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Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/5854)

dip / drucksache 08.06.2026 · WP 21 · 21/6366 · Antwort · Original ↗

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Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/5854) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6366 21. Wahlperiode 08.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5854 – Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Medienberichten fällt die Ausschreibung für eine externe „strategische Top-Management-Beratung“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in eine Phase erheblicher personeller und organisatorischer und fachpolitischer Unruhe innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums. Es sollen externe Berater das BMWE mit 9 000 Arbeitsstunden pro Jahr unterstützen. Der Auftrag soll über zwei Jahre laufen und um weitere zwei Jahre verlängerbar sein. Gegenstand sei die „strategisch-methodische Beratung der Hausleitung zur organisations- und steuerungsbezogenen Weiterentwicklung ministerieller Strukturen und Entscheidungsprozesse“. Die Leistung soll in Form von Ad‑hoc-Beratung, Workshops, Präsentationen sowie schriftlichen Ausarbeitungen erbracht werden. Im Bundeswirtschaftsministerium selbst werde dies teilweise aber mindestens mit Verwunderung aufgenommen. Zugleich wird berichtet, dass mehrere Funktionen und Referate im leitungsnahen Bereich offen oder in Umstrukturierung seien (www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/beratung-berater-sollen-wirtschaftsministerium-9000-stunden-jae hrlich-helfen/100213866.html). Weitere Berichte stellen heraus, dass die Ausschreibung auch Aufgabenfelder wie Organisationsgestaltung, Prozesssteuerung, Effizienzgewinne, wirtschaftspolitische Vorhabenplanung sowie prioritäre Themenfelder wie industrielle Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit und Zukunftstechnologien umfasst. Der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums wird mit der Aussage zitiert, die ausgeschriebenen Leistungen seien keine, die von Mitarbeitenden des Hauses selbst erbracht werden könnten. Zugleich sei das Stundenvolumen im Wege einer Bedarfsschätzung bestimmt worden und ein Mindestabruf nicht vorgegeben (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026- 04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslager n-003.htm). Parallel hierzu ist bereits externe Unterstützung im Kommunikationsbereich öffentlich bekannt geworden. Nach Presseberichten unterstützen seit Februar 2026 externe Agenturen die Öffentlichkeitsarbeit des BMWE. Berichtet wird über europaweit ausgeschriebene Kommunikationsleistungen mit einem ho- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. hen Höchstwert. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach Umfang und Kosten externer Unterstützung, sondern auch nach ihrer Messbarkeit, ihrem tatsächlichen Nutzen, ihrer Abgrenzung zu ministeriellen Kernaufgaben und ihrer politischen Relevanz für die Arbeit einer obersten Bundesbehörde (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/katherina-reiche-wirtschaftsministe rium-ausschreibung-kosten-millionen-gxe). Das Organigramm des BMWE weist in der Leitungsstruktur ausdrücklich die Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlaments- und Kabinettsreferat, Kommunikation, Sprecher der Bundesministerin, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und Strategische Kommunikation aus. Daneben bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Personal, Organisation, Staatsmodernisierung, Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement. Bereits deshalb ist aufklärungsbedürftig, weshalb externe Dienstleister in leitungsnahen, organisationsbezogenen, kommunikativen und strategischen Bereichen tätig werden sollen, anstatt die vorhandenen bundesministeriellen Strukturen personell und fachlich in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben selbst wahrzunehmen (www.bundes wirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan- bundeswirtschaftsministerium.