Wohnkostenlücke 2024
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Wohnkostenlücke 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/748
21. Wahlperiode 03.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg
Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Uwe Foullong, Christian
Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Wohnkostenlücke 2024
Die Wohnkosten – offiziell als „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“
bezeichnet – werden in den Grundsicherungen in tatsächlicher Höhe übernommen,
sofern sie als angemessen bewertet werden. Die Richtwerte für die
Angemessenheit werden kommunal berechnet, was jedoch extrem schwierig ist und immer
wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese entstehende
„Wohnkostenlücke“ bestreiten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es schlicht
keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum
unterschritten: Das Geld fehlt dann für Nahrungsmittel, Kleidung, Bildung usw.
Regional bestehen teilweise erhebliche Differenzen zwischen der tatsächlich
gezahlten Miete und den Richtwerten für Angemessenheit. Diese Differenzen
sind teilweise rechtswidrig und führen zu einer Unterschreitung des
Existenzminimums. In zahlreichen Klagen von Leistungsbeziehenden stellten
Sozialgerichte immer wieder fest, dass kommunale Konzepte rechtswidrig – also zu
niedrig bemessen – waren. Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages zeigt, dass dies allein im Jahr 2020 in mindestens
24 Sozialgerichtsverfahren geschah (Sozialgerichtliche Entscheidungen zur
Rechtmäßigkeit ‚schlüssiger Konzepte‘ im Jahr 2020, www.linksfraktion.de/the
men/nachrichten/detail/wohnkostenluecke-rechtswidrige-miet-richtwerte-bei-ha
rtz-iv/). Von diesen zu niedrigen Richtwerten waren zehntausende Hartz-IV-
Beziehende betroffen, die zum jeweiligen Zeitraum in einer der betroffenen
acht Städte bzw. Kreise lebten (Rechtswidrige Miet-Richtwerte bei Hartz IV, ha
rald-thome.de). Bis zu einem Drittel dieser SGB-II-Haushalte (SGB II =
Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bekam nicht die vollen Wohnkosten, sondern
musste einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz oder den letzten Ersparnissen
bezahlen.
Die niedrigen Leistungen gleichen viele Bürgergeld-Berechtigte dadurch aus,
dass sie in sehr kleinen Wohnungen leben. Teilweise leben sogar Vier-
Personen-Haushalte auf weniger als 60 m². Solche Wohnungsgrößen liegen
erheblich unter allen landesrechtlichen Vorgaben für die soziale
Wohnraumförderung, wo die förderungswürdigen Höchstwerte zwischen 80 m² (Sachsen-
Anhalt: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt, www.landesrecht.sachsen-anh
alt.de/bsst/document/VVST-VVST000011783) und 90 m² (u. a. Baden-
Württemberg, Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum
Landeswohnraumförderungsgesetz, und Thüringen, Verwaltungsvorschrift zum
Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen) liegen.
Die Karenzzeit, die mit der Bürgergeld-Reform eingeführt wurde, war eine
bedeutende Verbesserung. Seit 2023 wird bei neuen Leistungsbeziehenden ein
Jahr lang die Miete nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern stets in voller
Höhe übernommen. Damit wird die Wohnkostenlücke aber nur verkleinert,
nicht geschlossen: Diese verbesserte Regelung gilt nur für die Miete, nicht für
die Heizkosten, nicht dauerhaft und nur für neue Leistungsbeziehende. Gerade
Menschen, die bereits langjährig eine der Grundsicherungen beziehen – etwa,
weil sie wegen einer Krankheit keine Arbeit finden oder weil sie das
Rentenalter erreicht haben – laufen Gefahr, in die politische Vergessenheit zu geraten,
nachdem die Verbesserungen des Bürgergelds finanziell vor allem
„arbeitsmarktnähere“ Menschen betrafen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die laufende
21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kündigt an, im Rahmen der
Einführung einer „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (www.koalition
svertrag2025.de/, Zeile 500 ff.) auch die Karenzzeitregelung bei den Kosten der
Unterkunft zu ändern: „Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für
Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit“ (a. a. O., Zeile 520). Eine
Interpretation des unbestimmten „unverhältnismäßig“ in diesem Zusammenhang ist den
Fragestellenden nicht bekannt.
