Schriftliche Frage 5 von Hauke Finger (AfD): Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahme…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 5 von Hauke Finger (AfD): Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahme…
Frage 5 (Hauke Finger, AfD):
Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahmen in Höhe von -50 Mio. Euro (2026), -110 Mio. Euro (2027), -185 Mio. Euro (2028), ‑280 Mio. Euro (2029) und -380 Mio. Euro (2030) zum Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugrunde (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2672), und welche prognostizierten Zahlen für Neuzulassungen pro Jahr bis 2030 wurden dabei verwendet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. November 2025:
Bei den Berechnungen zu den im Gesetzentwurf eines „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ ausgewiesenen Steuermindereinnahmen wurden folgende Neuzulassungszahlen bei den rein als Elektrofahrzeugen betriebenen Personenkraftwagen unterstellt: 2026 rund 670.000 2027 rund 870.000 2028 rund 1,09 Millionen 2029 rund 1,3 Millionen 2030 rund 1,5 Millionen Als Grundlage dienten die entsprechenden Anmeldezahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes.
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