Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/5854)
Text
Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/5854)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6366
21. Wahlperiode 08.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Bernd
Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5854 –
Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur
Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Medienberichten fällt die Ausschreibung für eine externe „strategische
Top-Management-Beratung“ im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) in eine Phase erheblicher personeller und organisatorischer und
fachpolitischer Unruhe innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums. Es
sollen externe Berater das BMWE mit 9 000 Arbeitsstunden pro Jahr
unterstützen. Der Auftrag soll über zwei Jahre laufen und um weitere zwei Jahre
verlängerbar sein. Gegenstand sei die „strategisch-methodische Beratung der
Hausleitung zur organisations- und steuerungsbezogenen Weiterentwicklung
ministerieller Strukturen und Entscheidungsprozesse“. Die Leistung soll in
Form von Ad‑hoc-Beratung, Workshops, Präsentationen sowie schriftlichen
Ausarbeitungen erbracht werden. Im Bundeswirtschaftsministerium selbst
werde dies teilweise aber mindestens mit Verwunderung aufgenommen.
Zugleich wird berichtet, dass mehrere Funktionen und Referate im leitungsnahen
Bereich offen oder in Umstrukturierung seien (www.handelsblatt.com/politik/
deutschland/beratung-berater-sollen-wirtschaftsministerium-9000-stunden-jae
hrlich-helfen/100213866.html).
Weitere Berichte stellen heraus, dass die Ausschreibung auch Aufgabenfelder
wie Organisationsgestaltung, Prozesssteuerung, Effizienzgewinne,
wirtschaftspolitische Vorhabenplanung sowie prioritäre Themenfelder wie industrielle
Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit und
Zukunftstechnologien umfasst. Der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums wird
mit der Aussage zitiert, die ausgeschriebenen Leistungen seien keine, die von
Mitarbeitenden des Hauses selbst erbracht werden könnten. Zugleich sei das
Stundenvolumen im Wege einer Bedarfsschätzung bestimmt worden und ein
Mindestabruf nicht vorgegeben (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-
04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslager
n-003.htm).
Parallel hierzu ist bereits externe Unterstützung im Kommunikationsbereich
öffentlich bekannt geworden. Nach Presseberichten unterstützen seit Februar
2026 externe Agenturen die Öffentlichkeitsarbeit des BMWE. Berichtet wird
über europaweit ausgeschriebene Kommunikationsleistungen mit einem ho-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
8. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hen Höchstwert. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach Umfang und
Kosten externer Unterstützung, sondern auch nach ihrer Messbarkeit, ihrem
tatsächlichen Nutzen, ihrer Abgrenzung zu ministeriellen Kernaufgaben und
ihrer politischen Relevanz für die Arbeit einer obersten Bundesbehörde
(www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/katherina-reiche-wirtschaftsministe
rium-ausschreibung-kosten-millionen-gxe).
Das Organigramm des BMWE weist in der Leitungsstruktur ausdrücklich die
Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlaments- und
Kabinettsreferat, Kommunikation, Sprecher der Bundesministerin,
Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden
und Strategische Kommunikation aus. Daneben bestehen in der
Zentralabteilung Zuständigkeiten für Personal, Organisation, Staatsmodernisierung,
Projektmanagement und Projektberatung, Prozessmanagement sowie
Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement. Bereits deshalb ist
aufklärungsbedürftig, weshalb externe Dienstleister in leitungsnahen,
organisationsbezogenen, kommunikativen und strategischen Bereichen tätig werden sollen,
anstatt die vorhandenen bundesministeriellen Strukturen personell und fachlich
in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben selbst wahrzunehmen (www.bundes
wirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan-
bundeswirtschaftsministerium.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Hinzu kommt, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für
die 21. Wahlperiode einen leistungsfähigen Staat, eine ressortübergreifende
Modernisierung der Bundesverwaltung, Ziel- und Wirkungsorientierung,
Aufgaben- und Ausgabenkritik, die Überprüfung staatlicher Aufgaben auf ihre
Notwendigkeit, die Reduzierung sächlicher Verwaltungsausgaben, einen
Stellenabbau in der Bundesverwaltung sowie ausdrücklich auch eine Reduzierung
der Ausgaben für externe Berater vorsieht. Gerade deshalb besteht nach
Auffassung der Fragesteller ein besonderes parlamentarisches Interesse daran, ob
und in welchem Umfang das BMWE diesen politischen Maßstäben gerecht
wird oder stattdessen Kernbereiche bundesministerieller Arbeit zunehmend
nach außen verlagert werden (Bundestagsdrucksache 20/6746).
