Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4473
21. Wahlperiode 04.03.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Julia Schneider und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung
des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Rückkehr des Wolfes in vielen Regionen Deutschlands ist eine Veränderung
in unserer Kulturlandschaft. Ökologisch betrachtet ist sie ein großer Gewinn für
die Natur unseres Landes und für gesunde waldökologisch verträgliche
Wildbestände. Gleichzeitig führt diese Rückkehr zu Herausforderungen und Belastungen
für Weidetierhaltende, deren Arbeit äußerst wichtig für den Erhalt von
Artenvielfalt und attraktiven Kulturlandschaften ist.
Die Vermeidung und Minimierung von Nutztierrissen ist für die
Existenzsicherung potenziell betroffener Betriebe und die gesellschaftliche Akzeptanz des
Wolfes von enormer Bedeutung. Unter allen zur Verfügung stehenden
Handlungsoptionen ist der allerwichtigste Hebel fachgerechter Herdenschutz. Dessen
Wirksamkeit ist sowohl durch zahlreiche Studien1 erwiesen als auch durch die Daten
zur Entwicklung des Rissgeschehens in Deutschland belegt, wonach 2024 trotz
wachsendem Wolfsbestand die Rissfallzahl um 25 Prozent gesunken ist.2 Neue
konkrete Unterstützungsmaßnahmen beim Herdenschutz bleibt die
Bundesregierung aber trotz Lippenbekenntnissen zu dessen Schlüsselrolle schuldig.
Auch Abschüsse von Wölfen können und müssen Teil des Wolfsmanagements
sein. Aber hier gilt es, Maß, Mitte und Sachgerechtigkeit zu wahren. Wenn Wölfe
fachgerechte Herdenschutzmaßnahmen überwinden, trägt deren gezielter Ab-
1 Vgl. Reinhardt, Knauer, Herdtfelder et al: „Wie lassen sich Nutztierübergriffe durch Wölfe nachhaltig
minimieren? – Eine Literaturübersicht mit Empfehlungen für Deutschland“; in Christian C. Voigt
(Hrsg): „Evidenzbasiertes Wildtiermanagement“ (2023) sowie die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/2184.
2 Vgl. Ergebnisse des aktuellen Berichts zur Prävention und Nutztierschäden 2024 der Dokumentations-
und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, DBBW.
schuss effektiv zur Vermeidung von Rissen bei. Für diese Entnahmen ist eine
Beschleunigung rechtssicherer Genehmigungsverfahren und ein effektiver Vollzug
erforderlich. Die im Gesetzentwurf formulierte Aufnahme des Wolfes in die Liste
der jagdbaren Arten im Jagdrecht mit entsprechenden Jagdzeiten bringt aber
keinerlei Fortschritt für beschleunigte rechtssichere Entnahmen solcher
Schadwölfe“.3 Die Festlegung von Weideregionen im Gesetzentwurf als vermeintlich
„wolfsfreie Zonen“ bedeutet für Weidetiere ebenfalls keine Sicherheit, denn über
weite Strecken wandernde Jungwölfe stellen eine dauerhafte Bedrohung für
ungeschützte Herden auch in solchen Weidegebieten ohne residente Wolfsrudel dar.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird einem auf Wissenschaft und
Fakten basierten Wolfsmanagement nicht gerecht und verfehlt das Ziel, den Schutz
von Weidetieren zu verbessern. Die Annahme, dass die anlasslose Bejagung von
Wölfen Risszahlen bei Weidetieren senken oder zu einem Meidungsverhalten
gegenüber Herden führen würde, bleibt bis heute wissenschaftlich unbelegt und wird
durch mehrere Studien in Zweifel gezogen.4 In Frankreich wurden 2023 dreimal
so viele getötete Nutztiere verzeichnet wie in Deutschland, trotz eines niedrigeren
Wolfsbestandes und jährlichen Abschüssen im Umfang von ca. 20 Prozent der
Wolfspopulation.5 Anlasslose Bejagung schafft nicht mehr Sicherheit für
Weidetierbetriebe, sondern kann durch Zerstörung der Rudelstruktur, insbesondere bei
Abschuss der Elterntiere, sogar zu mehr Rissen führen, wie Fachleute warnen.
