Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2672, 21/2966)
Text
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2672, 21/2966)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3109
21. Wahlperiode 03.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/2672, 21/2966 –
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes
A. Problem
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist als Maßnahme zur
Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern.
B. Lösung
Die auf reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig
zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bezogene
Steuerbefreiung in der Kraftfahrzeugsteuer wird um fünf Jahre verlängert. Durch die
Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum
31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf
Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt
bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige
Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das
Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro)
Gebietskörperschaft
Volle Jahreswirkung*
2026 2027 2028 2029 2030
Insgesamt - 50 - 110 - 185 - 280 - 380
Bund - 50 - 110 - 185 - 280 - 380
Länder - - - - -
Gemeinden - - - - -
Kassenjahr
2026 2027 2028 2029 2030
Insgesamt -45 - 105 - 180 - 270 - 370
Bund - 45 - 105 - 180 - 270 - 370
Länder - - - - -
Gemeinden - - - - -
* Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.
Durch dieses des Gesetzes entstehen für den Bund (Zollverwaltung) einmalige
Ausgaben im Einzelplan 08 in Höhe von etwa 1 692 000 Euro.
Der Mehrbedarf an Sachmitteln wird finanziell im Einzelplan 08 ausgeglichen.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Durch dieses Gesetz entsteht für den Bund (Zollverwaltung) Erfüllungsaufwand
in Höhe von etwa 1 692 000 Euro einmalige Sachkosten. Hiervon entfallen
884 000 Euro auf den Versand von ca. 1,7 Mio. Steueränderungsbescheiden und
93 000 Euro auf die Druckkosten sowie 715 000 Euro auf externe
Dienstleistungen zur Anpassung des IT-Verfahrens KraftSt.
lfd.
Nr.
Artikel
Regelungsentwurf;
Norm (§§);
Bezeichnung der
Vorgabe
Jährliche
Fallzahl und
Einheit
Jährlicher Aufwand
pro Fall (Minuten *
Lohnkosten pro
Stunde
(Hierarchieebene) + Sachkosten
in Euro)
Jährlicher
Erfüllungsaufwand (in
Tsd. Euro) oder
„geringfügig“
(Begründung)
1 Artikel 1, § 3d
KraftfahrzeugsteuergesetzE
Verlängerung der
Steuerbefreiung
für reine
Elektrofahrzeuge um fünf
Jahre.
1 700 506
Stück
Steueränderungsbescheide
einmalig im Jahr
2026 laut
Generalzolldirektion.
Steueränderungsbescheide
für
Bestandsfälle vor dem
31.12.2025
Sachkosten: Druck
und Versand der
Steueränderungsbescheide in
Papierform per Brief.
Keine elektronische
Bekanntgabe der
Bescheide möglich.
1.700.506*0,574
Euro = 977.000 Euro
Geringfügig wegen
vollautomatisierter
Bescheiderteilung.
F. Weitere Kosten
Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft. Auswirkungen auf die
Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/2672, 21/2966 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Ingo Vogel
Berichterstatter
Sascha Müller
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Ingo Vogel und Sascha Müller
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2672 in seiner 40. Sitzung am 13. November
2025 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Verkehrsausschuss zur Mitberatung
überwiesen. Der Haushaltsausschuss ist nach § 96 GO-BT beteiligt.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die auf reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig
zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bezogene Steuerbefreiung gemäß § 3d des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes um fünf Jahre verlängert wird. Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher
Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf
Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035,
um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das
Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 3. Dezember 2025 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/2672, 21/2966 in seiner 17. Sitzung am 3.
Dezember 2025 erstmalig und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die unveränderte
Annahme des Gesetzentwurfs.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD begrüßten den vorliegenden Gesetzentwurf. Mit diesem
werde die befristete Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2025 hinaus verlängert. Reine
Elektrofahrzeuge, die erstmals bis Ende 2030 zugelassen würden, seien von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens
jedoch bis Ende 2035. Den damit verbundenen Steuerentlastungen stünden Steuermindereinnahmen von rund
1 Milliarde Euro gegenüber. Dies halte man für vertretbar, da mit dem Gesetz der Markthochlauf der
Elektromobilität flankiert, die Automobilindustrie und insbesondere mittelständische Zulieferbetriebe gestärkt und die
klimafreundliche Mobilität gefördert würden.