Vor diesem Hintergrund bedarf es in den Augen der Fragesteller einer
detaillierten Aufklärung über Personalbestand, Vakanzen, Aufgabenzuschnitt,
Vergabepraxis, Kosten, tatsächliche Arbeitsergebnisse, interne Erfolgskontrolle
und politische Tragweite externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im
BMWE sowie über deren Einordnung in die allgemeine Ausgaben- und
Steuerungspraxis der Bundesregierung. Die Fragesteller halten es für geboten, dass
die Bundesregierung nicht nur Art und Umfang der Fremdvergabe offenlegt,
sondern auch darlegt, anhand welcher Kriterien der Nutzen solcher Leistungen
überhaupt gemessen wird, und welche Aufgaben sie selbst als nicht
auslagerungsfähige Kernbereiche bundesministerieller Eigenverantwortung
betrachtet.
1. Wie viele Planstellen und Stellen waren im BMWE zum Beginn der
21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorhanden, und wie viele
Planstellen und Stellen bestehen aktuell, jeweils im
Bundeswirtschaftsministerium insgesamt, in der Leitungsabteilung, in der Zentralabteilung
und in den wirtschaftspolitischen Fachabteilungen?
Für die Anzahl der Planstellen und Stellen zu Beginn der Legislaturperiode
wird auf den Haushaltsplan 2024 verwiesen; die aktuelle Anzahl ergibt sich aus
dem Haushaltsplan 2026. In der Leitungsabteilung sind 155,5, in der
Zentralabteilung 505,05 und in den Fachabteilungen 1450,3 Dienstposten angesiedelt.
2. Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Beginn der 21. Wahlperiode
im BMWE neu geschaffen, abgebaut, mit Wegfallvermerk versehen,
gesperrt worden oder dauerhaft oder vorübergehend unbesetzt geblieben?
Die Anzahl der neu geschaffenen, abgebauten, mit Wegfallvermerken
versehenen und gesperrten Planstellen und Stellen ergibt sich aus den Haushaltsplänen
2025 und 2026. Es gibt im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) keine dauerhaft unbesetzten Planstellen und Stellen.
Vorübergehend unbesetzte Planstellen und Stellen kommen aufgrund z. B. von
Abgängen (z. B. Elternzeiten) vor; sie werden im BMWE nicht statistisch
erfasst.
3. Wie viele Planstellen und Stellen in den wirtschaftspolitisch relevanten
Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungsstufen sollen bis zum
Ende der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig umgewandelt
werden (bitte aufschlüsseln), und wie viele Dienstposten oder
Funktionen in der Leitungsabteilung des BMWE waren seit Beginn der
21. Wahlperiode jeweils für mindestens einen Monat vakant,
insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Politische Planung und Analyse,
Parlaments- und Kabinettsreferat, Kommunikation, Pressestelle,
Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und
strategische Kommunikation?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5666 verwiesen. Im Übrigen wird
das BMWE die jeweilige Vorgabe, die der Haushaltsgesetzgeber im
Haushaltsgesetz festlegt, entsprechend umsetzen.
So wie im ganzen BMWE unterliegen auch die Themenbereiche
Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlament- und Kabinettreferat,
Kommunikation, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-
Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation der internen Rotation,
d. h., personelle Wechsel werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst.
Aufgrund der internen Rotation ist es im BMWE üblich, dass Dienstposten
täglich (neu) besetzt sind, frei werden, vakant bleiben oder sich gerade im
Ausschreibungsverfahren befinden.
4. Wie viele Referate oder Untereinheiten der Leitungsabteilung wurden
seit Beginn der 21. Wahlperiode organisatorisch neu zugeschnitten,
zusammengelegt, vorübergehend kommissarisch geführt oder mit neuen
Aufgaben versehen?
Sechs Referate wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode in der neuen
Leitungsabteilung (ehem. drei Leitungsstäbe) zu drei Referaten zusammengelegt.
Darüber hinaus sind drei Referate entfallen. In der Zwischenzeit wurden vereinzelt
Leitungsfunktionen kommissarisch wahrgenommen. Im Übrigen gab es keine
organisatorischen Veränderungen in der Leitungsabteilung.
5. Welche internen oder externen Stellenausschreibungen hat das BMWE
seit Beginn der 21. Wahlperiode für Funktionen der Leitungsabteilung
veröffentlicht, welche dieser Funktionen konnten bisher nicht dauerhaft
besetzt werden, und aus welchen Gründen nicht?