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Hinzu kommt, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode einen leistungsfähigen Staat, eine ressortübergreifende Modernisierung der Bundesverwaltung, Ziel- und Wirkungsorientierung, Aufgaben- und Ausgabenkritik, die Überprüfung staatlicher Aufgaben auf ihre Notwendigkeit, die Reduzierung sächlicher Verwaltungsausgaben, einen Stellenabbau in der Bundesverwaltung sowie ausdrücklich auch eine Reduzierung der Ausgaben für externe Berater vorsieht. Gerade deshalb besteht nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes parlamentarisches Interesse daran, ob und in welchem Umfang das BMWE diesen politischen Maßstäben gerecht wird oder stattdessen Kernbereiche bundesministerieller Arbeit zunehmend nach außen verlagert werden (Bundestagsdrucksache 20/6746). Vor diesem Hintergrund bedarf es in den Augen der Fragesteller einer detaillierten Aufklärung über Personalbestand, Vakanzen, Aufgabenzuschnitt, Vergabepraxis, Kosten, tatsächliche Arbeitsergebnisse, interne Erfolgskontrolle und politische Tragweite externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMWE sowie über deren Einordnung in die allgemeine Ausgaben- und Steuerungspraxis der Bundesregierung. Die Fragesteller halten es für geboten, dass die Bundesregierung nicht nur Art und Umfang der Fremdvergabe offenlegt, sondern auch darlegt, anhand welcher Kriterien der Nutzen solcher Leistungen überhaupt gemessen wird, und welche Aufgaben sie selbst als nicht auslagerungsfähige Kernbereiche bundesministerieller Eigenverantwortung betrachtet.  1. Wie viele Planstellen und Stellen waren im BMWE zum Beginn der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorhanden, und wie viele Planstellen und Stellen bestehen aktuell, jeweils im Bundeswirtschaftsministerium insgesamt, in der Leitungsabteilung, in der Zentralabteilung und in den wirtschaftspolitischen Fachabteilungen? Für die Anzahl der Planstellen und Stellen zu Beginn der Legislaturperiode wird auf den Haushaltsplan 2024 verwiesen; die aktuelle Anzahl ergibt sich aus dem Haushaltsplan 2026. In der Leitungsabteilung sind 155,5, in der Zentralabteilung 505,05 und in den Fachabteilungen 1450,3 Dienstposten angesiedelt.  2. Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE neu geschaffen, abgebaut, mit Wegfallvermerk versehen, gesperrt worden oder dauerhaft oder vorübergehend unbesetzt geblieben? Die Anzahl der neu geschaffenen, abgebauten, mit Wegfallvermerken versehenen und gesperrten Planstellen und Stellen ergibt sich aus den Haushaltsplänen 2025 und 2026. Es gibt im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) keine dauerhaft unbesetzten Planstellen und Stellen. Vorübergehend unbesetzte Planstellen und Stellen kommen aufgrund z. B. von Abgängen (z. B. Elternzeiten) vor; sie werden im BMWE nicht statistisch erfasst.  3. Wie viele Planstellen und Stellen in den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungsstufen sollen bis zum Ende der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig umgewandelt werden (bitte aufschlüsseln), und wie viele Dienstposten oder Funktionen in der Leitungsabteilung des BMWE waren seit Beginn der 21. Wahlperiode jeweils für mindestens einen Monat vakant, insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlaments- und Kabinettsreferat, Kommunikation, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5666 verwiesen. Im Übrigen wird das BMWE die jeweilige Vorgabe, die der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsgesetz festlegt, entsprechend umsetzen. So wie im ganzen BMWE unterliegen auch die Themenbereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlament- und Kabinettreferat, Kommunikation, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online- Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation der internen Rotation, d. h., personelle Wechsel werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst. Aufgrund der internen Rotation ist es im BMWE üblich, dass Dienstposten täglich (neu) besetzt sind, frei werden, vakant bleiben oder sich gerade im Ausschreibungsverfahren befinden.  4. Wie viele Referate oder Untereinheiten der Leitungsabteilung wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode organisatorisch neu zugeschnitten, zusammengelegt, vorübergehend kommissarisch geführt oder mit neuen Aufgaben versehen? Sechs Referate wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode in der neuen Leitungsabteilung (ehem. drei Leitungsstäbe) zu drei Referaten zusammengelegt. Darüber hinaus sind drei Referate entfallen. In der Zwischenzeit wurden vereinzelt Leitungsfunktionen kommissarisch wahrgenommen. Im Übrigen gab es keine organisatorischen Veränderungen in der Leitungsabteilung.  