Schriftliche Frage 53 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben bzw. eine Verlängerung der Förderung von Transformationsplänen über das Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wä…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 53 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben bzw. eine Verlängerung der Förderung von Transformationsplänen über das Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wä…
Frage 53 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ist ein Wiederaufleben bzw. eine Verlängerung der Förderung von Transformationsplänen über das Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), welche am 1. April 2026 eingestellt wird (www.bafa.de/DE/Energie/Energi eeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetz e/effiziente_waermenetze_node.html), geplant, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Sicherstellung der Dekarbonisierung (insbesondere kleiner) Wärmenetze in den nächsten zehn Jahren, und wenn ja, inwiefern (bitte auch ggf. Höhe der Mittel angeben), und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Februar 2026:
Der Hintergrund für das Auslaufen der Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist die ordnungsrechtliche Verpflichtung von Wärmenetzbetreibern nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), bis spätestens 31. Dezember 2026 Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne vorzulegen. Materiell decken sich diese Vorgaben ganz überwiegend mit den bis zum 31. März 2026 geförderten Transformationsplänen. Nach dem Bundeshaushaltsrecht (§ 23 BHO) dürfen Zuwendungen durch den Bund für einen bestimmten Zweck nur dann veranschlagt werden, wenn dieser an der Erfüllung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Vor dem Hintergrund der nunmehr bestehenden gesetzlichen Verpflichtung ist eine Fortführung der Förderung an dieser Stelle nicht vorgesehen. Anträge, die vor dem 1. April 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen, können weiterhin bewilligt werden. Zudem bleibt die Förderung von Machbarkeitsstudien für neue Netze in Modul 1 sowie die Investitions- und Betriebsförderung der weiteren Module der BEW durch die Anpassung unberührt. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Finanzierung der Wärmenetze auch durch neue Instrumente im Rahmen des Deutschlandfonds. Durch die Bereitstellung von Bundesgarantien soll künftig die Fremdkapitalaufnahme für den Aus- und Umbau von Wärmenetze erleichtert werden. Zudem hat der Bund in Zusammenarbeit mit der KfW eine neue Förderung für den Ausbau der Tiefengeothermie zur kommunalen und industriellen Wärmeversorgung gestartet („KfW Förderkredit Geothermie“). Das Instrument unterstützt die Finanzierung von Bohrungen und dient zugleich der Absicherung des Fündigkeitsrisikos mit Haushaltsmitteln und Gewährleistungen in Höhe von insgesamt rund 650 Mio. Euro.
Relationen
- asked ← Alaa Alhamwi (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung