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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2672, 21/2966)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3109 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2672, 21/2966) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3109 21. Wahlperiode 03.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/2672, 21/2966 – Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes A. Problem Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug- Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern. B. Lösung Die auf reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bezogene Steuerbefreiung in der Kraftfahrzeugsteuer wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand (Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - 50 - 110 - 185 - 280 - 380 Bund - 50 - 110 - 185 - 280 - 380 Länder - - - - - Gemeinden - - - - - Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt -45 - 105 - 180 - 270 - 370 Bund - 45 - 105 - 180 - 270 - 370 Länder - - - - - Gemeinden - - - - - * Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten. Durch dieses des Gesetzes entstehen für den Bund (Zollverwaltung) einmalige Ausgaben im Einzelplan 08 in Höhe von etwa 1 692 000 Euro. Der Mehrbedarf an Sachmitteln wird finanziell im Einzelplan 08 ausgeglichen. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch dieses Gesetz entsteht für den Bund (Zollverwaltung) Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 1 692 000 Euro einmalige Sachkosten. Hiervon entfallen 884 000 Euro auf den Versand von ca. 1,7 Mio. Steueränderungsbescheiden und 93 000 Euro auf die Druckkosten sowie 715 000 Euro auf externe Dienstleistungen zur Anpassung des IT-Verfahrens KraftSt. lfd. Nr. Artikel Regelungsentwurf; Norm (§§); Bezeichnung der Vorgabe Jährliche Fallzahl und Einheit Jährlicher Aufwand pro Fall (Minuten * Lohnkosten pro Stunde (Hierarchieebene) + Sachkosten in Euro) Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) oder „geringfügig“ (Begründung) 1 Artikel 1, § 3d KraftfahrzeugsteuergesetzE Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre. 1 700 506 Stück Steueränderungsbescheide einmalig im Jahr 2026 laut Generalzolldirektion. Steueränderungsbescheide für Bestandsfälle vor dem 31.12.2025 Sachkosten: Druck und Versand der Steueränderungsbescheide in Papierform per Brief. Keine elektronische Bekanntgabe der Bescheide möglich. 1.700.506*0,574 Euro = 977.000 Euro Geringfügig wegen vollautomatisierter Bescheiderteilung. F. Weitere Kosten Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/2672, 21/2966 unverändert anzunehmen. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Ingo Vogel Berichterstatter Sascha Müller Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Ingo Vogel und Sascha Müller A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2672 in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Verkehrsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Haushaltsausschuss ist nach § 96 GO-BT beteiligt. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die auf reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bezogene Steuerbefreiung gemäß § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes um fünf Jahre verlängert wird. Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 3. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/2672, 21/2966 in seiner 17. Sitzung am 3. Dezember 2025 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD begrüßten den vorliegenden Gesetzentwurf. Mit diesem werde die befristete Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2025 hinaus verlängert. Reine Elektrofahrzeuge, die erstmals bis Ende 2030 zugelassen würden, seien von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis Ende 2035. Den damit verbundenen Steuerentlastungen stünden Steuermindereinnahmen von rund 1 Milliarde Euro gegenüber. Dies halte man für vertretbar, da mit dem Gesetz der Markthochlauf der Elektromobilität flankiert, die Automobilindustrie und insbesondere mittelständische Zulieferbetriebe gestärkt und die klimafreundliche Mobilität gefördert würden. Der Gesetzentwurf leiste einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Man schaffe damit eine planbare steuerliche Förderung, die klare Rahmenbedingungen für Käuferinnen und Käufer setze. Der Umstieg