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Schriftliche Frage 39 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Vertreter der Deutschen Telekom AG (www.youtube.com/watc h?v=BU12…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 39 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Vertreter der Deutschen Telekom AG (www.youtube.com/watc h?v=BU12… Frage 39 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Vertreter der Deutschen Telekom AG (www.youtube.com/watc h?v=BU12SSfRXDc, ab Minute 33.35), deren Anteilseigner der Bund ist, in Brüssel gegen den Vorschlag der EU-Kommission zum Cyber Security Act 2.0 das Argument vortragen, welches fast wortgleich vom chinesischen Handelsministerium verwendet wird (https://ec.europa.eu/info/law/bett er-regulation/have-your-say/initiatives/14578-Th e-EU-Cybersecurity-Act/F33393498_en), nämlich, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten im Bereich ihrer nationalen Sicherheit durch den Vorschlag berührt werde, vor dem Hintergrund, dass Cybersicherheit nur eingeschränkt national regulatorisch adressiert werden kann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Juni 2026: Die Bundesregierung hat die Frage des vermeintlichen Vertreters der Deutschen Telekom im gegenständlichen Video zur Kenntnis genommen. Die Beratungen der Bundesregierung zum Cybersecurity Act 2 dauern an.

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