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Schriftliche Frage 52 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben der Möglichkeit der Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen für Wärmenetze, welche am 15. September 2025 ausgelauf…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 52 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben der Möglichkeit der Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen für Wärmenetze, welche am 15. September 2025 ausgelauf… Frage 52 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben der Möglichkeit der Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen für Wärmenetze, welche am 15. September 2025 ausgelaufen sind (www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/ef fiziente_waermenetze_node.html), geplant, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und inwiefern plant die Bundesregierung weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Sicherstellung der Dekarbonisierung der Wärmenetze in den nächsten zehn Jahren (bitte auch ggf. Höhe der Mittel angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. November 2025: Durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) können weiterhin investive Einzelmaßnahmen in Wärmenetzen parallel zu einem bereits bestehenden Transformationsplan gefördert werden (BEW-Förderrichtlinie, Nummer 7.2.4.1b). Als schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen sind förderfähig: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen, Wärmeübergabestationen. Ausgelaufen ist nur die Möglichkeit der Beantragung von investiven Einzelmaßnahmen unabhängig von einem Transformationsplan für das Wärmenetz (BEW- Förderrichtlinie, Nummer 7.2.4.1a). Die Möglichkeit der Gewährung von Förderung von Einzelmaßnahmen ohne Transformationsplan ist durch die Förderrichtlinie auf 36 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie begrenzt (Nummer 7.2.4.2) und entsprechend zum 15. September 2025 ausgelaufen. Eine Wiedereinführung der Möglichkeit einer Einzelmaßnahmenförderung in der BEW ohne bestehenden Transformationsplan ist derzeit nicht geplant. Inzwischen sind auch bereits zahlreiche Transformationspläne und Machbarkeitsstudien in Erstellung oder fertiggestellt. Die Mittel für die Dekarbonisierung der Wärmenetze über die BEW sollen ab dem Haushaltsjahr 2026 im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) veranschlagt werden. Der Regierungsentwurf des Haushalts 2026 sieht für die BEW nochmals eine Aufstockung des Zusagevolumens um rund 500 Mio. Euro auf rund 5,9 Mrd. Euro für den Zeitraum 2027 bis 2036 sowie Barmittel in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro vor.

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