Es wurden sowohl auf Referenten/-innen- als auch auf Referatsleitungs- und
Unterabteilungsebene Stellenausschreibungen für Funktionen der
Leitungsabteilung veröffentlicht. Aufgrund bereits abgeschlossener und derzeit noch
laufender Verfahren wird davon ausgegangen, dass sehr zeitnah alle Funktionen
besetzt werden.
6. Welche Begründung gibt die Bundesregierung dafür, dass zwischen
offenen Personalstellen im BMWE und der Ausschreibung externer Top-
Management-Beratung kein Zusammenhang bestehen soll?
Bei der in der Frage genannten ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um
eine Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass mit der Zuschlagserteilung für
beide Vertragsparteien noch keine konkrete Leistungs- und Vergütungspflichten
entstehen. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden in Form von
Einzelverträgen abgerufen. Die im Rahmen eines Einzelauftrags der
Rahmenvereinbarung benötigte Expertise wird spezifisch mit Blick auf das konkrete
Beratungs- und Informationsbedürfnis bestimmt. Die gegebenenfalls benötigten
Beratungsleistungen haben damit komplementären Charakter; sie werden in
Ergänzung zu dem im Ministerium vorhandenen Fachwissen benötigt.
7. Welche Tätigkeiten, die derzeit in der Leitungsabteilung und ihren
Arbeitsbereichen organisatorisch verortet sind, hält die Bundesregierung
ausdrücklich für solche, die nicht von Beschäftigten des BMWE erbracht
werden können, und aus welchen Gründen nicht?
Alle im BMWE verorteten ministeriellen Kernaufgaben werden von
Beschäftigten des BMWE erbracht.
8. Welche Aufgaben der Bereiche Koordinierung, Politische Planung und
Analyse, Parlaments- und Kabinettsreferat, Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und
strategische Kommunikation des BMWE werden seit Beginn der 21.
Wahlperiode ganz oder teilweise durch externe Dienstleister unterstützt?
Für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit hatte das BMWE zu Beginn der
Legislaturperiode folgende Rahmenvereinbarungen.
Rahmenvereinbarung Laufzeit
Rahmenvereinbarung über die Konzeption und
Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen
bis 31.08.2025
Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und
Umsetzung der Messebeteiligungen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
bis 12.12.2025
Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
bis 04.02.2026
Rahmenvereinbarung über die Beratung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in
markenrechtlichen Angelegenheiten
bis 31.03.2026
Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Gestaltung und
Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
bis 24.04.2026
Bundesministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu
informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen.
Um dieser verfassungsgemäßen Aufgabe lückenlos nachzukommen, wurden
die Rahmenvereinbarungen erneut ausgeschrieben.
Rahmenvereinbarung Laufzeit
Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation
und Durchführung von konventionellen und digitalen
Veranstaltungen
seit 15.09.2025
Rahmenvereinbarung über die Gesamtkoordinierung und
Umsetzung der Inlandsmessebeteiligungen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
seit 02.02.2026
Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
seit 05.02.2026
Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Gestaltung und
Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
seit 27.04.2026
Rahmenvereinbarung über die Beratung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in markenrechtlichen
Angelegenheiten
seit 28.04.2026
Zudem nutzt das BMWE Rahmenvereinbarungen der Bundesregierung über
das Kaufhaus des Bundes.
9. Mit welchen externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien
oder sonstigen Dienstleistern arbeitet das BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode zusammen, jeweils unter Angabe von Auftragnehmer,
Auftragsgegenstand, betroffener Organisationseinheit, Vergabeart,
Laufzeit, Höchstwert oder Auftragswert und Umsetzungsstand?
Seit Beginn der 21. Legislaturperiode (25. März 2025) wurden folgende
Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäß der Definition des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie beauftragt. Der wirtschaftspolitische Themenbezug
erschließt sich aus dem Auftragsgegenstand.
Auftragnehmer Beginn Ende Leistungsumfang Vertragsgegenstand
BearingPoint
GmbH
05.01.2026 30.09.2027 747.550,00 Euro Dienstleistungen im Bereich
Prozessmanagement – Einführung
Prozessmanagement im BMWE (Abt.
