Das Wolfsproblem ernst nehmen - Aktives Management jetzt umsetzen
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Das Wolfsproblem ernst nehmen - Aktives Management jetzt umsetzen
[Antrag
der Abgeordneten Andreas Bleck, Stephan Protschka, Marcel Queckemeyer,
Peter Felser, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft,
Manuel Krauthausen, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Danny Meiners, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Olaf Hilmer,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder und der Fraktion der AfD
Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wolfsbestand in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden laut Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes (DBBW) 209 Rudel, 46 Paare und 19 sesshafte Einzeltiere nachgewiesen, was
rund 3.400 Tieren entspricht1. Fachverbände wie der Deutsche Jagdverband (DJV)
gehen jedoch davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Wölfe in Deutschland mit bereits
270 Rudeln im Sommer 2024 weitaus höher sein dürfte2. Die Folgen für
Weidetierhalter sind massiv. Trotz millionenschwerer Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen
wurden allein von Mai 2023 bis April 2024 etwa 5.700 Schafe und andere Nutztiere
gerissen3.
Der stark angewachsene Wolfsbestand sowie die steigenden Nutztierschäden bedrohen
die ökologisch wertvolle und artgerechte Weidetierhaltung in Deutschland
existenziell. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Mit der Richtlinie (EU)
2025/1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur
Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs
(Canis lupus) und der damit einhergehenden Herabstufung des Wolfs auf „geschützt“4
wurde die rechtliche Grundlage und Verpflichtung für ein aktives Wolfsmanagement
in den EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Diese Möglichkeit muss bereits jetzt
konsequent genutzt und in nationales Recht umgesetzt werden.
Ein effektives Wolfsmanagement muss über Einzelfalllösungen hinausgehen.
Notwendig sind klare rechtliche Regelungen zur regulären Bestandsregulierung, ein standar-
1 www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-deutschland-bundesweit-209-
rudelbestaetigt; zuletzt abgerufen am 07.11.2025
2 www.pirsch.de/news/wie-viele-woelfe-gibt-es-deutschland-djv-zweifelt-zahlen-40227; zuletzt abgerufen
am 07.11.2025
3 www.zdfheute.de/video/hallo-deutschland/woelfe-deutschland-jagd-naturschutz-100.html; zuletzt
abgerufen am 07.11.2025
4 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32025L1237; zuletzt abgerufen am
07.11.2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3314
21. Wahlperiode 16.12.2025
disiertes und transparentes Monitoring sowie ein konsequenter Ausgleich zwischen
Artenschutz und anderen legitimen öffentlichen Interessen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Vorgaben der
Richtlinie (EU) 2025/1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni
2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den
Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) und damit für ein aktives Wolfsmanagement
umgesetzt werden;
2. unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Wolf in das
Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufzunehmen und damit eine reguläre Bejagung einschließlich
der Einführung von Abschussplänen, Intervallregulierungen und
Akzeptanzbeständen zu ermöglichen;
3. bei den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass das Wolfsmonitoring auf
jagdlich geschulte Fachstellen übertragen sowie methodisch vereinheitlicht und
standardisiert wird, um eine belastbare, transparente und flächendeckende
Datengrundlage zu gewährleisten;
4. bei den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass unbürokratische
Entschädigungssysteme für von freilebenden Wölfen ausgehende Schäden an Nutztieren
eingeführt werden, um bei plausiblen Schadensfällen den Verwaltungsaufwand
der Weidetierhalter zu reduzieren und die betroffenen Betriebe zu entlasten;
5. bei den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass in besonders sensiblen
Regionen, wie Deichlandschaften und Almgebieten, wolfsfreie Zonen ausgewiesen
werden, um wichtige Schutzgüter dauerhaft zu sichern;
6. der Europäischen Kommission unverzüglich und bis spätestens zum 31. März
2026 den Wortlaut der erlassenen Vorschriften der wichtigsten nationalen unter
die Richtlinie 92/43/EWG fallenden Gesetze und Verordnungen mitzuteilen.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Mit der Herabstufung des Wolfes durch die Richtlinie (EU) 2025/1237 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des
Wolfs (Canis lupus) in Anhang V diese Richtlinie für die Bundesrepublik Deutschland die rechtliche
Verpflichtung und Grundlage, den Schutzstatus des Wolfes im nationalen Recht anzupassen. Dies ermöglicht die
Einführung eines aktiven Bestandsmanagements, das den Erhaltungszustand der Population sicherstellt und gleichzeitig
den berechtigten Interessen anderer Schutzgüter, wie der Weidetierhaltung, Landnutzung und der öffentlichen
Sicherheit, Rechnung trägt. Die Anpassung nationaler Regelungen soll dabei im Einklang mit den Vorgaben der
Richtlinie 92/43/EWG und der Berner Konvention erfolgen, um sowohl den Artenschutz als auch den Schutz
wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Belange ausgewogen zu gewährleisten (www.europarl.europa.eu/doceo/-
document/TA-10-2025-0100_DE.html).
Die Bundesregierung plant derzeit zwar, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, sieht jedoch vor, nur
die gezielte Entnahme sogenannter Problemwölfe zu ermöglichen, die wiederholt Nutztiere gerissen haben
(www.proplanta.de/agrar-nachrichten/umwelt/regelung-fuer-jagd-auf-wolf-bis-fruehjahr_ar-
ticle1758592930.html). Dieser viel zu eng gefasste Ansatz verkennt die tatsächliche Lage und reicht zur
Bewältigung der bestehenden Herausforderungen bei Weidetierhaltung und öffentlicher Sicherheit bei weitem nicht
aus.
