Technische und infrastrukturelle Realisierbarkeit wasserstoffbasierter Gaskraftwerke bis 2030 (Antwort zu Drs. 21/816)
Text
Technische und infrastrukturelle Realisierbarkeit wasserstoffbasierter Gaskraftwerke bis 2030 (Antwort zu Drs. 21/816)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1038
21. Wahlperiode 25.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Enrico
Komning, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/816 –
Technische und infrastrukturelle Realisierbarkeit wasserstoffbasierter
Gaskraftwerke bis 2030
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/396 zu zentralen technischen und
infrastrukturellen Herausforderungen ihres Ziels, ab dem Jahr 2030
wasserstoffbasierte Kraftwerke in systemrelevanter Größenordnung in die
Stromversorgung zu integrieren, wurde unter anderem thematisiert, dass der aktuelle
Entwicklungsstand wasserstofftauglicher Gasturbinen, die begrenzte Effizienz
des Power-to-Gas-to-Power-Verfahrens, das Fehlen einer großskaligen
Rückverstromungsinfrastruktur sowie realistische Bauzeiten von drei bis fünf
Jahren erhebliche Herausforderungen für das angestrebte Ziel darstellen (ebd.).
Die Antwort der Bundesregierung lässt aus Sicht der Fragesteller zentrale
Aspekte unbeantwortet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der geplante
Aufbau von bis zu 20 Gigawatt (GW) wasserstofffähiger
Gaskraftwerkskapazität von der Bundesregierung selbst als zentraler Baustein ihrer zukünftigen
Energieversorgungsstrategie bezeichnet wird (www.koalitionsvertrag2025.de/
sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 31 und www.bay
ern-innovativ.de/detail/reiche-kuendigt-neuausrichtung-der-
energiepolitikan/). Dieses Vorhaben ist eng verknüpft mit dem angestrebten Kohleausstieg,
der Integration erneuerbarer Energien und dem Ziel der sogenannten
Klimaneutralität. Auch das von der Bundesregierung verfolgte Ziel, bis zum Jahr
2030 rund 10 Gigawatt Elektrolysekapazität zur Wasserstofferzeugung in
Deutschland aufzubauen (www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bu
ndesregierung/wasserstoffausbau-beschleunigen-2289130), erscheint den
Fragestellern angesichts bestehender technologischer, regulatorischer und
wirtschaftlicher Hürden in der angestrebten Größenordnung zunehmend
ambitioniert und mit Blick auf die Umsetzbarkeit und den Zeitrahmen als unsicher.
Damit stehen zwei strategische Vorhaben – die Rückverstromung über
wasserstofffähige Gaskraftwerke und die inländische Erzeugung von grünem
Wasserstoff – in einem engen Wechselverhältnis, ohne dass in den Augen der
Fragesteller derzeit absehbar ist, ob beide im vorgesehenen Zeithorizont technisch,
ökonomisch und infrastrukturell realisierbar sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 24. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Angesichts der strategischen Relevanz und der Risiken im Falle technischer
oder wirtschaftlicher Fehleinschätzungen besteht nach Auffassung der
Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an belastbaren, nachvollziehbaren
und differenzierten Aussagen zur Realisierbarkeit dieses Vorhabens.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Schriftliche Frage 68 des
Abgeordneten Steffen Korté auf Bundesdrucksache 21/396 nicht die Absicht
geäußert, ab dem Jahr 2030 wasserstoffbasierte Kraftwerke in systemrelevanter
Größenordnung in die Stromversorgung zu integrieren. Geplant ist vielmehr ab
dem Jahr 2030 Gaskraftwerke in systemrelevanter Größenordnung in die
Stromversorgung zu integrieren. Diese werden zunächst mit Erdgas betrieben
und dann im Einklang mit den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen
dekarbonisiert. Eine Option stellt hierbei die spätere Umrüstung dieser
Kraftwerke auf Wasserstoff dar.
1. Welche konkreten Turbinentypen, die vollständig oder anteilig mit
grünem Wasserstoff betrieben werden können, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell marktverfügbar oder bis spätestens 2030 marktreif?
2. Welche deutschen oder europäischen Hersteller haben nach Kenntnis der
Bundesregierung serienreife wasserstofftaugliche Turbinen in der
Entwicklung, und wann ist deren kommerzielle Verfügbarkeit realistisch zu
erwarten?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Informationen der Bundesregierung bieten alle großen Hersteller bereits
heute Turbinen an, die zumindest anteilig wasserstofffähig sind. Vollständig
wasserstofffähige Turbinen (und Motoren) sind in den kleineren
Leistungsklassen bereits erhältlich. Zudem arbeiten alle großen Hersteller daran, zeitnah
vollständig wasserstofffähige Großturbinen auf den Markt zu bringen.
3. Hat die Bundesregierung Einschätzungen getätigt zur Bauzeit neuer
wasserstofffähiger Gaskraftwerke unter Berücksichtigung realistischer
Planungs-, Genehmigungs- und Lieferbedingungen oder liegen ihr solche
Einschätzungen vor, und wenn ja, was besagen diese?
