Schriftliche Frage 88 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen liegen bei der Bundesnetzagentur zu verspäteten Auszahlungen von EEG- Vergütungen an Anlagenbetreiber vor, und welche N…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 88 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen liegen bei der Bundesnetzagentur zu verspäteten Auszahlungen von EEG- Vergütungen an Anlagenbetreiber vor, und welche N…
Frage 88 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Informationen liegen bei der Bundesnetzagentur zu verspäteten Auszahlungen von EEG- Vergütungen an Anlagenbetreiber vor, und welche Netzbetreiber fallen dabei durch besonders verspätete Auszahlungen auf (bitte jeweils die zwei größten Einzelfälle nach zeitlicher Verzögerung für 2024 und 2025 samt Name des Netzbetreibers und verzögert ausgezahlter Summe sowie die zwei größten Einzelfälle nach verzögert ausgezahlter Summe, jeweils für 2024 und 2025 samt Name des Netzbetreibers und den jeweiligen Verzögerungszeiten angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 7. November 2025:
In den letzten drei Jahren hat die Beschleunigung des Zubaus von EE- Anlagen die Verteilnetzbetreiber (VNB) in Deutschland vor große Herausforderungen gestellt. In vielen Fällen ist es zu Verzögerungen beim Netzanschluss, bei der Zählersetzung und auch bei der Auszahlung der Vergütung von Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gekommen. Der Betreiber einer EE-Anlage hat grundsätzlich einen zivilrechtlichen Anspruch auf angemessene Abschlagszahlungen auf die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom zum 15. Kalendertag eines jeden Monats und auf die Jahresendabrechnung gegenüber seinem VNB. Zu hohe oder zu niedrige Abschläge sind von dem VNB mit der Endabrechnung im jeweils folgenden Kalenderjahr auszugleichen oder zu erstatten. Die Bundesnetzagentur hat u. a. die Aufgabe, zu überwachen, dass die VNB (nur) die Zahlungen nach dem EEG leisten, und kommt dieser Aufgabe nach, insbesondere auch da, wo ein Tätigwerden im Einzelfall erforderlich ist. Eine systematische Aufstellung über die einzelnen Verspätungsfälle oder detailliertere Daten zur Dauer der Verzögerung bei der Auszahlung der EEG-Vergütung oder der Höhe der Rückstände in Einzelfällen liegen der Bundesnetzagentur jedoch nicht vor bzw. sind Gegenstand laufender Verfahren. Die Bundesnetzagentur verzeichnet jedoch seit ca. Anfang 2023 eine steigende Zahl an Beschwerden wegen der verzögerten Auszahlung von EEG-Förderung. Die Zahl der Beschwerden lag in dem gesamten Zeitraum im hohen dreistelligen Bereich. Im Verhältnis zur Zahl der in dieser Zeit neu installierten EE-Anlagen (ca. 1,4 Millionen neue Anlagen im Jahr) halten sich die Beschwerden damit noch in einem überschaubaren Rahmen.
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