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Schriftliche Frage 130 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Fortschritte wurden seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau erzielt, insbesonder…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 130 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Fortschritte wurden seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau erzielt, insbesonder… Frage 130 (Robin Jünger, AfD): Welche konkreten Fortschritte wurden seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau erzielt, insbesondere hinsichtlich der von Unternehmen als unzureichend kritisierten Versorgung mit schnellem Internet, und welche Summen wurden dafür seit Beginn der 21. Wahlperiode jeweils im Bundeshaushalt veranschlagt, bewilligt und ausgegeben (bitte unter Angabe der Mittelverwendung nach Bundesland, Förderprogramm und Ausbauziel aufschlüsseln; www.dihk.de/de/themen-und-position en/wirtschaft-digital/digitalisierung/digitalisierun gsumfrage-25/digitalisierung-in-deutschland-zwis chen-effizienz-und-buerokratie-128838)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 7. August 2025: Der Ausbau von Telekommunikationsinfrastukturen ist ein marktgetriebener Prozess, der durch privatwirtschaftlich arbeitende Unternehmen durchgeführt wird. In Gebieten, in denen ein marktgetriebener Prozess aus wirtschaftlichen Gründen nicht stattfinden kann (etwa in dünnbesiedelten Gebieten), besteht die Möglichkeit der Förderung des Ausbaus mit öffentlichen Mitteln. Seit Beginn der 21. Wahlperiode wurden seit dem 25. März 2025 bis 29. Juli 2025 Bundesmittel für den Glasfaserausbau in Höhe von 59.314.653,20 Euro bewilligt und in Höhe von 356.822.314,40 Euro für sich bereits in der Umsetzung befindende Projekte ausgezahlt. Eine Aufschlüsselung der Bundesmittel nach Bundesländern und Förderprogramm kann der Anlage entnommen werden.5 Die Höhe der Veranschlagung der Bundesmittel ist abhängig vom parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2025. Im Haushaltsentwurf 2025 sind ein Ansatz in Höhe von 2.928.604.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.836.350.000 Euro für den Breitbandausbau vorgesehen. Die bundesweite Mobilfunkverfügbarkeit durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber hat sich ausweislich des Mobilfunkmonitorings der Bundesnetzagentur zwischen Januar und April 2025 für 4G/LTE von 97,53 Prozent auf 97,63 Prozent der Fläche erhöht – für 5G von 93,85 Prozent auf 94,23 Prozent. Die Verarbeitung der Versorgungsdaten mit Stand Juli 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Der Anstieg ist insbesondere auf eigenwirtschaftlichen Ausbau zurückzuführen. Die sukzessive Realisierung der 267 im Rahmen der Mobilfunkförderung (Bewilligungsende Dezember 2024) des Bundes geförderten Mobilfunkstandorte trägt zur Versorgungsverbesserung bei. Mit der im Juli 2025 erfolgten Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: Die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses leistet einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Verlegung von Telekommunikationslinien. Die Regelung ist grundsätzlich in allen Genehmigungsverfahren zu beachten. Mit der Regelung sollen weiträumige Beschleunigungswirkungen erreicht werden, zumal sie neben Mobilfunknetzen auch Glasfasernetze umfasst und in der Fläche uneingeschränkt gilt. 5 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1164 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

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