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Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/5978 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand Deutscher Bundestag Drucksache 21/5978 21. Wahlperiode 19.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Jörg Zirwes, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand Zur Bildung einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Oktober 2025 ein Moratorium verkündet (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenscha ften-6035758). Dies betrifft 187 ehemalige Standorte sowie 13 weitere, die die Bundeswehr noch nutzt, jedoch für die Konversion vorgesehen sind. Mit der Liegenschaftsreserve sollen nach eigenen Angaben des BMVg „im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich werden“. Zur Dauer des Moratoriums wurden keine Angaben gemacht. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Reaktivierung beziehungsweise des Erhalts von Liegenschaften angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklung müssen betroffene Kommunen zügig Klarheit über die Zukunft der Liegenschaften erlangen. Einem Medienbericht zufolge herrscht allerdings in vielen Städten und Gemeinden Verärgerung über ausbleidende Entscheidungen diesbezüglich, beispielsweise in der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland; www.sh z.de/lokales/niebuell-leck/artikel/ex-fliegerhorst-in-leck-ein-ort-kaempft-um-mi lliarden-investition-50489944). Wir fragen die Bundesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurden Gespräche mit betroffenen Kommunen seit Verhängung des Konversionsmoratoriums im Oktober 2025 abgeschlossen? 2. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung fortgesetzt werden kann? 3. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung dauerhaft nicht fortgesetzt werden kann, dass also die Liegenschaften reaktiviert oder weitergenutzt werden? 4. Wann ist mit einer Entscheidung zur weiteren Konversion in der Gemeinde Leck zu rechnen? 5. Wann soll das Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften für alle betroffenen Kommunen spätestens beendet sein? Berlin, den 5. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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