Z)
Pricewaterhouse
Coopers Legal AG
(PwC)
23.12.2025 30.05.2026 94.997,70 Euro Rechtliche Beratung im Kontext
einer möglichen Neu-Organisation
der Beteiligungsführung im BMWE
Redeker Sellner
Dahs
Rechtsanwälte
09.01.2026 09.10.2026 196.930,00 Euro Rechtliche Beratung des
Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) zur Ausgestaltung von
Ausgleichsleistungen für die
Erbringung von öffentlichen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Produktion von kritischen
Arzneimitteln
Pricewaterhouse
Coopers Legal AG
(PwC)
24.04.2026 31.12.2026 62.106,10 Euro Rechtsberatungsleistungen zu insb.
gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen im Zusammenhang mit
dem Schutz von Abfluss deutschen
Know-Hows im Bereich Energie
10. Welche externen Auftragnehmer unterstützen seit Beginn der 21.
Wahlperiode die Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsplanung,
Medienarbeit, Social-Media-Arbeit, strategische Kommunikation oder
politiknahen Kommunikationsleistungen des BMWE?
facts and fiction GmbH bis 31.08.2025
Vagedes & Schmid GmbH bis 12.12.2025
Hirschen Group GmbH bis 04.02.2026
Marquardt Rechtsanwälte bis 31.03.2026
PRpetuum GmbH bis 24.04.2026
facts and fiction GmbH seit 15.09.2025
familie redlich AG seit 02.02.2026
Scholz and Friends Berlin GmbH seit 05.02.2026
PRpetuum GmbH seit 27.04.2026
Marquardt Rechtsanwälte seit 28.04.2026
11. Welcher Höchstwert, welcher geschätzte Auftragswert und welches
tatsächliche Abrufvolumen gelten für die seit Februar 2026 öffentlich
bekannt gewordenen Kommunikationsaufträge des BMWE?
Die Rahmenvereinbarung enthält für das jährliche Abrufvolumen einen
Höchstbetrag von 2.217.600 Euro netto. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers
auf Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen oder auf ein
bestimmtes Mindestauftragsvolumen. Die Leistung wird anlassbezogen im
Rahmen von entsprechenden Einzelabrufen erbracht. Der Höchstbetrag des
Abrufvolumens ergibt sich aus dem Preisblatt und dem Angebotspreis des
Auftragnehmers für die jeweils geschätzten Stundenvolumina in den Preiskategorien.
12. Welche Leistungen schulden die externen Kommunikationsdienstleister
des BMWE jeweils konkret, insbesondere hinsichtlich
Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Kampagnen, Social Media,
Veranstaltungsbegleitung, Text- und Redaktionsleistungen, Planung und strategischer
Kommunikationsberatung?
Rahmenvereinbarung Leistungen
Rahmenvereinbarung über
die Konzeption, Organisation
und Durchführung von
konventionellen und digitalen
Veranstaltungen
Einzelaufträge zur Durchführung von
Veranstaltungen (Konzepterstellung, operative
Durchführung einer Veranstaltung,
Abschlussbericht und Auswertung einer Veranstaltung)
Weitere Leistungen (Lagerung von
Ausstattungsgegenständen, Beratung bei der
Beschaffung von Zubehör für Veranstaltungen,
Beratung zu Innovationen und Entwicklungen,
Beratung zu Upcycling von Materialien)
Rahmenvereinbarung über
die Gesamtkoordinierung und
Umsetzung der
Inlandsmessebeteiligungen des
Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie
Einzelaufträge zur Durchführung von
Inlandsmessen (Konzepterstellung,
vorbereitende Organisation, operative Durchführung von
Messebeteiligungen, Abschlussbericht und
Auswertung)
Weitere Leistungen (Lagerung von
Ausstattungsgegenständen für Messebeteiligungen,
Beratung bei der Beschaffung sonstigen
Messezubehörs, Beratung zu Innovationen und
Entwicklungen)
Rahmenvereinbarung Leistungen
Rahmenvereinbarung über
die Kommunikationsagentur
für das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Entwicklung von Kommunikationskonzepten
und strategische Beratung
Kreation von Kommunikationsmaßnahmen,
wie z. B. Dialogmaßnahmen, Event-
Dienstleistungen oder die Entwicklung von mobilen
Apps
Informationsmaterial in Zusammenhang mit
Kampagnen
Webseitenerstellung, Pflege und
Weiterentwicklung
Marktforschungsanalyse und Auswertung
Entwicklung von Wort-/Bildmarken und
Logos
Ansprache und Betreuung von
Medienpartnerschaften
Betreuung von Medienkanälen
Suchmaschinenoptimierung und -werbung
Beratung und Entwicklung innovativer
Kommunikationsformen
Beratung bei Besorgung von besonderen
Kommunikationsmaßnahmen
Rahmenvereinbarung über
die Konzeption, Gestaltung
und Betreuung von
Publikationen für das
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
Einzelaufträge zur Konzeption und
Gestaltung von Publikationen (Konzeption und
Gestaltung, Aktualisierung und
Weiterentwicklung bestehender Publikationen,
Druckunterstützung)
Weitere Leistungen (Redaktion,
Lektoratsarbeiten, Grafikerstellung, Erstellung
barrierefreier Dokumente zur digitalen
Veröffentlichung, Prüfung und Überarbeitung des CD,
Strategische Beratung/Weiterentwicklung des
CD, Beratung zur Beschaffung weiterer
Leistungen)
Rahmenvereinbarung über
die Beratung des
Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie in
markenrechtlichen Angelegenheiten
Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung
einer Marke
Unterstützung/Beratung bei der Vorbereitung
einer Markenanmeldung
Unterstützung im Registrierungsverfahren
Vertretung der Marke gegen Widersprüche
Dritter
Überwachung der eingetragenen Marken des
BMWE, einschließlich Führen von
Verhandlungen sowie gegebenenfalls prozessuale
Vertretung vor Gericht
13. Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE
extern vergeben, die Reden, Sprechzettel, Briefings, Diskussionspapiere,
Präsentationen, strategische Kommunikation, Planung oder politisch-
inhaltliche Vorbereitung der Hausleitung betreffen?
