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Schriftliche Frage 151 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zahlen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften über kein eigenes Konto verfügen (bit…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 151 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zahlen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften über kein eigenes Konto verfügen (bit… Frage 151 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zahlen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften über kein eigenes Konto verfügen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben) und bisher das Zahlungsanweisung-zur- Verrechnung-(ZzV-)Verfahren zum Erhalt der SGB-II- Leistungen nutzen, und welche Gründe sprechen vor diesem Hintergrund dagegen, dass die Bundesregierung im Zuge der zum 1. Januar 2026 geplanten Einstellung der ZzV durch die Postbank, die Wahlfreiheit für die alternativen Auszahlungsmethoden in § 47 SGB I beibehält oder eine verbindliche Verpflichtung der kommunalen Sozialämter und Jobcenter zur Vorhaltung von Bargeldauszahlungen einführt, damit auch Personen ohne Konto jederzeit Zugang zu ihren Sozialleistungen haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 8. Oktober 2025: Aktuell verfügen etwa 2.000 Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, nachgewiesenermaßen über kein Konto. Bei insgesamt rund 20.000 Personen werden die Leistungen aktuell per Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV = Postscheck) ausgezahlt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich diese Zahlen ausschließlich auf die als gemeinsame Einrichtung von Agenturen für Arbeit und kommunalen Trägern geführten Jobcenter beziehen. Zu den zugelassenen kommunalen Trägern liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Die Anzahl der ZzV für Kundinnen und Kunden ohne Konto (etwa 2.000) im Vergleich zu allen SGB‑II-Auszahlungen (ca. 3,52 Millionen pro Monat) liegt relativ bei 0,06 Prozent. Der Wegfall des Wahlrechts aus § 47 Absatz 1 Satz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) soll nicht dazu führen, dass Personen ohne Konto generell keinen Zugang zu Sozialleistungen mehr haben. Wie bisher soll in § 47 Absatz 1 SGB I vielmehr eine Härtefallregelung beibehalten werden. Leistungsberechtigte sollen danach – wie nach geltendem Recht – nachweisen können, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Sozialleistungen wären ihnen dann kostenfrei auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

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