Auch Vertreter der Schäferei haben in der öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 23. Februar 2026 betont, dass
eine anlasslose Wolfsbejagung ihnen nicht hilft. Alle Erfahrungsberichte und
Daten zeigen, dass die Zahl der Risse nicht vom Wolfsbestand abhängig ist, sondern
von der Qualität des Herdenschutzes bestimmt wird. Die große Mehrheit der
Wolfsübergriffe (je nach Bundesland bis zu 90 Prozent) ist tatsächlich bei
mangelhaft oder nicht geschützten Herden zu verzeichnen.6 Das zeigt sowohl die
Schieflage im einseitigen Fokus der öffentlichen Diskussion auf Bejagung als
auch die Notwendigkeit auf, die Betriebe bei Herdenschutzmaßnahmen
umfassend und in der Fläche besser zu unterstützen. Auf unbelegte Annahmen darf sich
ein derart weitreichender Gesetzentwurf aber nicht gründen.
Laut mehrerer Stellungnahmen von Ländern und Verbänden sowie nach einem
Rechtsgutachten7 verstößt der Gesetzentwurf in der jetzigen Form in wesentlichen
Punkten gegen EU-Recht. Die Übernahme ins Jagdrecht könnte in der Praxis zu
Problemen durch konkurrierende behördliche Zuständigkeiten führen sowie
zeitraubende Beteiligung von betroffenen Jagdpachtenden beim Wolfsmanagement
beinhalten, wie aktuell 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Baden-
Württemberg in einem offenen Brief warnen.8 Die langjährige Expertise der
Naturschutzbehörden bei Fragen des Wolfsmanagements und artenschutzrechtlich
belastbarer Entnahmegenehmigungen droht durch den Rechtssystemwechsel
verloren zu gehen. Diese Entwicklungen können sich letztlich auch zu Lasten von
3 Vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184, worin keine Vorteile der Aufnahme ins Jagdrecht
benannt werden konnten.
4 Vgl. Reinhardt, Knauer, Herdtfelder et al (2023) und siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 18
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184.
Von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2184 angeführte Studien, die angeblich eine Rissreduktion
durch Bejagung belegen, wurden falsch wiedergegeben, siehe Stellungnahme des BUND zum
Referentenentwurf des Gesetzes (vom 24.11.2025), S. 2–3.
5 Siehe www.sueddeutsche.de/politik/wolf-jagd-nutztiere-frankreich-deutschland-1.6326352
6 Vgl. DBBW-Bericht zur Prävention und Nutztierschäden 2024, S. 5.
7 Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei PNT Partner unter www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikati
onen-PDF/Deutschland/WWF-Stellungnahme-Bundesjagdgesetz.pdf ab S. 11.
8 Siehe www.uni-hohenheim.de/fileadmin/uni_hohenheim/Aktuelles/Uni-News/Pressemitteilungen/26-
01-30_offener_brief_zur_jagd.pdf
zügigen und rechtssicheren Genehmigungsverfahren für notwendige Entnahmen
von Wölfen auswirken, die fachgerechte Herdenschutzmaßnahmen überwinden.
Es besteht Handlungsbedarf bei verbesserter Kompetenzbildung und
Unterstützung beim Herdenschutz, höhere Rechtssicherheit und Effektivität bei
notwendigen Schnellabschüssen sowie zuverlässige klar geregelte Koordination sowohl
länderübergreifend als auch zwischen den Verwaltungsbereichen Landwirtschaft,
Naturschutz und Jägerschaft. Diesen Notwendigkeiten wird der Gesetzentwurf
aber nicht gerecht. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf bietet lediglich
Scheinlösungen, gefährdet die Herdenschutzförderung, erzeugt Rechtsunsicherheiten und
erschwert die dringend nötige Beschleunigung von gezielten Entnahmeverfahren
für Wölfe, die trotz Herdenschutz Weidetiere reißen. Gleichzeitig versäumt die
Bundesregierung wirksame Schritte, um die Weidetierhaltung systematisch zu
stärken, die Zahl der Risse zu minimieren und weitere Weichen für eine
dauerhafte Koexistenz mit dem Wolf zu stellen.
