Aktivrente (Antwort zu Drs. 21/685)
Text
Aktivrente (Antwort zu Drs. 21/685)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/892
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sascha Müller, Lisa
Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/685 –
Aktivrente
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die
Bundesregierung ist für die Aktivrente Folgendes vereinbart: „Ein abschlagsfreier
Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.
Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges
längeres Arbeiten mehr lohnt. Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die
Rente. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit. Arbeiten im Alter machen wir mit
einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und
freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat
steuerfrei. Wir erleichtern die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach
Erreichen der Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschäftigungsverbot aufheben
und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen. Darüber hinaus
verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente. Wir
prüfen, wie wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und
Rentner in der Grundsicherung im Alter verbessern.“
Diese Formulierung hinterlässt zahlreiche Interpretationsspielräume, wie sich
inzwischen auch in Interviewverlautbarungen von Dr. Carsten Linnemann und
Hendrik Hoppenstedt zeigt (www.welt.de/wirtschaft/article256208310/mogelp
ackung-aktivrente-linnemann-muss-parteifreund-zurueckpfeifen.html).
Weder ist in der Formulierung der adressierte Personenkreis benannt, noch ist
klar umrissen, was freiwillige Weiterarbeit bedeutet. Auch die steuerbefreiten
Einkommensarten sind nicht klar. Da die Aktivrente zu den Maßnahmen des
Sofortprogramms der Bundesregierung laut Koalitionsausschussbeschluss
gehört (www.merkur.de/politik/merz-regierung-kabinettssitzung-und-koalitionsa
usschuss-reichlich-zuendstoff-zr-93757374.html), ist jedoch davon
auszugehen, dass die Bundesregierung bereits detailliertere konzeptionelle
Überlegungen dazu angestellt hat.
Darüber hinaus wirft die Maßnahme grundlegende verfassungsrechtliche
Fragen auf – insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem
Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes – sowie Fragen
der Systematik im Steuerrecht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
11. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Aktivrente,
a) erwartet die Bundesregierung eine Anhebung des durchschnittlichen
faktischen Rentenzugangsalters, und wenn ja, um wie viele Monate
(bitte nach Geschlecht differenzieren),
b) erwartet die Bundesregierung ein längeres Verbleiben relevanter
Berufsgruppen und Jahrgänge im Arbeitsmarkt, und wenn ja, bei
welchen Berufsgruppen und welchen Jahrgängen insbesondere, und wie
kann eine pauschale Maßnahme nach Ansicht der Bundesregierung
insbesondere in Berufen mit Arbeitskräftemangel entlastend wirken,
und
c) erwartet die Bundesregierung das Dämpfen einer Senkung des
Arbeitsangebots durch den Renteneintritt bevölkerungsstarker
Jahrgänge, und wenn ja, um welchen Faktor?
Die Bundesregierung verweist auf den Wortlaut des Koalitionsvertrages.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten.
2. Welcher Personenkreis soll berechtigt sein, die Aktivrente zu erhalten,
nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in der gesetzlichen
Rentenversicherung versichert sind, oder auch andere Personen?
a) Falls nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in der
gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, einbezogen werden
sollen, wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung im
Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen, insbesondere freien
Berufe und Selbstständigen?
b) Wie definiert und beurteilt die Bundesregierung Mitnahmeeffekte im
Zusammenhang mit der Aktivrente insbesondere bei Personen, die
bereits ohne steuerliche Anreize einer Beschäftigung nachgehen, und
welche Maßnahmen sind geplant, um solche Effekte zu verhindern?
3. Ist ein Rentenbezug erforderlich, um die Steuerbefreiung erhalten zu
können, und wenn ja,
a) welche Rentenarten qualifizieren für die Steuerbefreiung,
b) ist ausschließlich ein Rentenbezug in der gesetzlichen
Rentenversicherung qualifizierend, oder sind auch Bezüge aus anderen
Alterssicherungssystemen qualifizierend,
c) wie bewertet die Bundesregierung mögliche Fehlanreize, die durch
eine Steuerbefreiung nur bei parallelem Rentenbezug entstehen
könnten, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, den
Rentenbezug aufzuschieben,
d) qualifizieren auch Teilrenten oder sehr geringe Renten, die nach der
Mindestwartezeit von fünf Jahren bezogen werden, für die
Aktivrente, und wenn nein, welche anderen Kriterien sollen Voraussetzung
sein?
