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Schriftliche Frage 9 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Verträge mit welchem Auftragsvolumen haben die Bundesministerien seit dem 7. Mai 2025 mit externen Dritten für Beratungs- und Unte…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 9 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Verträge mit welchem Auftragsvolumen haben die Bundesministerien seit dem 7. Mai 2025 mit externen Dritten für Beratungs- und Unte… Frage 9 (Dr. Dietmar Bartsch, Die Linke): Wie viele Verträge mit welchem Auftragsvolumen haben die Bundesministerien seit dem 7. Mai 2025 mit externen Dritten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen, inklusive nachgeordneter Behörden und Gesellschaften in Verantwortung der Bundesministerien (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 6. Oktober 2025: Nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes sind für die Bewirtschaftung des Bundeshaushalts die einzelnen Ressorts zuständig, so dass die erbetenen Informationen dem Bundesministerium der Finanzen in der nachgefragten Form grundsätzlich nicht vorliegen. Belastbare und qualitätsgesicherte Angaben legt die Bundesregierung im Rahmen des umfänglichen jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen vor. Beim sog. Beraterbericht handelt es sich um einen zeitlich nachlaufenden Bericht. Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die Daten der Ressorts für das abgelaufene Haushaltsjahr zu den Berichterstattergesprächen für das dann beratungsgegenständliche kommende Haushaltsjahr vorzulegen. Der Beraterbericht, der auf Basis der parlamentarischen Beschlüsse im Wege einer umfangreichen Ressortabstimmung erstellt wird, durchläuft dabei in einem zeitaufwändigen Verfahren die notwendigen Plausibilisierungen und evtl. Korrekturen, die sich mit dem zeitlichen Verzug zum abgelaufenen Haushaltsjahr ergeben können. Für die Angaben für das Jahr 2025 sind zum Zwecke der Berichterstellung noch keine Daten erhoben worden. Eine nach unterjährigen Zeiträumen differenzierende Erhebung der Daten findet im Rahmen der Erstellung des Beraterberichts nicht statt, weshalb keine spezifischen Angaben für den von Ihnen abgefragten Zeitraum seit dem 7. Mai 2025 gemacht werden können. Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Jahr 2025 zu gegebener Zeit im üblichen Verfahren berichten. Insofern wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/8261 sowie die hiesige ergänzende Stellungnahme vom 15. September 2023 zu der dazu ergangenen Nachfrage verwiesen.

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