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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4473 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4473 21. Wahlperiode 04.03.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Rückkehr des Wolfes in vielen Regionen Deutschlands ist eine Veränderung in unserer Kulturlandschaft. Ökologisch betrachtet ist sie ein großer Gewinn für die Natur unseres Landes und für gesunde waldökologisch verträgliche Wildbestände. Gleichzeitig führt diese Rückkehr zu Herausforderungen und Belastungen für Weidetierhaltende, deren Arbeit äußerst wichtig für den Erhalt von Artenvielfalt und attraktiven Kulturlandschaften ist. Die Vermeidung und Minimierung von Nutztierrissen ist für die Existenzsicherung potenziell betroffener Betriebe und die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes von enormer Bedeutung. Unter allen zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen ist der allerwichtigste Hebel fachgerechter Herdenschutz. Dessen Wirksamkeit ist sowohl durch zahlreiche Studien1 erwiesen als auch durch die Daten zur Entwicklung des Rissgeschehens in Deutschland belegt, wonach 2024 trotz wachsendem Wolfsbestand die Rissfallzahl um 25 Prozent gesunken ist.2 Neue konkrete Unterstützungsmaßnahmen beim Herdenschutz bleibt die Bundesregierung aber trotz Lippenbekenntnissen zu dessen Schlüsselrolle schuldig. Auch Abschüsse von Wölfen können und müssen Teil des Wolfsmanagements sein. Aber hier gilt es, Maß, Mitte und Sachgerechtigkeit zu wahren. Wenn Wölfe fachgerechte Herdenschutzmaßnahmen überwinden, trägt deren gezielter Ab- 1 Vgl. Reinhardt, Knauer, Herdtfelder et al: „Wie lassen sich Nutztierübergriffe durch Wölfe nachhaltig minimieren? – Eine Literaturübersicht mit Empfehlungen für Deutschland“; in Christian C. Voigt (Hrsg): „Evidenzbasiertes Wildtiermanagement“ (2023) sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184. 2 Vgl. Ergebnisse des aktuellen Berichts zur Prävention und Nutztierschäden 2024 der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, DBBW. schuss effektiv zur Vermeidung von Rissen bei. Für diese Entnahmen ist eine Beschleunigung rechtssicherer Genehmigungsverfahren und ein effektiver Vollzug erforderlich. Die im Gesetzentwurf formulierte Aufnahme des Wolfes in die Liste der jagdbaren Arten im Jagdrecht mit entsprechenden Jagdzeiten bringt aber keinerlei Fortschritt für beschleunigte rechtssichere Entnahmen solcher Schadwölfe“.3 Die Festlegung von Weideregionen im Gesetzentwurf als vermeintlich „wolfsfreie Zonen“ bedeutet für Weidetiere ebenfalls keine Sicherheit, denn über weite Strecken wandernde Jungwölfe stellen eine dauerhafte Bedrohung für ungeschützte Herden auch in solchen Weidegebieten ohne residente Wolfsrudel dar. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird einem auf Wissenschaft und Fakten basierten Wolfsmanagement nicht gerecht und verfehlt das Ziel, den Schutz von Weidetieren zu verbessern. Die Annahme, dass die anlasslose Bejagung von Wölfen Risszahlen bei Weidetieren senken oder zu einem Meidungsverhalten gegenüber Herden führen würde, bleibt bis heute wissenschaftlich unbelegt und wird durch mehrere Studien in Zweifel gezogen.4 In Frankreich wurden 2023 dreimal so viele getötete Nutztiere verzeichnet wie in Deutschland, trotz eines niedrigeren Wolfsbestandes und jährlichen Abschüssen im Umfang von ca. 20 Prozent der Wolfspopulation.5 Anlasslose Bejagung schafft nicht mehr Sicherheit für Weidetierbetriebe, sondern kann durch Zerstörung der Rudelstruktur, insbesondere bei Abschuss der Elterntiere, sogar zu mehr Rissen führen, wie Fachleute warnen. Auch Vertreter der Schäferei haben in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 23. Februar 2026 betont, dass eine anlasslose Wolfsbejagung ihnen nicht hilft. Alle Erfahrungsberichte und Daten zeigen, dass die Zahl der Risse nicht vom Wolfsbestand abhängig ist, sondern von der Qualität des Herdenschutzes bestimmt wird. Die große Mehrheit der Wolfsübergriffe (je nach Bundesland bis zu 90 Prozent) ist tatsächlich bei mangelhaft oder nicht geschützten Herden zu verzeichnen.6 Das zeigt sowohl die Schieflage im einseitigen Fokus der öffentlichen Diskussion auf Bejagung als auch die Notwendigkeit auf, die Betriebe