Aktivrente
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Aktivrente
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/685
21. Wahlperiode 27.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sascha Müller, Lisa Paus, Timon Dzienus,
Ricarda Lang, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktivrente
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung
ist für die Aktivrente Folgendes vereinbart: „Ein abschlagsfreier Renteneintritt
nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben. Gleichzeitig
schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges längeres
Arbeiten mehr lohnt. Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente.
Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit. Arbeiten im Alter machen wir mit einer
Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig
weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.
Wir erleichtern die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der
Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschäftigungsverbot aufheben und
dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen. Darüber hinaus verbessern wir
die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente. Wir prüfen, wie
wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der
Grundsicherung im Alter verbessern.“
Diese Formulierung hinterlässt zahlreiche Interpretationsspielräume, wie sich
inzwischen auch in Interviewverlautbarungen von Dr. Carsten Linnemann und
Hendrik Hoppenstedt zeigt (www.welt.de/wirtschaft/article256208310/mogelpa
ckung-aktivrente-linnemann-muss-parteifreund-zurueckpfeifen.html).
Weder ist in der Formulierung der adressierte Personenkreis benannt, noch ist
klar umrissen, was freiwillige Weiterarbeit bedeutet. Auch die steuerbefreiten
Einkommensarten sind nicht klar. Da die Aktivrente zu den Maßnahmen des
Sofortprogramms der Bundesregierung laut Koalitionsausschussbeschluss
gehört (www.merkur.de/politik/merz-regierung-kabinettssitzung-und-koalitionsau
sschuss-reichlich-zuendstoff-zr-93757374.html), ist jedoch davon auszugehen,
dass die Bundesregierung bereits detailliertere konzeptionelle Überlegungen
dazu angestellt hat.
Darüber hinaus wirft die Maßnahme grundlegende verfassungsrechtliche
Fragen auf – insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem
Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes – sowie Fragen
der Systematik im Steuerrecht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welches konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Aktivrente,
a) erwartet die Bundesregierung eine Anhebung des durchschnittlichen
faktischen Rentenzugangsalters, und wenn ja, um wie viele Monate
(bitte nach Geschlecht differenzieren),
b) erwartet die Bundesregierung ein längeres Verbleiben relevanter
Berufsgruppen und Jahrgänge im Arbeitsmarkt, und wenn ja, bei
welchen Berufsgruppen und welchen Jahrgängen insbesondere, und wie
kann eine pauschale Maßnahme nach Ansicht der Bundesregierung
insbesondere in Berufen mit Arbeitskräftemangel entlastend wirken,
und
c) erwartet die Bundesregierung das Dämpfen einer Senkung des
Arbeitsangebots durch den Renteneintritt bevölkerungsstarker Jahrgänge,
und wenn ja, um welchen Faktor?
2. Welcher Personenkreis soll berechtigt sein, die Aktivrente zu erhalten, nur
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in der gesetzlichen
Rentenversicherung versichert sind, oder auch andere Personen?
a) Falls nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in der
gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, einbezogen werden sollen,
wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung im
Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen, insbesondere freien Berufe
und Selbstständigen?
b) Wie definiert und beurteilt die Bundesregierung Mitnahmeeffekte im
Zusammenhang mit der Aktivrente insbesondere bei Personen, die
bereits ohne steuerliche Anreize einer Beschäftigung nachgehen, und
welche Maßnahmen sind geplant, um solche Effekte zu verhindern?
3. Ist ein Rentenbezug erforderlich, um die Steuerbefreiung erhalten zu
können, und wenn ja,
a) welche Rentenarten qualifizieren für die Steuerbefreiung,
b) ist ausschließlich ein Rentenbezug in der gesetzlichen
Rentenversicherung qualifizierend, oder sind auch Bezüge aus anderen
Alterssicherungssystemen qualifizierend,
c) wie bewertet die Bundesregierung mögliche Fehlanreize, die durch
eine Steuerbefreiung nur bei parallelem Rentenbezug entstehen
könnten, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, den Rentenbezug
aufzuschieben,
d) qualifizieren auch Teilrenten oder sehr geringe Renten, die nach der
Mindestwartezeit von fünf Jahren bezogen werden, für die Aktivrente,
und wenn nein, welche anderen Kriterien sollen Voraussetzung sein?
