Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand
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Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5978
21. Wahlperiode 19.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Jörg Zirwes, Dr. Daniel Zerbin und
der Fraktion der AfD
Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand
Zur Bildung einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ hat
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Oktober 2025 ein
Moratorium verkündet (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenscha
ften-6035758). Dies betrifft 187 ehemalige Standorte sowie 13 weitere, die die
Bundeswehr noch nutzt, jedoch für die Konversion vorgesehen sind. Mit der
Liegenschaftsreserve sollen nach eigenen Angaben des BMVg „im Bedarfsfall
kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich
werden“. Zur Dauer des Moratoriums wurden keine Angaben gemacht. Bei
allem Verständnis für die Notwendigkeit der Reaktivierung beziehungsweise des
Erhalts von Liegenschaften angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklung
müssen betroffene Kommunen zügig Klarheit über die Zukunft der
Liegenschaften erlangen. Einem Medienbericht zufolge herrscht allerdings in vielen
Städten und Gemeinden Verärgerung über ausbleidende Entscheidungen
diesbezüglich, beispielsweise in der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland; www.sh
z.de/lokales/niebuell-leck/artikel/ex-fliegerhorst-in-leck-ein-ort-kaempft-um-mi
lliarden-investition-50489944).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurden Gespräche mit betroffenen Kommunen seit
Verhängung des Konversionsmoratoriums im Oktober 2025 abgeschlossen?
2. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften
beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung fortgesetzt
werden kann?
3. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften
beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung dauerhaft
nicht fortgesetzt werden kann, dass also die Liegenschaften reaktiviert oder
weitergenutzt werden?
4. Wann ist mit einer Entscheidung zur weiteren Konversion in der Gemeinde
Leck zu rechnen?
5. Wann soll das Moratorium für die Konversion von
Bundeswehrliegenschaften für alle betroffenen Kommunen spätestens beendet sein?
Berlin, den 5. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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