Schriftliche Frage 69 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie viele ehemalige Bundeswehrliegenschaften in Niedersachsen sind vor dem Hintergrund des vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ver…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 69 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie viele ehemalige Bundeswehrliegenschaften in Niedersachsen sind vor dem Hintergrund des vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ver…
Frage 69 (Marcel Queckemeyer, AfD):
Wie viele ehemalige Bundeswehrliegenschaften in Niedersachsen sind vor dem Hintergrund des vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) verhängten Verkaufsstopps für (ehemalige) Kasernengelände sowie der jüngst bekannt gewordenen Reaktivierung von drei Standorten in Bayern, nach Kenntnisstand der Bundesregierung von dem aktuellen Verkaufsstopp betroffen und verbleiben somit in der Hand des Bundes bzw. der Bundeswehr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 10. November 2025:
Durch den erforderlichen Aufwuchs der Streitkräfte und die zu steigernde Verteidigungsfähigkeit Deutschlands entstehen Bedarfe an Liegenschaften, die – möglichst im gesamtstaatlichen Ansatz – gedeckt werden müssen. Dazu setzt das BMVg eine vorausschauende Liegenschaftspolitik um, die dazu beiträgt, potenzielle und vor allem künftige Bedarfe auch kurzfristig decken zu können. Die Strategische Liegenschaftsreserve dient somit dem Optionserhalt für einen Aufwuchs der Bundeswehr, der angesichts der aktuellen Sicherheits- und Bedrohungslage zwingend erforderlich ist. In dieser Phase des nun begonnenen Prüfungsprozesses ist es zu früh, konkrete Verwendungen im Einzelfall zu benennen. Die Reserveliegenschaften sind potenziell geeignet für eine künftige militärische Nutzung. Entscheidende Faktoren sind dabei unter anderem Größe, militärische Vornutzung, Lage im Raum, Zustand eventuell vorhandener Infrastruktur, Nähe zu Siedlungsräumen und/oder anderen bestehenden militärischen Einrichtungen. Als nächstes werden die aus dem Aufwuchs der Bundeswehr entstehenden Bedarfe konkretisiert. Auf deren Grundlage werden Gespräche mit den Ländern, Städten und Gemeinden oder auch mit anderen Bundesressorts geführt, um soweit möglich Lösungen zu finden, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die Interessen der Kommune oder sonstiger Dritter berücksichtigen. In Niedersachsen sind sechs Liegenschaften vom Moratorium betroffen.
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