5. Welche internen oder externen Stellenausschreibungen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für Funktionen der Leitungsabteilung veröffentlicht, welche dieser Funktionen konnten bisher nicht dauerhaft besetzt werden, und aus welchen Gründen nicht? Es wurden sowohl auf Referenten/-innen- als auch auf Referatsleitungs- und Unterabteilungsebene Stellenausschreibungen für Funktionen der Leitungsabteilung veröffentlicht. Aufgrund bereits abgeschlossener und derzeit noch laufender Verfahren wird davon ausgegangen, dass sehr zeitnah alle Funktionen besetzt werden.  6. Welche Begründung gibt die Bundesregierung dafür, dass zwischen offenen Personalstellen im BMWE und der Ausschreibung externer Top- Management-Beratung kein Zusammenhang bestehen soll? Bei der in der Frage genannten ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass mit der Zuschlagserteilung für beide Vertragsparteien noch keine konkrete Leistungs- und Vergütungspflichten entstehen. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden in Form von Einzelverträgen abgerufen. Die im Rahmen eines Einzelauftrags der Rahmenvereinbarung benötigte Expertise wird spezifisch mit Blick auf das konkrete Beratungs- und Informationsbedürfnis bestimmt. Die gegebenenfalls benötigten Beratungsleistungen haben damit komplementären Charakter; sie werden in Ergänzung zu dem im Ministerium vorhandenen Fachwissen benötigt.  7. Welche Tätigkeiten, die derzeit in der Leitungsabteilung und ihren Arbeitsbereichen organisatorisch verortet sind, hält die Bundesregierung ausdrücklich für solche, die nicht von Beschäftigten des BMWE erbracht werden können, und aus welchen Gründen nicht? Alle im BMWE verorteten ministeriellen Kernaufgaben werden von Beschäftigten des BMWE erbracht.  8. Welche Aufgaben der Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlaments- und Kabinettsreferat, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation des BMWE werden seit Beginn der 21. Wahlperiode ganz oder teilweise durch externe Dienstleister unterstützt? Für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit hatte das BMWE zu Beginn der Legislaturperiode folgende Rahmenvereinbarungen. Rahmenvereinbarung Laufzeit Rahmenvereinbarung über die Konzeption und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen bis 31.08.2025 Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Messebeteiligungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bis 12.12.2025 Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis 04.02.2026 Rahmenvereinbarung über die Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in markenrechtlichen Angelegenheiten bis 31.03.2026 Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis 24.04.2026 Bundesministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen. Um dieser verfassungsgemäßen Aufgabe lückenlos nachzukommen, wurden die Rahmenvereinbarungen erneut ausgeschrieben. Rahmenvereinbarung Laufzeit Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen seit 15.09.2025 Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Inlandsmessebeteiligungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit 02.02.2026 Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit 05.02.2026 Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit 27.04.2026 Rahmenvereinbarung über die Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in markenrechtlichen Angelegenheiten seit 28.04.2026 Zudem nutzt das BMWE Rahmenvereinbarungen der Bundesregierung über das Kaufhaus des Bundes.  9. Mit welchen externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder sonstigen Dienstleistern arbeitet das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode zusammen, jeweils unter Angabe von Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, betroffener Organisationseinheit, Vergabeart, Laufzeit, Höchstwert oder Auftragswert und Umsetzungsstand? Seit Beginn der 21. Legislaturperiode (25. März 2025) wurden folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäß der Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragt. Der wirtschaftspolitische Themenbezug erschließt sich aus dem Auftragsgegenstand. Auftragnehmer Beginn Ende Leistungsumfang Vertragsgegenstand BearingPoint GmbH 05.01.2026 30.09.2027 747.550,00 Euro Dienstleistungen im Bereich Prozessmanagement – Einführung Prozessmanagement im BMWE (Abt. Z) Pricewaterhouse Coopers Legal AG (PwC) 23.12.2025 30.05.2026 94.997,70 Euro Rechtliche Beratung im Kontext einer möglichen Neu-Organisation der Beteiligungsführung im BMWE Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte 09.01.2026 09.10.2026 196.930,00 Euro Rechtliche Beratung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Ausgestaltung von Ausgleichsleistungen für die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion von kritischen Arzneimitteln Pricewaterhouse Coopers Legal AG (PwC) 24.04.2026 31.12.2026 62.106,10 Euro Rechtsberatungsleistungen zu insb. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Abfluss deutschen Know-Hows im Bereich Energie 10. Welche externen Auftragnehmer unterstützen seit Beginn der 21. Wahlperiode die Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsplanung, Medienarbeit, Social-Media-Arbeit, strategische Kommunikation oder politiknahen Kommunikationsleistungen des BMWE? facts and fiction GmbH bis 31.08.2025 Vagedes & Schmid GmbH bis 12.12.2025 Hirschen Group GmbH bis 04.02.2026 Marquardt Rechtsanwälte bis 31.03.2026 PRpetuum GmbH bis 24.04.2026 facts and fiction GmbH seit 15.09.2025 familie redlich AG seit 02.02.2026 Scholz and Friends Berlin GmbH seit 05.02.2026 PRpetuum GmbH seit 27.04.2026 Marquardt Rechtsanwälte seit 28.04.2026 11. Welcher Höchstwert, welcher geschätzte Auftragswert und welches tatsächliche Abrufvolumen gelten für die seit Februar 2026 öffentlich bekannt gewordenen Kommunikationsaufträge des BMWE? Die Rahmenvereinbarung enthält für das jährliche Abrufvolumen einen Höchstbetrag von 2.217.600 Euro netto. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen oder auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen. Die Leistung wird anlassbezogen im Rahmen von entsprechenden Einzelabrufen erbracht. Der Höchstbetrag des Abrufvolumens ergibt sich aus dem Preisblatt und dem Angebotspreis des Auftragnehmers für die jeweils geschätzten Stundenvolumina in den Preiskategorien. 12. Welche Leistungen schulden die externen Kommunikationsdienstleister des BMWE jeweils konkret, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Kampagnen, Social Media, Veranstaltungsbegleitung, Text- und Redaktionsleistungen, Planung und strategischer Kommunikationsberatung? Rahmenvereinbarung Leistungen Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen Einzelaufträge zur Durchführung von Veranstaltungen (Konzepterstellung, operative Durchführung einer Veranstaltung, Abschlussbericht und Auswertung einer Veranstaltung) Weitere Leistungen (Lagerung von Ausstattungsgegenständen, Beratung bei der Beschaffung von Zubehör für Veranstaltungen, Beratung zu Innovationen und Entwicklungen, Beratung zu Upcycling von Materialien) Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und Umsetzung der Inlandsmessebeteiligungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Einzelaufträge zur Durchführung von Inlandsmessen (Konzepterstellung, vorbereitende Organisation, operative Durchführung von Messebeteiligungen, Abschlussbericht und Auswertung) Weitere Leistungen (Lagerung von Ausstattungsgegenständen für Messebeteiligungen, Beratung bei der Beschaffung sonstigen Messezubehörs, Beratung zu Innovationen und Entwicklungen) Rahmenvereinbarung Leistungen Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Entwicklung von Kommunikationskonzepten und strategische Beratung Kreation von Kommunikationsmaßnahmen, wie z. B. Dialogmaßnahmen, Event- Dienstleistungen oder die Entwicklung von mobilen Apps Informationsmaterial in Zusammenhang mit Kampagnen Webseitenerstellung, Pflege und Weiterentwicklung Marktforschungsanalyse und Auswertung Entwicklung von Wort-/Bildmarken und Logos Ansprache und Betreuung von Medienpartnerschaften Betreuung von Medienkanälen Suchmaschinenoptimierung und -werbung Beratung und Entwicklung innovativer Kommunikationsformen Beratung bei Besorgung von besonderen Kommunikationsmaßnahmen Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einzelaufträge zur Konzeption und Gestaltung von Publikationen (Konzeption und Gestaltung, Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender Publikationen, Druckunterstützung) Weitere Leistungen (Redaktion, Lektoratsarbeiten, Grafikerstellung, Erstellung barrierefreier Dokumente zur digitalen Veröffentlichung, Prüfung und Überarbeitung des CD, Strategische Beratung/Weiterentwicklung des CD, Beratung zur Beschaffung weiterer Leistungen) Rahmenvereinbarung über die Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in markenrechtlichen Angelegenheiten Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung einer Marke Unterstützung/Beratung bei der Vorbereitung einer Markenanmeldung Unterstützung im Registrierungsverfahren Vertretung der Marke gegen Widersprüche Dritter Überwachung der eingetragenen Marken des BMWE, einschließlich Führen von Verhandlungen sowie gegebenenfalls prozessuale Vertretung vor Gericht 13. Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE extern vergeben, die Reden, Sprechzettel, Briefings, Diskussionspapiere, Präsentationen, strategische Kommunikation, Planung oder politisch- inhaltliche Vorbereitung der Hausleitung betreffen? Es wurde im Oktober 2025 ein Vertrag über leitungsspezifische Kommunikationsdienstleistungen als freiberuflicher Leistungen gemäß § 50 UVgO vergeben. 14. Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE extern vergeben, die Prozessmanagement, Projektmanagement, Organisationsberatung, Ressourceneinsatz, interne Steuerung oder Effizienzanalysen betreffen? Es wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode keine Leistungen betreffend Organisationsberatung, Ressourceneinsatz, interne Steuerung oder Effizienzanalysen extern vergeben. Lediglich im Bereich Prozessmanagement wurde eine Leistung vergeben. 15. Welche Vergabearten wurden bei diesen Aufträgen jeweils genutzt, insbesondere ob es sich um offene Verfahren, Verhandlungsverfahren, beschleunigte Verfahren, Rahmenvereinbarungen, Direktvergaben oder Abrufe aus bestehenden Verträgen handelte? Die Leistung im Bereich Prozessmanagement (vgl. Frage 14) wurde als Abruf aus einer Rahmenvereinbarung vergeben. 16. Wie viele Direktvergaben hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für Beratungs-, Kommunikations-, Politik- oder Unterstützungsleistungen vorgenommen? a) Wie hoch war jeweils das Volumen dieser Direktvergaben? b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Bedarfsbegründungen oder Alternativenprüfungen wurden für diese Aufträge jeweils erstellt, insbesondere im Vergleich zur internen Leistungserbringung durch das BMWE? Seit Beginn der Legislaturperiode wurden vier Direktaufträge in den von der Fragestellung umfassten Kategorien vergeben im Umfang von insgesamt 47.590 Euro. Für diese Direktaufträge wurden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben erstellt. 17. Nach welchen Qualitätskriterien bewertet das BMWE die Leistungen externer Auftragnehmer in den Bereichen Beratung, Kommunikation und Politikunterstützung, und wie fällt diese Bewertung für die bislang vergebenen Aufträge aus? Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erbracht werden, werden regelmäßig überprüft. Die Bewertung erfolgt je nach Gegenstand und Zielsetzung der jeweiligen Maßnahme anhand qualitativer und quantitativer Kriterien. Hierzu können u. a. Qualitätskontrollen, Reichweiten- und Resonanzkennzahlen, Zielgruppenerreichung, Terminerreichung, Einhaltung vereinbarter Leistungsparameter, Besucherzahlen etc. herangezogen werden. 18. Welche konkreten Ergebnisse, Arbeitserzeugnisse oder Umsetzungsleistungen haben die seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE beauftragten externen Dienstleister jeweils erbracht? Ab der 21. Legislaturperiode wurden u. a. 20 Veranstaltungen umgesetzt, darunter die BMWE-Beteiligungen am Tag der offenen Tür der Bundesregierung und beim Tag der Deutschen Einheit. Darüber hinaus wurden acht Messebeteiligungen (u. a. an der Hannover Messe 2025 und 2026 sowie der Internationalen Handwerksmesse 2026) umgesetzt. Eine Übersicht aller in dem genannten Zeitraum erstellten Publikationen findet sich in der Publikationsdatenbank: www.bundeswirtschaftsministerium.de/SiteGlobals/BMWI/Forms/Listen/Publi kationen/Publikationen_Formular.html 19. In welchen Fällen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode externe Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise in seine eigenen Entscheidungs-, Kommunikations- oder Organisationsprozesse übernommen? Externe Arbeitsergebnisse wurden weder ganz noch teilweise in die Organisationsprozesse übernommen. 20. Welche Haushaltsmittel des Einzelplans des BMWE wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen verausgabt oder gebunden (bitte nach Kapitel und Titel aufschlüsseln)? Titel Summe 0910 541 01 123.925,24 Euro 0911 542 01 558.365,83 Euro 0911 545 01 137.875,60 Euro 21. Welche Verpflichtungsermächtigungen oder sonstigen mehrjährigen Bindungen ist das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen eingegangen? 