Schriftliche Frage 125 von Achim Köhler (AfD): Welche Kontrollmechanismen existieren derzeit für private Vermittlungsagenturen auf Bundesund nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landeseb…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 125 von Achim Köhler (AfD): Welche Kontrollmechanismen existieren derzeit für private Vermittlungsagenturen auf Bundesund nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landeseb…
Frage 125 (Achim Köhler, AfD):
Welche Kontrollmechanismen existieren derzeit für private Vermittlungsagenturen auf Bundesund nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene, die vietnamesische (oder ausländische) Auszubildende nach Deutschland bringen, und wie konkret – auch mit Blick auf einen möglichen Zeitrahmen – beabsichtigt die Bundesregierung, die Transparenz und Legalität ihrer Tätigkeiten sicherzustellen, angesichts der Berichte über hohe Gebühren von bis zu 20.000 Euro und zwielichtiger Praktiken (www.presseportal.de/pm/51580/61 28857)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 3. November 2025:
Der bestehende nationale Rechtsrahmen zur Regulierung der privaten Arbeitsvermittlung ist grundsätzlich umfassend. Diese Regelungen erstrecken sich jedoch nur auf private Vermittlungsagenturen im Geltungsbereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Sie finden daher auf private Vermittlungsagenturen mit Sitz im Ausland keine Anwendung. Das deutsche Recht regelt die private Vermittlung von Auszubildenden durch private Vermittlungsagenturen restriktiv, um keine wirtschaftlichen Anreize für unseriöse Vermittlung zu setzen. Danach darf von Auszubildenden für die Vermittlung durch Vermittlungsagenturen keine Vergütung verlangt oder angenommen werden. Lediglich von Arbeitgebern darf eine Vergütung verlangt werden (§ 296a SGB III). Wird entgegen dieser Vorschrift eine Vereinbarung zwischen dem Vermittler und dem Ausbildungssuchenden geschlossen, ist diese unwirksam. Verstöße gegen diese Regelung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind bußgeldbewehrt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Lamya Kaddor auf Bundestagsdrucksache 21/2387 verwiesen.
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