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Schriftliche Frage 61 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie geäußerten Forderung, „dass die Z…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 61 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie geäußerten Forderung, „dass die Z… Frage 61 (Ines Schwerdtner, Die Linke): Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie geäußerten Forderung, „dass die Zeit, die man insgesamt im Beruf verbringt, länger werden muss“, vor dem Hintergrund, dass ein erheblicher Anteil der Beschäftigten in Tätigkeiten mit hohen physischen und/oder psychischen Anforderungen („demanding jobs“) das reguläre Renteneintrittsalter nicht erreicht (www.f r.de/politik/streit-um-rente-wirtschaftsministerin-r eiche-gibt-der-jungen-union-recht-zr-9403999 8.html; www.zew.de/publikationen/early-retireme nt-of-employees-in-demanding-jobs-evidence-fro m-a-german-pension-reform-1)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. November 2025: Der am 19. November 2025 vom Kabinett verabschiedete Rentenversicherungsbericht zeigt, dass die Erwerbstätigkeit Älterer seit dem Jahr 2000 deutlich gestiegen ist (vgl. Rentenversicherungsbericht 2025, S. 72 ff.). Dies verdeutlicht, dass immer mehr Personen auch im Alter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Steigerung der Erwerbstätigkeit ist weiterhin ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzutreten. Mit der Aktivrente will die Bundesregierung daher einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Darüber hinaus soll das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben werden. Für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird so die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung an, dass ein Teil der Beschäftigten in Tätigkeiten mit hohen physischen und/oder psychischen Belastungen arbeitet. Auch deshalb hat sich die Bundesregierung vorgenommen, den Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ sowie gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen und die Prävention vor psychischen Erkrankungen zu stärken.

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