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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen (Antwort zu Drs. 21/6540)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7028 · Antwort · Original ↗

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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen (Antwort zu Drs. 21/6540) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7028 21. Wahlperiode 08.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6540 – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist ein zentraler Bundeshebel für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen. Gefördert werden unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie bestimmte Betriebskosten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist auf geänderte Förderbedingungen seit 2025 und 2026 hin (www.bafa.de/ DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effizient e_waermenetze_node.html; www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/En ergie/20260205_bew_transformationsplaene.html). Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule, Projektträger, bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen, Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über mögliche Preiswirkungen für Endkunden. Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits Angaben gemacht. Angesichts geänderter Förderbedingungen, fortlaufender Bewilligungen und der Bedeutung geförderter Transformationspläne für spätere Investitions- und Preisentscheidungen besteht aus Sicht der Fragesteller ein aktualisierter Erkenntnisbedarf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/201458 1.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wurde nach Angaben der Nationalen Klimaschutzinitiative seit dem 1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie mit Bundesmitteln gefördert; förderfähig waren danach auch fachkundige externe Dienstleister, bevor die Förderung neuer Anträge mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 auslief (www.klimaschutz.de/de/aktu elles/meldungen/bmwk-unterstuetzt-kommunen-mit-109-millionen-euro- fuerdie-kommunale; www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/information- zurfoerderung-der-waermeplanung). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Förderstand, Förderbedingungen, Transformationspläne, externe Dienstleister, Investitionskosten, Preisannahmen und Monitoring der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.  1. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Beginn des Förderprogramms machen, und zwar hinsichtlich a) der bewilligten Förderanträge und der Änderungen gegenüber den Antworten der Bundesregierung die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, beantragtem Fördervolumen und bewilligtem Fördervolumen aufschlüsseln) sowie Bis zum 22. Juni 2026 wurden insgesamt 3.893 Förderanträge bewilligt, davon in den Jahren 2022: 83, 2023: 832, 2024: 1 202, 2025: 958, 2026: 818, davon nach Bundesländern Baden-Württemberg 732 Bayern 1 033 Berlin 92 Brandenburg 114 Bremen 36 Hamburg 32 Hessen 254 Mecklenburg-Vorpommern 101 Niedersachsen 341 Nordrhein-Westfalen 470 Rheinland-Pfalz 129 Saarland 27 Sachsen 153 Sachsen-Anhalt 102 Schleswig-Holstein 209 Thüringen 68 Gesamt: 3 893 davon nach Art des Zuwendungsempfängers Contractor 222 Eingetragene Genossenschaften 192 Eingetragener Verein 25 Kommunaler Eigenbetrieb 136 kommunaler Zweckverband 23 kommunale Gebietskörperschaft 342 Unternehmen 1330 Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 1623 Gesamt: 3 893 davon nach Fördermodul und Fördergegenstand Modul 1 2 659 Machbarkeitsstudie 1 436 Transformationsplan 1 223 Modul 2 675 Neubau eines Wärmenetzsystems 508 Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen 167 Modul 3 528 Biomassekessel 101 Rohrleitungen 331 Solarthermieanlage 4 Wärmepumpen 20 Wärmespeicher 41 Wärmeübergabestationen 31 Modul 4 31 Solarthermie 2 Wärmepumpe 29 Gesamt: 3 893 