Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen (Antwort zu Drs. 21/6540)
Text
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen (Antwort zu Drs. 21/6540)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7028
21. Wahlperiode 08.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6540 –
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und
Preiswirkungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist ein zentraler Bundeshebel
für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen. Gefördert werden
unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in
neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie
bestimmte Betriebskosten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
weist auf geänderte Förderbedingungen seit 2025 und 2026 hin (www.bafa.de/
DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effizient
e_waermenetze_node.html; www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/En
ergie/20260205_bew_transformationsplaene.html).
Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen
finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere
Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule,
Projektträger, bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen,
Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über
mögliche Preiswirkungen für Endkunden.
Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits Angaben
gemacht. Angesichts geänderter Förderbedingungen, fortlaufender
Bewilligungen und der Bedeutung geförderter Transformationspläne für spätere
Investitions- und Preisentscheidungen besteht aus Sicht der Fragesteller ein
aktualisierter Erkenntnisbedarf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/201458
1.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Die Erstellung
kommunaler Wärmepläne wurde nach Angaben der Nationalen
Klimaschutzinitiative seit dem 1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie mit
Bundesmitteln gefördert; förderfähig waren danach auch fachkundige externe
Dienstleister, bevor die Förderung neuer Anträge mit Inkrafttreten des
Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 auslief (www.klimaschutz.de/de/aktu
elles/meldungen/bmwk-unterstuetzt-kommunen-mit-109-millionen-euro-
fuerdie-kommunale; www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/information-
zurfoerderung-der-waermeplanung).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Förderstand,
Förderbedingungen, Transformationspläne, externe Dienstleister, Investitionskosten,
Preisannahmen und Monitoring der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
1. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Beginn des Förderprogramms
machen, und zwar hinsichtlich
a) der bewilligten Förderanträge und der Änderungen gegenüber den
Antworten der Bundesregierung die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 (bitte nach Jahr,
Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand,
beantragtem Fördervolumen und bewilligtem Fördervolumen
aufschlüsseln) sowie
Bis zum 22. Juni 2026 wurden insgesamt 3.893 Förderanträge bewilligt, davon
in den Jahren
2022: 83,
2023: 832,
2024: 1 202,
2025: 958,
2026: 818,
davon nach Bundesländern
Baden-Württemberg 732
Bayern 1 033
Berlin 92
Brandenburg 114
Bremen 36
Hamburg 32
Hessen 254
Mecklenburg-Vorpommern 101
Niedersachsen 341
Nordrhein-Westfalen 470
Rheinland-Pfalz 129
Saarland 27
Sachsen 153
Sachsen-Anhalt 102
Schleswig-Holstein 209
Thüringen 68
Gesamt: 3 893
davon nach Art des Zuwendungsempfängers
Contractor 222
Eingetragene Genossenschaften 192
Eingetragener Verein 25
Kommunaler Eigenbetrieb 136
kommunaler Zweckverband 23
kommunale Gebietskörperschaft 342
Unternehmen 1330
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 1623
Gesamt: 3 893
davon nach Fördermodul und Fördergegenstand
Modul 1 2 659
Machbarkeitsstudie 1 436
Transformationsplan 1 223
Modul 2 675
Neubau eines Wärmenetzsystems 508
Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen 167
Modul 3 528
Biomassekessel 101
Rohrleitungen 331
Solarthermieanlage 4
Wärmepumpen 20
Wärmespeicher 41
Wärmeübergabestationen 31
Modul 4 31
Solarthermie 2
Wärmepumpe 29
Gesamt: 3 893
davon nach beantragtem Fördervolumen:
bis 10 000 Euro 80
über 10 000 Euro bis 100 000 Euro 1 489
über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro 1 754
über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro 497
über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro 73
Gesamt: 3 893
Weitere Daten zu BEW-Förderprojekten ab 100.000 Euro Fördervolumen sind
darüber hinaus in der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen
Kommission einsehbar (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/pu
blic).
