Schriftliche Frage 121 von Gerrit Huy (AfD): Welche jeweiligen Auftragsvolumen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten, externen Beratungsgesellschaften im Auftrag des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 121 von Gerrit Huy (AfD): Welche jeweiligen Auftragsvolumen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten, externen Beratungsgesellschaften im Auftrag des…
Frage 121 (Gerrit Huy, AfD):
Welche jeweiligen Auftragsvolumen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten, externen Beratungsgesellschaften im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2024 (bitte die jeweiligen Beratungsgesellschaften mitsamt Auftragswerten für das Jahr 2024 angeben), und welches Gesamtvolumen an externer Beratungsdienstleistung wurde im Zeitraum 2020 bis 2024 ressortübergreifend, also in sämtlichen Bundesministerien durch den Bund beauftragt (bitte die Auftragswerte ressortübergreifend im Bund insgesamt sowie jahresweise aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. November 2025:
Bezüglich des Auftragsvolumen der zehn größten, externen Beratungsgesellschaften im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2024 wird auf den sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen verwiesen. Dieser wird noch im Jahr 2025 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium der Finanzen zugeleitet. Die Beantwortung der zweiten Teilfrage zum Gesamtvolumen beauftragter externer Beratungsdienstleistungen erfolgt unter Zugrundelegung der vom Haushaltsausschuss am 9. Juni 2021 beschlossenen Definition der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Ausschussdrucksache 19(8)8733neu in Verbindung mit 19(8)8703). Für die Bewirtschaftung des Bundeshaushalts sind nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes die einzelnen Ressorts zuständig, so dass die Informationen dem Bundesministerium der Finanzen grundsätzlich nicht in der nachgefragten Form vorliegen. Die erbetenen Angaben zum Auftragsvolumen externer Beratungsdienstleistungen sind Teil der Berichterstattung im Rahmen des umfänglichen jährlichen Berichts über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im sog. Beraterbericht nur Verträge mit einem Auftragsvolumen größer als 50.000 Euro einzeln aufgeführt werden. Verträge mit einem Auftragsvolumen kleiner gleich 50.000 Euro werden lediglich in Summe der Fallzahlen und in Höhe der im jeweiligen Haushaltsjahr hierfür verausgabten Haushaltsmittel erfasst. Die Auftragsvolumina für externe Beratungsleistungen der Ressorts können, mit der genannten Einschränkung, den nachfolgenden Ausschussdrucksachen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für die aufgeführten Haushaltsjahre entnommen werden: 2020: 20(8)1510, 2021: 20(8)3590neu2, 2022: 20(8)6297 und 2023: 20(8)7339. Für das Haushaltsjahr 2024 befindet sich der jährliche Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages noch in der Erstellung. Dieser wird noch im Jahr 2025 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium der Finanzen zugeleitet.
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