Es wurde im Oktober 2025 ein Vertrag über leitungsspezifische
Kommunikationsdienstleistungen als freiberuflicher Leistungen gemäß § 50 UVgO vergeben.
14. Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE
extern vergeben, die Prozessmanagement, Projektmanagement,
Organisationsberatung, Ressourceneinsatz, interne Steuerung oder
Effizienzanalysen betreffen?
Es wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode keine Leistungen betreffend
Organisationsberatung, Ressourceneinsatz, interne Steuerung oder Effizienzanalysen
extern vergeben. Lediglich im Bereich Prozessmanagement wurde eine
Leistung vergeben.
15. Welche Vergabearten wurden bei diesen Aufträgen jeweils genutzt,
insbesondere ob es sich um offene Verfahren, Verhandlungsverfahren,
beschleunigte Verfahren, Rahmenvereinbarungen, Direktvergaben oder
Abrufe aus bestehenden Verträgen handelte?
Die Leistung im Bereich Prozessmanagement (vgl. Frage 14) wurde als Abruf
aus einer Rahmenvereinbarung vergeben.
16. Wie viele Direktvergaben hat das BMWE seit Beginn der 21.
Wahlperiode für Beratungs-, Kommunikations-, Politik- oder
Unterstützungsleistungen vorgenommen?
a) Wie hoch war jeweils das Volumen dieser Direktvergaben?
b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Bedarfsbegründungen
oder Alternativenprüfungen wurden für diese Aufträge jeweils
erstellt, insbesondere im Vergleich zur internen Leistungserbringung
durch das BMWE?
Seit Beginn der Legislaturperiode wurden vier Direktaufträge in den von der
Fragestellung umfassten Kategorien vergeben im Umfang von insgesamt
47.590 Euro. Für diese Direktaufträge wurden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben erstellt.
17. Nach welchen Qualitätskriterien bewertet das BMWE die Leistungen
externer Auftragnehmer in den Bereichen Beratung, Kommunikation und
Politikunterstützung, und wie fällt diese Bewertung für die bislang
vergebenen Aufträge aus?
Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erbracht
werden, werden regelmäßig überprüft. Die Bewertung erfolgt je nach Gegenstand
und Zielsetzung der jeweiligen Maßnahme anhand qualitativer und
quantitativer Kriterien. Hierzu können u. a. Qualitätskontrollen, Reichweiten- und
Resonanzkennzahlen, Zielgruppenerreichung, Terminerreichung, Einhaltung
vereinbarter Leistungsparameter, Besucherzahlen etc. herangezogen werden.
18. Welche konkreten Ergebnisse, Arbeitserzeugnisse oder
Umsetzungsleistungen haben die seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE
beauftragten externen Dienstleister jeweils erbracht?
Ab der 21. Legislaturperiode wurden u. a. 20 Veranstaltungen umgesetzt,
darunter die BMWE-Beteiligungen am Tag der offenen Tür der Bundesregierung
und beim Tag der Deutschen Einheit. Darüber hinaus wurden acht
Messebeteiligungen (u. a. an der Hannover Messe 2025 und 2026 sowie der
Internationalen Handwerksmesse 2026) umgesetzt. Eine Übersicht aller in dem
genannten Zeitraum erstellten Publikationen findet sich in der Publikationsdatenbank:
www.bundeswirtschaftsministerium.de/SiteGlobals/BMWI/Forms/Listen/Publi
kationen/Publikationen_Formular.html
19. In welchen Fällen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode
externe Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise in seine eigenen
Entscheidungs-, Kommunikations- oder Organisationsprozesse übernommen?