Der Gesetzentwurf leiste einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Man schaffe damit eine planbare
steuerliche Förderung, die klare Rahmenbedingungen für Käuferinnen und Käufer setze. Der Umstieg auf
emissionsärmere Mobilität solle attraktiv und bezahlbar bleiben. Die Verlängerung der Regelung sende ein notwendiges
politisches Signal, um Investitionen in Elektromobilität abzusichern. Sie solle die Nachfrage verstetigen,
Planungssicherheit für Produktion und Zulieferketten schaffen und die Beschäftigten in Industrie, Handwerk, Produktion,
Umrüstung und Ladeinfrastruktur unterstützen.
Die Fraktion der AfD betonte hingegen, dass durch die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
über einen Zeitraum von fünf Jahren auf Steuereinnahmen in Höhe von rund einer Milliarde Euro verzichtet
werde, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Fraktion der AfD gehe nicht von einem menschengemachten
Klimawandel aus und bezweifle, dass sich das Klima nennenswert verändere, wenn in Deutschland vermehrt
Elektrofahrzeuge genutzt würden. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen zum
Kabinettsbeschluss sei außerdem hervorgehoben worden, dass die deutsche Automobilwirtschaft gestärkt werden solle. Dabei
werde jedoch ausgeblendet, dass rund 70 Prozent der Elektrofahrzeuge in China produziert würden.
Die Fraktion der AfD forderte eine einheitliche Besteuerung aller Antriebsarten. Auch Elektrofahrzeuge
verursachten einen Verschleiß der Straßen, teilweise sogar stärker als Verbrenner, da sie wegen der Batterien schwerer
seien. Vor diesem Hintergrund sehe man keinen Anlass für die vorliegende Steuerbefreiung. Daher lehnte die
Fraktion der AfD den Gesetzentwurf ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die vorgeschlagene
Änderung habe man erst kürzlich in einem Antrag zum Sofortplan für die Zukunft der Automobilindustrie
gefordert.
Der Abstand zwischen der steuerlichen Behandlung von Elektro- und Verbrennerfahrzeugen sei jedoch weiterhin
gering. Es gehe daher auch um die symbolische Wirkung. Bei den tatsächlichen Betriebs- und
Anschaffungskosten dürften die rund 100 Euro Kraftfahrzeugsteuer, die ein durchschnittlicher Benziner jährlich koste, allein kaum
kaufentscheidend sein.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regte an, die Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich zu reformieren – hin
zu einem echten Bonus-Malus-System, das besonders klimaschädliche Fahrzeuge stärker in die Verantwortung
nehme. Andere Länder wie Frankreich oder Dänemark zeigten, dass dies über Zulassungssteuern oder gestaffelte
CO2-Komponenten wirksam funktioniere. Ein höherer Malus könne zudem genutzt werden, um ein soziales
Leasing-Modell zu finanzieren, das breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu klimafreundlicher Mobilität
ermögliche.
Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass rund 60 Prozent der CO2-Emissionen im Verkehrssektor durch
Kraftfahrzeuge verursacht würden. Deutschland liege beim CO2-Ausstoß deutlich über dem europäischen
Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüße Die Faktion Die Linke grundsätzlich die Förderung der Elektromobilität
und die Verlängerung der Steuerbefreiung. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, weshalb alle Elektrofahrzeuge
gleichbehandelt würden. Aus Sicht der Fraktion Die Linke sollten besonders kleine, kompakte und effiziente
Elektrofahrzeuge gefördert werden. Eine ausnahmslose Steuerbefreiung aller Modelle, einschließlich
Luxusfahrzeugen und großen Elektro-SUVs, halte man ökologisch nicht für sinnvoll. Es müsse verhindert werden, dass
Steuervergünstigungen für Fahrzeuge gewährt würden, deren Halterinnen und Halter nicht auf eine solche
Förderung angewiesen seien.
Sinnvoll wäre zudem ein Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Solange diese nicht ausreichend vorhanden
sei, könnten viele Menschen – insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen sowie ohne private
Lademöglichkeit – nicht auf ein Elektrofahrzeug umsteigen.
Die prognostizierten jährlichen Mindereinnahmen von bis zu 380 Millionen Euro seien im Vergleich zu den
bereits beschlossenen milliardenschweren steuerlichen Entlastungen für Unternehmen zwar gering. Dennoch müsse
sichergestellt werden, dass diese Mindereinnahmen weder zulasten anderer Klimaschutzmaßnahmen noch
zulasten sozialer Leistungen gingen.
Berlin, den 3. Dezember 2025
Ingo Vogel
Berichterstatter
Sascha Müller
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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