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Schriftliche Frage 75 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Agenturen und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe v…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 75 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Agenturen und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe v… Frage 75 (Cansin Köktürk, Die Linke): Wie viele Jobcenter haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der zuständigen Agenturen und Behörden in diesem Jahr (2025) bisher Briefe verschickt, in denen Formulierungen standen wie jene oder ähnlich zu der des Jobcenters Köln, in der es heißt, „ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt“, es sei „nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“ (https://harald-thome.de/ files/pdf/2025/JC%20K%C3%B6ln%20Scheck% 20auszahlung.pdf), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bundesweit alle Jobcenter dazu anzuhalten, die Leistungsempfänger/‑innen darüber aufzuklären, dass weiterhin ein Rechtsanspruch auf Barauszahlung der Leistungen besteht, so wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales es in seinem Schreiben vom 4. Juni 2025 formuliert hatte (https://tacheles-sozi alhilfe.de/files/redakteur/DA_Sozi_Wpt/25-06-04 %20Schreiben_Einstellung_ZZV.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Oktober 2025: Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Jobcenter betroffene Bürgerinnen und Bürger in dezentraler Verantwortung mit lokalen Schreiben hinsichtlich geänderter Zahlungsmodalitäten bei der Zahlung durch Scheck angeschrieben haben. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bürgerinnen und Bürger, bei denen keine Kontoverbindung vorlag, in zwei Wellen schriftlich darüber informiert, dass die Einlösung einer „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich sei. Weiterhin wurden sie darauf hingewiesen, dass es bereits vorab zu Problemen bei der Einlösung von ZzV kommen könne, da einzelne Postbankfilialen bereits ab Juli 2025 in das IT-System der Deutschen Bank integriert werden und in diesen Filialen die ZzV nicht mehr eingelöst werden können. Die Schreiben enthielten eine Anleitung, wie die betroffenen Personen prüfen können, ob in der lokalen Postbankfiliale eine Einlösung der ZzV weiterhin möglich ist. Die Schreiben enthielten auch den Hinweis, dass bereits im September 2025 letztmalig ZzV versendet würden. Hintergrund hierfür war, dass ZzV grundsätzlich drei Monate lang eingelöst werden können, dies aber durch den Wegfall des Angebots nur noch bis zum Jahresende möglich ist. Die Information entsprach dem damaligen Verfahrensstand. Zwischenzeitlich wurde aber entschieden, ZzV noch bis zum 30. November 2025, also inklusive der Bürgergeldzahlung für den Dezember 2025, zu verwenden. Die gemeinsamen Einrichtungen wurden aufgefordert, alle leistungsberechtigten Personen, bei denen auch nach den zentralen Anschreibaktionen noch keine Kontoverbindung vorliegt, persönlich zu kontaktieren und im erforderlichen Umfang bei der Kontoeröffnung zu unterstützen. In der Weisung wurde ausdrücklich auf die geltende Rechtslage hingewiesen, dass das Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 47 Absatz 1 SGB I auf eine Übermittlung der Geldleistungen an ihren Wohnsitz weiterhin besteht. Ein Anspruch auf Barauszahlung ergibt sich aus § 47 SGB I im Übrigen nicht.

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