Externe Arbeitsergebnisse wurden weder ganz noch teilweise in die
Organisationsprozesse übernommen.
20. Welche Haushaltsmittel des Einzelplans des BMWE wurden seit Beginn
der 21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikations- und
Unterstützungsleistungen verausgabt oder gebunden (bitte nach Kapitel und
Titel aufschlüsseln)?
Titel Summe
0910 541 01 123.925,24 Euro
0911 542 01 558.365,83 Euro
0911 545 01 137.875,60 Euro
21. Welche Verpflichtungsermächtigungen oder sonstigen mehrjährigen
Bindungen ist das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für externe
Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen eingegangen?
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des
Bundes insgesamt für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen
seit Beginn der 21. Wahlperiode, jeweils ressortweise, getrennt nach
Beratung und Unterstützung und, soweit möglich, nach Themenfeldern wie
Kommunikation, IT, Controlling, Rechtsberatung, Organisationsberatung
und Politikberatung?
23. Welche Arbeitsdefinition von externer Beratung und welche Definition
von externer Unterstützungsleistung legt die Bundesregierung dieser
Erfassung zugrunde?
24. Verwenden alle Ressorts einen einheitlichen Begriff für „externe
Beratung“ und „externe Unterstützungsleistung“, und wer kontrolliert
innerhalb der Bundesregierung, hier innerhalb des BMWK, dass diese
Vorgaben eingehalten und alle Kosten für die externe Beratung
vollumfänglich in dem Berichtswesen an den Haushaltsausschuss ausgewiesen
werden?
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21.
Wahlperiode ergriffen, um die Inanspruchnahme externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im BMWE und ressortübergreifend substanziell
zu begrenzen oder transparenter zu machen?
Die Fragen 21 bis 25 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und seine
Geschäftsbereichsbehörden nutzen externe Expertise und Dienstleistungen von
beispielsweise privatwirtschaftlichen Beratungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien,
Instituten und gemeinnützigen Einrichtungen mit wissenschaftlicher
Ausrichtung. Externe Berater werden grundsätzlich bei Projekten in Bereichen
eingesetzt, die besonderes Spezialwissen voraussetzen, welches nicht fortwährend,
sondern für kurze Zeit gefordert wird. Eine Beauftragung erfolgte und erfolgt
somit nur, wenn der Einsatz externer Berater sich als wirtschaftlichste
Alternative darstellt sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden.
Belastbare und qualitätsgesicherte Angaben über externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen legt die Bundesregierung im Rahmen eines jährlichen
Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor
(Beraterbericht). Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die
Daten der Ressorts für das abgelaufene Haushaltsjahr zu den
Berichterstattergesprächen für das dann beratungsgegenständliche kommende Haushaltsjahr
vorzulegen. Die Berichte liegen dem Deutschen Bundestag als
Ausschussdrucksachen des Haushaltsausschusses vor.
Für die Angaben für die Jahre 2025 und 2026 sind zum Zwecke der
Berichterstellung noch keine Daten zusammengestellt worden. Eine nach unterjährigen
Zeiträumen differenzierende Erhebung der Daten findet nicht statt. Die
Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das
Jahr 2025 im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2027 im
üblichen Verfahren berichten.
In Umsetzung eines Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 10. Februar
2021 verwendet die Bundesregierung die dort festgelegte Definition des
Begriffs „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“.
26. In welchem Umfang greift das BMWE statt auf externe Marktanbieter
auf bundeseigene oder bundeseinflussnahe Inhouse-Strukturen,
Rahmenverträge oder andere interne Unterstützungsformen zurück, bevor externe
Dienstleister beauftragt werden?
Die Prüfung, welcher potenzieller Vertragspartner der voraussichtlich beste und
wirtschaftlichste Leistungserbringer ist, ist regelmäßig Gegenstand der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei kann sich eine Leistungserbringung
durch eine Inhouse-Gesellschaft als die wirtschaftlichste Lösung erweisen.
27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass einerseits ein handlungsfähiger Staat und eine leistungsfähige
Bundesverwaltung angekündigt werden, andererseits aber im BMWE sowohl
leitungsnahe Steuerungsleistungen als auch Kommunikationsleistungen
in erheblichem Umfang extern vergeben werden?
Ministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren
und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen. Für
bestimmte Aufgaben und bei Bedarf werden externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen, unter anderem von Kommunikationsagenturen, in Anspruch
genommen. Die Leistungen werden im Zuge europaweiter Ausschreibungen als
Rahmenvereinbarungen vergeben. Dies sichert die Wirtschaftlichkeit, da
spezielles Knowhow nicht dauerhaft vorgehalten wird, sondern projektbezogen
abgerufen werden kann.
Für die ministeriellen Kernaufgaben werden die im BMWE beschäftigten
Mitarbeitenden eingesetzt.
28. Nach welchen messbaren Kriterien, Kennzahlen oder Zielgrößen
bewertet das BMWE den Erfolg externer Beratungs-, Kommunikations- und
Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
29. Welche konkreten Soll-Ist-Vergleiche, Meilensteine,
Leistungsindikatoren oder sonstigen Controlling-Instrumente wurden bei den einzelnen
externen Aufträgen festgelegt?
30. In welchen Fällen wurden für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen vor Auftragserteilung klare Zieldefinitionen, Zeitpläne,
Output-Vorgaben oder Wirkungsannahmen schriftlich festgelegt, sind diese
einsehbar, und wenn ja, wo?
31. Wurden extern vergebene Leistungen im BMWE seit Beginn der
21. Wahlperiode einer systematischen Erfolgskontrolle, Evaluation oder
nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen?
a) Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 29 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Mit Blick auf die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beratungs- und
Unterstützungsleistungen wurden für die Leistungserbringung angemessene
Controlling-Instrumente festgelegt. Hintergrund und Ziele der jeweiligen Beauftragung
sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung erfasst. Der Leistungszeitraum ist
noch nicht beendet, so dass aktuell noch keine abschließende Erfolgskontrolle
stattfinden konnte.
32. In wie vielen Fällen wurden externe Auftragnehmer ganz oder teilweise
deshalb erneut beauftragt, weil frühere Aufträge nach Auffassung des
BMWE messbar erfolgreiche Ergebnisse erbracht haben?
Die Vergabe von Aufträgen erfolgt im Rahmen wettbewerblich durchgeführter
Vergabeverfahren, an denen sich – sollte ein Vorauftrag bestehen – auch der
Bestandauftragnehmer beteiligen kann. Die Entscheidung über die
Bezuschlagung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Vergabeverfahren
festgelegten Kriterien.
33. In wie vielen Fällen wurden externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorzeitig beendet, reduziert,
nicht verlängert oder inhaltlich nachgeschärft, weil die erwarteten
Ergebnisse ausblieben oder nicht hinreichend messbar waren?
Mit Blick auf die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beratungs- und
Unterstützungsleistungen: in keinem Fall.
34. Welche Arbeitsergebnisse externer Auftragnehmer wurden seit Beginn
der 21. Wahlperiode im BMWE vollständig übernommen, teilweise
übernommen, überarbeitet oder verworfen?
35. Wie erfasst das BMWE, ob externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen tatsächlich zu Effizienzgewinnen, beschleunigten Abläufen,
besserer Koordinierung, höherer Qualität von Vorlagen, verbesserter
Kommunikation oder geringerem Ressourceneinsatz geführt haben?
36. Welche Baseline oder welcher Ausgangszustand wurde im BMWE vor
Vergabe externer Leistungen dokumentiert, um spätere Verbesserungen
überhaupt messbar feststellen zu können?
Die Fragen 34 bis 36 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit Blick auf die in Frage 9 genannten Beratungs- und
Unterstützungsleistungen: die von den Auftragnehmern zu erbringenden Leistungen fließen mittelbar
in die Arbeit der relevanten Arbeitseinheiten ein, dies ist die Grundlage für die
Erteilung der Aufträge.
37. In welchen Fällen hat das BMWE externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen mit der Erwartung vergeben, interne Prozesse zu
beschleunigen, und um wie viel Zeit, Personalaufwand oder
Bearbeitungsaufwand sollten diese Prozesse jeweils reduziert werden?
Solche Fälle liegen nicht vor.
38. Welche quantifizierbaren Einsparungen, Effizienzgewinne oder
organisatorischen Verbesserungen hat das BMWE seit Beginn der 21.
Wahlperiode infolge externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen
tatsächlich festgestellt?
Dies war nicht Ziel und Zweck der beauftragten Leistungen.
39. Welche Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen entstanden, bei denen nach Auffassung der
Bundesregierung kein hinreichend messbarer Mehrwert festgestellt werden konnte?
