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Schriftliche Frage 77 von Mirco Hanker (AfD): In welcher Höhe sieht die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung von…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 77 von Mirco Hanker (AfD): In welcher Höhe sieht die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung von… Frage 77 (Mirco Hanker, AfD): In welcher Höhe sieht die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter Green Octopus Mitteldeutschland (Planungsstand gemäß Ontras- Gastransport-GmbH-Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie) im Rahmen von Fördermaßnahmen im Anwendungsbereich des „Important Project of Common European Interest“ bzw. anderer Fördermöglichkeiten anteilig Mittel für betroffene Kommunen, Landkreise, Gemeinden und kreisfreie Städte vor, mit denen diese nach Durchführung der Bauarbeiten erforderliche Maßnahmen zur Renaturierung bzw. Sanierung von Umweltschäden finanzieren können (bitte die im Sinne der Fragestellung eingeplanten Mittel nach den betroffenen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gliedern)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. April 2026: Die Important-Project-of-Common-European-Interest-(IPCEI-) Förderung für Wasserstoffprojekte ist eine projektspezifische Förderung – kofinanziert zu 30 Prozent durch die betroffenen Bundesländer – und wird nur gegenüber den ausgewählten Wasserstoffprojekten gewährt. Speziell für Kommunen, in deren Gemeindegebiet sich ein IPCEI- Projekt befindet, sind keine Haushaltsmittel vorgesehen. Dies ist auch nicht notwendig. Im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die durch die jeweiligen Landesbehörden erfolgen, werden umwelt- und naturschutzrechtliche Belange systematisch vor dem Bau von Infrastrukturanlagen wie den IPCEI-Projekten berücksichtigt, um negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört insbesondere die Prüfung von Eingriffen in Natur und Landschaft, etwa durch Umweltverträglichkeitsprüfungen oder artenschutzrechtliche Bewertungen. Bereits in der Planungsphase werden mögliche Beeinträchtigungen identifiziert und bewertet. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen entwickelt, um Eingriffe zu vermeiden, zu minimieren oder – wenn unvermeidbar – durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Kosten dieser Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen trägt der Vorhabenträger. Zudem werden relevante Fachbehörden beteiligt und gesetzliche Vorgaben eingehalten. Für die Einhaltung der Genehmigung sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig.

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