4. Welche Einkommensarten möchte die Bundesregierung im Rahmen der
Aktivrente erfassen von der Steuer befreien, ausschließlich Löhne und
Gehälter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder auch
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gehälter aus einer
Beamtenbzw. Beamtinnentätigkeit und Abgeordnetenbezüge?
5. Falls auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit steuerbefreit werden
sollen, nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung aktive
Erwerbstätigkeit von passiven Einkünften (z. B.: Beteiligungen,
Gewinnanteilen ohne aktive Tätigkeit) ab, um zu verhindern, dass faktisch
Ruhestandseinkommen steuerfrei gestellt wird?
6. Falls ein Renteneintritt erforderlich sein sollte, wie rechtfertigt die
Bundesregierung die Ungleichbehandlung gegenüber Menschen, die den
Renteneintritt aufschieben, und gegenüber Menschen, die nicht in einem
der qualifizierenden Alterssicherungssysteme tätig sind?
7. Soll die Steuerfreiheit als Steuerfreibetrag oder als Freigrenze
ausgestaltet werden, und mit welchen jeweiligen fiskalischen und
verteilungspolitischen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei beiden
Varianten?
8. Gilt für den steuerfreien Betrag ein Progressionsvorbehalt, und wenn ja,
wie wirkt sich dies auf die Gesamtsteuerlast der Betroffenen aus?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit eines
Progressionsvorbehalts mit dem Ziel der Aktivrente, Erwerbstätigkeit im Alter gezielt
zu fördern?
10. Falls ein Renteneintritt nicht erforderlich sein sollte und falls die
Aktivrente als Freibetrag ausgestaltet werden soll, ist dann für ein
Erwerbseinkommen, das 2 000 Euro übersteigt, geplant, dass Grundfreibetrag und
Aktivrenten-Freibetrag sich addieren?
Die Fragen 2 bis 10 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es zur konkreten Ausgestaltung der
Aktivrente zunächst eines Gesetzgebungsvorschlages bedarf.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
11. Welche steuerlichen Minder- bzw. Mehreinnahmen erwartet die
Bundesregierung
a) für Bund, Länder und Kommunen,
b) für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung?
12. Wie viel Einkommensteuer sparen eine 67-jährige Rentnerin und ein 67-
jähriger Rentner im Jahr 2026 bei 1 000, 1 500, 2 000, 2 500, 3 000 Euro
monatlichen Altersbezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und
einem monatlichen Zuverdienst von 750, 1 000, 1 250, 1 500, 1 750 bzw.
2 000 Euro im Jahr, sollte die Aktivrente eingeführt werden, und wie
verändert sich in den genannten Konstellationen das verfügbare Einkommen
im Vergleich zu einem vollständigen Rentenbezug ohne Erwerbsarbeit
sowie zu einem Aufschub des Rentenbezugs (bitte unter
Berücksichtigung von Einkommensteuerprogression, Grundfreibetrag,
Werbungskostenpauschalen und gegebenenfalls Transferbezugsmöglichkeiten)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Die steuerlichen Auswirkungen hängen von der tatsächlichen Ausgestaltung ab.
Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten.
13. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen
Beispielrechnungen im Hinblick auf die fiskalische Zielsetzung der Aktivrente,
insbesondere hinsichtlich der intendierten Lenkungswirkung (Verbleib im
Erwerbsleben) und der fiskalischen Nachhaltigkeit?
14. Mit welchen Effekten zusätzlicher Beschäftigung rechnet die
Bundesregierung?
15. Auf welchen Annahmen zu Inanspruchnahme, Verhaltensänderungen
und Einkommensstrukturen basieren diese Schätzungen (bitte
modelltechnisch erläutern)?
a) Welche langfristigen fiskalischen Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung über den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum hinaus
(z. B. durch demografische Trends oder Verschiebung von
Erwerbsverhalten)?
b) Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Aktivrente als besser
geeignet zur Mobilisierung von Arbeitskräften jenseits des gesetzlichen
Renteneintrittsalters als die schon existierenden Befreiungen von der
Beitragspflicht zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung bzw. als
die Pflicht für Arbeitgebende, die Arbeitgeberanteile für diese
Sozialversicherungen an die Mitarbeitenden auszuzahlen?
