Schriftliche Frage 25 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben Beschäftigte der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden (inklusive der St…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 25 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben Beschäftigte der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden (inklusive der St…
Frage 25 (Sebastian Münzenmaier, AfD):
Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben Beschäftigte der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden (inklusive der Staatssekretäre und Bundesminister) seit dem 8. Mai 2025 absolviert, und welche Finanzmittel wurden dafür insgesamt aufgewendet (bitte nach einzelnen Bundesministerien unter Angabe der jeweiligen Gesamtzahl der dortigen Dienstreisen und dadurch entstandenen Gesamtkosten aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. November 2025:
Die erfragten Daten für die Bundesministerien, ergeben sich grundsätzlich aus den dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten Teilungskostenberichten. Nach aktueller Beschlusslage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgt der Teilungskostenbericht in einem Zwei-Jahres- Rhythmus. Für das Jahr 2025 liegt noch kein Teilungskostenbericht vor. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist nicht leistbar. Für die Beantwortung der vorliegenden Frage müssten gesonderte Auswertungen durchgeführt werden. Der Aufwand der Auswertung und der Aufbereitung der Daten betrüge, insbesondere, da auch die Geschäftsbereichsbehörden angefragt wurden, ungefähr die Arbeitszeit einer ganzen Woche eines Vollzeitäquivalents (VZÄ). Die Beantwortung der Frage ist daher im Rahmen der Antwortfrist nicht möglich. Darüber hinaus kann die Auswertung der Daten ausschließlich auf Basis der abgerechneten Dienstreisen erfolgen. Die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten liegt gemäß Bundesreisekostengesetz bei sechs Monaten nach Ende der Dienstreise. Der erfragte Zeitraum beträgt fast genau sechs Monate, sodass für diesen in einer Auswertung nur rudimentäre Daten vorlägen. Die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten der der Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegenden Mitglieder der Bundesregierung beträgt nach allgemeiner Verjährungsfrist drei Jahre. Daten für diesen Personenkreis wären zum derzeitigen Zeitpunkt noch lückenhafter.
Relationen
- asked ← Sebastian Münzenmaier (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung