Digitalisierung und Bürokratieabbau von Netzanschlüssen (Antwort zu Drs. 21/1017)
Text
Digitalisierung und Bürokratieabbau von Netzanschlüssen (Antwort zu Drs. 21/1017)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1638
21. Wahlperiode 12.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Katrin
Uhlig, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1017 –
Digitalisierung und Bürokratieabbau von Netzanschlüssen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Projektierer von Solar- und Windanlagen berichten über Verzögerungen beim
Netzanschluss und lange Bearbeitungszeiten ihrer Netzanschlussbegehren
durch Netzbetreiber (https://background.tagesspiegel.de/energie-und-klima/bri
efing/suche-nach-ausweg-aus-dem-anschlussstau). Eine der Hürden für einen
effizienten und schnellen Anschluss von erneuerbaren Energien ist die
fehlende Standardisierung des Netzanschlusses der über 800 Verteilnetzbetreiber.
Um diese Herausforderungen für die Energiewende zu adressieren, hat das
damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der
letzten Legislatur den Branchendialog „Beschleunigung von Netzanschlüssen“
durchgeführt und anschließend gesetzliche Änderungen vorgeschlagen im
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der
Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (www.bundeswirtschaftsmi
nisterium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241115-enw
g-novelle.html).
Der Deutsche Bundestag hat diesen Gesetzentwurf in der 20. Wahlperiode
nicht mehr behandelt, stattdessen wurden Teile daraus auf Grundlage einer
Fraktionsinitiative von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 20/14235 beschlossen.
Ein großer Teil der verbleibenden von der vorherigen Bundesregierung
vorgeschlagenen Änderungen ist im Referentenentwurf des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich,
zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur
rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts enthalten (www.bundeswirtsch
aftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2025/20250711-entwur
f-aenderung-energiewirtschaftsrecht-staerkung-verbraucherschutz-energiebere
ich.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Nicht enthalten sind zahlreiche
Maßnahmen, die das damalige BMWK in der letzten Wahlperiode vorbereitet hat,
um Netzanschlüsse von erneuerbaren Energien, Verbrauchern und Speichern
zu beschleunigen, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 12. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Inwiefern würde es den Netzanschluss von erneuerbaren Stromerzeugern
beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn
eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die die Regelungen zur
gemeinsamen Internetplattform der Verteilnetzbetreiber (VNB) neu regeln
würde, wie in Artikel 1 Nummer 22 des Regierungsentwurfs der
vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 14e des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine
solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
2. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erzeugern, Speichern und
Verbrauchern beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten
senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die die Fristen
und Informationspflichten von Netzbetreibern beim Netzanschluss neu
regelt, wie in Artikel 1 Nummer 25 des Regierungsentwurfs der
vorherigen Bundesregierung mit Neufassung von § 17a EnWG vorgesehen, und
plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen,
und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
3. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-
Anlagen beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken,
wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die Netzbetreiber
verpflichtet, über verfügbare Netzanschlusskapazitäten in ihren
Netzgebieten transparent zu informieren, wie in Artikel 1 Nummer 25 des
Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einer Neufassung
von § 17b EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung,
eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
4. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-
Anlagen beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken,
wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird zur Einrichtung von
digitalen Netzanschlussportalen, wie in Artikel 1 Nummer 25 des
Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einer Neufassung
von § 17c EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung,
eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
5. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Verbrauchern beschleunigen,
wenn eine gesetzliche Regelung beschlossen würde zur Einführung von
digitalen Netzanschlussportalen für den Anschluss von
Letztverbrauchern in der Niederspannung, wie in Artikel 1 Nummer 27 des
Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 18a
EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche
Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
6. Inwiefern würde es der Bundesnetzagentur (BNetzA) ermöglichen, den
Netzbetreibern die richtigen Anreize zu geben, wenn sie Nichteinhaltung
von Vorgaben zu Rückmelde- und Bearbeitungsfristen von
Netzanschlussbegehren im Rahmen von Abschlägen auf die Erlösobergrenze
berücksichtigen könnte, wie in Artikel 1 Nummer 33 des
Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 21a
Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle
Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
7. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-
Anlagen und Speichern beschleunigen und Planungs- und
Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die
Vorgaben zu Informationspflichten und Kommunikation bei
Netzanschlussbegehren konkretisiert, wie in Artikel 26 Nummer 5 des
Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einem neuen § 8a des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgesehen, und plant die aktuelle
Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann,
und wenn nein, warum nicht?
8. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-
Anlagen und Speichern beschleunigen und Planungs- und
Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die
Regelungen zu Netzanschlussbegehren ergänzt, wie in Artikel 26
Nummer 5 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit
einem Neufassen von § 8b bis 8d EEG vorgesehen, und plant die aktuelle
Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann,
und wenn nein, warum nicht?
9. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-
Anlagen beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken,
wenn eine gesetzliche Regelung für eine Kapazitätsreservierung
eingeführt wird, wie in Artikel 26 Nummer 5 des Regierungsentwurfs der
vorherigen Bundesregierung mit einem neuen § 8e vorgesehen, und plant
die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und
wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
10. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-
Anlagen erleichtern und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn
die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erweiterung der Netzkapazität klar
definiert wird, wie in Artikel 26 Nummer 13 des Regierungsentwurfs der
vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 12 Absatz 3 und 4
EEG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche
Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht Handlungsbedarf zur Beschleunigung
und Vereinfachung der Verfahren bei Netzanschlüssen an das Stromnetz. Die
Transparenz der Prozesse und die Planungssicherheit auf Seiten der
Netzanschlusspetenten sollten erhöht werden. Die Bundesregierung wird im Lichte der
Ergebnisse des Monitorings unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur
entsprechende Maßnahmen auf ihre Eignung prüfen. Ziel ist es, dem Gesetzgeber
so bald als möglich einen Vorschlag vorzulegen. In diesem Zusammenhang
sind auch Maßnahmen angesichts immer knapper werdenden
Netzanschlusskapazitäten zu diskutieren.
11. Plant die Bundesregierung Instrumente zur regionalen Steuerung des
Zubaus erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Baukostenzuschüsse, und
wenn ja, welche?
Eine regionale Steuerung des Zubaus von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energie kann ein geeignetes Instrument für einen effizienten und mit dem
Netzausbau synchronisierten Zubau sein. Zur Synchronisierung des Zubaus
erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau werden derzeit verschiedene Ansätze
diskutiert. Die Bundesregierung prüft ihrerseits entsprechende Optionen.
Nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es aktuell nicht
vorgesehen, Baukostenzuschüsse für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung
von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien zu verlangen. Sofern diese
Beschränkung aufgehoben würde, läge es allein in der Zuständigkeit der
Bundesnetzagentur, über das ob und wie von Baukostenzuschüssen zu entscheiden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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