Aus Sicht der Fragestellenden besteht weiterhin dringender gesetzlicher
Änderungsbedarf. Deshalb muss das Ausmaß der Wohnkostenlücke weiterhin
betrachtet werden. Auf Bundesebene ist das möglich, indem die Differenz
zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und den als angemessen anerkannten
Wohnkosten festgestellt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für
Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Jahr
2024 tatsächlich angefallen sind, nicht vollständig übernommen (bitte
Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen
Jobcenter aufschlüsseln)?
2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute
Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet,
die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
3. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen den tatsächlichen
und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung
pro Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2024 (bitte tatsächliche Kosten, als
angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie
nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
4. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen den tatsächlichen
und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung
pro Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2024, sofern diese von einer Differenz
betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene
Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
5. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der
Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent
angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert
aufschlüsseln)?
6. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der
Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz
betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern
und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
7. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlich
angefallenen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft im
Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als
angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und
nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
8. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlich
angefallenen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft im
Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war
(bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und
Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und
Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
9. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der
Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach
Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
10. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der
Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen
war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und
Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
11. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und
den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2024 pro
Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene
Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
12. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und
den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2024 pro
Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche
Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen
angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert
aufschlüsseln)?
13. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten
pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
14. Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten
pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in
Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern
differenziert aufschlüsseln)?
15. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und
als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr
2024 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten,
als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben
und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert
aufschlüsseln)?
16. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und
den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft und Heizung
im Jahr 2024 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer
Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen
übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
17. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-
Bedarfsgemeinschaft (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern
differenziert aufschlüsseln)?
18. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-
Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach
Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
19. In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die
Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2024 tatsächlich angefallen
sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die
Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
20. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen
(bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das
Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter
aufschlüsseln)?
21. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und
den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung im
Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte
tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz
dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern
differenziert aufschlüsseln)?
22. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und
den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung und
im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von
einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen
übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
23. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind
bzw. Kindern (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern
differenziert aufschlüsseln)?
24. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind
bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
25. In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, von
denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die Kosten der
Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht
übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die
einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
26. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, von denen mindestens ein
Kind unter sechs Jahren alt ist, waren davon betroffen (bitte absolute
Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die
Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
27. Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen den tatsächlichen
und den als angemessen anerkannten Kosten für die Unterkunft und
Heizung im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von
denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist (bitte tatsächliche
Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen
angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert
aufschlüsseln)?
28. Wie hoch war im Jahr 2024 die durchschnittliche Differenz zwischen
tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft
und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen
mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die von einer Differenz
betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene
Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern
und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
29. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind
bzw. Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist
(bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert
aufschlüsseln)?
30. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind
bzw. Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist,
die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern
und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
31. In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender die
tatsächlich angefallenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2024
nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer
und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln), und wie viele
Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender waren davon betroffen (bitte absolute Werte
und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die
Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?
32. Wie hoch war im Jahr 2024 die durchschnittliche Differenz pro
Bedarfsgemeinschaft Alleinerziehender zwischen tatsächlichen und den als
angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (bitte
tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz
dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern
differenziert aufschlüsseln)?
33. Wie hoch war im Jahr 2024 die durchschnittliche Differenz pro
Bedarfsgemeinschaft Alleinerziehender zwischen tatsächlichen und den als
angemessen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung, die von einer
Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen
übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
34. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
und den als angemessen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung
pro Bedarfsgemeinschaft Alleinerziehender (bitte nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
35. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen
Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft
Alleinerziehender, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund,
Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?
36. Wie viele Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern lebten in einer
Wohnung mit einer Wohnfläche von weniger als 60 m², was 20 m²
unterhalb aller landesrechtlichen Richtwerte für Vier-Personen-Wohnungen in
der sozialen Wohnraumförderung liegt (bitte absolute Werte und Anteile
an allen Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern für das
Bundesgebiet angeben)?
37. Welche Folgen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung
einer Karenzzeit bei den Bedarfen der Unterkunft (§ 22 Absatz 1 Sätze
2 bis 4 SGB II) für die betroffenen Leistungsbeziehenden, die Kommunen
und Jobcenter (bitte detailliert beschreiben, bitte auf entsprechende
Studien und Veröffentlichungen verweisen)?
38. Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das von
der Vorgängerkoalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP angekündigte, aber nicht umgesetzte Vorhaben, „die
Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer
auszugestalten“ (Mehr Fortschritt wagen, Koalitionsvertrag 2021 – 2025
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 75) umzusetzen,
oder zumindest das Vorhaben, eine jährliche Überprüfung der lokalen
Richtwerte vorzuschreiben (ebd.), aufzugreifen (bitte Antwort
begründen), und wenn nein, warum nicht?
39. Welche Planungen für die gesetzliche Ausgestaltung der im
Koalitionsvertrag angekündigten „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (www.k
oalitionsvertrag2025.de/, Zeile 500 ff.) verfolgt das BMAS in Bezug auf
die Kosten der Unterkunft und Heizen (sachlich, zeitlich)?
40. Ab welcher Überschreitung der Angemessenheit von Unterkunftskosten
während der Karenzzeit in der geplanten „neuen Grundsicherung für
Arbeitssuchende“ sieht das BMAS diese als „unverhältnismäßig“ an (vgl.
Formulierung „Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft
vorliegen, entfällt die Karenzeit“, a. a. O., Zeile 520; bitte konkret in
Prozent- oder totalen Euro-Werten angeben)?
41. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften, deren Unterkunftskosten 2023 im
Rahmen der Karenzregelung voll übernommen wurden, wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Bedarfe der Unterkunft
nicht mehr voll übernommen, und wie hoch war deren durchschnittliche
Wohnkostenlücke pro Monat?
42. In wie vielen Fällen erhöhten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 die Kosten der Unterkunft und Heizung durch
Sanierungskosten, die gemäß § 559 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in
einer Höhe von 8 Prozent auf die Mieten umgelegt werden dürfen (bitte
auch durchschnittlichen Prozentsatz der Umlage der Sanierungskosten an
den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie durchschnittlichen Betrag
angeben)?
43. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2024 durch die Umlage der Sanierungskosten auf die Miete die zulässige
Obergrenze für die Kosten der Unterkunft und Heizung überschritten
(bitte auch den durchschnittlichen Betrag der Überschreitung der Kosten
der Unterkunft und Heizung nennen)?
44. In wie vielen Fällen sanken nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2024 insbesondere durch energetische Sanierungen der Wohnungen in der
Folge dann auch die Heizkosten (bitte auch durchschnittlichen Betrag, um
welchen die Heizkosten sich verringerten, sowie deren Anteil in Prozent
der ursprünglichen Heizkosten angeben)?
45. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang die
Wohnkostenlücke im Jahr 2024 zu Überschuldung oder zum Verlust der Wohnung
bei Bürgergeldbeziehenden geführt hat (wenn ja, bitte Zahlen und weitere
Erkenntnisse so detailliert wie möglich darlegen)?
46. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auch das tatsächliche
individuelle Existenzminimum abbilden?
47. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Wohnkostenlücke
dauerhaft zu schließen und ein diskriminierungsfreies Recht auf
angemessenes Wohnen für alle Bürgerinnen und Bürger (vgl. www.institut-fuer-me
nschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/rech
t-auf-wohnen) zu gewährleisten?
48. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen anderer
Länder im Umgang mit hohen Wohnkosten und Sozialleistungen?
49. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die
Kommunen bei der Erstellung rechtskonformer und realitätsnaher schlüssiger
Konzepte zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu
unterstützen und gegebenenfalls darauf zu verpflichten?
50. Plant die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung oder klarere
Leitlinien zur Berechnung der Angemessenheitsgrenzen, um regionale
Ungleichheiten und rechtswidrige Praktiken zu minimieren?
51. Inwiefern werden bei der Festlegung der Angemessenheitsgrenzen auch
die steigenden Energiepreise und deren Auswirkungen auf die Heiz- und
Nebenkosten ausreichend berücksichtigt (bitte darlegen, wie diese
dynamische Entwicklung in die Berechnungen einfließt)?
Berlin, den 30. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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