davon nach beantragtem Fördervolumen: bis 10 000 Euro 80 über 10 000 Euro bis 100 000 Euro 1 489 über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro 1 754 über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro 497 über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro 73 Gesamt: 3 893 Weitere Daten zu BEW-Förderprojekten ab 100.000 Euro Fördervolumen sind darüber hinaus in der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission einsehbar (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/pu blic). b) der tatsächlich ausgezahlten Mittel (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, ausgezahltem Fördervolumen und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 373.441.845,80 Euro ausgezahlt, davon in den Jahren 2022 0,00 Euro 2023 456 859,69 Euro 2024 31 577 462,98 Euro 2025 154 431 367,20 Euro 2026 186 976 155,90 Euro davon nach Bundesländern: Baden-Württemberg 55 453 210,81 Euro Bayern 197 606 374,4 Euro Berlin 11 364 365,66 Euro Brandenburg 11 893 367,37 Euro Bremen 2 852 903,01 Euro Hamburg 1 793 952,55 Euro Hessen 11 054 669,12 Euro Mecklenburg-Vorpommern 7 187 739,87 Euro Niedersachsen 15 339 766,47 Euro Nordrhein-Westfalen 18 513 266,30 Euro Rheinland-Pfalz 4 774 775,97 Euro Saarland 2 077 490,78 Euro Sachsen 6 908 200,37 Euro Sachsen-Anhalt 6 490 013,01 Euro Schleswig-Holstein 17 532 063,06 Euro Thüringen 2 599 687,07 Euro davon nach Art des Zuwendungsempfängers: Contractor 70 Eingetragene Genossenschaft 97 Eingetragener Verein 12 Kommunaler Eigenbetrieb 44 Kommunaler Zweckverband 3 Kommunale Gebietskörperschaft 107 Unternehmen 404 Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 425 Gesamt: 1 162 davon nach Fördermodul und Fördergegenstand: Modul 1 84 715 570,56 Euro Machbarkeitsstudie 44 825 887,36 Euro Transformationsplan 39 889 683,20 Euro Modul 2 249 918 573,40 Euro Neubau eines Wärmenetzsystems 166 675 558,20 Euro Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen 83 243 015,27 Euro Modul 3 38 807 701,81 Euro Biomassekessel 10 040 411,56 Euro Rohrleitungen 24 664 087,05 Euro Solarthermieanlage 0,00 Euro Wärmepumpen 0,00 Euro Wärmespeicher 3 971 663,98 Euro Wärmeübergabestationen 131 539,22 Euro Modul 4 0,00 Euro Solarthermie 0,00 Euro Wärmepumpe 0,00 Euro davon nach ausgezahltem Fördervolumen: bis 10 000 Euro 57 über 10 000 Euro bis 100 000 Euro 554 über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro 472 über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro 77 über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro 2 Gesamt: 1 162 Bis 31. Dezember 2025 wurde die Förderung aus Kapitel 6092 Titel 893 03 ausgezahlt. Seit 1. Januar 2026 erfolgen die Auszahlungen aus Kapitel 6093 Titel 893 32.  2. Welche Auswirkungen haben die seit 2025 beziehungsweise 2026 geänderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anzahl, Art, Bewilligungspraxis und Fördervolumen der beantragten oder bewilligten Vorhaben? Aus dem bisherigen Antragsaufkommen lassen sich bisher keine eindeutigen Auswirkungen zu Anzahl und Inhalt der Anträge erkennen. Eine Ausnahme stellt die Beendigung der Förderung von Transformationsplänen (in Modul 1) zum 31. März 2026 dar, die zu einem sehr hohen Antragsaufkommen insbesondere im März 2026 geführt hat.  3. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien betreffen Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern oder kommunale Unternehmen, kommunale Stadtwerke oder Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Fördermodul, Bewilligungsdatum, Fördervolumen und Projektstand aufschlüsseln)? Transformationspläne und Machbarkeitsstudien werden über Modul 1 der BEW gefördert. Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insoweit insgesamt 2.659 Förderanträge bewilligt. Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf Contractor 146 Eingetragene Genossenschaft 77 Eingetragener Verein 17 Kommunale Gebietskörperschaft 317 Kommunaler Eigenbetrieb 98 Kommunaler Zweckverband 22 Unternehmen 851 Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 1 131 Gesamt: 2 659 Die Einwohnerzahl der Gemeinde wird in der BEW nicht erfasst und ist daher nicht auswertbar. Eine Erfassung des Netzgebiets erfolgt durch eine Karte, die jedem Antrag beizufügen ist. Diese liegt aber nicht maschinenauswertbar vor.  4. Welche externen Dienstleister, Gutachter, Institute oder Konsortien waren bei Vorhaben tätig, die über Bundesmittel gefördert wurden, und zwar getrennt nach a) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1 (Transformationspläne und Machbarkeitsstudien), und Diese Daten liegen in der BEW nicht systematisch auswertbar vor. Darüber hinaus betreffen sie die Vertragsbeziehung zwischen Zuwendungsempfängern und deren Auftragnehmern, die ggf. als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis geschützt ist, und können daher nicht öffentlich beauskunftet werden. b) der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis zum Auslaufen der Förderung neuer Anträge am 31. Dezember 2023 (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kommune oder Netzgebiet, Bundesland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Bundesförderanteil und Projektträger angeben, soweit dies der Bundesregierung oder dem Projektträger aus den Förder- und Verwendungsnachweisen bekannt ist; sofern hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, welche Angaben zu Auftragnehmern und Auftragssummen werden im jeweiligen Förderverfahren erhoben, und auf welcher Stufe: Bund, Projektträger, Zuwendungsempfänger, werden sie vorgehalten)? Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung innerhalb der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative ist noch nicht abgeschlossen. Die erbetene Information (Dienstleister und Auftragssumme) wird erst nach Eingang der Verwendungsnachweise und deren Prüfung vorliegen. Bei Vorliegen der Daten ist zudem zu prüfen, ob sie öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.  5. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien wurden seit Beginn des Förderprogramms abgeschlossen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Modul, Abschlussjahr und Fördervolumen aufschlüsseln)? Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurde in 990 Vorgängen aus Modul 1 (Förderung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen) ein Verwendungsnachweis eingereicht. Diese Vorgänge werden für die folgende Auswertung als antragstellerseitig abgeschlossen betrachtet. Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf Contractor 58 Kommunaler Eigenbetrieb 39 Eingetragene Genossenschaften 41 Eingetragener Verein 9 kommunale Gebietskörperschaft 135 kommunaler Zweckverband 4 Unternehmen 307 Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 397 Gesamt: 990 Die Aufschlüsselung nach Kommune befindet sich im Anhang. Davon entfallen nach Modul alle auf Modul 1 (Machbarkeitsstudien und Transformationspläne werden ausschließlich in Modul 1 gefördert). Davon entfallen nach Abschlussjahr auf 2023 35 2024 198 2025 512 2026 245 Gesamt: 990 Davon entfallen nach Fördervolumen auf bis 10 000 € 37 über 10 000 € bis 100 000 € 578 über 100 000 € bis 1 000 000 € 245 über 1 000 000 € bis 2 000 000 € 11 Festsetzungsbescheid ausstehend oder Aufhebung 119 Gesamt: 990 Sowohl für Transformationspläne wie auch für Machbarkeitsstudien ist die Förderung begrenzt auf eine maximale Fördersumme von 2.000.000 Euro pro Antrag.  