Schriftliche Frage 55 von Mirco Hanker (AfD): Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sicher, dass bei Baumaßnahmen für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 55 von Mirco Hanker (AfD): Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sicher, dass bei Baumaßnahmen für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung…
Frage 55 (Mirco Hanker, AfD):
Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sicher, dass bei Baumaßnahmen für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter Green Octopus Mitteldeutschland (Planungsstand gemäß Ontras Gastransport GmbH, Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie), die durch Mittelzuweisung des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert werden, seitens der Genehmigungsbehörden der Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen, Umwelt und Natur in den von der Trassenführung betroffenen Bundesländern in den jeweiligen, von den Genehmigungsbehörden der Länder durchzuführenden Genehmigungsverfahren, insbesondere bei den Raumverträglichkeitsprüfungen, bzw. danach im Aufsichtsverfahren über den Betrieb der Anlagen zur Genüge Berücksichtigung finden, und inwieweit sind diese Kriterien bei der Entscheidung zur Bewilligung von Fördermitteln bedingt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. November 2025:
Die Bundesregierung sieht im Aufbau einer leistungsfähigen Transportinfrastruktur eine wichtige Grundlage für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes in Deutschland. Das im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigte Wasserstoff-Kernnetz dient dem überregionalen Transport und soll Erzeugungs- und Verbrauchszentren sowie Speicher und Importpunkte miteinander verbinden. Alle Bundesländer werden durch das Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Erste Wasserstoff-Kernnetzleitungen mit einer Länge von über 500 Kilometern gehen bereits in diesem Jahr in Betrieb, darunter auch in Niedersachsen. Der Aufbau des Kernnetzes erfolgt sukzessive sowie szenarienbasiert und bedarfsorientiert im Rahmen der turnusmäßigen integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Koordinierungsstelle KO-NEP der Netzbetreiber erstellt aktuell auf Basis des von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmens einen ersten Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2025–2037/2045, der am Ende des Verfahrens von der Bundesnetzagentur bestätigt werden soll. Die angesprochene Neubau-Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter (KLN063-01) ist Teil des genehmigten Wasserstoff- Kernnetzes. Es handelt sich um ein strategisches Großprojekt von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Project of Common European Interest, IPCEI). Gemäß der Kernnetz-Genehmigung ist eine Inbetriebnahme für September 2028 geplant. Die Errichtung der konkreten Leitung liegt in Verantwortung des Vorhabensträgers Ontras Gastransport GmbH, der auch für die Antragstellung der behördlichen Genehmigungen verantwortlich ist. Für die Genehmigung der konkreten Bauvorhaben und der Trassenführungen sind die Landesbehörden unter Anwendung der jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen zuständig. Die Genehmigungsverfahren und Aufsichtsverfahren über den Betrieb der Anlagen liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung, unabhängig davon, ob es sich um ein mit Bundesmitteln gefördertes IPCEI-Projekt handelt.
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