Schriftliche Frage 37 von Achim Köhler (AfD): Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bundesweit an, um die Authentizität der bei der Einreise vorgelegten B1- Sprachzertifi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 37 von Achim Köhler (AfD): Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bundesweit an, um die Authentizität der bei der Einreise vorgelegten B1- Sprachzertifi…
Frage 37 (Achim Köhler, AfD):
Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bundesweit an, um die Authentizität der bei der Einreise vorgelegten B1- Sprachzertifikate vietnamesischer (oder ausländischer) Auszubildender zu überprüfen, und plant die Bundesregierung bundesweit einheitliche Maßnahmen, um den Handel mit gefälschten Zertifikaten einzudämmen, und wenn ja, welche sind das konkret (www.youtube.com/watch?v=1zm9ek6k2A4,)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. Oktober 2025:
Die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen obliegt der Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Schengener Grenzkodex (SGK). Diese umfasst insbesondere die Prüfung der Pass- und Visumspflicht, der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowie den Zweck und die Umstände der beabsichtigten Einreise. Sprachzertifikate zählen nicht zu den im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Nachweisen, die bei der Einreise vorgelegt oder überprüft werden müssen. Sie sind folglich nicht Bestandteil der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle. Sprachzertifikate werden regelmäßig im Rahmen der Visumerteilung durch die zuständigen Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts und gegebenenfalls unter Beteiligung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) oder der Kultusministerkonferenz (KMK) geprüft. Die dort angewandten Prüfmechanismen und Sicherheitsvorkehrungen – etwa die Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfstellen wie dem Goethe-Institut – dienen der Sicherstellung der Authentizität der vorgelegten Zertifikate. Das Phänomen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten ist der Bundesregierung bekannt. Es bestehen laufende behördenübergreifende Maßnahmen, um entsprechende Missbrauchsformen zu erkennen und zu unterbinden. Hierzu gehören insbesondere die Sensibilisierung der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Bediensteten, der gezielte Informationsaustausch zwischen Bundespolizei, Auswärtigem Amt und Strafverfolgungsbehörden sowie die fachliche Unterstützung der deutschen Auslandsvertretungen durch Dokumenten- und Visumberaterinnen und -berater. Bitte haben Sie Verständnis, dass konkrete operative Maßnahmen aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen nicht öffentlich dargelegt werden können, um deren Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen.
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