prüfverfahren sind nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, weitere Verfahren sind nicht geplant.
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