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Schriftliche Frage 126 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Menschen, die Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder andere Sozialleistungen beziehen, hatten nach Kenntnis der Bu…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 126 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Menschen, die Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder andere Sozialleistungen beziehen, hatten nach Kenntnis der Bu… Frage 126 (Cansin Köktürk, Die Linke): Wie viele Menschen, die Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder andere Sozialleistungen beziehen, hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im September 2025 (oder alternativ zum aktuellsten Zeitraum, für den Daten vorliegen, dann bitte entsprechend angeben) kein Girokonto bzw. keine IBAN, sondern bekamen die Grundsicherung vom Jobcenter als Barauszahlung, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Gründe dafür? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 4. November 2025: Ende September sind für ca. 13.000 Personen die Grundsicherungsleistungen in gemeinsamen Einrichtungen (gE) über die Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Postscheck) ausgezahlt worden. Diese Zahl beinhaltet sowohl die Personen ohne Konto als auch die, die kein Konto angegeben haben und Leistungen freiwillig auf diese Weise ausgezahlt bekommen wollten (§ 47 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I). Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Personenanzahl ohne Konto vor, ebenso wenig zu den Gründen dafür. 170 Personen haben gegenüber einer gE nachgewiesen, unverschuldet über kein Konto zu verfügen (§ 47 Absatz 1 Satz 2 SGB I).

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