4. Welche Einkommensarten möchte die Bundesregierung im Rahmen der
Aktivrente erfassen von der Steuer befreien, ausschließlich Löhne und
Gehälter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder auch
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gehälter aus einer Beamten- bzw.
Beamtinnentätigkeit und Abgeordnetenbezüge?
5. Falls auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit steuerbefreit werden
sollen, nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung aktive
Erwerbstätigkeit von passiven Einkünften (z. B.: Beteiligungen,
Gewinnanteilen ohne aktive Tätigkeit) ab, um zu verhindern, dass faktisch
Ruhestandseinkommen steuerfrei gestellt wird?
6. Falls ein Renteneintritt erforderlich sein sollte, wie rechtfertigt die
Bundesregierung die Ungleichbehandlung gegenüber Menschen, die den
Renteneintritt aufschieben, und gegenüber Menschen, die nicht in einem der
qualifizierenden Alterssicherungssysteme tätig sind?
7. Soll die Steuerfreiheit als Steuerfreibetrag oder als Freigrenze ausgestaltet
werden, und mit welchen jeweiligen fiskalischen und
verteilungspolitischen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei beiden Varianten?
8. Gilt für den steuerfreien Betrag ein Progressionsvorbehalt, und wenn ja,
wie wirkt sich dies auf die Gesamtsteuerlast der Betroffenen aus?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit eines
Progressionsvorbehalts mit dem Ziel der Aktivrente, Erwerbstätigkeit im Alter gezielt
zu fördern?
10. Falls ein Renteneintritt nicht erforderlich sein sollte und falls die
Aktivrente als Freibetrag ausgestaltet werden soll, ist dann für ein
Erwerbseinkommen, das 2 000 Euro übersteigt, geplant, dass Grundfreibetrag und
Aktivrenten-Freibetrag sich addieren?
11. Welche steuerlichen Minder- bzw. Mehreinnahmen erwartet die
Bundesregierung
a) für Bund, Länder und Kommunen,
b) für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung?
12. Wie viel Einkommensteuer sparen eine 67-jährige Rentnerin und ein 67-
jähriger Rentner im Jahr 2026 bei 1 000, 1 500, 2 000, 2 500, 3 000 Euro
monatlichen Altersbezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und
einem monatlichen Zuverdienst von 750, 1 000, 1 250, 1 500, 1 750 bzw.
2 000 Euro im Jahr, sollte die Aktivrente eingeführt werden, und wie
verändert sich in den genannten Konstellationen das verfügbare Einkommen
im Vergleich zu einem vollständigen Rentenbezug ohne Erwerbsarbeit
sowie zu einem Aufschub des Rentenbezugs (bitte unter Berücksichtigung
von Einkommensteuerprogression, Grundfreibetrag,
Werbungskostenpauschalen und gegebenenfalls Transferbezugsmöglichkeiten)?
13. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen
Beispielrechnungen im Hinblick auf die fiskalische Zielsetzung der Aktivrente,
insbesondere hinsichtlich der intendierten Lenkungswirkung (Verbleib im
Erwerbsleben) und der fiskalischen Nachhaltigkeit?
14. Mit welchen Effekten zusätzlicher Beschäftigung rechnet die
Bundesregierung?
15. Auf welchen Annahmen zu Inanspruchnahme, Verhaltensänderungen und
Einkommensstrukturen basieren diese Schätzungen (bitte modelltechnisch
erläutern)?
a) Welche langfristigen fiskalischen Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung über den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum hinaus
(z. B. durch demografische Trends oder Verschiebung von
Erwerbsverhalten)?
b) Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Aktivrente als besser
geeignet zur Mobilisierung von Arbeitskräften jenseits des gesetzlichen
Renteneintrittsalters als die schon existierenden Befreiungen von der
Beitragspflicht zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung bzw. als die
Pflicht für Arbeitgebende, die Arbeitgeberanteile für diese
Sozialversicherungen an die Mitarbeitenden auszuzahlen?