bei Herdenschutzmaßnahmen umfassend und in der Fläche besser zu unterstützen. Auf unbelegte Annahmen darf sich ein derart weitreichender Gesetzentwurf aber nicht gründen. Laut mehrerer Stellungnahmen von Ländern und Verbänden sowie nach einem Rechtsgutachten7 verstößt der Gesetzentwurf in der jetzigen Form in wesentlichen Punkten gegen EU-Recht. Die Übernahme ins Jagdrecht könnte in der Praxis zu Problemen durch konkurrierende behördliche Zuständigkeiten führen sowie zeitraubende Beteiligung von betroffenen Jagdpachtenden beim Wolfsmanagement beinhalten, wie aktuell 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Baden- Württemberg in einem offenen Brief warnen.8 Die langjährige Expertise der Naturschutzbehörden bei Fragen des Wolfsmanagements und artenschutzrechtlich belastbarer Entnahmegenehmigungen droht durch den Rechtssystemwechsel verloren zu gehen. Diese Entwicklungen können sich letztlich auch zu Lasten von 3 Vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184, worin keine Vorteile der Aufnahme ins Jagdrecht benannt werden konnten. 4 Vgl. Reinhardt, Knauer, Herdtfelder et al (2023) und siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184. Von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184 angeführte Studien, die angeblich eine Rissreduktion durch Bejagung belegen, wurden falsch wiedergegeben, siehe Stellungnahme des BUND zum Referentenentwurf des Gesetzes (vom 24.11.2025), S. 2–3. 5 Siehe www.sueddeutsche.de/politik/wolf-jagd-nutztiere-frankreich-deutschland-1.6326352 6 Vgl. DBBW-Bericht zur Prävention und Nutztierschäden 2024, S. 5. 7 Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei PNT Partner unter www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikati onen-PDF/Deutschland/WWF-Stellungnahme-Bundesjagdgesetz.pdf ab S. 11. 8 Siehe www.uni-hohenheim.de/fileadmin/uni_hohenheim/Aktuelles/Uni-News/Pressemitteilungen/26- 01-30_offener_brief_zur_jagd.pdf zügigen und rechtssicheren Genehmigungsverfahren für notwendige Entnahmen von Wölfen auswirken, die fachgerechte Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Es besteht Handlungsbedarf bei verbesserter Kompetenzbildung und Unterstützung beim Herdenschutz, höhere Rechtssicherheit und Effektivität bei notwendigen Schnellabschüssen sowie zuverlässige klar geregelte Koordination sowohl länderübergreifend als auch zwischen den Verwaltungsbereichen Landwirtschaft, Naturschutz und Jägerschaft. Diesen Notwendigkeiten wird der Gesetzentwurf aber nicht gerecht. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf bietet lediglich Scheinlösungen, gefährdet die Herdenschutzförderung, erzeugt Rechtsunsicherheiten und erschwert die dringend nötige Beschleunigung von gezielten Entnahmeverfahren für Wölfe, die trotz Herdenschutz Weidetiere reißen. Gleichzeitig versäumt die Bundesregierung wirksame Schritte, um die Weidetierhaltung systematisch zu stärken, die Zahl der Risse zu minimieren und weitere Weichen für eine dauerhafte Koexistenz mit dem Wolf zu stellen. II. Der Deutsche Bundestag lehnt den lösungsuntauglichen und in vielen Punkten mangelhaften Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz ab und fordert die Bundesregierung auf, 1. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern bundesweite Regelungen und Verfahren zu schaffen, um den wirklich notwendigen Abschuss von schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur- und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten, statt nationalen Artenschutz legislativ zu schwächen; 2. bei Regelungen zum Wolfsmanagement eine Gefährdung des günstigen Erhaltungszustandes auszuschließen, indem Abschüsse auf problemstiftende Wölfe fokussiert werden, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden oder auffälliges menschengefährdendes Verhalten zeigen; 3. in Zusammenarbeit mit den Ländern den Einsatz von mobilen spezialisierten Teams für Wolfsentnahmen bundesweit durch Modellprojekte zu erproben und die Möglichkeit rechtssicherer seuchenrechtlicher Ausnahmen für den zeitlich begrenzten Verbleib von Risskadavern am Fundort zu prüfen, um die Chance auf den schnellen Vollzug notwendiger Entnahmen zu erhöhen;9 4. den Herdenschutz für Weidetierbetriebe in koordinierter Zusammenarbeit mit den Ländern