6. Welche wesentlichen Ergebnisse zu Investitionsbedarf, Zielbild, Energieträgern, Ausbauumfang und Zeithorizont wurden der Bundesregierung oder dem Projektträger dabei übermittelt, soweit diese Angaben systematisch auswertbar vorliegen, und sofern keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 5)? Machbarkeitsstudien und Transformationspläne werden von den Antragstellern in Form von Dokumenten eingereicht, die überwiegend nicht maschinenauswertbar sind. Auch soweit einzelne Angaben systematisch auswertbar vorliegen (Zielbild, geplantes Wärmeerzeugerportfolio, Ausbaupfad und Zeithorizont) sind diese Daten gemeinsam mit den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen Gegenstand einer laufenden Evaluation des Förderprogramms, die noch nicht abgeschlossen ist.  7. Wie viele Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 wurden vor der Einstellung dieser Förderung zum 1. April 2026, also bis zum Antragsstichtag 31. März 2026, noch bewilligt und wie viele abgelehnt (bitte nach Bundesland und Bewilligungsmonat aufschlüsseln)? Maßgeblich für die Einstellung der Förderung von Transformationsplänen ist nicht das Bewilligungsdatum, sondern das Datum des Antragseingangs. Das heißt, Anträge, die bis 31. März 2026 eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Bis 31. März 2026 sind insgesamt 2.244 Anträge für Transformationspläne eingegangen, davon wurden bereits 1.223 Anträge bewilligt. 41 wurden vom Antragsteller storniert, 12 wurden abgelehnt und 968 befinden sich noch in Bearbeitung. Aufschlüsselung nach Bundesland Bundesland eingegangen bewilligt Baden-Württemberg 307 192 Bayern 279 160 Berlin 165 47 Brandenburg 100 59 Bremen 30 18 Hamburg 51 21 Hessen 207 129 Mecklenburg-Vorpommern 64 44 Niedersachsen 175 77 Nordrhein-Westfalen 376 193 Bundesland eingegangen bewilligt Rheinland-Pfalz 57 27 Saarland 12 7 Sachsen 144 85 Sachsen-Anhalt 81 50 Schleswig-Holstein 120 71 Thüringen 76 43 Aufschlüsselung der Bewilligung von Anträgen auf Förderung von Transformationsplänen nach Bewilligungsmonat Monat Bewilligungen 2022 10 2 2022 11 12 2022 12 9 2023 01 4 2023 02 29 2023 03 23 2023 04 12 2023 05 22 2023 06 23 2023 07 19 2023 08 25 2023 09 26 2023 10 16 2023 11 10 2024 02 88 2024 05 80 2024 06 11 2024 07 9 2024 08 13 2024 09 22 2024 10 22 2024 11 13 2024 12 18 2025 01 1 2025 02 25 2025 03 20 2025 04 17 2025 05 10 2025 06 16 2025 07 59 2025 08 19 2025 09 30 2025 10 48 2025 11 26 2025 12 10 2026 01 30 2026 02 78 2026 03 75 2026 04 86 2026 05 93 2026 06 (bis 22.06.) 72  8. Welche Angaben enthalten die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich a) Investitionssummen für Wärmeerzeugung, Netzausbau, Netzverdichtung, Speicher, Hausanschlüsse und Übergabestationen (bitte nach Projekt, Zuwendungsempfänger, Netzgebiet, Kostenkategorie, Fördermodul und Planungsstand aufschlüsseln, und sofern hierzu keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, die Gründe hierfür angeben) sowie Die Antragsteller sind in der Aufstellung der Investitionssummen in den Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien nicht an ein festes Schema gebunden. Eine begleitende Auswertung zu den Wirkungen der Förderung auf die getätigten tatsächlichen Investitionen (Modul 2) erfolgt im Rahmen der begleitenden Evaluierung der BEW. Dabei ist zu berücksichtigen, dass konkrete Daten erst nach Abschluss der i. d. R. mehrjährigen Transformationsmaßnahmen erfasst werden können. Ergebnisse der Evaluierung werden voraussichtlich im Jahr 2028 vorliegen. b) Annahmen, Prognosen oder Bandbreiten zu Endkundenpreisen, Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen, Anschlusskosten oder sonstigen Preisbestandteilen der Fernwärme? Abgefragt und erfasst wird nur der Endkundenpreis.  9. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an die dokumentierte Nachvollziehbarkeit von Methodik, Anpassungsfaktoren, Energieträgern, Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisannahmen, Netzverlusten, Anschlussquoten und Verbraucherfolgen sowie an die Vermeidung überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen? Energieträger und Investitionskosten sind bei der Antragstellung anzugeben und werden im Rahmen der Antragsprüfung auf Plausibilität geprüft. Dies erfolgt ebenso hinsichtlich überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen sowie für die Betriebskosten und Energiepreisannahmen, die im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch den Antragsteller zu berücksichtigen sind. Netzverluste und Anschlussquote werden nicht explizit abgefragt. