Schriftliche Frage 54 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen seitens der Bundesregierung zumindest künftig Bestrebungen, nähere Informationen darüber zu sammeln, wo und welche Art von Beschwer…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 54 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen seitens der Bundesregierung zumindest künftig Bestrebungen, nähere Informationen darüber zu sammeln, wo und welche Art von Beschwer…
Frage 54 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bestehen seitens der Bundesregierung zumindest künftig Bestrebungen, nähere Informationen darüber zu sammeln, wo und welche Art von Beschwerden beim Netzanschluss von Erneuerbare- Energien-Anlagen bei Verteilnetzbetreibern vorliegen, nachdem laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 21/2665 der Bundesregierung keine weitreichenden Informationen vorliegen würden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund bestehender Netzanschlussbeschwerden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. November 2025:
Die Aufsicht über die Tätigkeit der Netzbetreiber obliegt den Regulierungsbehörden. Im Fall von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) überwacht die Bundesnetzagentur alle Netzbetreiber hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen zum Netzanschluss und hat daher einen Überblick über die Art der Beschwerden, die an sie gerichtet werden. Über die Zahl und den Inhalt von Beschwerden, die an die Verteilnetzbetreiber (VNB) gerichtet werden, erhebt die Bundesnetzagentur keine Informationen. Zudem lassen sich Fragen von Anschlussbegehrenden vielfach nicht von Beschwerden unterscheiden. Aufgrund des beschleunigten Zubaus von Erneuerbare-Energien- Anlagen sind VNB vor große Herausforderungen gestellt, so dass es in vielen Fällen Verzögerungen beim Netzanschluss gab. Seit etwa zwei Jahren treten etwa vermehrt Probleme mit verfügbaren Netzanschlusskapazitäten hinzu, so dass Anlagen nicht bzw. nicht zeitnah am vom Anschlusspetenten gewünschten Netzanschlusspunkt angeschlossen werden. Die Bundesnetzagentur ist dazu mit den VNB im Dialog und lässt sich über Probleme und Lösungen informieren. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Digitalisierung der Netzanschlussprozesse zeigt in einigen Bereichen bereits Wirkung: Die Zahl der Beschwerden, die die Bundesnetzagentur zum Thema Netzanschluss bei Erneuerbare-Energien- Anlagen erreichen, hat deutlich abgenommen. Im konkreten Einzelfall muss der Anlagenbetreiber seinen Netzanschlussanspruch gemäß § 8 EEG nach Auffassung der Bundesnetzagentur auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht angesichts der angesprochenen Herausforderungen weiterer Handlungsbedarf im Bereich Netzanschluss. Höhere Transparenz über vorhandene Anschlusskapazitäten soll helfen, Anfragen zu Informationszwecken von ernsthaften Netzanschlussbegehren zu trennen. Weiter bedarf es Reservierungsmechanismen für Netzanschlusskapazität, die an den jeweiligen Projektfortschritt anknüpfen. Vorhandene Kapazitäten müssen effizient genutzt werden. Dabei sind Lösungen für Erzeugungsanlagen generell, Speicher und Verbraucher wie Rechenzentren, Ladeparks und Großwärmepumpen zu finden. Der Koalitionsvertrag hat darüber hinaus das Ziel gesetzt, den Anlagenzubau (Erneuerbare Energien, Speicher und Großverbraucher) besser auf den Netzausbau abzustimmen (Synchronisierung) und die Ansiedelung dort anzureizen, „wo es dem Netz nützt“. Die Bundesregierung prüft derzeit im Kontext der Ergebnisse des Monitorings zur Energiewende entsprechende Maßnahmen auf ihre Eignung. Ziel ist es, dem Gesetzgeber einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
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