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Planungssicherheit für den Wärmepumpenmarkt (Antwort zu Drs. 21/1218)

dip / drucksache 28.08.2025 · WP 21 · 21/1404 · Antwort · Original ↗

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Planungssicherheit für den Wärmepumpenmarkt (Antwort zu Drs. 21/1218) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1404 21. Wahlperiode 28.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Lisa Badum, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1218 – Planungssicherheit für den Wärmepumpenmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am Heizungsmarkt ist nach dem ersten Halbjahr 2025 ein Rückgang der Anzahl fossiler Öl- und Gasheizungen zu verzeichnen, während die Absatzzahlen von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 55 Prozent zugelegt haben (www.waermepumpe.de/presse/pressemitteilungen/details/waerme pumpe-belegt-erstmals-top-position-unter-den-verkauften-heizsystemen-verba nd-fordert-klarheit-ueber-zukuenftige-rahmenbedingungen/). Die Wärmepumpe war im ersten Halbjahr 2025 mit 139 000 Einheiten die am häufigsten verkaufte Heizungsart. Zugleich schrumpfte der Heizungsmarkt in Summe um etwa 20 Prozent. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigt eine „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ (S. 24) und die Schaffung eines neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an. Hierdurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) verunsichert, was Investitionen in Heizung und Effizienzmaßnahmen hemmt (www.b dh-industrie.de/presse/pressemeldungen/artikel/heizungsmarkt-weiter-im-ruec kwaertsgang-heizungsindustrie-fordert-schnell-klare-rahmenbedingungen). Die Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im Bereich Gebäude werden nach aktuellen Prognosen verfehlt (www.umweltbundesamt.de/theme n/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-fuer- dieklimaschutz-energiepolitik/integrierte-energie-treibhausgasprojektionen#--2). Daher sind – laut Expertenrat für Klimafragen – Maßnahmen zur Dekarbonisierung dieses Sektors notwendig (https://expertenrat-klima.de/content/upload s/2025/06/ERK2025_Pruefbericht-Emissionsdaten-2024-Projektionsdaten-202 5.pdf). Der Heizungstausch ist eine dieser wichtigen Maßnahmen für eine unabhängige, bezahlbare und erneuerbare Wärmeversorgung. Nur mit einer zügigen und konsequenten Wärmewende kann Deutschland seine international verbindlichen Klimaziele erreichen und sich dauerhaft von teuren fossilen Lieferungen aus autokratischen Ländern lossagen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Worauf sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Trends am Heizungsmarkt nach Einschätzung der Bundesregierung zurückzuführen, im Besonderen a) der Rückgang beim Verkauf fossiler Öl- und Gasheizungen, b) der Anstieg des Absatzes von Wärmepumpen, c) der Rückgang der in Summe verkauften Heizsysteme? Mit Blick auf den Heizungsmarkt verfügt die Bundesregierung über keine spezifischen Informationen, sondern kann nur auf die seitens der Marktakteure bereitgestellten Informationen verweisen. Auf Grundlage der BDH- Absatzstatistik ragt 2023 als Rekordjahr mit 1,3 Mio. verkauften Wärmeerzeugern heraus. Ein wichtiger Grund für diesen Anstieg ist die Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg verursacht wurde. Zu beachten ist, dass die Absatzzahlen nicht gleichzusetzen sind mit der Zahl der an Endkunden verkauften Geräte. Möglich ist auch, dass Geräte von Händlern in Erwartung höherer Endkundennachfrage auf Vorrat gekauft wurden. Vor Beginn der Corona-Pandemie (2015 bis 2019) liegen die durchschnittlichen Absätze bei knapp 720 000 jährlich verkauften Wärmeerzeugern. Es steht zu vermuten, dass der Absatzrückgang im Gesamtmarkt im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 stark mit Vorzieheffekten aus 2023 verbunden ist. Eine Rolle für den Absatzrückgang mögen auch die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen spielen, die sehr auf ein bestimmtes Zielszenario für den Wärmemarkt festgelegt sind. Das hat Lösungsräume eingeengt und zu Investitionsattentismus geführt. Die Gründe für den Absatzanstieg von Wärmepumpen sind vielfältig. Viele Heizungshersteller setzen mittlerweile auf die Wärmepumpe als zukünftige Standardtechnologie für das dezentrale Heizen. Wärmepumpen und ihre Innovationen sind die weit überwiegend präsentierte Heiztechnologie auf Fachmessen wie etwa der Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft, der ISH. Entsprechend investieren die Unternehmen in Produktionskapazitäten, Forschung und Kundenberatung. Ebenso nimmt das Handwerk eine wichtige Multiplikatorenfunktion ein. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger, u. a. auch durch die Kommunikations- und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung, aber auch seitens des Handwerks und der Hersteller, besser informiert über die Möglichkeiten der Wärmepumpentechnologie. Hinzuweisen ist ferner auf die attraktive Förderung von Wärmepumpen durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), welche Erwerb und Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent fördert.  2. Welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen am Heizungsmarkt bei gleichzeitiger Einhaltung der verbindlichen Klimaziele? Die Bundesregierung setzt auf einen klugen und pragmatischen Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, CO2-Preis und neuen Instrumenten – z. B. verbesserten steuerlichen Anreizen und Abbau von Hemmnissen bei Planung und Genehmigungen. Darüber hinaus ist es weiterhin Ziel, die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger zu senken, wodurch insbesondere auch die Attraktivität von Wärmepumpen steigt.  3. Welche kumulative Emissionsminderungslücke ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2030, 2040 und 2045 aus dem weiterhin stattfindenden Einbau neuer fossiler Öl- und Gasheizungen in Deutschland (bitte nach Zieljahr aufschlüsseln), und wie viele CO2-Äquivalente spart der Einbau einer Wärmepumpe anstelle einer fossilen Heizung über die gesamte Laufzeit im Durchschnitt ein? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche konkreten einzelnen Techniken in welchen Gebäuden durch den Einbau neuer fossiler Öl- und Gasheizungen in Deutschland ersetzt und mit welcher Auslastung die jeweiligen Heizsysteme betrieben werden sollen.  4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Umstieg auf Wärmepumpen bei, um Vorgaben zum Ausbau von erneuerbaren Energien im Wärmesektor und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus der EU-Gebäudeenergierichtlinie (EPBD; Artikel 23 der Erneuerbare- Energien-Richtlinie [RED], zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2023/2413 und Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1275) zu erfüllen? Nach den BMWE-Langfristszenarien ist die Wärmepumpe eine Schlüsseltechnologie, um Treibhausgasminderungen im Wärmesektor zu erreichen.  5. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland in der Heizungsindustrie an der Herstellung von Wärmepumpen, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?  6. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Deutschland an Herstellung, Vertrieb, Planung, Einbau und Wartung von a) Gas- und Ölheizungen und b) Wärmepumpen beteiligt, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen der Beschäftigten entsprechend der angeforderten Aufschlüsselung nach Bereich und Kalenderjahr vor. Eine Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturförderung (GWS) im Auftrag des BMWE trifft Aussagen über die Bruttobeschäftigung im Bereich Wärmepumpe. Berücksichtigt ist die direkte und indirekte Beschäftigung. Danach liegt die Bruttobeschäftigung inklusive Herstellung, Installation, Export sowie Betrieb und Wartung in Deutschland im Jahr 2021 bei 35 400 Personen (https://papers.gws-os.com/gws-researchreport24-3.pdf). Nach der gleichen Methodik wurde die Bruttobeschäftigung durch Erneuerbare Energien (darunter auch Geothermie, Umweltwärme) von 2000 bis 2022 abgeschätzt, siehe unter www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ee-bescha eftigte-2000-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=6. Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien 2000 bis 2022 Angaben in Personen, Stand: November 2023 Windenergie an Land Windenergie auf See Solarenergie Wasserkraft Geothermie, Umweltwärme Biomasse Gesamt 2000 45 200 0 8 800 12 300 2 100 36 500 104 900 2001 63 100 0 11 500 9 200 2 700 41 100 127 600 2002 70 200 0 11 300 5 600 2 800 44 600 134 500 2003 73 600 0 14 300 6 500 3 000 58 800 156 200 2004 66 200 0 35 400 8 700 3 800 64 500 178 600 2005 72 800 0 44 300 11 000 5 500 85 100 218 700 2006 89 400 0 44 600 12 100 11 700 111 800 269 600 2007 87 400 400 54 800 14 200 12 500 112 700 282 000 2008 88 100 3 400 88 500 14 000 17 200 113 500 324 700 2009 90 000 8 500 110 100 14 700 17 800 116 500 357 600 2010 86 600 9 900 151 600 12 700 16 300 114 400 391 500 2011 94 700 12 300 156 700 12 100 18 100 121 800 415 700 2012 107 300 19 100 126 300 10 800 17 900 116 300 397 700 2013 121 400 22 700 70 200 8 900 18 600 117 000 358 800 2014 131 500 20 700 49 900 8 700 18 500 113 200 342 500 2015 127 600 25 000 48 000 8 300 18 200 112 000 339 100 2016 137 900 29 800 44 300 7 900 19 800 111 000 350 700 2017 119 100 27 100 39 900 6 300 20 500 105 600 318 500 2018 102 900 27 600 42 000 5 900 22 200 115 900 316 500 2019 95 200 26 800 48 900 6 200 23 500 108 400 309 000 2020 106 900 22 900 57 400 6 400 29 700 116 000 339 300 2021 103 100 23 700 61 300 6 300 34 900 108 000 337 300 2022* 94 100 30 100 84 100 6 500 55 000 117 900 387 700 Quelle: DLR/GWS (2023) – *) vorläufige Daten – Der Bundesverband Deutscher Heizungsunternehmen (BDH) gibt an, dass seine Mitgliedsunternehmen (Produktion von heiztechnischen Systemen und Komponenten) insgesamt 90 000 Beschäftigte haben. – Laut Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) waren im SHK- Handwerk im Jahr 2024 prognostiziert knapp 392 000 Personen beschäftigt. – Bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) sind derzeit insgesamt 17 909 Energie-Effizienz-Expertinnen bzw. -Experten registriert. Diese sind berechtigt, nach Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude geförderte Energieberatungen vorzunehmen, worunter auch die Beratung für eine Wärmepumpe gehört.  7. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftequalifizierung im Bereich der Installation und Wartung von Wärmepumpen, um dem steigenden Bedarf in Zukunft gerecht zu werden? Die Bundesregierung hat spezifische und übergreifende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -qualifizierung im Bereich Installation und Wartung von Wärmepumpen getroffen. Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe wird die Weiterbildung von Handwerkerinnen und Handwerkern, Planerinnen und Planern und Energieberaterinnen und -beratern für Planung, Installation und Einbau von Wärmepumpen gefördert. Darüber hinaus wurden überarbeitete Unterweisungspläne für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk zur Ausbildung zur Anlagenmechanikerin bzw. zum Anlagenmechaniker SHK, zur Schornsteinfegerin bzw. zum Schornsteinfeger und zur Mechatronikerin bzw. zum Mechatroniker für Kältetechnik, die jeweils das Thema Wärmepumpe beinhalten, durch das BMWE zur Förderung anerkannt. Im Übrigen ist im Koalitionsvertrag verankert, dass die branchen- und berufsübergreifende Fachkräftestrategie der Bundesregierung weiterentwickelt werden soll.  8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen, die Hersteller von Wärmepumpen seit 2022 in Produktionsstätten von Wärmepumpen an Standorten in a) Deutschland und b) anderen EU-Mitgliedstaaten geleistet haben (bitte nach Art der Leistung – Maschinen, Personal, Werkshallen etc. – auflisten)? Die Investitionserhebung des Statistischen Bundesamtes lässt hierzu keine Aussage zu, da Wärmepumpen nicht als eigener Wirtschaftszweig erfasst werden.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbssituation von Heizungsherstellern mit Produktionsstätten für Wärmepumpen in Deutschland im Vergleich zu 2024, und welche industriepolitische Unterstützung benötigen diese Hersteller nach Einschätzung der Bundesregierung, um ihre Wettbewerbssituation zu halten oder zu verbessern? Neben den Vorzieheffekten aus dem Absatzrekordjahr 2023 ist insgesamt bei Gebäudeeigentümern eine Investitionszurückhaltung zu beobachten, die alle Heiztechnologien betrifft. Als Gründe werden unter anderem genannt: das Warten auf die Vorlage der Wärmepläne der Städte und Kommunen, die sehr komplexen Regelungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes, gestiegene Zinsen, die im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit die Finanzierung durch Hausbesitzer erschweren. Bei Bestandsheizungen ist die Attraktivität von Wärmepumpen außerdem abhängig vom Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen. Bei Neuinstallationen dämpft der verhaltene Wohnungsneubau die Wärmepumpennachfrage. Entscheidend für ein wachstumsförderliches Umfeld für Heizungshersteller in Deutschland sind aus Sicht der Bundesregierung neben langfristig stabilen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt die Entlastung der mittelständischen Unternehmen von Bürokratiekosten und Energiekosten, die steuerliche Entlastung, die Förderung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen sowie die Verbesserung der Fachkräftesituation. 