b) der tatsächlich ausgezahlten Mittel (bitte nach Jahr, Bundesland,
Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, ausgezahltem
Fördervolumen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insgesamt Mittel in Höhe von
373.441.845,80 Euro ausgezahlt, davon in den Jahren
2022 0,00 Euro
2023 456 859,69 Euro
2024 31 577 462,98 Euro
2025 154 431 367,20 Euro
2026 186 976 155,90 Euro
davon nach Bundesländern:
Baden-Württemberg 55 453 210,81 Euro
Bayern 197 606 374,4 Euro
Berlin 11 364 365,66 Euro
Brandenburg 11 893 367,37 Euro
Bremen 2 852 903,01 Euro
Hamburg 1 793 952,55 Euro
Hessen 11 054 669,12 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 7 187 739,87 Euro
Niedersachsen 15 339 766,47 Euro
Nordrhein-Westfalen 18 513 266,30 Euro
Rheinland-Pfalz 4 774 775,97 Euro
Saarland 2 077 490,78 Euro
Sachsen 6 908 200,37 Euro
Sachsen-Anhalt 6 490 013,01 Euro
Schleswig-Holstein 17 532 063,06 Euro
Thüringen 2 599 687,07 Euro
davon nach Art des Zuwendungsempfängers:
Contractor 70
Eingetragene Genossenschaft 97
Eingetragener Verein 12
Kommunaler Eigenbetrieb 44
Kommunaler Zweckverband 3
Kommunale Gebietskörperschaft 107
Unternehmen 404
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 425
Gesamt: 1 162
davon nach Fördermodul und Fördergegenstand:
Modul 1 84 715 570,56 Euro
Machbarkeitsstudie 44 825 887,36 Euro
Transformationsplan 39 889 683,20 Euro
Modul 2 249 918 573,40 Euro
Neubau eines Wärmenetzsystems 166 675 558,20 Euro
Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen 83 243 015,27 Euro
Modul 3 38 807 701,81 Euro
Biomassekessel 10 040 411,56 Euro
Rohrleitungen 24 664 087,05 Euro
Solarthermieanlage 0,00 Euro
Wärmepumpen 0,00 Euro
Wärmespeicher 3 971 663,98 Euro
Wärmeübergabestationen 131 539,22 Euro
Modul 4 0,00 Euro
Solarthermie 0,00 Euro
Wärmepumpe 0,00 Euro
davon nach ausgezahltem Fördervolumen:
bis 10 000 Euro 57
über 10 000 Euro bis 100 000 Euro 554
über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro 472
über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro 77
über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro 2
Gesamt: 1 162
Bis 31. Dezember 2025 wurde die Förderung aus Kapitel 6092 Titel 893 03
ausgezahlt. Seit 1. Januar 2026 erfolgen die Auszahlungen aus Kapitel 6093
Titel 893 32.
2. Welche Auswirkungen haben die seit 2025 beziehungsweise 2026
geänderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente
Wärmenetze nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anzahl, Art,
Bewilligungspraxis und Fördervolumen der beantragten oder bewilligten Vorhaben?
Aus dem bisherigen Antragsaufkommen lassen sich bisher keine eindeutigen
Auswirkungen zu Anzahl und Inhalt der Anträge erkennen. Eine Ausnahme
stellt die Beendigung der Förderung von Transformationsplänen (in Modul 1)
zum 31. März 2026 dar, die zu einem sehr hohen Antragsaufkommen
insbesondere im März 2026 geführt hat.
3. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien betreffen
Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern oder kommunale
Unternehmen, kommunale Stadtwerke oder Unternehmen mit kommunaler
Beteiligung (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder
Kommune, Fördermodul, Bewilligungsdatum, Fördervolumen und
Projektstand aufschlüsseln)?
Transformationspläne und Machbarkeitsstudien werden über Modul 1 der BEW
gefördert. Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insoweit insgesamt 2.659
Förderanträge bewilligt.
Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf
Contractor 146
Eingetragene Genossenschaft 77
Eingetragener Verein 17
Kommunale Gebietskörperschaft 317
Kommunaler Eigenbetrieb 98
Kommunaler Zweckverband 22
Unternehmen 851
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 1 131
Gesamt: 2 659
Die Einwohnerzahl der Gemeinde wird in der BEW nicht erfasst und ist daher
nicht auswertbar. Eine Erfassung des Netzgebiets erfolgt durch eine Karte, die
jedem Antrag beizufügen ist. Diese liegt aber nicht maschinenauswertbar vor.
4. Welche externen Dienstleister, Gutachter, Institute oder Konsortien
waren bei Vorhaben tätig, die über Bundesmittel gefördert wurden, und
zwar getrennt nach
a) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1
(Transformationspläne und Machbarkeitsstudien), und
Diese Daten liegen in der BEW nicht systematisch auswertbar vor. Darüber
hinaus betreffen sie die Vertragsbeziehung zwischen Zuwendungsempfängern
und deren Auftragnehmern, die ggf. als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
geschützt ist, und können daher nicht öffentlich beauskunftet werden.
b) der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zur
Erstellung kommunaler Wärmepläne bis zum Auslaufen der Förderung
neuer Anträge am 31. Dezember 2023
(bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kommune oder Netzgebiet,
Bundesland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Bundesförderanteil und
Projektträger angeben, soweit dies der Bundesregierung oder dem Projektträger aus
den Förder- und Verwendungsnachweisen bekannt ist; sofern hierzu keine
Erkenntnisse vorliegen, welche Angaben zu Auftragnehmern und
Auftragssummen werden im jeweiligen Förderverfahren erhoben, und auf
welcher Stufe: Bund, Projektträger, Zuwendungsempfänger, werden sie
vorgehalten)?
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung innerhalb der
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative ist noch nicht abgeschlossen. Die
erbetene Information (Dienstleister und Auftragssumme) wird erst nach Eingang
der Verwendungsnachweise und deren Prüfung vorliegen. Bei Vorliegen der
Daten ist zudem zu prüfen, ob sie öffentlich zugänglich gemacht werden
dürfen.
5. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien wurden seit
Beginn des Förderprogramms abgeschlossen (bitte nach
Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Modul, Abschlussjahr und
Fördervolumen aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurde in 990 Vorgängen aus Modul 1 (Förderung
von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen) ein
Verwendungsnachweis eingereicht. Diese Vorgänge werden für die folgende Auswertung als
antragstellerseitig abgeschlossen betrachtet.
Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf
Contractor 58
Kommunaler Eigenbetrieb 39
Eingetragene Genossenschaften 41
Eingetragener Verein 9
kommunale Gebietskörperschaft 135
kommunaler Zweckverband 4
Unternehmen 307
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung 397
Gesamt: 990
Die Aufschlüsselung nach Kommune befindet sich im Anhang.
Davon entfallen nach Modul alle auf Modul 1 (Machbarkeitsstudien und
Transformationspläne werden ausschließlich in Modul 1 gefördert).
Davon entfallen nach Abschlussjahr auf
2023 35
2024 198
2025 512
2026 245
Gesamt: 990
Davon entfallen nach Fördervolumen auf
bis 10 000 € 37
über 10 000 € bis 100 000 € 578
über 100 000 € bis 1 000 000 € 245
über 1 000 000 € bis 2 000 000 € 11
Festsetzungsbescheid ausstehend oder Aufhebung 119
Gesamt: 990
Sowohl für Transformationspläne wie auch für Machbarkeitsstudien ist die
Förderung begrenzt auf eine maximale Fördersumme von 2.000.000 Euro pro
Antrag.
6. Welche wesentlichen Ergebnisse zu Investitionsbedarf, Zielbild,
Energieträgern, Ausbauumfang und Zeithorizont wurden der Bundesregierung
oder dem Projektträger dabei übermittelt, soweit diese Angaben
systematisch auswertbar vorliegen, und sofern keine systematisch auswertbaren
Daten vorliegen, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 5)?
Machbarkeitsstudien und Transformationspläne werden von den Antragstellern
in Form von Dokumenten eingereicht, die überwiegend nicht
maschinenauswertbar sind. Auch soweit einzelne Angaben systematisch auswertbar vorliegen
(Zielbild, geplantes Wärmeerzeugerportfolio, Ausbaupfad und Zeithorizont)
sind diese Daten gemeinsam mit den Machbarkeitsstudien und
Transformationsplänen Gegenstand einer laufenden Evaluation des Förderprogramms, die
noch nicht abgeschlossen ist.
7. Wie viele Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über
Modul 1 wurden vor der Einstellung dieser Förderung zum 1. April 2026,
also bis zum Antragsstichtag 31. März 2026, noch bewilligt und wie
viele abgelehnt (bitte nach Bundesland und Bewilligungsmonat
aufschlüsseln)?
Maßgeblich für die Einstellung der Förderung von Transformationsplänen ist
nicht das Bewilligungsdatum, sondern das Datum des Antragseingangs. Das
heißt, Anträge, die bis 31. März 2026 eingegangen sind, werden noch
bearbeitet.
Bis 31. März 2026 sind insgesamt 2.244 Anträge für Transformationspläne
eingegangen, davon wurden bereits 1.223 Anträge bewilligt. 41 wurden vom
Antragsteller storniert, 12 wurden abgelehnt und 968 befinden sich noch in
Bearbeitung.
Aufschlüsselung nach Bundesland
Bundesland eingegangen bewilligt
Baden-Württemberg 307 192
Bayern 279 160
Berlin 165 47
Brandenburg 100 59
Bremen 30 18
Hamburg 51 21
Hessen 207 129
Mecklenburg-Vorpommern 64 44
Niedersachsen 175 77
Nordrhein-Westfalen 376 193
Bundesland eingegangen bewilligt
Rheinland-Pfalz 57 27
Saarland 12 7
Sachsen 144 85
Sachsen-Anhalt 81 50
Schleswig-Holstein 120 71
Thüringen 76 43
Aufschlüsselung der Bewilligung von Anträgen auf Förderung von
Transformationsplänen nach Bewilligungsmonat
Monat Bewilligungen
2022 10 2
2022 11 12
2022 12 9
2023 01 4
2023 02 29
2023 03 23
2023 04 12
2023 05 22
2023 06 23
2023 07 19
2023 08 25
2023 09 26
2023 10 16
2023 11 10
2024 02 88
2024 05 80
2024 06 11
2024 07 9
2024 08 13
2024 09 22
2024 10 22
2024 11 13
2024 12 18
2025 01 1
2025 02 25
2025 03 20
2025 04 17
2025 05 10
2025 06 16
2025 07 59
2025 08 19
2025 09 30
2025 10 48
2025 11 26
2025 12 10
2026 01 30
2026 02 78
2026 03 75
2026 04 86
2026 05 93
2026 06 (bis 22.06.) 72
8. Welche Angaben enthalten die im Rahmen der Bundesförderung für
effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und
Machbarkeitsstudien nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
a) Investitionssummen für Wärmeerzeugung, Netzausbau,
Netzverdichtung, Speicher, Hausanschlüsse und Übergabestationen (bitte nach
Projekt, Zuwendungsempfänger, Netzgebiet, Kostenkategorie,
Fördermodul und Planungsstand aufschlüsseln, und sofern hierzu keine
systematisch auswertbaren Daten vorliegen, die Gründe hierfür
angeben) sowie
Die Antragsteller sind in der Aufstellung der Investitionssummen in den
Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien nicht an ein festes Schema
gebunden. Eine begleitende Auswertung zu den Wirkungen der Förderung auf die
getätigten tatsächlichen Investitionen (Modul 2) erfolgt im Rahmen der
begleitenden Evaluierung der BEW. Dabei ist zu berücksichtigen, dass konkrete Daten
erst nach Abschluss der i. d. R. mehrjährigen Transformationsmaßnahmen
erfasst werden können. Ergebnisse der Evaluierung werden voraussichtlich im
Jahr 2028 vorliegen.
b) Annahmen, Prognosen oder Bandbreiten zu Endkundenpreisen,
Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen,
Anschlusskosten oder sonstigen Preisbestandteilen der Fernwärme?
Abgefragt und erfasst wird nur der Endkundenpreis.
9. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an die dokumentierte
Nachvollziehbarkeit von Methodik, Anpassungsfaktoren, Energieträgern,
Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisannahmen, Netzverlusten,
Anschlussquoten und Verbraucherfolgen sowie an die Vermeidung
überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und
Anschlussleistungen?
Energieträger und Investitionskosten sind bei der Antragstellung anzugeben
und werden im Rahmen der Antragsprüfung auf Plausibilität geprüft. Dies
erfolgt ebenso hinsichtlich überdimensionierter Wärmenetze,
Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen sowie für die Betriebskosten und
Energiepreisannahmen, die im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
durch den Antragsteller zu berücksichtigen sind.