Ein aktives Wolfsmanagement ist aus Sicht der Antragsteller dringend erforderlich. Die bisherige Praxis,
Entnahmen nur in eng begrenzten Einzelfällen (sog. Problemwölfe) zuzulassen, hat sich weder als praktikabel noch
als wirksam erwiesen. Die Verfahren sind langwierig, rechtlich angreifbar und werden dem tatsächlichen
Konfliktgeschehen in vielen Regionen nicht gerecht (www.topagrar.com/betriebsleitung/news/gerichte-erschweren-
etablierung-eines-wolfsmanagements-a-20005631.html; www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/-
pressemitteilungen/2024/KW_01-25/KW_23/2024-06-06_Verbaendebrief_UMK_Wolf_Final.pdf). Die
politisch häufig betonte Ausnahmeorientierung führt in der Praxis dazu, dass Konflikte lediglich verschoben, nicht
gelöst werden. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit schwächt nicht nur die Akzeptanz des Wolfs, sondern
gefährdet zunehmend die Weidetierhaltung als Wirtschafts- und Naturschutzfaktor. Notwendig sind deshalb
rechtlich klare, bundesweit einheitliche und dauerhaft tragfähige Regelungen. Dazu gehört zunächst die
Herabstufung des Wolfes im Bundesnaturschutzgesetz, um den nationalen Schutzstatus an das geltende EU-Recht
anzupassen. Nur so kann der Handlungsspielraum, den Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der
neuen Einstufung des Canis lupus einräumt, tatsächlich genutzt werden.
Darauf aufbauend ist die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz erforderlich. Sie ermöglicht eine
territoriale Zuständigkeit auf Ebene der Länder, eröffnet den Einsatz jagdlicher Instrumente wie Abschusspläne,
Intervallregulierung oder Akzeptanzbestände und schafft eine saubere Trennung zwischen ordnungsrechtlicher
Gefahrenabwehr und jagdlicher Bestandsregulierung. Andere europäische Mitgliedstaaten, wie beispielsweise
Schweden, haben gezeigt, dass sich der Wolf auch unter dem Regime des Jagdrechts erfolgreich regulieren lässt,
ohne seinen Erhaltungszustand zu gefährden (www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/woelfe-in-deutschland/
wolfsjagd-was-uns-die-schwedische-praxis-lehrt/).
Grundlage jeder verantwortungsvollen Regulierung ist eine valide Datenbasis. Derzeit sind in den meisten
Ländern zwar Jäger in das Wolfsmonitoring eingebunden, allerdings ist die Zuständigkeit oft fragmentiert und die
methodischen Standards unterscheiden sich regional stark. Zudem gibt es seit Jahren anhaltende Kritik an der
Datenlage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), insbesondere
hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Aktualität der veröffentlichten Zahlen (www.wochenblatt-dlv.de/
politik/kritik-wolfszahlen-behoerden-agieren-veralteten-daten-578923). Um Akzeptanz, Transparenz und
Datenqualität zu erhöhen, ist es daher sinnvoll, die Zuständigkeit für das Wolfsmonitoring verstärkt auf jagdlich geschulte
Fachstellen zu übertragen. So könnten Populationsgröße, Reproduktion, Verbreitung und Wanderungsverhalten
flächendeckend und einheitlich erfasst werden.“
Ergänzend ist ein Systemwechsel bei der Entschädigung betroffener Tierhalter notwendig. Die derzeitigen
Verfahren sind häufig langwierig, formalistisch und setzen eine belastende Beweislast bei den Betrieben voraus.
Künftig sollte bei einem plausiblen Schadensbild eine Beweislastumkehr zugunsten der Halter gelten, um den
administrativen Aufwand zu reduzieren und die betroffenen Betriebe zu entlasten.
Darüber hinaus soll es ermöglicht werden, in besonders sensiblen Regionen, wie etwa in Deichlandschaften,
Almgebieten oder naturschutzfachlich besonders wertvollen Offenlandflächen, wolfsfreie Zonen auszuweisen.
Diese sind notwendig, um zentrale Schutzgüter wie den Küstenschutz, den Erhalt traditioneller Weidetierhaltung
oder bestimmte Biotoptypen dauerhaft zu sichern. Zudem ermöglichen sie es, regionale Besonderheiten zu
berücksichtigen, ohne flächendeckend auf großräumige Zäunungen oder dauerhafte Vergrämungsmaßnahmen
angewiesen zu sein.
Für all diese Maßnahmen ist wegen der Dringlichkeit ein verbindlicher Zeitplan bis spätestens 31. März 2026
notwendig. Die Bundesregierung ist nach der Richtlinie (EU) 2025/1237 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des
Wolfs (Canis lupus) ohnehin verpflichtet, bis zum 15. Januar 2027 Mitteilung an die Europäische Kommission
zu den angepassten oder erlassenenen Vorschriften zu machen. Angesichts der bestehenden Problemlage, der
steigenden wirtschaftlichen Schäden auf Seiten der Nutztierhalten und der bereits geschaffenen rechtlichen
Grundlagen darf die Umsetzung nicht verschoben werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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