Schriftliche Frage 26 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie unterscheidet die Bundesregierung technisch und rechtlich zwischen den von Bundesminister Alexander Dobrindt angekündigten neuen defensi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 26 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie unterscheidet die Bundesregierung technisch und rechtlich zwischen den von Bundesminister Alexander Dobrindt angekündigten neuen defensi…
Frage 26 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie unterscheidet die Bundesregierung technisch und rechtlich zwischen den von Bundesminister Alexander Dobrindt angekündigten neuen defensiven Möglichkeiten zur Cyberabwehr, einschließlich des Hackens ausländischer Server (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/alexa nder-dobrindt-kuenftig-urheber-von-cyberangriffe n-attackieren/100162910.html) gegenüber offensiven Cyberabwehrmaßnahmen (umgangssprachlich „Hackbacks“ genannt), und wie plant die Bundesregierung, das Problem der komplexen Attribution von Cyberangriffen für die neuen defensiven Cyberabwehrmaßnahmen zu lösen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. November 2025:
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben. Den unbestimmten Begriff „Hackback“ lehnt die Bundesregierung ab. Dieser unterstellt regelmäßig Maßnahmen, welche nach der deutschen Rechtsordnung und völkerrechtlich nicht zulässig wären.
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