Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand (Antwort zu Drs. 21/5978)
Text
Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand (Antwort zu Drs. 21/5978)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6262
21. Wahlperiode 02.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Jörg Zirwes,
Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5978 –
Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Bildung einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ hat
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Oktober 2025 ein
Moratorium verkündet (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegensch
aften-6035758). Dies betrifft 187 ehemalige Standorte sowie 13 weitere, die
die Bundeswehr noch nutzt, jedoch für die Konversion vorgesehen sind. Mit
der Liegenschaftsreserve sollen nach eigenen Angaben des BMVg „im
Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr
möglich werden“. Zur Dauer des Moratoriums wurden keine Angaben
gemacht. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Reaktivierung
beziehungsweise des Erhalts von Liegenschaften angesichts der
sicherheitspolitischen Entwicklung müssen betroffene Kommunen zügig Klarheit über die
Zukunft der Liegenschaften erlangen. Einem Medienbericht zufolge herrscht
allerdings in vielen Städten und Gemeinden Verärgerung über ausbleidende
Entscheidungen diesbezüglich, beispielsweise in der Gemeinde Leck (Kreis
Nordfriesland; www.shz.de/lokales/niebuell-leck/artikel/ex-fliegerhorst-in-lec
k-ein-ort-kaempft-um-milliarden-investition-50489944).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. In wie vielen Fällen wurden Gespräche mit betroffenen Kommunen seit
Verhängung des Konversionsmoratoriums im Oktober 2025
abgeschlossen?
In vier Fällen wurden Gespräche mit den vom Moratorium betroffenen
Kommunen abgeschlossen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften
beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung fortgesetzt
werden kann?
In vier Fällen kann die Konversionsplanung ehemaliger
Moratoriumsliegenschaften fortgesetzt werden.
3. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften
beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung dauerhaft
nicht fortgesetzt werden kann, dass also die Liegenschaften reaktiviert
oder weitergenutzt werden?
In drei Fällen wurde einvernehmlich mit den betroffenen Kommunen und
weiteren Stakeholdern beschlossen, eine Moratoriumsliegenschaft ganz bzw.
teilweise in die Strategische Liegenschaftsreserve bzw. Nutzung durch die
Bundeswehr zu überführen.
4. Wann ist mit einer Entscheidung zur weiteren Konversion in der
Gemeinde Leck zu rechnen?
5. Wann soll das Moratorium für die Konversion von
Bundeswehrliegenschaften für alle betroffenen Kommunen spätestens beendet sein?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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