22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes insgesamt für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode, jeweils ressortweise, getrennt nach Beratung und Unterstützung und, soweit möglich, nach Themenfeldern wie Kommunikation, IT, Controlling, Rechtsberatung, Organisationsberatung und Politikberatung? 23. Welche Arbeitsdefinition von externer Beratung und welche Definition von externer Unterstützungsleistung legt die Bundesregierung dieser Erfassung zugrunde? 24. Verwenden alle Ressorts einen einheitlichen Begriff für „externe Beratung“ und „externe Unterstützungsleistung“, und wer kontrolliert innerhalb der Bundesregierung, hier innerhalb des BMWK, dass diese Vorgaben eingehalten und alle Kosten für die externe Beratung vollumfänglich in dem Berichtswesen an den Haushaltsausschuss ausgewiesen werden? 25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ergriffen, um die Inanspruchnahme externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMWE und ressortübergreifend substanziell zu begrenzen oder transparenter zu machen? Die Fragen 21 bis 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und seine Geschäftsbereichsbehörden nutzen externe Expertise und Dienstleistungen von beispielsweise privatwirtschaftlichen Beratungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Instituten und gemeinnützigen Einrichtungen mit wissenschaftlicher Ausrichtung. Externe Berater werden grundsätzlich bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die besonderes Spezialwissen voraussetzen, welches nicht fortwährend, sondern für kurze Zeit gefordert wird. Eine Beauftragung erfolgte und erfolgt somit nur, wenn der Einsatz externer Berater sich als wirtschaftlichste Alternative darstellt sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Belastbare und qualitätsgesicherte Angaben über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen legt die Bundesregierung im Rahmen eines jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor (Beraterbericht). Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die Daten der Ressorts für das abgelaufene Haushaltsjahr zu den Berichterstattergesprächen für das dann beratungsgegenständliche kommende Haushaltsjahr vorzulegen. Die Berichte liegen dem Deutschen Bundestag als Ausschussdrucksachen des Haushaltsausschusses vor. Für die Angaben für die Jahre 2025 und 2026 sind zum Zwecke der Berichterstellung noch keine Daten zusammengestellt worden. Eine nach unterjährigen Zeiträumen differenzierende Erhebung der Daten findet nicht statt. Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Jahr 2025 im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2027 im üblichen Verfahren berichten. In Umsetzung eines Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 10. Februar 2021 verwendet die Bundesregierung die dort festgelegte Definition des Begriffs „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“. 26. In welchem Umfang greift das BMWE statt auf externe Marktanbieter auf bundeseigene oder bundeseinflussnahe Inhouse-Strukturen, Rahmenverträge oder andere interne Unterstützungsformen zurück, bevor externe Dienstleister beauftragt werden? Die Prüfung, welcher potenzieller Vertragspartner der voraussichtlich beste und wirtschaftlichste Leistungserbringer ist, ist regelmäßig Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei kann sich eine Leistungserbringung durch eine Inhouse-Gesellschaft als die wirtschaftlichste Lösung erweisen. 27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass einerseits ein handlungsfähiger Staat und eine leistungsfähige Bundesverwaltung angekündigt werden, andererseits aber im BMWE sowohl leitungsnahe Steuerungsleistungen als auch Kommunikationsleistungen in erheblichem Umfang extern vergeben werden? Ministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen. Für bestimmte Aufgaben und bei Bedarf werden externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen, unter anderem von Kommunikationsagenturen, in Anspruch genommen. Die Leistungen werden im Zuge europaweiter Ausschreibungen als Rahmenvereinbarungen vergeben. Dies sichert die Wirtschaftlichkeit, da spezielles Knowhow nicht dauerhaft vorgehalten wird, sondern projektbezogen abgerufen werden kann. Für die ministeriellen Kernaufgaben werden die im BMWE beschäftigten Mitarbeitenden eingesetzt. 