Schriftliche Frage 48 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den Vorfall vom 24. August 2025 aufzuklären, bei dem das Seenotrettungsschiff Ocean Viking…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 48 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den Vorfall vom 24. August 2025 aufzuklären, bei dem das Seenotrettungsschiff Ocean Viking…
Frage 48 (Luise Amtsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den Vorfall vom 24. August 2025 aufzuklären, bei dem das Seenotrettungsschiff Ocean Viking nach Angaben ziviler Seenotrettungsorganisationen (www.sosmediterranee.de/aktuelles/oc ean-viking-unter-schwerem-beschuss-durch-libys che-kustenwache) in internationalen Gewässern von der sogenannten libyschen Küstenwache beschossen worden sein soll, und wenn ja, welche, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Umständen des Vorfalls, insbesondere zum Umgang mit dem an die NATO-Operation Sea Guardian gerichteten Notruf, der an die nächstgelegene Einheit der Operation – einem italienischen Marineschiff – weitergeleitet wurde und dort scheinbar unbeantwortet gebliebenen ist, vor?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. November 2025:
Die Bundesregierung nimmt Berichte der SOS Méditerrannée über Angriffe auf die „Ocean Viking“ und zu möglicherweise rechtswidrigem Verhalten der libyschen Küstenwache sehr ernst. Zur Identität beteiligter Einheiten der libyschen Küstenwache liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die EU-Kommission hat die libyschen Behörden im Namen der EU zur Stellungnahme aufgefordert. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Syrakus in Italien bezüglich des Vorfalls „Ocean Viking“ am 24. August ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung steht zu diesem Vorfall im Kontakt mit den zuständigen Behörden vor Ort und ist ebenfalls mit der EU-Kommission und EU-Mitgliedstaaten hierzu im Austausch. Die darüberhinausgehende Beantwortung berührt das Sicherheitssinteresse der NATO und das Bekanntwerden der Informationen könnte zu einer Beeinträchtigung der multinationalen Beziehungen Deutschlands führen. Die Beantwortung kann daher in offener Form nicht erfolgen und wird dem Bundestag mit separater Anlage mit der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.2
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