polradar

Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand (Antwort zu Drs. 21/5978)

dip / drucksache 02.06.2026 · WP 21 · 21/6262 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand (Antwort zu Drs. 21/5978) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6262 21. Wahlperiode 02.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Jörg Zirwes, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5978 – Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften: Aktueller Stand V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zur Bildung einer „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Oktober 2025 ein Moratorium verkündet (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegensch aften-6035758). Dies betrifft 187 ehemalige Standorte sowie 13 weitere, die die Bundeswehr noch nutzt, jedoch für die Konversion vorgesehen sind. Mit der Liegenschaftsreserve sollen nach eigenen Angaben des BMVg „im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich werden“. Zur Dauer des Moratoriums wurden keine Angaben gemacht. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Reaktivierung beziehungsweise des Erhalts von Liegenschaften angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklung müssen betroffene Kommunen zügig Klarheit über die Zukunft der Liegenschaften erlangen. Einem Medienbericht zufolge herrscht allerdings in vielen Städten und Gemeinden Verärgerung über ausbleidende Entscheidungen diesbezüglich, beispielsweise in der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland; www.shz.de/lokales/niebuell-leck/artikel/ex-fliegerhorst-in-lec k-ein-ort-kaempft-um-milliarden-investition-50489944). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. In wie vielen Fällen wurden Gespräche mit betroffenen Kommunen seit Verhängung des Konversionsmoratoriums im Oktober 2025 abgeschlossen? In vier Fällen wurden Gespräche mit den vom Moratorium betroffenen Kommunen abgeschlossen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung fortgesetzt werden kann? In vier Fällen kann die Konversionsplanung ehemaliger Moratoriumsliegenschaften fortgesetzt werden. 3. Für wie viele der von dem Moratorium betroffenen Liegenschaften beziehungsweise Standorte steht fest, dass die Konversionsplanung dauerhaft nicht fortgesetzt werden kann, dass also die Liegenschaften reaktiviert oder weitergenutzt werden? In drei Fällen wurde einvernehmlich mit den betroffenen Kommunen und weiteren Stakeholdern beschlossen, eine Moratoriumsliegenschaft ganz bzw. teilweise in die Strategische Liegenschaftsreserve bzw. Nutzung durch die Bundeswehr zu überführen. 4. Wann ist mit einer Entscheidung zur weiteren Konversion in der Gemeinde Leck zu rechnen? 5. Wann soll das Moratorium für die Konversion von Bundeswehrliegenschaften für alle betroffenen Kommunen spätestens beendet sein? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen