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Digitalisierung und Bürokratieabbau von Netzanschlüssen (Antwort zu Drs. 21/1017)

dip / drucksache 12.09.2025 · WP 21 · 21/1638 · Antwort · Original ↗

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Digitalisierung und Bürokratieabbau von Netzanschlüssen (Antwort zu Drs. 21/1017) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1638 21. Wahlperiode 12.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1017 – Digitalisierung und Bürokratieabbau von Netzanschlüssen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Projektierer von Solar- und Windanlagen berichten über Verzögerungen beim Netzanschluss und lange Bearbeitungszeiten ihrer Netzanschlussbegehren durch Netzbetreiber (https://background.tagesspiegel.de/energie-und-klima/bri efing/suche-nach-ausweg-aus-dem-anschlussstau). Eine der Hürden für einen effizienten und schnellen Anschluss von erneuerbaren Energien ist die fehlende Standardisierung des Netzanschlusses der über 800 Verteilnetzbetreiber. Um diese Herausforderungen für die Energiewende zu adressieren, hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der letzten Legislatur den Branchendialog „Beschleunigung von Netzanschlüssen“ durchgeführt und anschließend gesetzliche Änderungen vorgeschlagen im Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (www.bundeswirtschaftsmi nisterium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20241115-enw g-novelle.html). Der Deutsche Bundestag hat diesen Gesetzentwurf in der 20. Wahlperiode nicht mehr behandelt, stattdessen wurden Teile daraus auf Grundlage einer Fraktionsinitiative von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 20/14235 beschlossen. Ein großer Teil der verbleibenden von der vorherigen Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen ist im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts enthalten (www.bundeswirtsch aftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2025/20250711-entwur f-aenderung-energiewirtschaftsrecht-staerkung-verbraucherschutz-energiebere ich.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Nicht enthalten sind zahlreiche Maßnahmen, die das damalige BMWK in der letzten Wahlperiode vorbereitet hat, um Netzanschlüsse von erneuerbaren Energien, Verbrauchern und Speichern zu beschleunigen, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Inwiefern würde es den Netzanschluss von erneuerbaren Stromerzeugern beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die die Regelungen zur gemeinsamen Internetplattform der Verteilnetzbetreiber (VNB) neu regeln würde, wie in Artikel 1 Nummer 22 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 14e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  2. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erzeugern, Speichern und Verbrauchern beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die die Fristen und Informationspflichten von Netzbetreibern beim Netzanschluss neu regelt, wie in Artikel 1 Nummer 25 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit Neufassung von § 17a EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  3. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien- Anlagen beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die Netzbetreiber verpflichtet, über verfügbare Netzanschlusskapazitäten in ihren Netzgebieten transparent zu informieren, wie in Artikel 1 Nummer 25 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einer Neufassung von § 17b EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  4. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien- Anlagen beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird zur Einrichtung von digitalen Netzanschlussportalen, wie in Artikel 1 Nummer 25 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einer Neufassung von § 17c EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  5. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Verbrauchern beschleunigen, wenn eine gesetzliche Regelung beschlossen würde zur Einführung von digitalen Netzanschlussportalen für den Anschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannung, wie in Artikel 1 Nummer 27 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 18a EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  6. Inwiefern würde es der Bundesnetzagentur (BNetzA) ermöglichen, den Netzbetreibern die richtigen Anreize zu geben, wenn sie Nichteinhaltung von Vorgaben zu Rückmelde- und Bearbeitungsfristen von Netzanschlussbegehren im Rahmen von Abschlägen auf die Erlösobergrenze berücksichtigen könnte, wie in Artikel 1 Nummer 33 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 EnWG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  7. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien- Anlagen und Speichern beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die Vorgaben zu Informationspflichten und Kommunikation bei Netzanschlussbegehren konkretisiert, wie in Artikel 26 Nummer 5 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einem neuen § 8a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  8. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien- Anlagen und Speichern beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung eingeführt wird, die Regelungen zu Netzanschlussbegehren ergänzt, wie in Artikel 26 Nummer 5 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einem Neufassen von § 8b bis 8d EEG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  9. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien- Anlagen beschleunigen und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn eine gesetzliche Regelung für eine Kapazitätsreservierung eingeführt wird, wie in Artikel 26 Nummer 5 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit einem neuen § 8e vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? 10. Inwiefern würde es den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien- Anlagen erleichtern und Planungs- und Netzanschlusskosten senken, wenn die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erweiterung der Netzkapazität klar definiert wird, wie in Artikel 26 Nummer 13 des Regierungsentwurfs der vorherigen Bundesregierung mit Änderungen in § 12 Absatz 3 und 4 EEG vorgesehen, und plant die aktuelle Bundesregierung, eine solche Regelung umzusetzen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung besteht Handlungsbedarf zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren bei Netzanschlüssen an das Stromnetz. Die Transparenz der Prozesse und die Planungssicherheit auf Seiten der Netzanschlusspetenten sollten erhöht werden. Die Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse des Monitorings unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur entsprechende Maßnahmen auf ihre Eignung prüfen. Ziel ist es, dem Gesetzgeber so bald als möglich einen Vorschlag vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind auch Maßnahmen angesichts immer knapper werdenden Netzanschlusskapazitäten zu diskutieren. 11. Plant die Bundesregierung Instrumente zur regionalen Steuerung des Zubaus erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Baukostenzuschüsse, und wenn ja, welche? Eine regionale Steuerung des Zubaus von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie kann ein geeignetes Instrument für einen effizienten und mit dem Netzausbau synchronisierten Zubau sein. Zur Synchronisierung des Zubaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau werden derzeit verschiedene Ansätze diskutiert. Die Bundesregierung prüft ihrerseits entsprechende Optionen. Nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es aktuell nicht vorgesehen, Baukostenzuschüsse für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien zu verlangen. Sofern diese Beschränkung aufgehoben würde, läge es allein in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur, über das ob und wie von Baukostenzuschüssen zu entscheiden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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