II. Der Deutsche Bundestag lehnt den lösungsuntauglichen und in vielen
Punkten mangelhaften Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes ins
Bundesjagdgesetz ab und fordert die Bundesregierung auf,
1. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern bundesweite Regelungen und
Verfahren zu schaffen, um den wirklich notwendigen Abschuss von
schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu
beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur-
und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten, statt nationalen
Artenschutz legislativ zu schwächen;
2. bei Regelungen zum Wolfsmanagement eine Gefährdung des günstigen
Erhaltungszustandes auszuschließen, indem Abschüsse auf problemstiftende
Wölfe fokussiert werden, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden oder
auffälliges menschengefährdendes Verhalten zeigen;
3. in Zusammenarbeit mit den Ländern den Einsatz von mobilen spezialisierten
Teams für Wolfsentnahmen bundesweit durch Modellprojekte zu erproben
und die Möglichkeit rechtssicherer seuchenrechtlicher Ausnahmen für den
zeitlich begrenzten Verbleib von Risskadavern am Fundort zu prüfen, um
die Chance auf den schnellen Vollzug notwendiger Entnahmen zu erhöhen;9
4. den Herdenschutz für Weidetierbetriebe in koordinierter Zusammenarbeit
mit den Ländern flächendeckend und systematisch zu stärken, u. a. durch
a) strukturelle und personelle Stärkung und Verstetigung der
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) und des
Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW), um die bundesweite
Vernetzung von Beratung, Länderbehörden und Wissenschaft
auszubauen sowie einen intensivierten Erfahrungsaustausch zu Best Practices
mit Akteuren aus Bundesländern mit längerer Wolfserfahrung zu
unterstützen;
b) frühzeitige präventive Beratungsangebote (Herdenschutzbeauftragte)
unter Einschluss der Freizeittierhaltung, insbesondere in Regionen mit
noch wenig Wolfserfahrung und in Berggebieten und Gebieten mit
Deichen, sowie beratende Akuthilfe für Betriebe durch Interventionsteams
9 Vgl. Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zur Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung
des Bundesnaturschutzgesetzes, S. 4.
bei regional gehäuften Wolfsübergriffen, um der Entwicklung von
Hotspots bei Rissen entgegenzuwirken;
c) umfassende Kostenübernahme bei Investitionen und laufenden
Aufwendungen von Weidetierbetrieben für Herdenschutzmaßnahmen unter
optimierter Nutzung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz sowie eine Erhöhung der Förderung für
Herdenschutz an Steillagen und Deichen, um dem höheren Aufwand
insbesondere an Personal gerecht zu werden;
d) Maßnahmen zur Stärkung der Zertifizierung von Herdenschutzhunden
und von Beratungsangeboten für Weidetierhaltende zum Einsatz von
Herdenschutzhunden sowie Beseitigung von Hürden, die ihn
erschweren;
e) eine bundesweite Angleichung von Standards und Fördermaßnahmen
bei topographisch vergleichbaren Gebieten anzustreben, damit jeweils
vergleichbare Bedingungen für Betriebe, Behörden und Monitoring
geschaffen werden;
f) gezielte Entlastungen bei Bürokratie und Auflagen, u. a. durch
Praxischecks mit Stakeholdern, insbesondere bei grenzüberschreitend
arbeitenden Betrieben, sowie
g) bestmögliche Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten im Rahmen der
EU-Agrarförderung GAP zugunsten des Herdenschutzes;
5. unter Nutzung der Fachkompetenz langjährig wolfserfahrener Bundesländer
schnellere und einfachere Verfahren bei Begutachtungen und