flächendeckend und systematisch zu stärken, u. a. durch a) strukturelle und personelle Stärkung und Verstetigung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) und des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW), um die bundesweite Vernetzung von Beratung, Länderbehörden und Wissenschaft auszubauen sowie einen intensivierten Erfahrungsaustausch zu Best Practices mit Akteuren aus Bundesländern mit längerer Wolfserfahrung zu unterstützen; b) frühzeitige präventive Beratungsangebote (Herdenschutzbeauftragte) unter Einschluss der Freizeittierhaltung, insbesondere in Regionen mit noch wenig Wolfserfahrung und in Berggebieten und Gebieten mit Deichen, sowie beratende Akuthilfe für Betriebe durch Interventionsteams 9 Vgl. Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zur Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, S. 4. bei regional gehäuften Wolfsübergriffen, um der Entwicklung von Hotspots bei Rissen entgegenzuwirken; c) umfassende Kostenübernahme bei Investitionen und laufenden Aufwendungen von Weidetierbetrieben für Herdenschutzmaßnahmen unter optimierter Nutzung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz sowie eine Erhöhung der Förderung für Herdenschutz an Steillagen und Deichen, um dem höheren Aufwand insbesondere an Personal gerecht zu werden; d) Maßnahmen zur Stärkung der Zertifizierung von Herdenschutzhunden und von Beratungsangeboten für Weidetierhaltende zum Einsatz von Herdenschutzhunden sowie Beseitigung von Hürden, die ihn erschweren; e) eine bundesweite Angleichung von Standards und Fördermaßnahmen bei topographisch vergleichbaren Gebieten anzustreben, damit jeweils vergleichbare Bedingungen für Betriebe, Behörden und Monitoring geschaffen werden; f) gezielte Entlastungen bei Bürokratie und Auflagen, u. a. durch Praxischecks mit Stakeholdern, insbesondere bei grenzüberschreitend arbeitenden Betrieben, sowie g) bestmögliche Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten im Rahmen der EU-Agrarförderung GAP zugunsten des Herdenschutzes; 5. unter Nutzung der Fachkompetenz langjährig wolfserfahrener Bundesländer schnellere und einfachere Verfahren bei Begutachtungen und Entschädigungen von Rissen an Weidetieren voranzutreiben sowie durch praxisgerechte Leitfäden für den Umgang mit Betrieben mit topographisch aufwändigen Geländebedingungen sicherzustellen, dass Entschädigungen nur bei nachgewiesenen grob fahrlässigen Versäumnissen verweigert werden; 6. die Förderung praxisorientierter Forschung zur Entwicklung von innovativen kosteneffizienten und aufwandreduzierten Herdenschutzmethoden, insbesondere für Bergregionen und Deichbeweidung, deutlich auszubauen sowie deren Erprobung und Implementierung zu beschleunigen; 7. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass im Rissmonitoring bundesweit bei allen Wolfsübergriffen nach einheitlichen Kriterien erfasst wird, welche Herdenschutzmaßnahmen bei welchen Nutztierarten und Altersklassen in welcher Qualität von welchen Betriebsformen angewandt wurden, sowie Referenzdaten von vergleichbaren Betrieben ohne Rissschäden zu erheben, um daraus valide praxisorientierte Optimierungsempfehlungen für die Herdenschutzberatung und -förderung ableiten zu können, sowie sicherzustellen, dass die Datenerfassung ohne Mehrbelastung der Betriebe umgesetzt wird; 8. sich aktiv auf EU-Ebene bei den Verhandlungen zum Mittelfristigen Finanzrahmen und der Ausgestaltungen der künftigen Agrarförderung (GAP) für die langfristige Sicherung und den Ausbau von attraktiven Förderinstrumenten für die Grünlandpflege und extensive Beweidungsbewirtschaftung einzusetzen; 9. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Medien und wissenschaftlichen Stakeholdern mittels Kampagnen und dem Ausbau von Informationsangeboten über wichtige Aspekte der Koexistenz von Mensch und Wolf aufzuklären, insbesondere über die Bedeutung des Herdenschutzes, wildbiologische Fakten sowie Grundregeln für angepasstes Verhalten bei Begegnungen mit Wölfen; 10. bei den Ländern aktiv darauf hinzuwirken, dass in den Bundesländern spezialisierte Task Forces zur Aufklärung von illegalen Wolfstötungen aufgestellt werden, insbesondere in Regionen mit niedrigen Wolfsbeständen. Berlin, den 3. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die Daten zum Rissgeschehen in Deutschland zeigen, dass es in vielen Wolfsterritorien zu keinen oder wenigen Übergriffen kommt, während in anderen Territorien „Hotspots“ von Rissen zu verzeichnen sind. Im Jahr 2024 traten beispielweise in Sachsen 78 Prozent der Schäden an Weidetieren in nur 17 Prozent der Wolfsterritorien auf. In zwei Drittel der Wolfsterritorien fanden keine oder maximal zwei Übergriffe auf Herden pro Jahr statt.10 Dies belegt, dass der Großteil der Wolfsrudel unauffällig ist und Herdenschutzmaßnahmen entsprechend der Empfehlungen in den Bundesländern in der Regel wirksam sind. Herdenschutzmaßnahmen reduzieren zusätzlich Angriffe durch Hunde oder andere wilde Beutegreifer wie Luchse und Goldschakale, sind also doppelt wirksam und hilfreich. Obwohl Bundesumweltminister Carsten Schneider den Herdenschutz als „absolute Priorität“ bezeichnet hat11, hat die Bundesregierung aber lediglich eine unverbindliche Prüfung der GAK-Regelungen zur verbesserten Herdenschutzförderung angekündigt. Auffällig ist, dass 2025 nur Bundesländer mit unionsgeführten Landwirtschaftsministerien keine GAK-Fördermittel für den Herdenschutz (Förderbereich 4 J) abgerufen haben.12 Die Öffnung zur anlasslosen Bejagung könnte sogar den Herdenschutz indirekt schwächen, wenn Weidetierbetriebe sich in trügerischer Sicherheit wiegen oder Fördergelder für Herdenschutz in Frage gestellt und letztlich gekürzt werden. Da Wolfsrudel ihr Territorium gegen Konkurrenten verteidigen, birgt die anlasslose Bejagung auch unauffälliger Rudel das Risiko, dass schadstiftende Wölfe das frei gewordene Territorium übernehmen und in der Folge Risse auftreten. Diese Gefahr wird dadurch verschärft, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung (unabhängig von Jagdzeiten) mit einem Bejagungsradius von 20 Kilometern um Rissorte mehrere Wolfsreviere umfasst, also zwangsläufig auch in diesem Fall unauffällige Rudel mit bejagt werden.13 Eine anlasslose Bejagung unauffälliger Wölfe steht auch im Widerspruch zum Tierschutzgesetz, das eine Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund verbietet. Hinzu kommt, dass der Beitrag des Wolfes zur Regulierung von Rot- und Rehwildbeständen für die Waldentwicklung hin zu klimastabilen Wäldern bei einer deutlichen Reduktion der Wolfsbestände und einer Gefährdung der Wiederbesiedlung weiterer Regionen erheblich geschmälert wird. Die Schaffung angeblich wolfsfreier Weidegebiete wirft nicht nur Konflikte mit EU-Recht und kaum lösbare Definitions- und Umsetzungsfragen auf, sondern untergräbt auch Anstrengungen zum notwendigen Ausbau des Herdenschutzes und stellt dessen öffentliche Förderung in Frage, da Herdenschutz in wolfsfreien Weidegebieten ja pauschal als „unzumutbar“ definiert würde. Dies gefährdet die existenziell wichtige Unterstützung gerade der Betriebe, die mit besonders großem Aufwand unter topographisch schwierigen Bedingungen Herdenschutzmaßnahmen realisieren müssen. Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz zeigen Ansatzpunkte dafür auf, wie praxistaugliche Rahmenbedingungen für erfolgreichen Herdenschutz an Steillagen und auf Deichen ausgestaltet werden können.14 Trotzdem erscheint Her- 10 Vgl. DBBW-Bericht zur Prävention und Nutztierschäden 2024. 11 Siehe Plenarprotokoll 21/30 (Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Oktober 2025), S. 34. 12 Siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184. 13 Vgl. Stellungnahme des Umweltministeriums Niedersachsen zum Gesetzentwurf (Stand 24.11.2025), S. 7. 14 Vgl. www.bfn.de/aktuelles/erfahrungen-zum-herdenschutz-am-deich und www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-692-herden schutz-am-steilhang-der-praxis. denschutz den Weidetierhaltenden in Regionen, in denen schwierige Topographie und Tourismus zusammenkommen, zu oft nicht als praktikable Option. Gerade diese Betriebe tragen z. B. auf Almen zum Erhalt von Landschaft und Artenvielfalt bei oder helfen die Stabilität von Deichen für den Hochwasserschutz zu sichern. Die Aufgabe der Weidetierhaltung in gerade diesen Gebieten darf trotz ihrer flächenmäßig geringen Bedeutung keine Option sein. Den besonderen Bedarfen dieser Betriebe muss auch bei Beratung und Herdenschutzförderung Rechnung getragen werden. Bund und Länder sind gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und gezielt den Erfahrungsaustausch mit Herdenschutzfachleuten aus vergleichbaren Regionen in anderen Ländern zu stärken. Zudem birgt der Gesetzentwurf die Gefahr eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens, leistet Klageverfahren Vorschub und erzeugt so erhebliche Rechtsunsicherheit auch für den Vollzug. Besonders problematisch ist die geplante Erlaubnis für Jagdausübende, Wölfe zum Zwecke der Erlegung mit Futter anzulocken.15 Durch fehlerhaftes Anfüttern kann eine Fehlprägung stattfinden und damit unerwünschtes Verhalten von Wölfen verursacht werden. Daher sollten solche jagdlichen Maßnahmen ausschließlich dem professionellen Wolfsmanagement, welches im behördlichen Auftrag Abschüsse durchführt, vorbehalten bleiben. Laut aktuellen Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) stagniert erstmals die Zahl der Wolfsterritorien in Deutschland seit Beginn der Wiederbesiedelung.16 Obwohl laut EU- Recht der Bund die Einhaltung des günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten muss, plant die Bundesregierung, die Zuständigkeit für Abschussplanung und Bestandsüberwachung auf die Länder und unteren Jagdbehörden abzuwälzen. Im Gesetz bleibt völlig ungeregelt, wie die regionalen Managementpläne bundesweit überwacht und der Gesamtumfang der Abschüsse koordiniert wird, damit nicht in Summe zu viele Wölfe entnommen werden. So fehlen klare rechtsverbindliche Vorgaben wie eine Mindestanzahl von Rudeln für den günstigen Erhaltungszustand in den drei biogeografischen Regionen Deutschlands sowie deren laufende Aktualisierung. Die Differenz zwischen dem aktuellem Wolfsbestand und der notwendigen Mindestpopulation zur langfristigen Sicherung eines guten Erhaltungszustandes ist so gering, dass die im Gesetzentwurf geschätzten Entnahmezahlen zusammen mit weiteren Verlusten z. B. durch Krankheiten, Verkehrsunfälle und illegale Tötungen schnell eine für den langfristigen Bestand kritische Schwelle überschreiten können.17 Dies wiegt umso schwerer, da die im Oktober 2025 erfolgte Meldung des günstigen Erhaltungszustandes für den Wolf in der kontinentalen biogeographischen Region im Widerspruch zur wissenschaftlichen Einschätzung eines grundlegenden Berichts des Bundesamtes für Naturschutz erfolgt ist, also die wissenschaftlich fundierte Einschätzung ignoriert wurde.18 Der mit dem Gesetzentwurf eröffnete wahllose Abschuss von Jungtieren ignoriert deren hohe natürliche Sterberate19 und dient nicht dem Weidetierschutz, da Jungtiere bis zum Alter von 8 Monaten nicht an Rissen beteiligt sind. Vor diesem Hintergrund wird mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Gefahr einer Wiederausrottung des Wolfes in weiten Teilen Deutschlands zumindest billigend in Kauf genommen. Das widerspricht allen ökologischen Erkenntnissen, internationalem Artenschutzrecht und auch Bemühungen zum Umbau unserer Wälder zu klimaresilienten Beständen. Repräsentative Umfragen zeigen, dass eine klare Mehrheit der Menschen in Deutschland den Wolf als Teil der Landschaft akzeptiert und sein Lebensrecht als heimische Tierart bejaht.20 Daher sind Bund und Länder gefordert, auf Basis von gesicherten Erkenntnissen die Weichen für eine langfristig tragfähige Koexistenz mit praxisgerechten und rechtssicheren Lösungen zu stellen. 15 Vgl. Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf in der Unterrichtung durch die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/4090, S. 3, Ziffer 4 sowie Gegenäußerung der Bundesregierung dazu, S. 9. 16 Siehe www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/ergebnisse-des-wolfsmonitorings-2024-25-veroeffentlicht-bestandsentwicklung-stag niert 17 Vgl. BUND-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes (vom 24.11.2025), S. 3–4. 18 Vgl. www.riffreporter.de/de/umwelt/wolf-deutschland-erhaltungszustand-artenschutz-ffh-richtlinie sowie www.anca.at/ups-verschollener- bfnwolfsbericht-wieder-aufgetaucht-und-er-zeigt-der-wolf-ist-gefahrdeter-als-die-politik-behauptet/. 19 Siehe www.staatsanzeiger.de/dossiers/wolfsexperte-tod-von-jungtieren-etwas-voellig-normales/. 20 Vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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