28. Nach welchen messbaren Kriterien, Kennzahlen oder Zielgrößen bewertet das BMWE den Erfolg externer Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 29. Welche konkreten Soll-Ist-Vergleiche, Meilensteine, Leistungsindikatoren oder sonstigen Controlling-Instrumente wurden bei den einzelnen externen Aufträgen festgelegt? 30. In welchen Fällen wurden für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor Auftragserteilung klare Zieldefinitionen, Zeitpläne, Output-Vorgaben oder Wirkungsannahmen schriftlich festgelegt, sind diese einsehbar, und wenn ja, wo? 31. Wurden extern vergebene Leistungen im BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode einer systematischen Erfolgskontrolle, Evaluation oder nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen? a) Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 29 bis 31b werden gemeinsam beantwortet. Mit Blick auf die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden für die Leistungserbringung angemessene Controlling-Instrumente festgelegt. Hintergrund und Ziele der jeweiligen Beauftragung sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung erfasst. Der Leistungszeitraum ist noch nicht beendet, so dass aktuell noch keine abschließende Erfolgskontrolle stattfinden konnte. 32. In wie vielen Fällen wurden externe Auftragnehmer ganz oder teilweise deshalb erneut beauftragt, weil frühere Aufträge nach Auffassung des BMWE messbar erfolgreiche Ergebnisse erbracht haben? Die Vergabe von Aufträgen erfolgt im Rahmen wettbewerblich durchgeführter Vergabeverfahren, an denen sich – sollte ein Vorauftrag bestehen – auch der Bestandauftragnehmer beteiligen kann. Die Entscheidung über die Bezuschlagung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Vergabeverfahren festgelegten Kriterien. 33. In wie vielen Fällen wurden externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorzeitig beendet, reduziert, nicht verlängert oder inhaltlich nachgeschärft, weil die erwarteten Ergebnisse ausblieben oder nicht hinreichend messbar waren? Mit Blick auf die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beratungs- und Unterstützungsleistungen: in keinem Fall. 34. Welche Arbeitsergebnisse externer Auftragnehmer wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE vollständig übernommen, teilweise übernommen, überarbeitet oder verworfen? 35. Wie erfasst das BMWE, ob externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen tatsächlich zu Effizienzgewinnen, beschleunigten Abläufen, besserer Koordinierung, höherer Qualität von Vorlagen, verbesserter Kommunikation oder geringerem Ressourceneinsatz geführt haben? 36. Welche Baseline oder welcher Ausgangszustand wurde im BMWE vor Vergabe externer Leistungen dokumentiert, um spätere Verbesserungen überhaupt messbar feststellen zu können? Die Fragen 34 bis 36 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit Blick auf die in Frage 9 genannten Beratungs- und Unterstützungsleistungen: die von den Auftragnehmern zu erbringenden Leistungen fließen mittelbar in die Arbeit der relevanten Arbeitseinheiten ein, dies ist die Grundlage für die Erteilung der Aufträge. 37. In welchen Fällen hat das BMWE externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen mit der Erwartung vergeben, interne Prozesse zu beschleunigen, und um wie viel Zeit, Personalaufwand oder Bearbeitungsaufwand sollten diese Prozesse jeweils reduziert werden? Solche Fälle liegen nicht vor. 38. Welche quantifizierbaren Einsparungen, Effizienzgewinne oder organisatorischen Verbesserungen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode infolge externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen tatsächlich festgestellt? Dies war nicht Ziel und Zweck der beauftragten Leistungen. 39. Welche Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen entstanden, bei denen nach Auffassung der Bundesregierung kein hinreichend messbarer Mehrwert festgestellt werden konnte? Keine. Es wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. 40. Welche konkreten Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode entstanden, und wo wurden bzw. werden diese Kosten ausgewiesen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 25 verwiesen. 