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Schriftliche Frage 5 von Hauke Finger (AfD): Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahme…

dip / schriftliche_frage 21.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 5 von Hauke Finger (AfD): Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahme… Frage 5 (Hauke Finger, AfD): Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahmen in Höhe von -50 Mio. Euro (2026), -110 Mio. Euro (2027), -185 Mio. Euro (2028), ‑280 Mio. Euro (2029) und -380 Mio. Euro (2030) zum Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugrunde (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2672), und welche prognostizierten Zahlen für Neuzulassungen pro Jahr bis 2030 wurden dabei verwendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. November 2025: Bei den Berechnungen zu den im Gesetzentwurf eines „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ ausgewiesenen Steuermindereinnahmen wurden folgende Neuzulassungszahlen bei den rein als Elektrofahrzeugen betriebenen Personenkraftwagen unterstellt: 2026 rund 670.000 2027 rund 870.000 2028 rund 1,09 Millionen 2029 rund 1,3 Millionen 2030 rund 1,5 Millionen Als Grundlage dienten die entsprechenden Anmeldezahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes.

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