Es ist davon auszugehen, dass Kraftwerke im Regelfall in maximal sechs
Jahren errichtet werden können. Je nach Genehmigungs- und Planungssituation
können Kraftwerke aber auch deutlich schneller errichtet und in Betrieb
genommen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass zahlreiche
Unternehmen bereits sehr konkrete Planungen für den Bau neuer Gaskraftwerke
haben. Diese können voraussichtlich in deutlich unter sechs Jahren realisiert
werden. Auch im Zuge der öffentlichen Konsultation der Kraftwerksstrategie der
vorherigen Bundesregierung wurden keine durchgreifenden Gründe
vorgebracht, die eine Verlängerung der Realisierungsfrist erforderlich machen
würden.
4. Welcher Netto-Gesamtwirkungsgrad wird nach heutigem Stand und nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Power-to-Gas-to-Power-
Konversion in wasserstoffbasierten Gaskraftwerken erwartet, und wie hoch ist
dabei jeweils der Anteil der im Gesamtprozess aufgewendeten Energie
(z. B. für Elektrolyse, Kompression, Speicherung, Transport und
Rückverstromung) im Verhältnis zur tatsächlich erzeugten elektrischen
Energie beziehungsweise genutzten Wärme am Ausgang des Kraftwerks?
Der Netto-Gesamtwirkungsgrad einer Herstellung von Wasserstoff unter
Einsatz von Strom und der anschließenden Rückverstromung des erzeugten
Wasserstoffs hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere der bei den
verschiedenen Prozessschritten zum Einsatz kommenden Technologien. Alleine
bei der Rückverstromung des Wasserstoffs stehen mindestens die
Technologieoptionen einer offenen Turbine, eines kombinierten Einsatzes einer Gas- und
Dampfturbine, eines Motorenkraftwerks oder einer Brennstoffzelle zur
Verfügung. Diese Optionen unterschieden sich sowohl hinsichtlich der erzielbaren
Wirkungsgrade als auch der Flexibilität ihres Betriebsverhaltens und der mit
der Errichtung verbundenen Investitionskosten. Im marktlichen Einsatz ist es
Aufgabe der Kraftwerksbetreiber, eine optimale Kombination aus
Wirkungsgrad, Investitionskosten und weiteren Faktoren zu bestimmen. Insofern kann es
keine einheitliche Antwort auf die Frage nach dem Gesamtwirkungsgrad der
dargestellten Prozesskette geben.
5. Hat die Bundesregierung konkrete Alternativen zur Sicherstellung
gesicherter Leistung im Vergleich zu wasserstoffbasierten Gaskraftwerken
geprüft, insbesondere im Hinblick auf Effizienz, Investitionskosten und
Wirtschaftlichkeit, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie dabei
hinsichtlich Optionen wie hocheffizienten Gas-und-Dampf-Kraftwerken,
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, flexiblen Biomasse- oder
Abfallkraftwerken, Wasserkraftwerken, Energiespeichern oder Lastmanagement
gekommen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Bundesregierung beabsichtigt nicht vorzuschreiben, dass gesicherte Leistung auf Basis
wasserstoffbasierter Kraftwerke bereitzustellen ist. Auch andere steuerbare
Kapazitäten, Energiespeicher und Lastflexibilität können einen Beitrag leisten. Es
wird zukünftig ein Technologiemix gebraucht. Aktuell werden primär
brennstoffbasierte Kraftwerke benötigt, die auch wegen der längeren Vorlaufzeiten
nun rasch ausgeschrieben werden sollen. Für diese Kraftwerke gilt, wie auch
für alle anderen Kraftwerke, dass sie im Hinblick auf die Dekarbonisierung des
Stromsystems und die Einhaltung nationaler und EU-rechtlicher Vorgaben
langfristig zu dekarbonisieren sind.
6. Wie viele Kilometer an Wasserstoff-Transportleitungen stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit für eine
Rückverstromung in Kraftwerken zur Verfügung, wie viele davon sind bis 2030
konkret geplant, genehmigt und finanziert, und inwiefern fließen die
Ausbaupläne des European Hydrogen Backbone (EHB) in die nationale
Infrastrukturstrategie ein?
Das Wasserstoff-Kernnetz bildet das Grundgerüst für den Aufbau der
Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Ziel des Wasserstoff-Kernnetzes ist es,
Erzeugungs- und Verbrauchszentren sowie Speicher und Importpunkte miteinander
in einem zusammenhängenden Netz zu verbinden. Die Leitungen des
Wasserstoff-Kernnetzes dienen dem überregionalen Transport und nicht der
Versorgung einzelner potentieller Abnehmer, wie Industrie- oder Kraftwerksstandorte.
Das von den Fernleitungsnetzbetreibern als Antrag eingereichte und von der
Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigte Wasserstoff-Kernnetz
sieht Maßnahmen mit einer Leitungslänge von 9 040 Kilometern vor, die zu
rund 60 Prozent auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren. Erste
Leitungen gehen bereits dieses Jahr planerisch in Betrieb – der Aufbau soll
gemäß genehmigtem Kernnetz schrittweise erfolgen. Über Grenzübergangspunkte
ist gemäß genehmigtem Kernnetz eine Einbindung in das europäische
Wasserstoff-Transportnetz vorgesehen.