Entschädigungen von Rissen an Weidetieren voranzutreiben sowie durch praxisgerechte
Leitfäden für den Umgang mit Betrieben mit topographisch aufwändigen
Geländebedingungen sicherzustellen, dass Entschädigungen nur bei
nachgewiesenen grob fahrlässigen Versäumnissen verweigert werden;
6. die Förderung praxisorientierter Forschung zur Entwicklung von
innovativen kosteneffizienten und aufwandreduzierten Herdenschutzmethoden,
insbesondere für Bergregionen und Deichbeweidung, deutlich auszubauen
sowie deren Erprobung und Implementierung zu beschleunigen;
7. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass im
Rissmonitoring bundesweit bei allen Wolfsübergriffen nach einheitlichen Kriterien
erfasst wird, welche Herdenschutzmaßnahmen bei welchen Nutztierarten
und Altersklassen in welcher Qualität von welchen Betriebsformen
angewandt wurden, sowie Referenzdaten von vergleichbaren Betrieben ohne
Rissschäden zu erheben, um daraus valide praxisorientierte
Optimierungsempfehlungen für die Herdenschutzberatung und -förderung ableiten zu
können, sowie sicherzustellen, dass die Datenerfassung ohne Mehrbelastung der
Betriebe umgesetzt wird;
8. sich aktiv auf EU-Ebene bei den Verhandlungen zum Mittelfristigen
Finanzrahmen und der Ausgestaltungen der künftigen Agrarförderung (GAP) für
die langfristige Sicherung und den Ausbau von attraktiven
Förderinstrumenten für die Grünlandpflege und extensive Beweidungsbewirtschaftung
einzusetzen;
9. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Medien und wissenschaftlichen
Stakeholdern mittels Kampagnen und dem Ausbau von
Informationsangeboten über wichtige Aspekte der Koexistenz von Mensch und Wolf
aufzuklären, insbesondere über die Bedeutung des Herdenschutzes,
wildbiologische Fakten sowie Grundregeln für angepasstes Verhalten bei Begegnungen
mit Wölfen;
10. bei den Ländern aktiv darauf hinzuwirken, dass in den Bundesländern
spezialisierte Task Forces zur Aufklärung von illegalen Wolfstötungen
aufgestellt werden, insbesondere in Regionen mit niedrigen Wolfsbeständen.
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die Daten zum Rissgeschehen in Deutschland zeigen, dass es in vielen Wolfsterritorien zu keinen oder wenigen
Übergriffen kommt, während in anderen Territorien „Hotspots“ von Rissen zu verzeichnen sind. Im Jahr 2024
traten beispielweise in Sachsen 78 Prozent der Schäden an Weidetieren in nur 17 Prozent der Wolfsterritorien auf.
In zwei Drittel der Wolfsterritorien fanden keine oder maximal zwei Übergriffe auf Herden pro Jahr statt.10 Dies
belegt, dass der Großteil der Wolfsrudel unauffällig ist und Herdenschutzmaßnahmen entsprechend der
Empfehlungen in den Bundesländern in der Regel wirksam sind. Herdenschutzmaßnahmen reduzieren zusätzlich Angriffe
durch Hunde oder andere wilde Beutegreifer wie Luchse und Goldschakale, sind also doppelt wirksam und
hilfreich. Obwohl Bundesumweltminister Carsten Schneider den Herdenschutz als „absolute Priorität“ bezeichnet
hat11, hat die Bundesregierung aber lediglich eine unverbindliche Prüfung der GAK-Regelungen zur verbesserten
Herdenschutzförderung angekündigt. Auffällig ist, dass 2025 nur Bundesländer mit unionsgeführten
Landwirtschaftsministerien keine GAK-Fördermittel für den Herdenschutz (Förderbereich 4 J) abgerufen haben.12 Die
Öffnung zur anlasslosen Bejagung könnte sogar den Herdenschutz indirekt schwächen, wenn Weidetierbetriebe
sich in trügerischer Sicherheit wiegen oder Fördergelder für Herdenschutz in Frage gestellt und letztlich gekürzt
werden.