Keine. Es wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
40. Welche konkreten Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode entstanden,
und wo wurden bzw. werden diese Kosten ausgewiesen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 25 verwiesen.
41. Werden die Ergebnisse externer Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im BMWE in einem zentralen Controlling, Fördercontrolling,
Projektcontrolling oder sonstigen internen Steuerungssystem dokumentiert,
und wenn ja, in welcher Form?
Nein.
42. Welche Rolle spielen dabei (vgl. Frage 41) die im Organigramm
vorgesehenen Bereiche Organisation des Bundeswirtschaftsministeriums,
Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement und
Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und
Anforderungsmanagement?
Die genannten Organisationseinheiten sind für die jeweiligen Aufgaben
innerhalb des BMWE federführend zuständig und übernehmen alle anfallenden
Aufgaben in den jeweiligen Bereichen, insbesondere die ministeriellen
Kernaufgaben. Soweit es für die nicht ministeriellen Kernaufgaben externe Beratungs-
und Unterstützungsleistungen in diesen Bereichen gibt, übernehmen die
zuständigen Referate die Steuerung dieser Leistungen.
43. Welche der seit Beginn der 21. Wahlperiode extern vergebenen
Leistungen im BMWE hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbaren
Bezug zu politisch prioritären Themenfeldern wie industrielle
Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit, Mittelstandspolitik,
Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft oder wirtschaftliche
Souveränität?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
44. In welchen Fällen wurden im BMWE externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Strukturierung oder Priorisierung von
Vorhaben eingesetzt, die einen Bezug zum Koalitionsvertrag der
21. Wahlperiode haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
45. Welche externen Leistungen für das BMWE betrafen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Vorbereitung politischer Schwerpunktsetzungen,
die Priorisierung bundesministerieller Vorhaben, die Abstimmung
innerhalb der Bundesregierung oder die kommunikative Begleitung politisch
bedeutsamer Entscheidungen?
Mit Blick auf die in Frage 9 genannten Beratungs- und
Unterstützungsleistungen: keine.
46. In welchem Umfang wurden externe Auftragnehmer im BMWE seit
Beginn der 21. Wahlperiode bei Themen eingesetzt, die für den
Wirtschaftsstandort Deutschland von erheblicher politischer Tragweite sind,
insbesondere bei Industriepolitik, Energiepreisen, Standortsicherung,
Fachkräftesicherung, Rohstoffversorgung und Transformation der Industrie?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
47. Welche Vorkehrungen bestehen seitens der Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer bei politisch sensiblen oder
wirtschaftspolitisch besonders bedeutsamen Themen keine inhaltliche
Vorprägung bundesministerieller Entscheidungen bewirken?
Es werden keine externen Auftragnehmer bei der Wahrnehmung ministerieller
Kernaufgaben eingesetzt.
48. In welchen Fällen wurden externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen im BMWE für Themen eingesetzt, die zugleich Gegenstand
parlamentarischer Befassung, Kabinettberatung, Bund-Länder-Abstimmung
oder europäischer Verhandlungen waren?
In keinen Fällen.
49. Welche externen Leistungen für das BMWE hatten seit Beginn der
21. Wahlperiode Bezug zur politischen Kommunikation der Hausleitung
über wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen, Reformvorhaben oder
Krisenreaktionen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
50. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der politischen
Verantwortung einer obersten Bundesbehörde, wenn Leistungen mit erheblicher
politischer Tragweite für das Ressort ganz oder teilweise durch externe
Beratungs- oder Unterstützungsunternehmen vorbereitet, strukturiert
oder kommunikativ begleitet werden, und wenn ja, unter welchen
Grenzen?
51. Welche Bereiche der politischen Schwerpunktsetzung, der
ressortinternen Priorisierung und der politischen Kommunikation des BMWE hält
die Bundesregierung ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig?
Die Fragen 50 und 51 werden zusammen beantwortet.
Das BMWE hält Rahmenvereinbarungen mit externen Auftragnehmern in
Bereichen vor, in denen projektbezogen eine Unterstützung durch spezielle
Expertise für die Aufgabenerfüllung notwendig ist. Bei der Wahrnehmung
ministerieller Kernaufgaben werden keine externen Auftragnehmer eingesetzt.
52. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der politischen Relevanz
der vergebenen Leistungen für die Frage, ob das BMWE über
hinreichende eigene personelle und fachliche Kapazitäten verfügt, um seine
Kernaufgaben eigenständig wahrzunehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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