7. Über welche konkreten Betriebs- und Effizienzdaten verfügt die
Bundesregierung ggf. in Bezug auf bereits existierende wasserstofftaugliche
oder wasserstoffbetriebene Gaskraftwerke im In- und Ausland, und wie
werden diese Erkenntnisse in die Bewertung der technischen
Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Ziels von 20 GW wasserstofffähiger
Kraftwerkskapazität bis 2030 einbezogen (bitte nach Anlagen im Inland,
in den EU-Mitgliedstaaten und in Nicht-EU-Mitgliedstaaten
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten
zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
8. Welche konkreten Standorte in Deutschland sind aktuell für
wasserstoffbasierte Rückverstromungsanlagen vorgesehen, und in welchem
Realisierungsstadium befinden sich diese Projekte (bitte nach Bundesland,
Gemeinde, Genehmigungsstand des Projektes, Investoren und
Projektträgern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine genaue Kenntnis über konkrete Standorte in
Deutschland, an denen wasserstoffbasierte Rückverstromungsanlagen
vorgesehen sind. Im Rahmen der Kraftwerksstrategie werden keine konkreten
Standorte (vor-)entwickelt oder vorgegeben. Vielmehr können sich
Kraftwerksbetreiber mit ihren Standorten im Rahmen von Ausschreibungen um einen Zuschlag
bewerben.
9. Wie begründet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des
derzeitigen Technologie- und Infrastrukturstandes die technische und
wirtschaftliche Plausibilität ihres Ziels, bis 2030 wasserstofffähige Kraftwerke im
Umfang von bis zu 20 GW bereitzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Bundesregierung verfolgt nicht das Ziel, bis 2030 wasserstofffähige Kraftwerke im
Umfang von bis zu 20 GW bereitzustellen.
10. Die Errichtung wie vieler neuer Gaskraftwerke plant die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Kraftwerksstrategie finanziell zu fördern,
einschließlich geplanter Umrüstungen bestehender Anlagen auf
Wasserstoffbetrieb, und welche Kriterien legt sie dabei für die Standortwahl,
Priorisierung und die wirtschaftliche sowie technische Machbarkeit
zugrunde?
11. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung ggf. vorgesehen,
sollte sich die erforderliche Technologie (insbesondere
wasserstofftaugliche Turbinen) nicht im geplanten Zeitrahmen als marktverfügbar oder
wirtschaftlich tragfähig erweisen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die konkrete Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung ist
Gegenstand laufender Gespräche innerhalb der Bundesregierung und mit der
Europäischen Kommission. Diesen Gesprächen kann nicht vorgegriffen
werden.
12. Welche Methoden oder Annahmen hat die Bundesregierung zur
Berechnung der Wirtschaftlichkeit wasserstofffähiger Gaskraftwerke
herangezogen, die zu der Schlussfolgerung der Förderbedürftigkeit führen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wie wird sichergestellt, dass diese
Annahmen angesichts der bestehenden technischen Unsicherheiten
realistisch und belastbar sind – insbesondere im Hinblick auf die
Stromgestehungskosten, Brennstoffpreise, Auslastung und Investitionskosten
(bitte nach Methoden zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit und nach
Annahmen unterteilt nach Preisannahmen, Zeitrahmen der Annahme,
Anpassung der Annahme über den Zeitrahmen, Zeitrahmen der
Berechnung der Wirtschaftlichkeit aufschlüsseln)?
Die konkrete Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung ist im
Moment noch Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung und
mit der Europäischen Kommission. Die Förderkosten für neue Kraftwerke
hängen dabei von vielen Faktoren ab, insbesondere dem Umfang der
Ausschreibungen und können daher derzeit nicht abgeschätzt werden.
13. Beteiligt sich die Bundesregierung über IPCEI-Initiativen (IPCEI =
Important Project of Common European Interest; z. B. Hy2Tech, Hy2Infra)
finanziell und strategisch an Projekten, die direkt der Entwicklung, dem
Bau oder dem Betrieb wasserstofftauglicher Gaskraftwerke dienen, wenn
ja, in welchem Umfang, und wie bewertet sie deren konkreten Beitrag
zur Erreichung des Ziels, bis 2030 eine gesicherte Leistung von bis zu
20 Gigawatt bereitzustellen, insbesondere im Hinblick auf die technische
Machbarkeit, den Zeitplan und die wirtschaftliche Tragfähigkeit (wenn
ja, bitte nach Initiativen, finanziellem Umfang der Beteiligung ab der
Initiative und nach Laufzeit der Initiative aufschlüsseln)?
Das BMWE beteiligt sich über IPCEI-Hy2Tech und IPCEI-Hy2Infra nicht an
Projekten, die direkt der Entwicklung, dem Bau oder dem Betrieb
wasserstofffähiger Kraftwerke dienen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Technische und infrastrukturelle Realisierbarkeit wasserstoffbasierter Gaskraftwerke bis 2030 (Antwort)