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Schriftliche Frage 113 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten zur tatsächlichen Kostenbelastung von Mieterinnen und Mieter durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt vor,…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 113 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten zur tatsächlichen Kostenbelastung von Mieterinnen und Mieter durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt vor,… Frage 113 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke): Liegen der Bundesregierung Daten zur tatsächlichen Kostenbelastung von Mieterinnen und Mieter durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt vor, und wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der Kritik des Deutschen Mieterbundes e. V., eine sachlich ungerechtfertigte Verteuerung der Wohnkosten zu vermeiden, insbesondere im Kontext der geplanten Erhöhung der umlagefähigen Kosten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 11. November 2025: Die tatsächliche Kostenbelastung der Mieterinnen und Mieter im Fall des Glasfaserbereitstellungsentgeltes liegt bei maximal 5 Euro pro Monat für maximal neun Jahre. Statistiken über die durchschnittliche Höhe der erhobenen Entgelte bzw. über die durchschnittliche Dauer des Glasfaserbereitstellungsentgelt liegen der Bundesregierung nicht vor. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) prüft gegenwärtig, inwieweit mit Blick auf erheblich gestiegene Baukosten eine unter Berücksichtigung der Mieterinteressen verhältnismäßige Anpassung des Glasfaserbereitstellungsentgeltes angemessen ist, um den Ausbau der Gebäude mit Glasfaser anzureizen. Im Anschluss wird das BMDS die zuständigen Bundesressorts einbinden und das weitere Vorgehen mit diesen abstimmen.

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