Da Wolfsrudel ihr Territorium gegen Konkurrenten verteidigen, birgt die anlasslose Bejagung auch unauffälliger
Rudel das Risiko, dass schadstiftende Wölfe das frei gewordene Territorium übernehmen und in der Folge Risse
auftreten. Diese Gefahr wird dadurch verschärft, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung (unabhängig
von Jagdzeiten) mit einem Bejagungsradius von 20 Kilometern um Rissorte mehrere Wolfsreviere umfasst, also
zwangsläufig auch in diesem Fall unauffällige Rudel mit bejagt werden.13 Eine anlasslose Bejagung unauffälliger
Wölfe steht auch im Widerspruch zum Tierschutzgesetz, das eine Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund
verbietet. Hinzu kommt, dass der Beitrag des Wolfes zur Regulierung von Rot- und Rehwildbeständen für die
Waldentwicklung hin zu klimastabilen Wäldern bei einer deutlichen Reduktion der Wolfsbestände und einer
Gefährdung der Wiederbesiedlung weiterer Regionen erheblich geschmälert wird. Die Schaffung angeblich
wolfsfreier Weidegebiete wirft nicht nur Konflikte mit EU-Recht und kaum lösbare Definitions- und Umsetzungsfragen
auf, sondern untergräbt auch Anstrengungen zum notwendigen Ausbau des Herdenschutzes und stellt dessen
öffentliche Förderung in Frage, da Herdenschutz in wolfsfreien Weidegebieten ja pauschal als „unzumutbar“
definiert würde. Dies gefährdet die existenziell wichtige Unterstützung gerade der Betriebe, die mit besonders großem
Aufwand unter topographisch schwierigen Bedingungen Herdenschutzmaßnahmen realisieren müssen. Gutachten
des Bundesamtes für Naturschutz zeigen Ansatzpunkte dafür auf, wie praxistaugliche Rahmenbedingungen für
erfolgreichen Herdenschutz an Steillagen und auf Deichen ausgestaltet werden können.14 Trotzdem erscheint Her-
10 Vgl. DBBW-Bericht zur Prävention und Nutztierschäden 2024.
11 Siehe Plenarprotokoll 21/30 (Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Oktober 2025), S. 34.
12 Siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/2184.
13 Vgl. Stellungnahme des Umweltministeriums Niedersachsen zum Gesetzentwurf (Stand 24.11.2025), S. 7.
14 Vgl. www.bfn.de/aktuelles/erfahrungen-zum-herdenschutz-am-deich und www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-692-herden
schutz-am-steilhang-der-praxis.
denschutz den Weidetierhaltenden in Regionen, in denen schwierige Topographie und Tourismus
zusammenkommen, zu oft nicht als praktikable Option. Gerade diese Betriebe tragen z. B. auf Almen zum Erhalt von Landschaft
und Artenvielfalt bei oder helfen die Stabilität von Deichen für den Hochwasserschutz zu sichern. Die Aufgabe
der Weidetierhaltung in gerade diesen Gebieten darf trotz ihrer flächenmäßig geringen Bedeutung keine Option
sein. Den besonderen Bedarfen dieser Betriebe muss auch bei Beratung und Herdenschutzförderung Rechnung
getragen werden. Bund und Länder sind gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und gezielt
den Erfahrungsaustausch mit Herdenschutzfachleuten aus vergleichbaren Regionen in anderen Ländern zu
stärken.
Zudem birgt der Gesetzentwurf die Gefahr eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens, leistet Klageverfahren
Vorschub und erzeugt so erhebliche Rechtsunsicherheit auch für den Vollzug.
Besonders problematisch ist die geplante Erlaubnis für Jagdausübende, Wölfe zum Zwecke der Erlegung mit
Futter anzulocken.15 Durch fehlerhaftes Anfüttern kann eine Fehlprägung stattfinden und damit unerwünschtes
Verhalten von Wölfen verursacht werden. Daher sollten solche jagdlichen Maßnahmen ausschließlich dem
professionellen Wolfsmanagement, welches im behördlichen Auftrag Abschüsse durchführt, vorbehalten bleiben.
