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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bericht zu Drs. 21/2672, 21/2966, 21/3109)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3110 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bericht zu Drs. 21/2672, 21/2966, 21/3109) [Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/2672, 21/2966, 21/3109 – Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Bericht der Abgeordneten Mechthilde Wittmann, Georg Schroeter, Kathrin Michel, Dr. Sebastian Schäfer und Dr. Dietmar Bartsch Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Steuerbefreiung in der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, um fünf Jahre zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung soll auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt werden, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung soll jedoch bis längstens 31. Dezember 2035 begrenzt werden, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand (Steuermehr-/-mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung* Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - 50 - 110 - 185 - 280 - 380 - 45 - 105 - 180 - 270 - 370 Bund - 50 - 110 - 185 - 280 - 380 - 45 - 105 - 180 - 270 - 370 Länder - - - - - - - - - - Gemeinden - - - - - - - - - - * Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten Deutscher Bundestag Drucksache 21/3110 21. Wahlperiode 03.12.2025 Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch dieses Gesetz entsteht für den Bund (Zollverwaltung) Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 1.692.000 Euro einmalige Sachkosten. Hiervon entfallen 884.000 Euro auf den Versand von ca. 1,7 Mio. Steueränderungsbescheiden und 93.000 Euro auf die Druckkosten sowie 715.000 Euro auf externe Dienstleistungen zur Anpassung des IT- Verfahrens KraftSt. lfd. Nr. Artikel Regelungsentwurf; Norm (§§); Bezeichnung der Vorgabe Jährliche Fallzahl und Einheit Jährlicher Aufwand pro Fall (Minuten * Lohnkosten pro Stunde (Hierarchieebene) + Sachkosten in Euro) Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) oder „geringfügig“ (Begründung) 1 Artikel 1, § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes-E Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre. 1.700.506 Stück Steueränderungsbescheide einmalig im Jahr 2026 laut Generalzolldirektion. Steueränderungsbescheide für Bestandsfälle vor dem 31. Dezember 2025 Sachkosten: Druck und Versand der Steueränderungsbescheide in Papierform per Brief. Keine elektronische Bekanntgabe der Bescheide möglich. 1.700.506*0,574 Euro = 977.000 Euro Geringfügig wegen vollautomatisierter Bescheiderteilung. Weitere Kosten Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Mechthilde Wittmann Berichterstatterin Georg Schroeter Berichterstatter Kathrin Michel Berichterstatterin Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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