41. Werden die Ergebnisse externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMWE in einem zentralen Controlling, Fördercontrolling, Projektcontrolling oder sonstigen internen Steuerungssystem dokumentiert, und wenn ja, in welcher Form? Nein. 42. Welche Rolle spielen dabei (vgl. Frage 41) die im Organigramm vorgesehenen Bereiche Organisation des Bundeswirtschaftsministeriums, Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement? Die genannten Organisationseinheiten sind für die jeweiligen Aufgaben innerhalb des BMWE federführend zuständig und übernehmen alle anfallenden Aufgaben in den jeweiligen Bereichen, insbesondere die ministeriellen Kernaufgaben. Soweit es für die nicht ministeriellen Kernaufgaben externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in diesen Bereichen gibt, übernehmen die zuständigen Referate die Steuerung dieser Leistungen. 43. Welche der seit Beginn der 21. Wahlperiode extern vergebenen Leistungen im BMWE hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbaren Bezug zu politisch prioritären Themenfeldern wie industrielle Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit, Mittelstandspolitik, Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft oder wirtschaftliche Souveränität? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 44. In welchen Fällen wurden im BMWE externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Strukturierung oder Priorisierung von Vorhaben eingesetzt, die einen Bezug zum Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 45. Welche externen Leistungen für das BMWE betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorbereitung politischer Schwerpunktsetzungen, die Priorisierung bundesministerieller Vorhaben, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung oder die kommunikative Begleitung politisch bedeutsamer Entscheidungen? Mit Blick auf die in Frage 9 genannten Beratungs- und Unterstützungsleistungen: keine. 46. In welchem Umfang wurden externe Auftragnehmer im BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode bei Themen eingesetzt, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland von erheblicher politischer Tragweite sind, insbesondere bei Industriepolitik, Energiepreisen, Standortsicherung, Fachkräftesicherung, Rohstoffversorgung und Transformation der Industrie? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 47. Welche Vorkehrungen bestehen seitens der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer bei politisch sensiblen oder wirtschaftspolitisch besonders bedeutsamen Themen keine inhaltliche Vorprägung bundesministerieller Entscheidungen bewirken? Es werden keine externen Auftragnehmer bei der Wahrnehmung ministerieller Kernaufgaben eingesetzt. 48. In welchen Fällen wurden externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im BMWE für Themen eingesetzt, die zugleich Gegenstand parlamentarischer Befassung, Kabinettberatung, Bund-Länder-Abstimmung oder europäischer Verhandlungen waren? In keinen Fällen. 49. Welche externen Leistungen für das BMWE hatten seit Beginn der 21. Wahlperiode Bezug zur politischen Kommunikation der Hausleitung über wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen, Reformvorhaben oder Krisenreaktionen? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 50. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der politischen Verantwortung einer obersten Bundesbehörde, wenn Leistungen mit erheblicher politischer Tragweite für das Ressort ganz oder teilweise durch externe Beratungs- oder Unterstützungsunternehmen vorbereitet, strukturiert oder kommunikativ begleitet werden, und wenn ja, unter welchen Grenzen? 51. Welche Bereiche der politischen Schwerpunktsetzung, der ressortinternen Priorisierung und der politischen Kommunikation des BMWE hält die Bundesregierung ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig? Die Fragen 50 und 51 werden zusammen beantwortet. Das BMWE hält Rahmenvereinbarungen mit externen Auftragnehmern in Bereichen vor, in denen projektbezogen eine Unterstützung durch spezielle Expertise für die Aufgabenerfüllung notwendig ist. Bei der Wahrnehmung ministerieller Kernaufgaben werden keine externen Auftragnehmer eingesetzt. 52. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der politischen Relevanz der vergebenen Leistungen für die Frage, ob das BMWE über hinreichende eigene personelle und fachliche Kapazitäten verfügt, um seine Kernaufgaben eigenständig wahrzunehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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