Netzverluste und Anschlussquote werden nicht explizit abgefragt.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus dem
Preismonitoring des Bundeskartellamtes oder der Plattform zur
Fernwärmetransparenz zu Preiswirkungen und Refinanzierung geförderter
Fernwärmevorhaben, und zwar hinsichtlich
a) der Frage, ob durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden, gleichbleibenden
oder steigenden Fernwärmepreisen für Endkunden führen und
welche Monitoringinstrumente die Bundesregierung zur Erfassung
von Kostensteigerungen, Verzögerungen, verfehlten
Anschlussquoten, nicht erreichten Sanierungsraten und Preiswirkungen nutzt,
sowie
b) der Frage, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau
von Fernwärmenetzen künftig über Grundpreise, Leistungspreise,
Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden
sollen?
Die BEW zielt darauf, Investitionen in die Dekarbonisierung der
leitungsgebundenen Wärmeversorgung anzureizen, in dem durch die Förderung der
Kostennachteil treibhausgasneutraler Wärmeerzeugung ausgeglichen wird. Damit
trägt die BEW mittelbar zur Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung bei, stellt
aber keine direkte Subventionierung von Wärmepreisen dar.
Im Rahmen der BEW werden Förderungen für Investitionen für einen
Bewilligungszeitraum von 48 Monaten (Modul 2, systemische Förderung) bzw.
24 Monate (Modul 3, investive Einzelmaßnahmen) bewilligt. Es sind
Verwendungsnachweise und in Modul 2 auch jährliche Zwischennachweise
einzureichen, in denen die Fördermittelempfänger Rechenschaft über die
Mittelverwendung ablegen. Die Fördermittelempfänger sind zudem verpflichtet,
unverzüglich und unaufgefordert dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) auch alle nachträglichen Änderungen von Tatsachen schriftlich
mitzuteilen, die für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblich waren. Das betrifft
vor allem den angestrebten Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme, das
geplante Temperaturniveau, die angestrebte Größe des Wärmenetzsystems und
das Kumulierungsverbot. Verlängerungen des Förder- und
Umsetzungszeitraums sind nur auf Antrag und mit Genehmigung des BAFA möglich. Sofern
mit „Sanierungsraten“ der am Ende des Bewilligungszeitraum erreichte Anteil
erneuerbarer Energien gemeint ist, sind diesbezügliche Änderungen dem BAFA
mitzuteilen. Sanierungsraten von Gebäuden werden im Rahmen der Förderung
von Wärmenetzen über die BEW nicht erfasst.
Im Rahmen der Antragstellung werden die geplanten Endwärmelieferpreise für
die geförderten Wärmenetze erfasst. Im Rahmen der begleitenden Evaluierung
der BEW wird untersucht, ob Wärmeerzeugung und der Netzbetrieb der
geförderten Wärmenetze wirtschaftlich und preislich wettbewerbsfähig gegenüber
anderen Optionen der Versorgung mit nachhaltig bzw. erneuerbar erzeugter
Wärme sind. Da aufgrund des bisher kurzen Zeitraums insbesondere der
investiven Förderung und der geringen Anzahl der abgeschlossenen Vorhaben in
Modul 2 aus den Förderdaten überwiegend Planwerte vorliegen, lassen die
Daten noch keine fundierte Bewertung der Wärmepreise der geförderten
Wärmenetze zu. Eine methodisch fundierte Bewertung von Preiseffekten soll die
begleitende Evaluierung ermöglichen, sobald aus den Verwendungsnachweisen
auswertbare realisierte Wärmepreise vorliegen und eine statistisch
repräsentative Datenmenge erreicht ist.
Ein Preismonitoring des Bundeskartellamts für den Fernwärmesektor liegt
nicht vor. Das Bundeskartellkamt überprüft Fernwärmepreise im Rahmen der
kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf Grund des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen.
Weder aus den Untersuchungen des Bundeskartellamts noch aus den Daten der
freiwilligen Preistransparenzplattform lassen sich Erkenntnisse darüber
gewinnen, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von
Fernwärmenetzen über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige
Preisbestandteile refinanziert werden bzw. künftig refinanziert werden sollen, da beide
Instrumente andere Zielsetzungen verfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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