16. In welchem Ausmaß sieht die Bundesregierung Risiken im Hinblick auf
unerwünschte Nebenwirkungen der Aktivrente im Arbeitsmarkt?
a) Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Arbeitgebende in der
Erwartung des Brutto-für-Netto-Effekts bei Beschäftigten, die von der
Aktivrente profitieren, diesen einen geringeren Bruttolohn anbieten als
jüngeren Beschäftigten?
b) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Personen kurz vor
dem gesetzlichen Rentenalter vom Arbeitsmarkt verdrängt werden,
wenn Rentenbeziehende mit steuerlicher Begünstigung verstärkt für
eine Weiterbeschäftigung in Betracht gezogen werden, und welche
arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen zieht sie daraus?
17. In welchem Ausmaß hält es die Bundesregierung für möglich, dass es zu
Substitutionseffekten kommt, dass also das Arbeitsangebot im Rentenalter
sogar reduziert wird, da durch die Steuerbefreiung eine geringere
Stundenzahl beim Hinzuverdienst dasselbe Einkommen generiert als ohne
Steuerbefreiung?
18. Welche Gruppen profitieren aus Sicht der Bundesregierung besonders von
der Steuerbefreiung der Aktivrente, und handelt es sich bei diesen
Gruppen um Personenkreise, die zusätzliches Einkommen besonders
benötigen, oder um Personenkreise, die am Arbeitsmarkt besonders dringend
länger in Beschäftigung gehalten werden sollten, und handelt es sich um
Gruppen, deren Motivation für einen Verbleib im Arbeitsmarkt finanziell
und eher lohnunelastisch ist?
19. Welche Verteilungswirkungen erwartet die Bundesregierung von der
Steuerbefreiung der Aktivrente (bitte nach Dezilen getrennt darstellen),
a) in welchem Umfang profitieren die verschiedenen
Einkommensgruppen von der Steuerbefreiung,
b) welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die
Einkommensgruppen in den unteren im Vergleich zu den oberen Dezilen,
c) inwieweit tragen die Maßnahmen zur Verringerung oder zur
Verschärfung von Einkommens- und Vermögensungleichheiten bei, und
d) auf welcher Methodik beruht die Berechnung der
Verteilungswirkungen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten
Steuerbefreiung für Einkommen aus Erwerbsarbeit im Rentenalter mit dem
Leistungsfähigkeitsprinzip gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, insbesondere
im Hinblick auf
a) die Gleichbehandlung von Personen mit vergleichbarer
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit,
b) die Systematik des Einkommensteuerrechts,
c) eine mögliche mittelbare Diskriminierung jüngerer Erwerbspersonen
oder anderer Erwerbsformen,
d) die Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3
Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes sowie
e) etwaige Vorgaben des europäischen Rechts, insbesondere hinsichtlich
des Diskriminierungsverbots und der Freizügigkeit von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
die Steuerbefreiung für Einkommen aus Erwerbsarbeit im Rentenalter
nicht primär höheren Einkommensgruppen zugutekommt, und wie soll
dabei verteilungspolitischen Zielsetzungen Rechnung getragen werden (bitte
unter Angabe etwaiger Einkommensgrenzen, Korrekturmechanismen oder
flankierender Maßnahmen zur Zielgenauigkeit der Regelung benennen)?
22. Müssten durch die Regelung zusätzliche Personenkreise im Vergleich zum
Status quo eine Steuererklärung abgeben, und wie viele Personen wären
hiervon nach Einschätzung der Bundesregierung betroffen?
23. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung in Bezug auf den
Verwaltungsaufwand für die Finanzbehörden und die Steuerpflichtigen?
Berlin, den 23. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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