Laut aktuellen Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) stagniert
erstmals die Zahl der Wolfsterritorien in Deutschland seit Beginn der Wiederbesiedelung.16 Obwohl laut EU-
Recht der Bund die Einhaltung des günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten muss, plant die
Bundesregierung, die Zuständigkeit für Abschussplanung und Bestandsüberwachung auf die Länder und unteren
Jagdbehörden abzuwälzen. Im Gesetz bleibt völlig ungeregelt, wie die regionalen Managementpläne bundesweit überwacht
und der Gesamtumfang der Abschüsse koordiniert wird, damit nicht in Summe zu viele Wölfe entnommen
werden. So fehlen klare rechtsverbindliche Vorgaben wie eine Mindestanzahl von Rudeln für den günstigen
Erhaltungszustand in den drei biogeografischen Regionen Deutschlands sowie deren laufende Aktualisierung. Die
Differenz zwischen dem aktuellem Wolfsbestand und der notwendigen Mindestpopulation zur langfristigen
Sicherung eines guten Erhaltungszustandes ist so gering, dass die im Gesetzentwurf geschätzten Entnahmezahlen
zusammen mit weiteren Verlusten z. B. durch Krankheiten, Verkehrsunfälle und illegale Tötungen schnell eine für
den langfristigen Bestand kritische Schwelle überschreiten können.17 Dies wiegt umso schwerer, da die im
Oktober 2025 erfolgte Meldung des günstigen Erhaltungszustandes für den Wolf in der kontinentalen
biogeographischen Region im Widerspruch zur wissenschaftlichen Einschätzung eines grundlegenden Berichts des
Bundesamtes für Naturschutz erfolgt ist, also die wissenschaftlich fundierte Einschätzung ignoriert wurde.18 Der mit dem
Gesetzentwurf eröffnete wahllose Abschuss von Jungtieren ignoriert deren hohe natürliche Sterberate19 und dient
nicht dem Weidetierschutz, da Jungtiere bis zum Alter von 8 Monaten nicht an Rissen beteiligt sind.
Vor diesem Hintergrund wird mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Gefahr einer Wiederausrottung
des Wolfes in weiten Teilen Deutschlands zumindest billigend in Kauf genommen. Das widerspricht allen
ökologischen Erkenntnissen, internationalem Artenschutzrecht und auch Bemühungen zum Umbau unserer Wälder zu
klimaresilienten Beständen.
Repräsentative Umfragen zeigen, dass eine klare Mehrheit der Menschen in Deutschland den Wolf als Teil der
Landschaft akzeptiert und sein Lebensrecht als heimische Tierart bejaht.20 Daher sind Bund und Länder gefordert,
auf Basis von gesicherten Erkenntnissen die Weichen für eine langfristig tragfähige Koexistenz mit
praxisgerechten und rechtssicheren Lösungen zu stellen.
15 Vgl. Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf in der Unterrichtung durch die Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/4090, S. 3,
Ziffer 4 sowie Gegenäußerung der Bundesregierung dazu, S. 9.
16 Siehe www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/ergebnisse-des-wolfsmonitorings-2024-25-veroeffentlicht-bestandsentwicklung-stag
niert
17 Vgl. BUND-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes (vom 24.11.2025), S. 3–4.
18 Vgl. www.riffreporter.de/de/umwelt/wolf-deutschland-erhaltungszustand-artenschutz-ffh-richtlinie sowie www.anca.at/ups-verschollener-
bfnwolfsbericht-wieder-aufgetaucht-und-er-zeigt-der-wolf-ist-gefahrdeter-als-die-politik-behauptet/.
19 Siehe www.staatsanzeiger.de/dossiers/wolfsexperte-tod-von-jungtieren-etwas-voellig-normales/.
20 Vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/2184.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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