auf emissionsärmere Mobilität solle attraktiv und bezahlbar bleiben. Die Verlängerung der Regelung sende ein notwendiges politisches Signal, um Investitionen in Elektromobilität abzusichern. Sie solle die Nachfrage verstetigen, Planungssicherheit für Produktion und Zulieferketten schaffen und die Beschäftigten in Industrie, Handwerk, Produktion, Umrüstung und Ladeinfrastruktur unterstützen. Die Fraktion der AfD betonte hingegen, dass durch die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge über einen Zeitraum von fünf Jahren auf Steuereinnahmen in Höhe von rund einer Milliarde Euro verzichtet werde, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Fraktion der AfD gehe nicht von einem menschengemachten Klimawandel aus und bezweifle, dass sich das Klima nennenswert verändere, wenn in Deutschland vermehrt Elektrofahrzeuge genutzt würden. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen zum Kabinettsbeschluss sei außerdem hervorgehoben worden, dass die deutsche Automobilwirtschaft gestärkt werden solle. Dabei werde jedoch ausgeblendet, dass rund 70 Prozent der Elektrofahrzeuge in China produziert würden. Die Fraktion der AfD forderte eine einheitliche Besteuerung aller Antriebsarten. Auch Elektrofahrzeuge verursachten einen Verschleiß der Straßen, teilweise sogar stärker als Verbrenner, da sie wegen der Batterien schwerer seien. Vor diesem Hintergrund sehe man keinen Anlass für die vorliegende Steuerbefreiung. Daher lehnte die Fraktion der AfD den Gesetzentwurf ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die vorgeschlagene Änderung habe man erst kürzlich in einem Antrag zum Sofortplan für die Zukunft der Automobilindustrie gefordert. Der Abstand zwischen der steuerlichen Behandlung von Elektro- und Verbrennerfahrzeugen sei jedoch weiterhin gering. Es gehe daher auch um die symbolische Wirkung. Bei den tatsächlichen Betriebs- und Anschaffungskosten dürften die rund 100 Euro Kraftfahrzeugsteuer, die ein durchschnittlicher Benziner jährlich koste, allein kaum kaufentscheidend sein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regte an, die Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich zu reformieren – hin zu einem echten Bonus-Malus-System, das besonders klimaschädliche Fahrzeuge stärker in die Verantwortung nehme. Andere Länder wie Frankreich oder Dänemark zeigten, dass dies über Zulassungssteuern oder gestaffelte CO2-Komponenten wirksam funktioniere. Ein höherer Malus könne zudem genutzt werden, um ein soziales Leasing-Modell zu finanzieren, das breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu klimafreundlicher Mobilität ermögliche. Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass rund 60 Prozent der CO2-Emissionen im Verkehrssektor durch Kraftfahrzeuge verursacht würden. Deutschland liege beim CO2-Ausstoß deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüße Die Faktion Die Linke grundsätzlich die Förderung der Elektromobilität und die Verlängerung der Steuerbefreiung. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, weshalb alle Elektrofahrzeuge gleichbehandelt würden. Aus Sicht der Fraktion Die Linke sollten besonders kleine, kompakte und effiziente Elektrofahrzeuge gefördert werden. Eine ausnahmslose Steuerbefreiung aller Modelle, einschließlich Luxusfahrzeugen und großen Elektro-SUVs, halte man ökologisch nicht für sinnvoll. Es müsse verhindert werden, dass Steuervergünstigungen für Fahrzeuge gewährt würden, deren Halterinnen und Halter nicht auf eine solche Förderung angewiesen seien. Sinnvoll wäre zudem ein Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Solange diese nicht ausreichend vorhanden sei, könnten viele Menschen – insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen sowie ohne private Lademöglichkeit – nicht auf ein Elektrofahrzeug umsteigen. Die prognostizierten jährlichen Mindereinnahmen von bis zu 380 Millionen Euro seien im Vergleich zu den bereits beschlossenen milliardenschweren steuerlichen Entlastungen für Unternehmen zwar gering. Dennoch müsse sichergestellt werden, dass diese Mindereinnahmen weder zulasten anderer Klimaschutzmaßnahmen noch zulasten sozialer Leistungen gingen. Berlin, den 3. Dezember 2025 Ingo Vogel Berichterstatter Sascha Müller Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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