16. In welchem Ausmaß sieht die Bundesregierung Risiken im Hinblick auf
unerwünschte Nebenwirkungen der Aktivrente im Arbeitsmarkt?
a) Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Arbeitgebende in der
Erwartung des Brutto-für-Netto-Effekts bei Beschäftigten, die von
der Aktivrente profitieren, diesen einen geringeren Bruttolohn
anbieten als jüngeren Beschäftigten?
b) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Personen kurz
vor dem gesetzlichen Rentenalter vom Arbeitsmarkt verdrängt
werden, wenn Rentenbeziehende mit steuerlicher Begünstigung verstärkt
für eine Weiterbeschäftigung in Betracht gezogen werden, und
welche arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen zieht sie daraus?
17. In welchem Ausmaß hält es die Bundesregierung für möglich, dass es zu
Substitutionseffekten kommt, dass also das Arbeitsangebot im
Rentenalter sogar reduziert wird, da durch die Steuerbefreiung eine geringere
Stundenzahl beim Hinzuverdienst dasselbe Einkommen generiert als
ohne Steuerbefreiung?
18. Welche Gruppen profitieren aus Sicht der Bundesregierung besonders
von der Steuerbefreiung der Aktivrente, und handelt es sich bei diesen
Gruppen um Personenkreise, die zusätzliches Einkommen besonders
benötigen, oder um Personenkreise, die am Arbeitsmarkt besonders
dringend länger in Beschäftigung gehalten werden sollten, und handelt es
sich um Gruppen, deren Motivation für einen Verbleib im Arbeitsmarkt
finanziell und eher lohnunelastisch ist?
19. Welche Verteilungswirkungen erwartet die Bundesregierung von der
Steuerbefreiung der Aktivrente (bitte nach Dezilen getrennt darstellen),
a) in welchem Umfang profitieren die verschiedenen
Einkommensgruppen von der Steuerbefreiung,
b) welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die
Einkommensgruppen in den unteren im Vergleich zu den oberen Dezilen,
c) inwieweit tragen die Maßnahmen zur Verringerung oder zur
Verschärfung von Einkommens- und Vermögensungleichheiten bei, und
d) auf welcher Methodik beruht die Berechnung der
Verteilungswirkungen?
Die Fragen 13 bis 19d werden zusammen beantwortet.
Schlussfolgerungen bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten
Steuerbefreiung für Einkommen aus Erwerbsarbeit im Rentenalter mit dem
Leistungsfähigkeitsprinzip gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes,
insbesondere im Hinblick auf
a) die Gleichbehandlung von Personen mit vergleichbarer
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit,
b) die Systematik des Einkommensteuerrechts,
c) eine mögliche mittelbare Diskriminierung jüngerer Erwerbspersonen
oder anderer Erwerbsformen,
d) die Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach
Artikel 3 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes sowie
e) etwaige Vorgaben des europäischen Rechts, insbesondere hinsichtlich
des Diskriminierungsverbots und der Freizügigkeit von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?
Steuerbefreiungen führen regelmäßig zur Durchbrechung einer Besteuerung
nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Sie können jedoch gerechtfertigt sein,
wenn diese einem wirtschafts-, arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Zweck
dienen. Den verfassungsrechtlichen und EU-rechtlichen Vorgaben wird im
Rahmen der konkreten Ausgestaltung Rechnung zu tragen sein. Schlussfolgerungen
bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
die Steuerbefreiung für Einkommen aus Erwerbsarbeit im Rentenalter
nicht primär höheren Einkommensgruppen zugutekommt, und wie soll
dabei verteilungspolitischen Zielsetzungen Rechnung getragen werden
(bitte unter Angabe etwaiger Einkommensgrenzen,
Korrekturmechanismen oder flankierender Maßnahmen zur Zielgenauigkeit der Regelung
benennen)?
22. Müssten durch die Regelung zusätzliche Personenkreise im Vergleich
zum Status quo eine Steuererklärung abgeben, und wie viele Personen
wären hiervon nach Einschätzung der Bundesregierung betroffen?
23. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung in Bezug auf den
Verwaltungsaufwand für die Finanzbehörden und die Steuerpflichtigen?
Die Fragen 21 bis 23 werden zusammen beantwortet.
Schlussfolgerungen bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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