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus dem Preismonitoring des Bundeskartellamtes oder der Plattform zur Fernwärmetransparenz zu Preiswirkungen und Refinanzierung geförderter Fernwärmevorhaben, und zwar hinsichtlich a) der Frage, ob durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden, gleichbleibenden oder steigenden Fernwärmepreisen für Endkunden führen und welche Monitoringinstrumente die Bundesregierung zur Erfassung von Kostensteigerungen, Verzögerungen, verfehlten Anschlussquoten, nicht erreichten Sanierungsraten und Preiswirkungen nutzt, sowie b) der Frage, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen künftig über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden sollen? Die BEW zielt darauf, Investitionen in die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung anzureizen, in dem durch die Förderung der Kostennachteil treibhausgasneutraler Wärmeerzeugung ausgeglichen wird. Damit trägt die BEW mittelbar zur Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung bei, stellt aber keine direkte Subventionierung von Wärmepreisen dar. Im Rahmen der BEW werden Förderungen für Investitionen für einen Bewilligungszeitraum von 48 Monaten (Modul 2, systemische Förderung) bzw. 24 Monate (Modul 3, investive Einzelmaßnahmen) bewilligt. Es sind Verwendungsnachweise und in Modul 2 auch jährliche Zwischennachweise einzureichen, in denen die Fördermittelempfänger Rechenschaft über die Mittelverwendung ablegen. Die Fördermittelempfänger sind zudem verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch alle nachträglichen Änderungen von Tatsachen schriftlich mitzuteilen, die für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblich waren. Das betrifft vor allem den angestrebten Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme, das geplante Temperaturniveau, die angestrebte Größe des Wärmenetzsystems und das Kumulierungsverbot. Verlängerungen des Förder- und Umsetzungszeitraums sind nur auf Antrag und mit Genehmigung des BAFA möglich. Sofern mit „Sanierungsraten“ der am Ende des Bewilligungszeitraum erreichte Anteil erneuerbarer Energien gemeint ist, sind diesbezügliche Änderungen dem BAFA mitzuteilen. Sanierungsraten von Gebäuden werden im Rahmen der Förderung von Wärmenetzen über die BEW nicht erfasst. Im Rahmen der Antragstellung werden die geplanten Endwärmelieferpreise für die geförderten Wärmenetze erfasst. Im Rahmen der begleitenden Evaluierung der BEW wird untersucht, ob Wärmeerzeugung und der Netzbetrieb der geförderten Wärmenetze wirtschaftlich und preislich wettbewerbsfähig gegenüber anderen Optionen der Versorgung mit nachhaltig bzw. erneuerbar erzeugter Wärme sind. Da aufgrund des bisher kurzen Zeitraums insbesondere der investiven Förderung und der geringen Anzahl der abgeschlossenen Vorhaben in Modul 2 aus den Förderdaten überwiegend Planwerte vorliegen, lassen die Daten noch keine fundierte Bewertung der Wärmepreise der geförderten Wärmenetze zu. Eine methodisch fundierte Bewertung von Preiseffekten soll die begleitende Evaluierung ermöglichen, sobald aus den Verwendungsnachweisen auswertbare realisierte Wärmepreise vorliegen und eine statistisch repräsentative Datenmenge erreicht ist. Ein Preismonitoring des Bundeskartellamts für den Fernwärmesektor liegt nicht vor. Das Bundeskartellkamt überprüft Fernwärmepreise im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf Grund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Weder aus den Untersuchungen des Bundeskartellamts noch aus den Daten der freiwilligen Preistransparenzplattform lassen sich Erkenntnisse darüber gewinnen, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden bzw. künftig refinanziert werden sollen, da beide Instrumente andere Zielsetzungen verfolgen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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