10. Welche Auswirkungen haben die internationalen Zollankündigungen der USA auf die Hersteller von Wärmepumpen in Deutschland, und inwiefern ist mit einem zunehmenden Wettbewerbsdruck durch Hersteller aus Asien zu rechnen, welche Produkte fortan in Europa, statt in den USA auf den Markt bringen? Die deutsche und die US-Wirtschaft sind eng verknüpft. Für deutsche Unternehmen sind gute und verlässliche Handelsbeziehungen mit den USA von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung beobachtet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft laufend und umfassend. Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit durch Zollanpassungen infolge der politischen Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 lassen sich aktuell nicht verlässlich beziffern. Ein verstärkter Wettbewerbsdruck durch Hersteller, die auf den europäischen Markt als Absatzmarkt drängen, sowie verringerte Exporte europäischer Hersteller in die USA gehören zu den möglichen Konsequenzen. Allerdings sind die Exportmärkte deutscher Hersteller von Wärmepumpen sehr europäisch geprägt. Unter den Top-Ten-Auslandsmärkten befinden sich ausschließlich EU- oder EFTA-Länder. 11. Wie interpretiert die Bundesregierung den aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erwachsenen Auftrag zur „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und der Schaffung „eines neuen GEG“, welche konkreten Maßnahmen leiten sich hieraus ab, und welcher Zeitplan ist für die Umsetzung vorgesehen? 13. Plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und zur Umsetzung der Vorgaben aus der EPBD, welche bis Ende Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, eine oder mehrere Novellen des Gebäudeenergiegesetzes, und zu wann ist die Novelle bzw. sind die Novellen geplant? Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrages und der Vorgaben der EU- Gebäuderichtlinie (EPBD) ist das GEG in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung. Aufgrund der laufenden Prüfung können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. 12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Ankündigungen zum GEG im Koalitionsvertrag und dem Rückgang der Installationszahlen neuer Heizungen, und wenn ja, welchen? Die Bundesregierung sieht keinen solchen Zusammenhang. Im Übrigen sind die aus Sicht der Bundesregierung maßgeblichen Gründe in der Antwort zu Frage 1 beschrieben. 14. In welcher Weise tragen die Vorgaben für neue Heizungen gemäß den §§ 71 ff. GEG nach Ansicht der Bundesregierung zur Umsetzung von Energieeinsparzielen im Gebäudebestand gemäß EPBD und zum Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von Gebäuden gemäß RED bei? Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden leistet einen Beitrag sowohl zur Steigerung des Erneuerbaren-Anteils als auch zur Einsparung von Energie. Dies wird erzielt durch den Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energieträger sowie die Nutzung effizienter, erneuerbarer Technologien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 15. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Calliess und Prof. Dr. Gregor Kirchhof vom März 2025 (https://klimaunion.de/klimaschutz-ist-verfassungsrecht-neue-gutac hten-zeigen-enge-grenzen-fuer-politik/), worin ein Rückschrittsverbot vertreten wird, wonach der Gesetzgeber einmal erreichte Schutzstandards des Klimaschutzes grundsätzlich nicht zurücknehmen darf, und wenn ja, welche nicht zurücknehmbaren Schutzstandards ergeben sich aus den §§ 71 ff. GEG, und wenn nein, warum nicht? Das Rechtsgutachten gibt die Meinung seiner Autoren wieder. Auswirkungen auf die anstehende Novelle des GEG ergeben sich daraus nicht. 16. Wird die Bundesregierung den Heizungstausch von fossil betriebener zu klimaneutraler Technologie weiter vorantreiben, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Insbesondere die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Instrument, um den Heizungstausch von fossil betriebener zu klimaneutraler Technologie voranzutreiben. Im Übrigen richten sich Maßnahmen für die Modernisierung der Wärmeversorgung an den Kriterien Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz aus. 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Haushaltsentwurf 2026 geplante Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht zu sozialen Härten für einkommensschwache Haushalte führt, und welche konkreten Maßnahmen sind zum sozialen Ausgleich geplant? 18. Welche Veränderungen in den Absatzzahlen erwartet die Bundesregierung aufgrund der geplanten Mittelkürzungen für Gebäudeeffizienzförderung im Haushalt 2026 in den nächsten vier Jahren für Wärmepumpen? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Der geringere Mittelansatz für die BEG im Haushaltsentwurf 2026 im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2025 geht darauf zurück, dass im Jahr 2025 noch insbesondere die Ausfinanzierung außergewöhnlich hoher Förderzusagen aus dem Jahr 2022 zu berücksichtigen ist. Das betrifft Zusagen aus der Anfang 2022 eingestellten EH55- und EH40-Neubauförderung im Rahmen der BEG WG und NWG, Zusagen der im Sommer 2022 eingestellten Zuschussvarianten in eben diesen Förderrichtlinien sowie besonders hohe Zusagen in der Heizungsförderung im Zuge einer Anpassung der Fördersätze, mit denen umfangreiche Mittelbindungen einhergingen. Die auf diesen hohen Zusagen zurückgehenden Vorbindungen sind nunmehr weitgehend ausfinanziert, die Gesamtansätze für die BEG gehen entsprechend zurück. Die Bundesregierung plant, wie auch im Koalitionsvertrag festgelegt, die Sanierungs- und Heizungsförderung fortzusetzen. Entsprechend erfolgte keine Kürzung, sondern eine bedarfsgerechte Mittelveranschlagung. 19. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Marktentwicklung von Großwärmepumpen in Deutschland hinsichtlich Verfügbarkeit, Produktionskapazitäten und Nachfrageentwicklung, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten? Für den Temperaturbereich der Fernwärme steht mittlerweile eine Vielzahl an Technologien und Herstellern zur Verfügung. Das Spektrum der Hersteller reicht von etablierten Herstellern über Unternehmen aus der Klima- und Kältetechnik, die in den neuen Markt hineinwachsen, bis zu Start-ups. Bis zu einer Heizleistung von 1 MW sind die Produkte bereits weitgehend standardisiert. Ab einer Heizleistung von 10 MW werden meist kundenspezifische Anlagen vertrieben. Im Bereich zwischen 1 und 10 MW besteht derzeit das größte Potenzial zur Weiterentwicklung und Standardisierung, da auch davon ausgegangen wird, dass hier zukünftig der größte Bedarf in Wärmenetzen besteht. Nach Aussage der Hersteller ließen sich die Produktionskapazitäten bei entsprechender Nachfrage innerhalb weniger Jahre verdoppeln. 20. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Maßnahmen zur verstärkten Integration von Großwärmepumpen in die Kommunale Wärmeplanung zu ergreifen, und wenn ja, welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Die Bestimmungen des Wärmeplanungsgesetzes sind bereits zielführend. 21. Inwiefern wird die Bundesregierung Stadtwerke beim Ausbau von Großwärmepumpen unterstützen und Großwärmepumpen spezifisch fördern (beispielsweise durch eine spezifische Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze – BEW)? Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderinstrument für den Neu-, Aus- und Umbau von Wärmenetzen mit erneuerbaren Energien und Abwärme. Großwärmepumpen werden über die Module 2 und 3 gefördert und erhalten außerdem eine Betriebskostenförderung. Die Förderung wurde in den Haushaltsentwürfen der Bundesregierung für 2025 und 2026 aufgestockt auf 1,02 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 1,40 Mrd. Euro im Jahr 2026. Eine darüber hinaus gehende spezifische Förderung für Großwärmepumpen in der Fernwärme ist nicht vorgesehen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungen von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG, vom Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen) werden auch Großwärmepumpen in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Dadurch werden weitere Erleichterungen für die Genehmigung ermöglicht. 22. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne zur Eigenkapitalstärkung von Stadtwerken, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung prüft aktuell, wie die im Koalitionsvertrag genannte Idee eines Deutschlandfonds umgesetzt und auch für Energieinfrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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